Inhalt
1. Einleitung 3
2. Begriff Vergangenheitsbewältigung 6
3. Konzeption der Vergangenheitsbewältigung nach König 7
4. Die drei Phasen der Entnazifizierungspolitik in der SBZ 11
5. „Diktatur der Tugend“ als Vergangenheitsbewältigung 14
6. Form der Vergangenheitsbewältigung in der SBZ/DDR: 17
Willk ür oder Instrumentalisierung
7. Fazit 21
8. Bibliographie 23
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1. Einleitung
Als Golo Mann 1958 das Buch „Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts“ heraus brachte und tatsächlich nur ein und ein halbes Jahrhundert bilanzieren konnte, stellte er in seinem Kapitel „Unbewältigte Vergangenheit“ eine berechtigte Frage nach dem Sinn bzw. dem Unsinn einer so genannten Vergangenheitsbewältigung:
„Die Väter sprechen gern von der ‚unbewältigten Vergangenheit‘. Die Söhne fragen, was es wohl noch zu bewältigen gäbe; dort wo ein großer Unfug gemacht wurde, der sich nicht ungeschehen mach lässt, der aber allmählich den Weg aller Verbrechen und Leiden der Geschichte geht.“ 1 Tatsächlich verfehlt der Begriff Vergangenheitsbewältigung die eigentliche Ausrichtung der intellektuellen Auseinandersetzung mit den Geschehnissen in Deutschland und dem restlichen Europa von 1933 - 1945. Vielfach gesellt sich dazu die Frage, wie Vergangenes bewältigt werden könne; also etwas, was längst der Vergangenheit angehört und von der eigenen Initiative nicht mehr zu erreichen ist. Und tatsächlich hätte es eigentlich auch keiner Diskussion darüber bedurft (schon gar nicht in Deutschland vor und nach 1949), denn es mangelte nicht an Verbrechen - nur eben an den entsprechenden Tätern! Es bestand kein Zweifel darüber, dass die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Menschheit (Karl Jaspers) von Deutschland ausgingen und die Deutschen, gleich ob in den westlichen oder der sowjetischen Besatzungszone sich befindend, sich wenn schon nicht gegenüber einer kollektiven Schuld zu verantworten, so doch wenigstens in einer „Kollektivscham“ (Theodor Heuss) versinken mussten. Dass anfänglich größtenteils über die Kriegsschuld diskutiert wurde, erscheint logisch. Es verfehlte jedoch das eigentliche Ziel. In einer Flut von Büchern, die gleich nach dem Krieg erschienen, unterschlug man den wesentlichsten Aspekt, den man für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit der jüngsten Geschichte benötigte: Konzentration auf die individuelle
1 Vgl. Mann, Golo: Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. S.1035.
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Verantwortung der eigenen Taten und Handlungen, egal ob als Mitläufer oder als Täter.
Das Jahr 1945 machte eine Nachkriegspolitik, wie sie noch nach dem letzten Weltkrieg einsetzte, unmöglich. Das Ausmaß der Verbrechen, die Technisierung des Völkermordes oder einfach nur die gewöhnliche Denunziation und die gesellschaftliche Durchdringung durch die NS-Organisationen verhinderten, dass eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit allein auf politisch-historischer Ebene geführt werden konnte. Hinzu kam, dass mit der Fülle von Straftaten ein Heer aus Straftätern und Meer aus Mitläufern das Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 erlebt hatten. Das moralische Versagen musste jeden einzelnen treffen. Die Tatsache, dass das Ende des Dritten Reichs durch militärischen Druck von außen herbeigeführt wurde und nicht, wie von alliierter Seite (beispielsweise durch Bombardierung der Ballungszentren) erhofft, das politische System durch inneren Druck eines eventuellen Widerstands implodierte, verstärkte um so mehr den Verdacht der Siegermächte, dass sich die deutsche Diktatur auf einer breiten Massenbasis begründete und dadurch ihre Legitimation erfuhr. Aus der militärischen, bedingungslosen Kapitulation war auch eine moralische hervorgegangen, die jeden einzelnen unmittelbar betraf. Es war also nicht möglich, dass man sich Illusionen wie nach 1918 hingab, in denen der Mythos der „Dolchstoßlegende“ für einen moralischen Freispruch sorgte, wonach das deutsche Heer unbesiegt blieb und auch im Krieg lediglich militärische Ziele verfolgte. Zum anderen musste jedem klar sein, dass über Jahre hinweg Deutschland seine Souveränität verlieren würde und kulturell gesehen den Status aberkannt bekommen musste, eine zivilisierte Nation mit moralischem Anspruch zu sein. Die vorliegende Arbeit wird sich vornehmlich mit der Frage beschäftigen, die auch immer wieder von der Literatur aufgeworfen wird: Besaß die ostdeutsche/sowjetische Entnazifizierungspolitik eine eigenständige
Ideologie bzw. keine konkreten Pläne zu einem gewünschten Elitenaustausch nach dem Zweiten Weltkrieg und mündete dies eher in eine
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Art Willkür anstatt in eine Instrumentalisierung? War also das Konstrukt DDR bloß ein Ergebnis anfänglicher Racheakte und Willkür und verstand sich seine Art der Vergangenheitsbewältigung, die als „verordneter Antifaschismus“ (Wichard Woyke) bezeichnet wurde, nur als Gegenentwurf zum „kommunistischen Ideengut“ (Eckhard Jesse), der mehr Anhänger zu mobilisieren vermochte?
Als Anmerkung kann noch kurz auf die Literatur eingegangen werden, wobei hier nur die positiven Erscheinungen erwähnt werden sollen, die bei der Arbeit besonders hilfreich waren. Zum einen wäre dies das Buch von Jeffrey Herf „Zweierlei Erinnerung. Die NS-Vergangenheit im geteilten Deutschland“, das sich hauptsächlich der jüdischen Komponente innerhalb der ostdeutschen Vergangenheitspolitik widmet und auch die Exilanten aus Mexiko als eine Art Gegenentwurf zu den Moskauer Emigranten anbietet und damit ausgezeichnetes Material liefert, um die ideologischen Wurzeln der zweiten deutschen Diktatur zu erklären. Des weiteren wären dies der Aufsatz von Norbert Frei „NS-Vergangenheit unter Ulbricht und Adenauer. Gesichtspunkte einer vergleichenden Bewältigungsforschung“ in dem von Jürgen Danyel herausgegebenen Band „Die geteilte Vergangenheit. Zum Umgang mit Nationalsozialismus und Widerstand in beiden deutschen Staaten“, der die Parallelität der Integration behandelt. Und als letztes sei noch zu erwähnen der Artikel von Clemens Vollnhals „Politische Säuberung als Herrschaftsinstrument: Entnazifizierung in der SBZ“ in dem Buch „Diktaturdurchsetzung. Instrumente und Methoden der kommunistischen Machtsicherung in der SBZ/DDR 1945-1955“, der auch die Grundlage für ein Kapitel der Arbeit ist, das sich kurz mit den drei Phasen der Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) beschäftigt.
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2. Begriff Vergangenheitsbewältigung
Wie eingangs schon besprochen, besteht eine gewisse Schwierigkeit, den Begriff der Vergangenheitsbewältigung eindeutig zu definieren, da er eindeutig darauf abzielt, Vergangenes bearbeiten, bewältigen zu können. Die Vergangenheit stellt dabei eine Aufgabe dar, die von der nächsten Generation gelöst werden soll. Dies erweist sich als ein fast unmögliches Unterfangen, geht man einzig von dem Begriff der Bewältigung aus. Bei all den Ansätzen und Methoden zur Definition, die entweder von den Wissenschaften der Geschichte, der Politik oder des Rechts geliefert werden und nicht selten sich dabei überschneiden, ragt einzig Theodor W. Adorno heraus. Seine Vergangenheitsbewältigung sollte sich psychoanalytischer Methoden bedienen, denn nur wer zu den Ursachen und den Wurzeln seines Traumas zurückkehrt und das Vergangene noch einmal bewusst erlebt, könne das Vergangene erfolgreich bewältigen. Insofern kann man das psychoanalytische Modell der Kritischen Theorie („Frankfurter Schule“) als einzig reelle Vergangenheitsbewältigung bezeichnen, da sie im Rahmen der Faschismusanalyse und der Erforschung der „autoritären Persönlichkeit“ agiert. 2
Die Schwäche zahlreicher Definitionsansätze wie sie etwa von Dirk van Laak angeboten werden, liegen vornehmlich darin, dass er eben jenen Punkt der Faschismusanalyse (obwohl selbst dieser Begriff nicht ganz eindeutig ist) ausgeblendet. Laut van Laak besteht die Hauptaufgabe einer Aufarbeitung des Vergangenen darin, dass „Schuld ermittelt und über Sühne und Strafe Gerechtigkeit wiederhergestellt werden“. 3 Ganz ähnlich, also aus der rechtsstaatlichen Perspektive, äußert sich Helmut König, verknüpft mit der politikwissenschaftlichen Perspektive:
2 Vgl. Lieber, Hans J. (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart.
S.1009.
3 Vgl. Laak, Dirk van: Widerstand gegen die Geschichtsgewalt. Zur Kritik an der
„Vergangenheitsbewältigung“. In: Frei, Norbert (Hrsg.): Geschichte vor Gericht.S.15.
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Arbeit zitieren:
Magister Artium Yves Dubitzky, 2003, Die Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone, München, GRIN Verlag GmbH
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