Gliederung
1. Lerngruppenanalyse 3
1.1 Allgemeine Zusammensetzung 3
1.2 Besonderheiten der Lernleistung 3
1.3 Sitzplan 4
2. Formulierung der Lernziele 4
Richtziel : 5
Grobziele : 5
Feinziele : 5
3. Fachwissenschaftliche Analyse 5
3.1. Einordnung der Stunde in die Unterrichtseinheit 5
3.2 Bedeutung des Inhalts 6
3.3 Fachwissenschaftliche Betrachtungen 6
4. Didaktisch-methodische Analyse 9
5. Literaturangaben 11
Internetadressen 11
6. Verlaufsplanung 12
ANHANG 14
Erwartetes Tafelbild 14
8 mögliche Grundrechte für die Insel 15
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1. Lerngruppenanalyse
1.1 Allgemeine Zusammensetzung
Die Klasse 8a setzt sich aus 17 Schülern (8 Mädchen und 9 Jungen) zusammen. Laut Stundenplan wird eine Unterrichtsstunde in Sozialkunde dienstags in der sechsten Stunde erteilt. Zum zweiten Halbjahr kamen x und x als neue Schülerinnen in die Klasse. Beide zeigen ein für die Klasse förderliches Verhalten, in dem sie ruhig und gewissenhaft am Unterricht teilnehmen.
Die Klasse ist sehr diskussionsfreudig, wobei viele Schüler oftmals die Diskussionsregeln missachten. Gerade die Jungen x, x, x und x sind aktiv am Unterricht beteiligt, allerdings geben sie oftmals untreffende Kommentare ab oder äußern sich ohne zu melden zum Thema. Mitarbeitsnoten wurden diesen vier Jungen aus erzieherischen Gründen nicht gegeben, um sie zur Einsicht der Einhaltung der Unterrichtsregeln zu bringen. Danach setzte sich x freiwillig nach vorn, um nicht von den anderen Jungen abgelenkt zu werden. Auf der anderen Seite gibt es Schüler, die gar nichts sagen und bei denen man nicht genau weiß, ob sie dem Unterricht überhaupt folgen (x, x, x, x).
Insgesamt ist es eine nette und aufgeschlossene Klasse, auch wenn bei bestimmten Themen eine gewisse Unruhe in der Klasse entsteht. Kommentare, auch passend zum Thema, werden ohne Meldung eingeworfen. Allerdings entsteht daraus hin und wieder eine rege Diskussion zum Thema. Trotzdem weist die Lehrerin auf die Erforderlichkeit einer ordentlichen Meldung im Unterricht hin.
1.2 Besonderheiten der Lernleistung
In der Klasse gibt es ein recht großes Leistungsgefälle. Die Noten der letzten Leistungskontrollen reichen von den Noten 1 bis 6. Die Klassenarbeit, die zum Thema „Demokratie in der Schule“ geschrieben wurde, hat einen Durchschnitt von 2,9. x, x, x, x und x schrieben dabei die besten Arbeiten. x, x, x und x sind die leistungsschwächsten Schüler in der Klasse, wobei x eine recht aktive Mitarbeit zeigt. x, x, x und x sind gute Schüler, aber ihr Verhalten hat in den letzten Stunden massiv abgenommen. Gerade x und x fallen durch Unterhaltungen miteinander und lautes Geschwätz auf. x ließ sich mehrfach sehr durch xs Verhalten ablenken, so dass ich x, die in Abwesenheit von x ein ruhiges und unterrichtsförderndes Verhalten zeigte, umsetzte. Auch x lässt sich durch xs Bemerkungen
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ablenken und zeigt häufig gleiche Handlungsweisen und kein förderliches Unterrichtsbenehmen, weshalb man diese beiden Schüler häufig ermahnen muss. Im Bereich der Sozialformen wurden in einigen Stunden Partner- und Gruppenarbeiten absolviert. Schwierigkeiten ergeben sich in den Aufteilungen der Partner und Gruppen. Besonders x und x sind dabei oftmals nicht in der Lage, mit einem Partner oder mehreren Partnern zusammen zu arbeiten. x, x, x und x übernehmen häufig die Leitung der Gruppenarbeit und bringen somit die anderen Schüler in ihrer Arbeit voran. Insgesamt arbeitet die Klasse ruhig und konzentriert. Der Großteil der Schüler ist kooperativ, motiviert und zeigt Interesse am Fach und der Unterrichtseinheit. Die Mitarbeit, die Lernbereitschaft und das damit verbundene Lerntempo sind aber bei den für die Klasse interessanteren Themen höher.
1.3 Sitzplan
2. Formulierung der Lernziele
Die Lernziele für die gesamte Unterrichtseinheit ergeben sich aus den Forderungen der Rahmenrichtlinien. Dort wird die Möglichkeit angegeben, dass die Schüler die Notwendigkeit von rechtlichen und sozialen Normen und die Verantwortung für deren Einhaltung erkennen können. Als Ziele für die heutige Stunde lassen sich die Folgenden formulieren:
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Richtziel:
Entsprechend den Rahmenrichtlinien des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt für die Sekundarschule sollen die Schüler eigene Rechte und Interessen, auch die von anderen, erkennen, berücksichtigen und vertreten (vgl. RRL, 1999, S. S.10).
Grobziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft entwickeln, sich mit den Grundrechten auseinanderzusetzen und dessen einzelne Inhalte zu analysieren und einzuschätzen.
Feinziele:
Kognitive Ziele
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte und können diese auf verschiedene politische und gesellschaftliche Themen beziehen und beurteilen.
Die Schülerinnen und Schüler können in einer Gruppenarbeit die für sie fünf wichtigsten Grundrechte herausfiltern und bewerten.
Affektive Ziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen einen friedlichen und gleichberechtigten Umgang mit den anderen Gruppenmitgliedern zeigen.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass es unterschiedliche Argumente bei der Auswahl der fünf Grundrechte gibt.
3. Fachwissenschaftliche Analyse
3.1. Einordnung der Stunde in die Unterrichtseinheit
Das Lernfeld „Recht“ mit den Schwerpunkten „Rechtssprechung“ und „Grundgesetz“ ist laut der Rahmenrichtlinie für die Schuljahrgänge 8 und 9 verpflichtend (vgl. RRL, 1999, S. 31). Da die Rahmenrichtlinien keine Zeitrichtwerte vorgeben, muss sich auch hier auf das schulinterne Curriculum bezogen werden. Dieses sieht circa 8 Unterrichtsstunden für das Thema „Recht“ vor.
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Arbeit zitieren:
Berit Schüler, 2008, Recht und Rechtssprechnung: Grundrechte erfassen und beurteilen, München, GRIN Verlag GmbH
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