Inhalt
Inhalt............................................................................................................................ 1
Einleitung 2
1. Kurze Geschichte des Parlamentarismus 3
1.1 Entstehung des Begriffes Parlament 3
1.2 Das englische Parlament als Keimzelle des modernen Parlamentarismus. 3
1.3 England als Vorbild Kontinentaleuropas und der amerikanischen Kolonien 4
1.4 Die Französische Revolution 6
2. Die Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland bis 1918. 8
2.1 Die Ergebnisse des Wiener Kongresses und die Periode des Vormärz. 8
2.2. Die März-Revolution von 1848 und die erste
deutsche Nationalversammlung 10
2.3 Der Vorabend der Reichsgründung 1871 14
2.4 Das Deutsche Reich als Verfassungsstaat 16
2.5 Politik und Parteienlandschaft im Deutschen Reich 1871-1918 17
2.6 Das Ende des Kaiserreiches 21
3. Die Weimarer Republik. 23
3.1 Der Übergang von der Monarchie zur Demokratie 23
3.2 Die Nationalversammlung als prägende Institution der Weimarer Republik 25
3.3 Politische Entwicklungen nach dem Versailler Vertrag. 28
3.4 Der gefährdete Staat und die Rolle der Parteien. 30
3.5 Die Erosion des Weimarer Verfassungsstaates 34
3.6 Der Weg in die nationalsozialistische Diktatur 39
4. Abschlussbetrachtung. 42
Literatur 45
1
Einleitung
Parlamentarismus im Sinne eines tagenden und verhandelnden Rates bzw. einer demokratisch gewählten oder anderweitig legitimierten Interessenvertretung hat eine lange Historie, die im Rahmen einer Studienarbeit schwerlich umfassend bearbeitet werden kann.
Der Anspruch der vorliegenden Arbeit ist es daher, die Entstehung des Parlamentarismus sowie die Entwicklung von Demokratie und Teilhaberechten in Deutschland bis zum Beginn der Diktatur des Dritten Reiches nachzuzeichnen.
Neben einem kurzen historischen Exkurs, der das Aufkommen freiheitlichbürgerlicher Mitspracheforderungen in Kontinentaleuropa bis zur Vormärzzeit thematisiert, liegt der Hauptfokus auf der Phase der parlamentarischen Entwicklung seit der Frankfurter Nationalversammlung von 1848 bis zum Ende der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik.
Zusammenfassend werden die unterschiedlichen historischen Perioden des Reichstages im Deutschen Reich bis 1918 und der Weimarer Demokratie betrachtet und deren Bedeutung für den gegenwärtigen parlamentarischen Verfassungsstaat der Bundesrepublik deutlich gemacht.
2
1. Kurze Geschichte des Parlamentarismus
1.1 Entstehung des Begriffes Parlament
Der Begriff Parlament kann von dem französischen Wort parler hergeleitet werden, was mit sprechen bzw. unterhalten übersetzt werden kann. Erstmalig fand dieser Begriff im 13. Jahr-hundert Verwendung und bezeichnete in der englischen Entsprechung Parliament zuerst den Großen Rat der englischen Könige. 1 Dieser Große Rat (curia regis) bestand aus weltlichen und geistlichen Lords und verhandelte bzw. beriet sich mit dem König und übte eine begrenzte Gerichtsbarkeit aus. 2 Konstituierende Grundlage dieser Versammlung war die 1215 durch König Johann von Salisbury gewährte Magna Carta, die zunächst Rechte der Adeligen und Freien sowie Steuerbefugnisse festschrieb. Mit dem Hinzutreten der Gemeinen (commons) zum Ende des 13. Jahrhunderts nahm das Parliament eine Form an, die als Vorläufer des heutigen britischen Parlaments betrachtet werden kann. 3 Obwohl auch in anderen Ländern Europas bereits im 13. und 14. Jahrhundert ständische Versammlungen analog zur britischen curia regis bestanden, so sind sie doch für die Entwicklungsgeschichte des Parlamentarismus insofern unbedeutend, als dass sie keine durchgehende Entwicklung bis in die Neuzeit aufweisen und nur bis ins 17. Jahrhundert nennenswerten Einfluss hatten. 4
1.2 Das englische Parlament als Keimzelle des modernen
Parlamentarismus
Das im ausgehenden 13. Jahrhundert entstandene englische Parliament befasste sich zunächst hauptsächlich mit der Besteuerung, aber auch, in Zusammenarbeit mit den königlichen Gerichten, mit der Schaffung eines Nationalrechts (Common Law),
1 Vgl. Der Brockhaus: in 15 Bänden. Permanent aktualisierte Online-Auflage. Leipzig, Mannheim: F.A. Brockhaus
2002-2007.
2 Vgl. "Parliament.", in Britannica Concise Encyclopedia: Encyclopædia Britannica, Chicago 2008.
3 Vgl. Schröder, H.-C.: Die Geschichte Englands bis 1945. In: Kastendiek, H.; Sturm, R. (Hg.): Länderbericht
Großbritannien. Bonn 2006, S. 17 ff.
4 Vgl. Meier, C.: Die parlamentarische Demokratie, München 1999, S. 65-69.
3
welches allmählich die jeweils vorhandenen lokalen Gesetze der Grafschaften, wenn nicht ersetzte, so doch dominierte und damit auch den Monarchen an das Recht band. 5 Auch konnte diese Frühform des Parlamentes erste eigene Vorschläge zur Besteuerung und Gesetzgebung einbringen, vorbehaltlich der Zustimmung des Königs. Gleichwohl war der Einfluss des Parliaments insofern beschränkt, als es nur in Zusammenarbeit mit dem König agieren konnte. Mit der Bill of Rights (Gesetz der Rechte) von 1689 kam es erstmals zu einer nennenswerten Begrenzung monarchischer Herrschaft in England: Der König stand unter dem Gesetz und war an die Gesetzgebung des Parlaments und das Common Law gebunden. 6 Die Bill of Rights begründete die sogenannte Konstitutionelle Monarchie und kann als eigentlicher Beginn der Entwicklung des Parlamentarismus betrachtet werden.
1.3 England als Vorbild Kontinentaleuropas und der amerikanischen
Kolonien
Die in der Glorreichen Revolution (Glorious Revolution) in England entstandene Bill of Rights, die den Monarchen als Träger der staatlichen Souveränität ablöste, ist die Grundlage des heutigen parlamentarischen Systems Großbritanniens und strahlte beispielsweise auf die Französische Revolution von 1789 und die Verfassung der neugegründeten Vereinigten Staaten von Amerika aus. Die am 4. Juli 1776 verkündete Unabhängigkeitserklärung der ehemaligen englischen Kolonien Nordamerikas und die damit verbundene Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika zementierte einen langen und schmerzhaften Abspaltungsprozess vom Mutterland England, der auch der Unnachgiebigkeit des englischen Parlaments geschuldet war. Direkt beeinflusst wurde die Unabhängigkeitserklärung durch die am 12. Juni 1776 verabschiedete Virginia
5 Vgl. Schröder 2006, S. 17 ff.
6 Vgl. Schorn-Schütte, L.: Staatsformen in der frühen Neuzeit. In: Gallus, A.; Jesse, E. (Hg.): Staatsformen von der
Antike bis zur Gegenwart. München 2004, S. 144-145.
4
Declaration of Rights 7 , die erstmals unveräußerliche Grundrechte (bürgerliche Freiheitsrechte) im heutigen Sinne enthielt, sowie die staatliche Gewalt mittels Gewaltenteilung begrenzte und das Volk als Träger der staatlichen Souveränität definierte. Der bis dahin lose Zusammenschluss der ehemaligen Kolonien wurde 1777 durch die Konföderationsartikel (Articles of Confederation) gefestigt. 8 Erst 1787 wurde die eigentliche Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika vorgelegt und 1789 mittels der Bill of Rights um weitere zehn Zusatzartikel ergänzt. 9 Damit war diese Verfassung die erste staatliche Verfassung überhaupt, die eine strikte Gewaltenteilung, eine parlamentarische Legislative mit umfassendem Gesetzesinitiativrecht und das Volk als Träger der Souveränität festschrieb.
7 Vgl. Heideking, J.: Revolution, Verfassung und Nationalstaatsgründung, 1763-1815. In: Lösche, P.; Loeffelholz, H.
D. von (Hg.): Länderbericht USA. Bonn 2004, S. 22 ff.
8 Ebd.
9 Ebd., S. 29.
5
1.4 Die Französische Revolution
Unmittelbare Auswirkung hatte die Entwicklung in den neugegründeten Vereinigten Staaten auf die sich entzündende französische Revolution. Im absolutistisch regierten Ständestaat Frankreich hatte sich bereits im Juni 1789 die Verfassungsgebende Versammlung, bestehend aus allen Ständen, zur Nationalversammlung erklärt, um die überkommene französische Monarchie abzuschaffen. 10 Am 26. August 1789 wurde die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte abgegeben, ein bis dato einmaliger Vorgang in Kontinentaleuropa. Fortan sollten die Gleichheit vor dem Gesetz und die persönliche Freiheit des Einzelnen als unveräußerliche Rechte für jedermann gelten; Adelsprivilegien wurden abgeschafft. 11 Ein umfassendes Wahlrecht galt insofern, als dass jeder wählen konnte, außer Frauen, Dienstboten und die sogenannten niedrig besteuerten Armen. Die Legislative Nationalversammlung, die von September 1791 bis August 1792 tagte, kann als erstes Parlament mit Gesetzgebungskompetenzen in Kontinentaleuropa bezeichnet werden. 12 Dieses wurde durch den, nun in allgemeine Wahl bestimmten Nationalkonvent abgelöst, in dessen Anfangszeit die Abschaffung der Monarchie und die Ausrufung der Ersten Französischen Republik fiel. Später verlor der Nationalkonvent durch die Terrorherrschaft des Wohlfahrtsausschusses seine ursprüngliche Bedeutung. 13 Mit der Herrschaft des Direktoriums ab 1795 zeichnete sich bereits ein Ende der ersten parlamentarischen Phase ab, die mit der Proklamation Napoleons zum Kaiser Frankreichs 1804 endgültig abgeschlossen war. 14
Allerdings hatten die Französische Revolution von 1789, die darauf folgenden politischen Entwicklungen in Frankreich und die napoleonische Herrschaft einen
10 Vgl. Dallinger, G.; Golz, H.-G. (Hrsg.): Weltgeschichte der Neuzeit, Bonn 2005, S. 34-35.
11 Vgl. Haupt, H.-G.: Von der Französischen Revolution bis zum Ende der Julimonarchie (1789 - 1848). In: Hinrichs,
E.; Haupt, H.-G. (Hg.): Kleine Geschichte Frankreichs. Bonn 2005, S. 257-261.
12 Ebd., S. 261-262.
13 Ebd., S. 263-264.
14 Ebd., S. 268-269.
6
erheblichen Einfluss auf die Formierung von Bürgerrechts- und
Befreiungsbewegungen in Europa. 15
15 Vgl. Dallinger Golz (Hrsg.) 2005, S. 61.
7
2. Die Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland bis 1918
2.1 Die Ergebnisse des Wiener Kongresses und die Periode des
Vormärz
Die Periode französischer Vorherrschaft in Europa unter Napoleon fand 1813 mit dessen Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig ihr Ende und die europäischen Herrscher gingen daran, die monarchischen Verhältnisse von vor 1792 wiederherzustellen, mit Ausnahme des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das den konkurrierenden Interessen der deutschen Fürsten zum Opfer gefallen war. 16 Die Freiheitskämpfer, die an der Seite der Gegner Napoleons kämpften, hatten sich jedoch im Krieg gegen Frankreich auch gegen den Absolutismus als solchen gewandt und versprachen sich ein neues politisches System mit bürgerlichen Rechten und Freiheiten sowie dem Volk als Träger der Souveränität. Diametral gegenüber stand diesen Idealen die Realpolitik der europäischen Großmächte, die unter Führung des österreichischen Außenministers Metternich während des Wiener Kongresses (1814-1815) die Wiederherstellung der alten absolutistischen Verhältnisse betrieben (Restauration) und zur Gründung der Heiligen Allianz, bestehend aus Russland, der österreichisch-ungarischen Donaumonarchie und Preußen, führte. Inhaltlicher Gegenstand dieser Allianz war die Sicherung und Wahrung der bestehenden (absolutistischen) Verhältnisse in Europa. 17
Der Wiener Kongress führte außerdem zur Gründung des Deutschen Bundes, eines losen Zusammenschlusses deutscher Fürsten, mit dem Ziel, die Erbmonarchien zu erhalten und bürgerlich-freiheitliche Bestrebungen zu unterdrücken. Die geschickte Anbahnung und Vereinbarung von Bündnissen unter den absolutistischen Mächten sowie die unerbittliche Unterdrückung jeglicher bürgerlicher Freiheitsbekundungen
16 Vgl. Dallinger; Golz (Hrsg.) 2005, S. 53-55.
17 Ebd., S. 64.
8
führte zu einer politischen Atmosphäre, die heute unter dem Begriff System Metternich bekannt ist. 18
Insbesondere jene Freiheitskämpfer, wie Bürgerliche und Studenten, die sich einen deutschen Einheitsstaat anstelle des fürstlichen Flickenteppichs gewünscht hatten, wurden durch die Ergebnisse des Wiener Kongresses enttäuscht. In der Folge bildeten sich Studentenverbindungen, die Burschenschaften, die unter den Farben Schwarz-Rot-Gold weiterhin für die nationale Einheit des „deutschen Vaterlandes“ eintraten und ihre Forderungen, wie auf dem Wartburgfest 1817, öffentlich verkündeten. Deren sich zunehmend radikalisierende Mitglieder und ihre Umtriebe führten zu den Karlsbader Beschlüssen vom August 1819, die das Verbot der Burschenschaften und die Zensur der Presse zum Inhalt hatten. 19 Die durch staatliche Repression lange unterdrückte bürgerlich-nationale Bewegung bekam erst durch die Pariser Julirevolution von 1830 neue Impulse. Auf dem Hambacher Fest 1832 kamen mehrere zehntausend Menschen, nicht nur Studenten, sondern Bürger und Angehörige niederer Schichten, wie Handwerker und Arbeiter zusammen, die ein freies und geeintes Deutschland forderten. Diese „Provokation“ veranlasste den Deutschen Bund unter Führung Metternichs, die Repressionen in Gestalt des Verbotes der Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit zu verstärken. 20 Im Jahr 1834 wurden durch einen Bundesbeschluss (die 60 Artikel von Wien) die Rechte weiter eingeschränkt. Bis zum schlesischen Weberaufstand von 1844 kam es zu keinen nennenswerten Eskalationen zwischen freiheitlichen Nationalisten und der Monarchie mehr, dafür kann dieser Aufstand in der Rückblende als der Vorabend der Märzrevolution von 1848 betrachtet werden. Gleichwohl hatten sich im Zuge innerstaatlicher Reformen seit Beginn des 19. Jahrhunderts besonders in Süddeutschland neue politische Strukturen herausgebildet, die zwar vom Herrscher oktroyiert, aber für die Zeit wegweisend waren und als Vorbilder des nach Freiheit und Mitbestimmung strebenden
18 Ebd., S. 64-66.
19 Vgl. Müller, H. M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte, Bonn 2007, S. 151 ff.
20 Ebd., S. 154.
9
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Tobias Wolf, 2009, Parlamentarismus in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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