Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
Personenverzeichnis. IV
1. Einleitung 1
1.1 Einführung und Problemdefinition 1
1.2 Fragestellung, Aufbau und Ziel der Arbeit 3
2. Vom Kolonialruanda zum Völkermord 4
2.1 Le piège ethnique : Die europäische Kolonialzeit 4
2.2 Das explosive Jahrhundert: Eskalation der ethnischen Spannungen 5
2.3 Demokratisierungsansätze und das Friedensabkommen von Arusha. 6
3. Frankreich und Ruanda: eine zufällige Freundschaft ? 8
3.1 Geostrategische und geopolitische Interessen 10
3.2 Wirtschaftliche Bindungen 12
3.3 Zwischen persönlichen Beziehungen und Vetternwirtschaft. 13
4. Frankreichs militärische Interventionen: Nächstenliebe oder geopolitisches
Kalk ül? 16
4.1 Die Operation Noroît : eine reine Schutzmaßnahme für europäische Staatsbürger? 16
4.2 Die Operation Turquoise : humanitäre oder politische Intervention? 18
5. Frankreich und Ruanda: eine Zwischenbilanz. 23
6. Analyse der ruandischen Vorwürfe zur Beteiligung Frankreichs am Völkermord24
6.1 Politische Unterstützung und gezielte Evakuierung 25
6.2 Kontinuierliche Kriegsbeteiligung. 26
6.2.1 Die Beteiligung der Nachrichtendienste 27
6.2.2 Strategische und taktische Unterstützungsmaßnahmen 27
7. Die Schuldfrage: Französische Republik oder unkontrollierbare Akteure? 29
7.1 Zusammenfassung. 29
I
7.2 Konklusion. 30
Literaturverzeichnis 31
Anhang 1: Zeittafel zu den Beziehungen zwischen Frankreich und Ruanda A
Anhang 2: Karte Ruandas und angrenzender Länder A
Anhang 3: Geostrategische Lage Ruandas A
Anhang 4: Karte der Frankophonie und des Commonwealth of Nations. B
Anhang 5: Auszug aus der Resolution 929 (1994) des Sicherheitsrates der VN. C
Anhang 6: Auszug aus Les dossiers noirs de la politique africaine de la France’ E
II
Abkürzungsverzeichnis
CDR Coalition pour la Défense de la République, extremistischer Hutu-Flügel des MRND und ab 1992 eigenständige Partei.
DAMI Département d’Assistance Militaire et d‘Instruction, französische militärische Unterstützungs- und Ausbildungseinheit für Ruanda.
DGSE Direction Générale de la Sécurité Extérieure, französischer Auslandsnachrichtendienst.
DRM Direction du Renseignement Militaire, französischer militärischer Nachrichtendienst.
FAR Forces Armées Rwandaises, ruandische Armee.
FPR Front Rwandais Patriotique. Synonym verwandt zu RPF.
GIR Gouvernement Intérimère Rwandais, ruandische Übergangsregierung.
MDR Mouvement Démocratique Républicain.
MINUAR Mission des Nations Unies pour l’Assistance au Rwanda. Synonym verwandt zu UNAMIR.
MRND(D) Von 1973-1991 Mouvement Révolutionnaire National pour le Développement (Einheitspartei). Ab 1991 Mouvement Républicain National pour le Développement et la Démocratie (MRNDD, jedoch fiel das letzte ‘D’ im Sprachgebrauch weg).
OAU Organization for African Unity, Organisation für Afrikanische Einheit.
RPF Rwandese Patriotic Front. Ehemalige ruandische Flüchtlingspartei (Gründung in Uganda 1988) unter Führung des heutigen Staatspräsidenten Paul Kagame. Synonym verwandt zu FPR.
RTLM Radio-Télévision Libre des Milles Collines, extremistischer Hutu-Radiosender.
SR Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
UN United Nations. Synonym verwandt zu Vereinte Nationen.
UNAMIR United Nations Assistance Mission in Rwanda. Synonym verwandt zu MINUAR.
VN Vereinte Nationen. Synonym verwandt zu United Nations.
III
Personenverzeichnis
Balladur, Edouard Französischer Premierminister (1993-1997),
Rassemblement pour la République (RPR).
Dallaire, Roméo Kanadischer Kommandeur der UNAMIR in Ruanda.
Habyarimana, Juvénal Ruandischer Präsident von 1973-1994 (MRND(D)), Hutu aus dem Norden des Landes.
Juppé, Alain Französischer Außenminister (1993-1995), RPR, politische Nähe zu Chirac.
Kagame, Paul Aktueller ruandischer Präsident (früher RPF), Tutsi.
Kayibanda ,Grégoire Ruandischer Präsident von 1961-1973 (MDR), Hutu aus dem Süden des Landes.
Lafourcade, Jean-Claude Französischer Kommandeur der Operation Turquoise.
Martres, Geores Französischer Botschafter in Kigali.
Mitterrand, François Französischer Präsident (1981-1995), Parti Socialiste (PS).
Jean-Christophe IV
1. Einleitung
Nach dem Völkermord in Ruanda von 1994, welcher dem Ruandaexperten Gérard Prunier zufolge mehr als 800.000 Menschen das Leben gekostet hat 2 , ist Nicolas Sarkozy der erste französische Präsident, der Ruanda wieder einen offiziellen Besuch abstattet. Im Zuge dessen gesteht er erstmals „schwere Einschätzungsfehler“ sowie „politische Fehler“ 3 Frankreichs ein. Kurz nach dem Aufenthalt Sarkozys in der ruandischen Hauptstadt Kigali berichtet die französische Zeitung Le Monde, die Witwe des ehemaligen ruandischen Präsidenten Juvénal Habyarimana sei in Paris vorläufig festgenommen worden. Sie wird verdächtigt, den Völkermord mit koordiniert und geplant zu haben. Agathe Habyarimana soll sich jedoch schon seit dem 9. April 1994 in der französischen Hauptstadt aufgehalten haben. 4
1.1 Einführung und Problemdefinition
Wie lässt sich das Handeln der französischen Justiz erklären, eine der Beteiligung am Völkermord verdächtige Person 16 Jahre auf dem eigenen Staatsgebiet zu dulden - ohne gegen sie zu ermitteln? Ist dies ein Beleg für die These, Frankreich habe sich aktiv am Völkermord beteiligt?
Basierend auf den Resultaten des Berichts der Commission Nationale indépendante chargée de rassembler les preuves montrant l’implication de l’Etat français dans le génocide perpétré au Rwanda en 1994 beschuldigt die amtierende ruandische Regierung unter Staatsoberhaupt Kagame Frankreich der aktiven Völkermordbeteiligung. Auf Seite 46 des offiziellen Dokuments wird Frankreich unter Punkt 1.2.2 eine „Participation directe aux combats“ 5 unterstellt. Als Anführer der ehemaligen, in Uganda entstandenen
1 Bernard 04.03.2010, S. 8.
2 Vgl. Prunier 2008, S. 265.
3 Dombrowski 26.02.2010, S. 7.
4 Vgl. Bernard 04.03.2010, S. 8.
5 République du Rwanda 2008, S. 46.
1
Rwandese Patriotic Front (RPF), bekämpfte Kagame in den 1990er Jahren die Hutu-Regierung in Kigali und somit (in-)direkt Frankreich.
Die französische Justiz „beschuldigte ihrerseits Mitglieder der RPF unter der Führung Kagames, am Abschuss des Flugzeugs des damaligen Staatschefs Juvenal Habyarimana beteiligt gewesen zu sein.“ 6 Mit dem Abschuss der Präsidentenmaschine am 6. April 1994 begann der systematisch organisierte Genozid an Tutsi und moderaten Hutu 7 . Auf die im Jahre 2006 von Paris ausgestellten internationalen Haftbefehle gegen Kagame nahestehende Personen reagierte Kigali mit der Ausweisung des französischen Botschafters.
Nicht nur in staatlichen Dokumenten, sondern auch in der Literatur wird die Rolle Frankreichs im ruandischen Völkermord widersprüchlich und nicht selten sehr normativ diskutiert und analysiert. Selbst im beschuldigten Frankreich besteht bis heute ein Dissens darüber. Es lassen sich nach Patrick de Saint-Exupéry drei dominierende Positionen herausarbeiten:
Zum einen wird vom Mitterrand-Vertrauten Pierre Péan die Meinung vertreten, es habe keine Fehler oder keine falsche Lageeinschätzung seitens Frankreichs gegeben. 8 Andererseits gestehen Politiker wie der Abgeordnete und ebenfalls Mitterrand nahestehende Paul Quilès Fehler Frankreichs durchaus ein. 9 Unter seiner Leitung wurde der französischen Nationalversammlung am 15. Dezember 1998 ein Abschlussbericht über die französischen Militäroperationen in Ruanda von 1990 bis 1994 vorgelegt. Die dritte Haltung nimmt der amtierende französische Außenminister Bernard Kouchner ein: Dieser erklärte vor seinem Amtsantritt, dass der Völkermord
Diese Meinung vertrat er ebenfalls, wenngleich diplomatisch vorsichtiger formuliert, als Außenminister, als er Anfang 2008 nach Kigali reiste und erklärte, Paris habe politische Fehler begangen. 11
6 Dombrowski 26.02.2010, S. 7.
7 Die beiden größten Volksgruppen in Ruanda. Obwohl die Hutu-Bevölkerung bedeutender ist, leben Tutsi und Hutu nicht getrennt voneinander. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden diese Gruppen näher beschrieben.
8 Vgl. Saint-Exupéry 2009, S. 18 ff.
9 Ebd.
10 Kouchner 2007, S. 16.
11 Vgl. Saint-Exupéry 2009, S. 18 ff.
2
1.2 Fragestellung, Aufbau und Ziel der Arbeit
Als nicht eindeutig erklärbar erweist sich Frankreichs Interesse und (militärisches) Engagement in Ruanda. Denn Ruanda verfügt, im Gegensatz zur benachbarten Demokratischen Republik Kongo, über keine bedeutenden Ressourcen. Aus diesem Grund soll der Frage nachgegangen werden, welche Bedeutung Ruanda für Frankreich hat und warum Paris das Regime des ehemaligen Präsidenten Habyarimana aktiv unterstützte. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob es sich bei der französischen Militäroperation Noroît, sowie der Post-Genozid-Intervention Turquoise um, wie offiziell kommuniziert wurde, 13 Operationen humanitären Charakters handelte, oder ob vielmehr nationale Interessensfestigung dominierte. Desweiteren zielt die vorliegende Arbeit darauf ab, die gegen Frankreich erhobenen Vorwürfe zu überprüfen.
Die Beantwortung der Forschungsfrage lehnt sich in der ersten Hälfte des Hauptteils (2.) an die deduktive Methode und in der zweiten Hälfte (3. bis 5.) an das zirkuläre Modell der Abduktion an. Im letzten Teil (6.) soll ihr durch vergleichende Elemente nachgegangen werden. Aufgrund der zeitlich ineinander übergehenden Ereignisse und deren Komplexität erweisen sich übergreifende zirkuläre Elemente als unverzichtbar. Die deutsche und belgische Kolonialzeit und die damit verbundene (pseudo-)ethnische Differenzierung werden kurz skizziert, um die historisch sowie soziokulturell entstandenen Rivalitäten zwischen Tutsi und Hutu beleuchten zu können.
Der zweite Teil der Arbeit untersucht anfangs die Beziehung zwischen Frankreich und dem 1962 unabhängig gewordenen Ruanda, insbesondere die französischen Interessen an dem rohstoffarmen Land. Anschließend sollen die Operationen Noroît und Turquoise analysiert werden, wobei der Fokus auf letzterer liegen soll.
Der abschließende Teil der Arbeit beinhaltet den Vergleich zweier Objekte: Zum einen soll der Vorwurf der politischen, zum anderen der militärischen Unterstützung der ruandischen Regierung durch Frankreich beleuchtet werden. Die Wahl dieser Objekte lässt sich mit deren Wichtigkeit und der Schwere des Vorwurfs begründen.
12 Verschave 1994, S. 10.
13 Vgl. Gouteux 1998, S. 54 und Ambrosetti 2001, S. 72. Vgl. dazu auch Nations Unies (1994) , o. S. und Le Monde 25.06.1994, o. S.
3
2. Vom Kolonialruanda zum Völkermord
Im Folgenden sollen die soziokulturellen Strukturen in Ruanda näher betrachtet, sowie Erklärungsansätze für deren Eskalation geliefert werden. Abschließend wird auf die Friedensverhandlungen von Arusha (Tansania) und die Entwicklung bis hin zum Völkermord eingegangen. Aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit kann an dieser Stelle nur ein grober Überblick gegeben werden. 14
2.1 Le piège ethnique : Die europäische Kolonialzeit
Obwohl in Ruanda seit dem 16. Jahrhundert differenzierte gesellschaftliche Gruppen identifiziert werden können, beziehen sich diese nicht ausschließlich auf ethnische Zugehörigkeit. Territoriale sowie ‚clanische‘ Bezugspunkte waren im frühkolonialen Zeitalter dominierende, identitätsstiftende Elemente. Dies erklärt beispielsweise die Existenz von rivalisierenden Adelsgeschlechtern unter den Tutsi. 16 „Es ist bekannt, dass es zu jeder Zeit auch reiche Hutu und arme Tutsi gab, so dass soziale und ethnische Zugehörigkeit nicht vollständig deckungsgleich waren.“ 17 Einigkeit bestehe darin, so Mehler, dass die Kolonialzeit eine erhebliche Konfliktverschärfung mit sich brachte. 18 Um die komplexen sozialen Konstrukte ‚übersichtlicher‘ zu gestalten, schufen die europäischen Kolonisatoren stark vereinfachte Strukturierungsebenen und klassifizierten die verschiedenen Volksgruppen 19 mit einer schöpferischen Freiheit nach der Hamitentheorie 20 , die ihren Höhepunkt 1933 mit der ethnischen Zugehörigkeit im Personalausweis fand. Vor diesem Hintergrund bekleidete etwa unter der deutschen Kolonialmacht die Volksgruppe der Tutsi die Gesamtheit der administrativen Posten.
14 Vgl. hierzu z.B. Des Forges 2002, S. 31-95.
15 Strizek 1996, S. 38.
16 Vgl. Strizek 1996, S. 38.
17 Mehler 2006, S. 252.
18 Vgl. Mehler 2006, S. 253.
19 Vgl. Pampel 2009, S. 20.
20 Diese geht davon aus, dass es afrikanische Volksgruppen gebe, die ursprünglich aus Europa stammten und somit den ‚Einheimischen‘ überlegen seien. Europäer würden jedoch beide ‚Rassen‘ dominieren.
4
Als Konsequenz aus der Besetzung Ruandas durch Belgien während des ersten Weltkrieges wurde das ehemalige Tutsi-Königtum durch den Völkerbund als Teil des Mandatsgebietes Ruanda-Urundi unter belgische Vormundschaft gestellt.
Auch die Belgier stützten sich anfangs, wie die ehemalige deutsche Kolonialmacht, einseitig auf die Tutsi. Gegen Ende der Mandatszeit jedoch sympathisierte Brüssel 22 mit emanzipatorischen Hutu-Bewegungen 23 und förderte durch die somit entstehende Elite indirekt die blutige Hutu-Revolution von 1959 24 . Hutu besetzten fortan politische, sowie administrative Ämter. Dies löste eine erste Tutsi-Flüchtlingswelle aus. Binnen zweier Jahre „trat nun eine ethnische Diktatur an die Stelle einer anderen.“ 25 Die Parlamentswahlen von 1961 trugen ebenfalls dazu bei, dass Tutsi aktiv und systematisch diskriminiert wurden. Dies war der Auslöser für weitere Blutbäder, die, so Mehler, „im kollektiven Bewusstsein blieben […] und weitere Fluchtwellen motivierten.“ 26
2.2 Das explosive Jahrhundert: Eskalation der ethnischen Spannungen
Die Eskalation zwischen Hutu und Tutsi lässt sich nicht nur auf historische sowie koloniale Gegebenheiten reduzieren. Auch exogene Faktoren müssen zur Erklärung der zunehmenden Spannungen zwischen den beiden Gruppen heran gezogen werden. So spielen die durch den Bevölkerungsanstieg Ruandas immer knapper werdenden landwirtschaftlichen Anbauflächen 28 eine nicht unwichtige Rolle. Durch diese Knappheit entstand eine neue Handels- und Kaufmannselite.
21 Prunier 2000, S. 281.
22 Mit der Unabhängigkeit Belgiens 1830 wurde Brüssel unter König Leopold I. zur Hauptstadt.
23 Vgl. Mehler 2006, S. 253.
24 Wenngleich Ruanda 1945 in UN-Treuhandschaft überging, so wurden die Weichen für die Hutu-Revolution bereits während der belgischen Verwaltungszeit gestellt.
25 Mehler 2006, S. 253.
26 Mehler 2006, S. 253.
27 Houzel 1997, S. 47.
28 Vgl. Houzel 1997, S. 47 f.
29 Houzel 1997, S. 47.
5
Die labilen sozialen Strukturen boten einen guten Nährboden für weitere Konflikte: Bis 1963 versuchten im Exil lebende Tutsi wiederholt in ihr Heimatland zu reimmigrieren, um ihre Machtposition zurückzuerobern 30 . Dies führte zu (innerstaatlichen) Repressalien seitens der Hutu-Regierung. 1973 gelang es Generalmajor Juvénal Habyarimana, seinen Vetter und Amtsinhaber Grégoire Kayibanda zu stürzen, so dass kurz darauf sein Mouvement Révolutionaire National pour le Développement (MRND) zur Einheitspartei wurde.
Nach mehrfachen Morden an Tutsi und größtenteils aus Uganda in den Norden Ruandas penetrierenden Hutu-Invasionen, verkündete die Regierung in Kigali 1986, ruandische Flüchtlinge dürften nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, da das Land zu klein sei 31 . Tutsi-Flüchtlinge, die mittlerweile zum Teil als Soldaten in die regulären militärischen Streitkräfte Ugandas eingegliedert waren, reagierten darauf 1988 mit der Gründung der Rwandese Patriotic Front (RPF). 32 Fortan lassen sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen in Ruanda zweifelsohne als bürgerkriegsähnlich beschreiben, zumal sich die Demokratiedefizite seit Mitte der 1980er Jahre kontinuierlich vergrößert haben 33 . Exemplarisch sei an dieser Stelle nur auf die Jugendgruppe des MRND verwiesen, der Interahamwe, 34 die Ende des Jahres 1991 gegründet wurde, mit dem Ziel der Unterdrückung ethnischer und politischer Gegner.
2.3 Demokratisierungsansätze und das Friedensabkommen von Arusha
Am 4. August 1993 unterzeichneten in Gegenwart von fünf afrikanischen Staaten, 36 vier westlichen Mächten, 37 so wie der Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU), Vertreter der RPF und der ruandischen Regierung das Friedensabkommen von Arusha. Dies schwächte die Position des ruandischen Präsidenten, der, so Melvern, „zu einer
30 Vgl. Pampel 2009, S. 25.
31 Vgl. Melvern 2004, S. 364.
32 Vgl. Hasenclever 2001, S. 283 f.
33 Vgl. Mehler 2006, S. 251.
34 (dt): Die, die eng zusammen arbeiten und vereint sind. Vgl. dazu Melvern 2004, S. 38.
35 Melvern 2004, S. 53.
36 Burundi, Senegal, Tansania, Uganda und Zaire.
37 Belgien, Deutschland, Frankreich und die USA.
6
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