Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung 1
II. Begriffliche Vielfalt im ukrainischen Integrationsprozess 2
III. Hemmnisse auf dem europäischen Integrationskurs der Ukraine 3
IV. Der Aktionsplan „Ukraine - EU“ 4
V. Die Freihandelszone Ukraine - EU (Arbeitsmarkt) 7
VI. Die Adaptation der Gesetzgebung der Ukraine an die Gesetzgebung der EU:
Stand , Probleme und Perspektiven 8
VII. Literaturverzeichnis 14
I. Einleitung
Die Frage nach der Realisierung des europäischen Kurses entstand für die Ukraine mit der Erklärung der Unabhängigkeit des Landes. Die Integration in die Europäische Union wurde als strategisches Ziel und als Priorität der Außenpolitik der Ukraine erklärt ( vgl. den Erlass des Präsidenten der Ukraine „Über die Bestätigung der Strategie der Integration der Ukraine in die Europäische Union“ vom 11. Juni 1998 ). Heute ist dieser Kurs eine offizielle Richtlinie für die Außenpolitik des Staates geworden, der vom Parlament (Werchowna Rada), der Regierung unterstützt und von der Mehrheit der Bevölkerung der Ukraine befürwortet wird.
Das Streben der Ukraine, in den europäischen Raum zurückzukehren, ist natürlich und historisch bedingt. Der Kurs auf die europäische Integration fällt mit den Prioritäten der Innenpolitik zusammen. Sie sieht die Schaffung eines rechtlichen, sozialen und demokratischen Staates, die realistische Sicherung und den Schutz der Grundrechte und der Freiheiten des Menschen und des Bürgers, den Aufbau des Staates, der einen würdigen Platz unter den entwickelten europäischen Staaten findet, vor.
Die Erfolge auf diesem Wege sollen nicht an dem Grad der Beharrlichkeit, mit der die Ukraine die Mitgliedschaft in der Europäischen Union anstrebt, gemessen werden, sondern an den konkreten Leistungen in der Wirtschaft und der Politik. Erst mit ihrer Verwirklichung gibt es eine Chance, dass sich die Ukraine endlich aus dem „speziellen Nachbarn“ in ein gleichberechtigtes Vollmitglied der Europäischen Union verwandelt. Die Schaffung der realen Voraussetzungen und die Erfüllung der Prioritäten der außenwirtschaftlichen und außenpolitischen Aufgaben des Staates - des Beitritts der Ukraine in die Europäische Uniontreffen mit dem grundlegenden Kurs der politischen und der wirtschaftlichen Reformen der Ukraine für die nächsten zehn Jahre zusammen
Ein wichtiger Schritt auf dem Wege des Integrationsprozesses war das sich entwickelnde Bewusstsein des ukrainischen Parlaments in Bezug auf die wichtige Rolle, die es in diesem Prozess spielt und seine ersten parlamentarischen Anhörungen zu Fragen der staatlichen Integrationspolitik zum EU - Beitritt. Sie fanden erstmals am 11. Dezember 2001 statt. Ihre Teilnehmer stellten fest, dass die europäische Integration ein charakteristisches Ziel sowohl der internationalen Bemühungen der Ukraine als auch ihrer Innenpolitik ist. Die europäische Integration wurde nicht nur vorrangiges Ziel der Außenpolitik der Ukraine, sondern auch Motor für die innenpolitischen und wirtschaftlichen Reformen und ein Teil der nationalen Identität. Heutzutage sehen die wesentlichen politischen Kräfte und eine
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Mehrheit der Bevölkerung der Ukraine keine andere Alternative zu Demokratie und Marktwirtschaft und damit zur Annäherung an europäische Standards und ihre Etablierung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Das bestätigen auch die Ereignisse vom November 2004, die in die Geschichte als „Orangene Revolution“ eingehen werden.
II. Begriffliche Vielfalt im ukrainischen Integrationsprozess
In den Verträgen über die europäische Gemeinschaft und in den anderen Dokumenten, die die rechtlichen Maßnahmen für die Regulierung der europäischen Integration beinhalten, werden verschiedene Begriffe für den Prozess der Annäherung an die europäischen Standards in der nationalen Gesetzgebung an das Recht der Europäischen Union gebracht. Im Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft werden z.B. die Begriffe „Annäherung“ (Artikel 94, 136) und „Harmonisierung“ (Artikel 93, 129, 149) verwendet. Wie die Praxis der Realisierung des europäischen Rechts zeigt, werden beide Begriffe als Synonyme verstanden. Trotzdem wird der Begriff „Harmonisierung“ von dem großen Teil der Fachleute in der Politik bevorzugt, weil er die Kernidee der Bildung des homogenen rechtlichen Milieus in den europäischen Integrationsorganisationen spiegelt. Er wird außerdem am häufigsten gebraucht. Eine Harmonisierung der Gesetzgebung verlangt von den Mitgliedstaaten nicht die Verabschiedung identischer rechtlicher Akte. Vielmehr geht es darum, inhaltlich ähnliche Gesetze oder andere rechtliche Akte zu schaffen.
Die Anwärterstaaten Zentral - und Osteuropas ließen sich im Prozess der Integration von den Empfehlungen des Weißes Buches der Europäischen Kommission leiten. Dieses Dokument beinhaltet die Begriffe „Harmonisierung“ und „Annäherung“. Im Weißen Buch bedeutet „Annäherung“ die Änderungen der nationalen Gesetzgebung vorzubereiten. Dabei sind die im Weißen Buch aufgezählten Normen der EU zu beachten. Auch in den ukrainischen Texten sind die Begriffe „Harmonisierung“, „Annäherung“ (vgl. den Erlass über die Partnerschaft und die Zusammenarbeit der Ukraine und der EU) nicht genau definiert. Der Erlass bedient sich mehrerer Begriffe wie „Annäherung“ (Artikel 51, 76), „Adaptation“ (Artikel 53, 77), ‚Herannahen’ (Artikel 60), „Errichtung äquivalenter Normen“ (Artikel 67).
In den offiziellen Dokumenten der Ukraine ist der Begriff „Adaptation“ am gebräuchlichsten. Laut der Verordnung zur Strategie der Integration der Ukraine in die Europäische Union vom 11. Juni 1998 liegt die Adaptation der Gesetzgebung der Ukraine an die Gesetzgebung der EU in dem Bemühen die Entwicklung der politischen,
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unternehmerischen, sozialen und kulturellen Aktivitäten der Bürger der Ukraine zu fördern, die wirtschaftliche Entwicklung des Staates im Rahmen der EU zu gewährleisten, den Wohlstand der Bürger allmählich zu steigern und auf das Niveau, das in den EU - Ländern besteht, zu heben.
Die Adaptation der Gesetzgebung der Ukraine erfasst die Zoll - , Arbeits - , Finanz -und die Steuergesetzgebung; weiter die Regelung zum Urheberrecht, den Schutz von Arbeit, Leben, Gesundheit, Umwelt, Verbrauchern, die technischen Vorschriften und Standards, den Transport und andere Bereiche.
III. Hemmnisse auf dem europäischen Integrationskurs der Ukraine
In der europäischen Integration muss sich die Ukraine mit ihrer jungen Demokratie vielen Herausforderungen stellen. In Vergangenheit und Gegenwart war bzw. ist es schwierig die politisch aktiven Institutionen und die Organisationen der Ukraine mit Personal zu versorgen, das in der Lage wäre, die europäische Integration aktiv voran zu treiben. Die Forschungen des Instituts für politische Bildung der Ukraine zeigen, dass es an Personal fehlt, das zielgerichtet und effektiv den außenpolitischen Kurs umsetzt und für die notwendigen Informationen sorgt. In den staatlichen Organe besteht ein ausgeprägtes Defizit an qualifizierten Juristen, an Fachleuten für Fragen des europäischen Rechts und der Ökonomie, der Sicherheit, weiter an Spezialisten für Fragen der Kooperation mit der NATO und an Experten für Informationspolitik.
Sehr unbefriedigend war das Niveau, auf dem das staatliche Programm (2004 - 2007) für die Vorbereitung, Weiterbildung und Beförderung der Qualifizierung der Spezialisten im Bereich der europäischen und euroatlantischen Integration der Ukraine erfüllt wurde. Allgemein ist die Personalpolitik der Regierung der Ukraine uneffektiv und zu wenig abgestimmt. Es gibt hierfür oft nicht ausreichend staatliches Geld. Insbesondere ist die staatliche Informationspolitik durch beschränkte Personalressourcen und den Mangel an hochprofessionellen staatlichen Mitarbeitern negativ gekennzeichnet. Für diese Situation gibt es eine logische, aber nicht akzeptable Erklärung: Die Ukraine ist nach Erklärung der Unabhängigkeit zwar ein junger politisch aktiver Staat im Osten Europas, in dem aber noch überwiegend der alte Beamtenapparat aus der Zeit der Sowjetunion funktioniert. Im Staatsapparat lassen sich viele Politiker noch von den alten kommunistischen Regeln und Mechanismen leiten. Sie blieben an der Macht und sie steuern die Politik der Ukraine nach eigenen Vorstellungen und erlassen die Gesetze, die ihnen
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Arbeit zitieren:
Yevgeniy Voytsitskyy, 2008, Die europäischen Standards in der europäischen Integration der Ukraine, München, GRIN Verlag GmbH
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