Inhaltsverzeichnis:
1. Vorwort Seite 1
2. Militärische Kriegsvorbereitungen Seite 3
2.1. Erster Weltkrieg Seite 3
2.1.1. Mobilmachung und Wehrgesetze Seite 3
2.1.2. Waffen, Aufrüstung Seite 6
2.1.3. Kommunikation in der Kriegführung Seite 10
2.2. Zweiter Weltkrieg Seite 12
2.2.1. Heeresvergrößerung, Mobilmachung Seite 12
2.2.2. Waffen, Aufrüstung Seite 14
2.2.3. Kommunikation Seite 16
3. wirtschaftspolitische Maßnahmen Seite 18
3.1. Wirtschaftslenkung/Produktionswirtschaft Seite 18
3.2. Finanzpolitik Seite 21
4. Einbeziehung der Zivilbevölkerung Seite 23
4.1. Versorgungswirtschaft Seite 23
4.2. Arbeitseinsatz Seite 24
5. Schlusswort Seite 27
6. Bibliographie Seite 29
1. Vorwort:
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Rüstungsanstrengungen der Kriegsgegner des Ersten und Zweiten Weltkrieges.
Hierbei soll mit Hilfe eines Vergleichs in Grundzügen herausgearbeitet werden, wie sich Rüstung und damit auch strategische Planung durch die Erfahrungen in den Kriegen des frühen 20. Jahrhunderts verändert hat, und wie die entsprechenden Stellen auf diese Entwicklung reagierten. Als entscheidend werden dabei nicht die Zahlen angesehen, in denen meist Rüstungsanstrengungen bzw. „Rüstungserfolge“ gemessen werden, sondern die Veränderungen in der Qualität dieser Bemühungen. Hauptaugenmerk wird dabei auf die Mittelmächte des Ersten Weltkrieges, bzw. das Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg gelegt werden.
Die hauptsächlichen Fakten in diesem Zusammenhang sind einerseits die wachsende Kontrolle des (schon oder bald) kriegführenden Staates über seine Wirtschaft, und andererseits die zunehmende direkte Betroffenheit der Zivilbevölkerung durch militärische Konflikte. Letzteres geschieht durch die Mobilisierung ziviler Kräfte für die Rüstung in Form von Zwangsverpflichtungen der eigenen Staatsbürger, Ausbeutung der Arbeitskraft von Kriegsgefangenen, und sogar Mord durch Zwangsarbeit, wie sie in Konzentrationslagern verrichtet werden mußte. Zunehmende direkte Betroffenheit der Zivilbevölkerung meint aber natürlich auch direkte Kampfhandlungen einer sich bewegenden Front (die in beiden Kriegen das Ziel der Strategen war) und Bombardements von Städten durch den jeweiligen Gegner.
Trotz des Titels der Arbeit „Rüstung 1914 - Rüstung 1939“ beschränkt sich ihr Inhalt nicht auf die Zeit vor Ausbruch des jeweiligen Krieges.
Dies deshalb, weil die bereits genannten Folgen verstärkter Rüstungsanstrengungen oft erst während des Krieges voll zum Tragen kamen, bzw. die sie auslösenden Maßnahmen erst aus den Erfahrungen des Krieges heraus von den Entscheidungsträgern durchführt wurden. Zudem liegt es in der Logik eines Krieges, der, wie die beiden Weltkriege, nicht zuletzt auch mit propagandistischen Mitteln geführt wurde, daß sich mit zunehmender Dauer des Krieges - sprich zunehmender Kriegsmüdigkeit der Bevölkerung - die Durchhalteparolen und Kampfansagen an den jeweiligen Gegener immer radikaler gestalten, und so ein Klima geschaffen wird, das es möglich macht, mit immer härteren Zwangsmaßnahmen alle noch vorhandenen Ressourcen (v.a. der Zivilbevölkerung) auszuschöpfen. Ganz abgesehen davon ist jede Ausnahmesituation, in dem sich ein Gemeinwesen befindet - und ein Kriegszustand ist ja der „klassische“ Ausnahmezustand - dazu geeignet erstens die Gruppe an Personen im Staat, die alle wichtigen Entscheidungen treffen, stark zu verkleinern, und zweitens entsprechende rechtliche Mechanismen in Gang zu setzen (die auch heute noch in den meisten Verfassungen/Grundgesetzen verankert sind) die dazu dienen, vorübergehend die Rechte des Einzelnen zu beeinträchtigen (oder sogar zu beseitigen), um den Effizienzanforderungen eines Krieges gerecht zu werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Notverordnungsrecht nach §14 bzw. Ab 1917 das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz. Ein Ansatz in dieselbe Richtung ist das Kriegsleistungsgesetz der österreichisch-ungarischen Monarchie von 1912. Zu diesen Maßnahmen gehört z.B. auch die Einschränkung der politischen Vertretungsmöglichkeiten der Bürger. So konnte der Reichsrat der cisleithanischen Reichshälfte Österreich-Ungarns über weite Strecken des Krieges nicht zusammentretren, und der Monarch regierte mit Hilfe seines Notverordnungsrechtes (s.o.), das auch schon vor Beginn des Krieges angewandt wurde. Im Zuge der Effizienzsteigerung der zivilen Wirtschaft wurden militärische Abläufe und Strukturen auf die Zivilbevölkerung überwälzt. Arbeiter in Rüstungsbetrieben wurden z.B. oftmals der militärischen Gesetzgebung unterstellt, wie später noch zu beschreiben sein wird. David French schreibt hierzu: „But as the First World War became a struggle between whole peoples, strategy came to embrace the active mobilisation of the nation´s entire economic resources as well.“ 1
1 David French, British Economic and Strategic Planning 1905 - 1915 (London 1982) S.1
1
Den Bedeutungs- und Machtgewinn des Militärs im Krieg, wofür vor allem die österreichischungarische Monarchie ein gutes Beispiel ist, zeigt auch die kaiserliche Verordnung vom 23. Mai 1915 (R.G.Bl. Nr.133). Sie hatte zum Inhalt, die politischen Vertretungskörper Tirols, Vorarlbergs, Salzburgs, der Steiermark, Kärntens, Krains, der Grafschaft Görz und Gradiska, Istriens und Triests dem Oberbefehl der gebietsmäßig zuständigen Militärbehörden zu unterstellen. Eine ähnliche Verordnung wurde bereits zu Kriegsbeginn für Galizien, die Bukowina, Teile Mährens und Österreichisch-Schlesiens erlassen. 2
Nach dem Ende der beiden Weltkriege, v.a. nach 1945 blieben große Teile der Wirtschaft kriegführender Länder unter staatlicher Kontrolle. Die Notwendigkeiten des Krieges, durch Kontrolle der Industrie einen höheren Ausstoß an Rüstungsgütern und strategischen Produkten zu erreichen und zu sichern, führten so zu einem auch in Friedenszeiten aufrechterhaltenen Zustand. Dies geschah teils durch stärkere Ausnützung finanzpolitischer Möglichkeiten der Notenbanken, teils durch direkte Verstaatlichung ehemals privater Unternehmen (z.B. in Österreich).
Auch erhöhten sich mit den beiden Weltkriegen die Anforderungen an die strategische Planung der Staaten durch die Veränderung der Kriegführung.
Nicht mehr „nur“ Rohstoffe für die eigentliche Rüstungsproduktion mußten für die Dauer eines Konfliktes bereitgestellt bzw. beschafft werden. Neben der zunehmenden Motorisierung des Krieges durch vermehrten Panzer-, LKW- und Fliegereinsatz im Vergleich zum Ersten Weltkrieg, der eine entsprechende Benzinversorgung (Erdöl) notwendig machte, wurde auch die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Gebrauchs immer mehr zur „strategischen“ Aufgabe.
Der Staat mußte für Ersatz der Arbeitskräfte sorgen, die von der Landwirtschaft zur Rüstungsgüterproduktion abgezogen wurden, und den Ertrag des Bodens erhöhen, um diese Arbeitskräfte zu ernähren. Besonders die weibliche Bevölkerung wurde nun in beiden Weltkriegen verstärkt zur Schließung jener Lücken im Arbeitsprozeß herangezogen, die der Fronteinsatz der Männer riß. Dies erwies sich auch als Chance für die Gleichberechtigung der Frau, die durch die Ausnahmesituation Krieg an Positionen eingesetzt wurden, die vor dem Krieg als Frauenarbeitsplatz gesellschaftlich nicht akzeptiert waren, wie z.B. Straßenbahnfahrerinnen. Nachhaltige Wirkung zeigte diese Entwicklung aber eher nach dem Zweiten als nach dem Ersten Weltkrieg, da nach letzterem die zurückkehrenden Männer schnell wieder ihre alten Arbeitsplätze einnahmen. Ein unbestrittener Erfolg der Frauenbewegung war aber die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts auch für Frauen nach dem Ende des Krieges z.B. in der Republik Deutsch-Österreich, das bei den Wahlen 1919 zum ersten Mal zur Anwendung kam.
Im Zusammenhang mit der Versorgungs- und Rohstoffproblematik sei darauf hingewiesen, daß ja kein Staat als autark bezeichnet werden kann. D.h. bei ausreichend eigener Industrieproduktion fehlen landwirtschaftliche Kapazitäten oder Rohstoffe oder umgekehrt. Kein Land kann alle benötigten Güter und Rohstoffe selbst erzeugen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Handel zu treiben, was in Kriegszeiten natürlich nur stark eingeschränkt möglich ist, oder Ersatz für die benötigten Güter zu finden. Gleichzeitig muß versucht werden, den Verbrauch von wichtigen Gütern, die nur in begrenztem Ausmaß zur Verfügung stehen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
2 Gerd Pircher, Militär, Verwaltung und Politik in Tirol im Ersten Weltkrieg (Innsbruck 1995) S.41f. (=Richard Schober, Rolf Steininger (Hg.), Tirol im Ersten Weltkrieg. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Bd.1)
2
2. Militärische Kriegsvorbereitungen: 2.1. Erster Weltkrieg:
In Österreich-Ungarn war, wie in anderen Großmächten des späten 19. Und frühen 20. Jahrhunderts auch, das entsprechende Sendungsbewußtsein groß. Der eigenen Position mußte um fast jeden Preis international Nachdruck verliehen werden.
Dies geschah auf fast ausschließlich militärischer Basis. Rüstungsanstrengungen dienten nicht nur der Sicherung des Gemeinwesens vor einem zu erwartenden Konflikt, sondern sollten auch in Friedenszeiten das politische Gewicht des Staates erhöhen. Drohgebärden mit Hilfe der eigenen bewaffneten Macht waren ständiges Mittel der internationalen Politik. Beispiele hierfür lassen sich viele anführen, wie den „Panthersprung“ der deutschen Kriegsmarine während der 2. Marokkokrise, oder die „Kanonenbootpolitik“ der Großmächte beim chinesischen Boxeraufstand 1900. Dies bedeutete einen besonderen Stellenwert der Erhaltung und Erweiterung der eigenen militärischen Kapazitäten, wobei man die eigene Stärke am jeweils als Hauptkonkurrenten angesehenen Staat maß. Die Konfliktlinien vor dem Ersten Weltkrieg waren vor allem dort zu finden, wo sich Handels- oder Kolonial- bzw. Großmachtinteressen zweier Staaten kreuzten. Zwischen Österreich-Ungarn und Rußland waren dies beiderseitige Interessen im Balkanraum, zwischen Frankreich und Deutschland die verbliebene Rivalität von 1870/71, und zwischen dem deutschen Kaiserreich und Großbritannien der Wettlauf um die Flottenvormachtstellung, das heißt um Handels- und Kolonialinteressen. Dementsprechend gruppierten sich auch nach und nach die militärischen Bündnisse. Die von Admiral Tirpitz initiierte deutsche Flottenrüstung vor dem Ersten Weltkrieg z.B. war darauf ausgerichtet, die englische Seeherrschaft, die eigenen kolonialen Ambitionen im Weg stand, wenn nicht zu brechen, dann doch zu gefährden. 2.1.1. Mobilmachung und Wehrgesetze: 3
Die fortschreitende Industrialisierung vor allem Deutschlands, aber auch der anderen Mächte, erhöhte die Produktion der eigenen Wirtschaft, und verstärkte so die Suche nach neuen Absatzmärkten, was mit einen Grund für die imperialistische Politik der Mächte dieser Zeit darstellt. 4 Der technische Fortschritt ermöglichte aber auch die Ausstattung des Heeres mit immer vernichtungträchtigeren Waffensystemen, bzw. deren schnellere Beförderung im Kriegsfall. Zudem erhöhte sich die Bevölkerungszahl der aufstrebenden Industriestaaten zunehmend. Das Zusammenspiel dieser Faktoren ließ die Doktrin des schnellen, alles in einem Schlag konzentrierenden, ständig in Bewegung bleibenden und damit vernichtenden Krieges entstehen, die von Schlieffen (deutscher Generalstabschef von 1891 bis 1906) entscheidend mitgeprägt wurde. Zur Durchführung dieses entscheidenden Schlages wurden auch völkerrechtswidrige Aktionen fest miteingeplant. So waren neben dem Überfall auf Belgien und Luxemburg auch die „rücksichtslose“ Beschießung und Bombardierung großer Städte mit Hilfe der Luftwaffe, die Verhängung kollektiver Strafen wie Kontributionen, Geiselnahmen und Geiselerschießungen, die wirtschaftliche Ausplünderung besetzter Gebiete und die Zwangsarbeit von Zivilisten für militärische Zwecke hinter der Front vorgesehen. 5 Die hier genannte wirtschaftliche Ausplünderung besetzter Gebiete wurde im
3 vgl. zu diesem Kapitel v.a. Othmar Hackl, Manfred Messerschmidt(Hg.), Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648 - 1939 (München 1981) Bd.V: Von der Entlassung Bismarcks bis zum Ende des Ersten Weltkrieges 1890 - 1918
4 Moltkes Aussage zum deutschen Vorgehehen in China um die Jahrhundertwende: „Wenn wir ganz ehrlich sein wollen, so ist es Geldgier, die uns bewogen hat, den großen chinesischen Kuchen anzuschneiden. Wir wollten Geld verdienen, Eisenbahnen bauen, Bergwerke in Betrieb setzen.“ In: Fritz Klein (Hg.), Deutschland im Ersten Weltkrieg. Bd.1: Vorbereitung, Entfesselung und Verlauf des Krieges bis Ende 1914 (Berlin 1968) S.110
5 Fritz Klein (Hg.), Deutschland im Ersten Weltkrieg. Bd.1: Vorbereitung, Entfesselung und Verlauf des Krieges bis Ende 1914 (Berlin 1968) S.112 hier zitiert nach: Grundzüge der höheren Truppenführung vom 1. Januar 1910. (Berlin 1910) Ziffer 142, S.125f.
3
Zweiten Weltkrieg durch das nationalsozialistische Regime angewandt, und kann in Punkt 3.2. am niederländischen Beispiel nachvollzogen werden.
Der technische Fortschritt stellte die Waffen bereit, die eine ständige Bewegung ermöglichten (mobile Artillerie, Luftaufklärung, Kommunikationstechnik siehe Pkt. 2.1.2.), die Eisenbahn ermöglichte den schnellen Schlag/Aufmarsch, und die Bevölkerungsentwicklung gemeinsam mit der Industrialisierung die Aufstellung eines Millionenheeres zur schnellen und vollständigen Vernichtung des Gegners. Volker Mollin nennt daher als Elemente des „Artillerie-Industrie-Komplexes“, der Ausdruck der beschriebenen technischen und demographischen Entwicklung ist, als Punkt 1 die „Professionalisierung der Artillerie als technisch-wissenschaftliche Waffe par excellence“, und als Punkt 3 die „Ideologie des Massenschnellfeuers“ bzw. das „Dogma der totalen Kalkulierbarkeit des Gefechts“, die die militärischen Ziele erreichbar machen. 6
Dies ist umso wichtiger, als, wie bereits beschrieben, die schnelle Aufstellung zahlenmäßig möglichst großer Heere als kriegsentscheidend angesehen wurde. Neben allen Irrationalitäten spiegelte sich daher doch die Notwendigkeit zur Ausbildung und Verfügbarmachung großer Bevölkerungsteile in den Heeresreformen und Wehrgesetzen Europas in der Zeit vor 1914.
An den oben genannten Konfliktlinien schaukelten sich immer wieder Konflikte hoch, die den jeweils verantwortlichen Stellen in Erinnerung riefen, daß im Ernstfall nur die militärische Stärke entscheidend war. Das führte zu einem Rüstungswettlauf, da jeder Staat die Rüstungsbestrebungen des jeweils anderen als gegen sich gerichteten Akt verstand, und in einer Art „offensivem Sicherheitsdenken“ zumindest egalisiert, wenn nicht überboten werden mußte. Ein geeigneter Ausgangspunkt für die Betrachtung des Rüstungswettlaufes ist Frankreich, das aus seiner Niederlage von 1870/71 ein besonderes Bedrohungspotential durch das kaiserliche Deutschland gegeben sah. In diesem Sinne bemühte es sich, seine Ressourcen optimal auszunutzen, und das hieß in dieser Periode, die Zahl der im Ernstfall bereitstehenden in irgendeiner Weise ausgebildeten Soldaten um jeden Preis zu erhöhen.
Um dabei die geringere Bevölkerungszahl Frankreichs auszugleichen, war es, nachdem nach 1870/71 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde, das Ziel, auch die Mindertauglichen Stellungspflichtigen möglichst ausnahmslos einer militärischen Ausbildung zuzuführen, und damit im Krieg verfügbar zu machen. Die Folge war, daß die Grande Nation streckenweise ein größeres stehendes Heer unterhielt als das deutsche Kaiserreich. Zudem wurde der Einsatz kolonialer Truppen am europäischen Kontinent vorbereitet.
Entscheidend war dabei nicht so sehr die Länge des aktiven Dienstes in der Armee, sondern der Zeitraum, in dem der Einzelne im Kriegsfall zu den Waffen gerufen werden konnte. So verkürzte z.B. Deutschland seine aktive Dienstzeit bereits 1893 von 3 auf 2 Jahre. Frankreich vollzog diesen Schritt 1905, und verlängerte gleichzeitig die Reservepflicht auf 11 Jahre in der aktiven Armee. In diesen Ausführungen wird bereits deutlich, daß die Mächte keineswegs nur „die eine“ Armee besaßen, sondern vielmehr ihre Wehrpflichtigen auf mehrere Verbände aufteilten, die sich meist durch die Qualität der eingesetzten Kräfte, das heißt durch das Alter, unterschieden. So teilten sich die französischen bewaffneten Kräfte in eine aktive Armee und deren Reserve, und eine Territorialarmee und deren Reserve. Die russischen Gegenstücke hierzu waren das stehende Heer und die Reichswehr als Auffangbecken für die älteren Jahrgänge. In Italien existierten sogar 3 Abstufungen, nämlich das stehende Heer, die Mobilmiliz und die Territorialmiliz. Zu den jeweiligen Teilen der bewaffneten Macht gehörte jeweils eine Reservetruppe. In Deutschland gab es das stehende Heer, und eine nachgeordnete Landwehr, sowie den Landsturm.
Andere Regelungen der militärischen Dienstpflicht sahen Österreich-Ungarn, England und die USA vor. Die Donaumonarchie stellte seit dem Ausgleich von 1867 einen Sonderfall dar, denn es existierten neben dem k.u.k.-Heer, das heißt dem gemeinsamen Heer, noch die k.k.-Landwehr in der österreichischen, und die k.u.-Landwehr (Honvéd) in der ungarischen Reichshälfte. Hierbei stellen die
6 Volker Mollin, Auf dem Weg zur „Materialschlacht“. Vorgeschichte und Funktionieren des Artillerie-Industrie-Komplexes im Deutschen Kaiserreich (Pfaffenweiler 1986) S.342
4
Landwehren kein zweites Aufgebot, wie in den anderen Staaten dar, sondern sind Teile des Feldheeres. Nach der Wehrpflicht folgte für die älteren Jahrgänge die Landsturmpflicht. England besaß aufgrund seiner Tradition als führende Seemacht und Inselstaat kein stehendes Heer kontinentaler Prägung, sondern eine Berufsarmee auf Freiwilligenbasis. In der Bevölkerung war ein stehendes Heer im eigenen Land weitgehend unerwünscht. Dazu existierten um die Jahrhundertwende noch völlig veraltete Territorialmilizen auf freiwilliger Basis ohne militärischen Wert, die im Falle einer Invasion aktiv werden sollten. Dieses System entsprach in keiner Weise den Anforderungen eines Krieges, wie Schlieffen ihn kommen sah, was unter anderem auf deutscher Seite dazu führte, die englische Militärmacht zu unterschätzen.
Als sich für England eine Unterstützung Frankreichs gegen Deutschland abzeichnete, wurde eine Reform unumgänglich. So wurde aus der Berufsarmee ein Expeditionskorps in der Stärke von 6 Infanteriedivisionen und einer Kavalleriedivision gebildet. Dieses bildete den Rahmen für die Schaffung einer entsprechenden Reserve. 1907 wandelte ein von Lord Haldane initiierter Parlamentsbeschluß die diversen Milizen in eine einheitlich geleitete Territorialarmee um, die als Ersatzreservoir für das Expeditionskorps genutzt werden konnte, die zuletzt 14 Divisionen mit ca. 300.000 Mann zählte. Bemerkenswert ist hier, daß auch diese Organisation noch ohne allgemeine Wehrpflicht auskam, und nur auf Freiwilligkeit basierend die genannten Zahlen zustandekamen. Die militärische Schlagkraft des englischen Expeditionskorps wurde von der deutschen Führung sehr unterschätzt, und daher zu wenig in die strategischen Planungen einbezogen. Größer war die Angst noch vor einer englischen Invasion an der deutschen Nordseeküste, als vor dem englischen militärischen Gewicht in der Auseinandersetzung am Kontinent. 7 Erst 1916 mußte England aufgrund der Kriegsereignisse die allgemeine Wehrpflicht einführen, die allerdings auf die Dauer des Krieges beschränkt wurde.
Die USA besaßen lange nur ein sehr kleines stehendes Heer als Rückgrat der freiwilligen Milizverbände für Verteidigungszwecke. Erst mit dem spanisch-amerikanischen Krieg von 1898 wurde eine Aufstockung als notwendig erachtet, sodaß die Vereinigten Staaten 1914 ein stehendes Heer von 90.000 Mann verfügten. Dazu kamen nach einer Reorganisation 1903 ca. 120.000 Freiwillige der „Organisierten Miliz“ hinzu (Stand 1913). Dienstpflicht bestand aber theoretisch zu Verteidigungszwecken für alle Männer zwischen 18 und 45, das heißt für ca. 14 Millionen Mann. Bei Kriegseintritt 1917 wurde jedoch die allgemeine Wehrpflicht für 21 bis 30-jährige eingeführt, wobei 9,5 Millionen Mann registriert wurden.
Im deutschen Kaiserreich galt mit gewissen Änderungen, wie der Dauer der Aktivzeit, 1914 die „Wehrordnung und Heerordnung“ von 1888. Sie legte eine aktive Dienstpflicht im stehenden Heer und die dazugehörige Resevezeit von 7 Jahren fest. Danach folgte eine 5-jährige Landwehrzeit, in der Übungen absolviert werden mußten. Nicht einberufene Dienstpflichtige galten als ersatzreservepflichtig, mußten sich teilweise Übungen unterziehen, und sollten den Ersatzbedarf des Heeres im Kriegsfall decken. Der Landsturm umfaßte alle 17 bis 45-jährigen, die zu keinem anderen Verband zählten, und galt als „letzte Reserve“ der Armee.
Wie bereits erwähnt, wurde 1893 unter Reichskanzler Caprivi die Dienstzeit von 3 auf 2 Jahre zurückgenommen, um bei jeweils alle 7 Jahre festgelegten Personalständen des stehenden Heeres, möglichst viele Wehrpflichtige die Ausbildung absolvieren zu lassen. Diese 7-jährige Anpassungsphase hinkte in ihren Grundlagen aber stets hinter der rasanten Bevölkerungsentwicklung hinterher, was eine immer unzulänglichere Ausnützung der Wehrpflichtigenbestände zur Folge hatte. Bis 1912 wurde es auch von der Reichsleitung un dem Kriegsministerium nicht für notwendig gehalten, diesen Zustand zu ändern. Man betrachtete den deutschen Soldaten als höherwertiger als die Soldaten anderer Staaten, und meinte daher auch mit einer kleineren Mannstärke auszukommen. Das eigentliche Problem zeigte sich allerdings erst später: Große Teile der wehrpflichtigen Bevölkerung hatten sich nie einer militärischen Ausbildung unterziehen müssen, was auch bei sonstigen Rüstungsanstrengungen nicht mehr kurzfristig wettgemacht werden konnte. Von 10 Millionen Tauglichen wurden von 1893 bis 1912 über 5 Millionen nicht ausgebildet worden.
7 Fritz Klein (Hg.), Deutschland im Ersten Weltkrieg. Bd.1: Vorbereitung, Entfesselung und Verlauf des Krieges bis Ende 1914 (Berlin 1968) S.111
5
Frankreich verfolgte hingegen, wie bereits beschrieben eine zielgerichtetere Strategie, was eine effizientere Ausnutzung des Bevölkerungspotentials bedeutete.
Ab 1912 versuchten sowohl Deutschland, als auch Österreich-Ungarn, ihren Rückstand bei der Mobilisierung der Bevölkerung gegenüber der Entente wettzumachen, was aber aus den genannten Gründen nicht vollständig möglich war.
1913 wurde eine Aufstockung des stehenden Heeres in Deutschland um 135.000 Mann von 665.000 auf 800.000 Mann eingeleitet, die bei Kriegsausbruch aber erst zur Hälfte umgesetzt war. Doch auch dieser Schritt konnte kein Gleichgewicht schaffen - als Reaktion auf die deutsche Truppenverstärkung erhöhte das Zarenreich 1913/14 seine Friedensstärke (!) von bereits 1909 1,2 Mio. Mann auf 1,4 Mio.. Österreich-Ungarn brachte sein stehendes Heer bei einer Bevölkerung von 51 Millionen auf 480.000 Mann im Jahre 1914. Frankreich besaß dagegen bei Kriegsausbruch 800.000 Mann bei einer Bevölkerung von 40 Millionen Menschen.
War schon an diesen Zahlen die Unterlegenheit der Mittelmächte klar ersichtlich, wird der Unterschied noch auffälliger, wenn man die mobilisierten Feldheere vergleicht: Österreich-Ungarn und Deutschland gemeinsam 3,8 Mio. Mann, Frankreich und Rußland 5,3 Mio.. Zuguterletzt war im Zarenreich geplant, die Friedensstärke des Heeres von 1914 bis 1917 um weitere 300.000 Mann auf 1,7 Mio. Soldaten zu erweitern. Zum Vergleich: Allein diese letzte Erweiterung der russischen Armee bedeutete eine Steigerung um fast zwei Drittel des Gesamtfriedensstandes der Donaumonarchie.
Aus diesem Grund erwartete Deutschland, spätestens 1917 trotz aller Überschätzung der eigenen Truppe und des Vorteils der „inneren Linie“, einen Krieg gegen Frankreich und Rußland auch gemeinsam mit Österreich-Ungarn nicht mehr gewinnen zu können. Bis dahin, so glaubte man in der Generalität, ließ sich die zahlenmäßige Unterlegenheit mit Hilfe des Schlieffenplans ausgleichen. Die gut ausgebauten Eisenbahnlinien im inneren des Reiches sollten eine so schnelle Mobilmachung gegen Frankreich garantieren, daß dieses geschlagen werden konnte, und die Verlegung der Hauptmacht nach Osten organisiert werden könnte, bevor das Zarenreich seine volle Stärke, der Österreich-Ungarn allein nicht standhalten hätte können, erreicht haben würde. Die angestrebte Schnelligkeit der entscheidenden Operationen war aber auch deshalb wichtig, weil man schon vor dem Krieg eine länger dauernde Versorgung der Millionenheere als nicht durchführbar erachtete. 8 Der dadurch notwendige, bis ins kleinste Detail durchgeplante, Aufmarsch der Truppen mit ihrem schweren Gerät, wie z.B. der Artillerie, schränkte jedoch die Handlungsalternativen der Reichsleitung auf null ein, wenn der Mobilmachungsvorgang erst einmal eingeleitet war.
2.1.2. Waffen, Aufrüstung:
Österreich-Ungarn versuchte ebenso wie andere Mächte auch seine gleichberechtigte Position im „Konzert der Mächte“ zu erhalten - schließlich war es der flächenmäßig zweitgrößte Staat Europas nach dem russischen Reich. Dies führte zu manchmal kaum nachvollziehbaren Entscheidungen im Bereich der Rüstung, die sich oft nicht von militärischen Gegebenheiten, sondern von ebendiesem Positionsdenken leiten ließen.
Im Falle Österreichs kann die Marinerüstung als Beispiel hierfür gelten. Die erwähnte deutsch-englische Flottenkonkurrenz drückte sich naturgemäß auch in immer weiter entwickelten Waffensystemen aus, deren Anschaffung immer mehr Mittel verschlang. Der Bau der sogenannten „Dreadnought-Klasse“ (17.900 Tonnen Verdrängung) im England des Jahres 1906 leitete eine Entwicklung ein, die im Zweiten Weltkrieg mit Großkampfschiffen wie der „Bismarck“ einen Höhepunkt finden sollte. Diese Schiffe sollten mit drehbaren Geschütztürmen und unerreichter Größe und Panzerung die Seegefechte der Zukunft entscheiden.
Österreich entschied sich, diese Aufrüstung zur See nachzuvollziehen, und baute Schiffe der „Viribus Unitis-Klasse“. Das österreichische Flaggschiff, die „Viribus Unitis“, verdrängte ca. 20.000t Wasser und besaß als erstes Schiff der Welt elektrisch dreh- und nachladbare Drillingsgeschütztürme (4
8 Stefan Kaufmann, Kommunikationstechnik und Kriegführung 1815 - 1945. Stufen telemedialer Rüstung (München 1996) S.133f.
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Arbeit zitieren:
David Schriffl, 1998, Rüstungen 1914 - Rüstungen 1939, München, GRIN Verlag GmbH
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