I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
1. Einleitung
Seite 1 - 3
1.1 Erste Kontakte zwischen Heinrich V. und
Paschalis II. - die Synode von Guastalla Seite 3 - 7
1.2 Die Synoden von 1107: Châlons-sur-
Marne und Troyes Seite 7 - 9
1.3 Die Verhandlungen von 1109 und der
tractatus de investitura episcoporum Seite 9 - 11
2. Der Romzug 1110
Seite 11 - 14
2.1 Der Vertrag von Santa Maria in Turri
Seite 14 - 16
2.2 Der Vertrag von Sutri
Seite 16 - 17
3. Die Kaiserkrönung im Februar
Seite 18 - 21
3.1 Die Gefangenschaft des Papstes
Seite 21 - 23
3.2 Das Pravileg
Seite 23 - 24
3.3 Die Kaiserkrönung am 13. April
Seite 24 - 26
4. Schlussbetrachtung
Seite 26 - 28
Quellenverzeichnis Seite II - III
Literaturverzeichnis Seite IV - V
1
1.Einleitung
Im Bezug auf die Kaiserkrönung Heinrich V. im Jahre 1111; einem denkwürdigen Ereignis für die Zeitgenossen, was anhand der zahlreichen Überlieferungen festzustellen ist, muss zunächst, bevor die Krönung selbst ins Zentrum des Betrachtens gerückt wird, die Situation, in der sich die Kontrahenten befanden, erläutert werden. Weiterhin ist es ebenso wichtig auf ihre ideologische Stellung hinzuweisen - gleichzeitig jedoch die durchaus angewandte Pragmatik ihrer Machtbehauptung und -erweiterung nicht außer Acht zu lassen. Die angestrebten Ziele ließen sowohl Paschalis II., wie auch Heinrich V. vom Pfad ihrer Ideologie abrücken; Heinrich setzte die seinen letztendlich (zumindest vorübergehend) mit Gewalt durch.
In seiner diplomatischen und umsichtigen Politik hatte sich Urban II, der, obgleich Verfechter der gregorianischen Reformideen, bemüht, sowohl den kirchenpolitischen Notwendigkeiten, als auch den Vorschriften des kanonischen Rechts Genüge zu leisten. 1
Mit Paschalis II. (1099 - 1118) kam ein sehr konservativer Anhänger der gregorianischen Reform auf den Stuhl des heiligen Petrus, was die die Lösung des Investiturkonflikts für weitere Jahre herauszögern sollte. Schon 1100 verbot er auf der Synode von Poitiers allen Klerikern die Leistung des hominium 2 bei Laien. Zwei Jahre später sprach er sich strikt gegen die Vergabe von Kirchengütern durch weltliche Herren aus. Als Heinrich 1105 über seinen Vater triumphierte, stellte sich der Papst zunächst auf seine Seite. Die Unterstützung aus Rom war für den jungen König sehr wichtig, denn sie erhöhte seine allgemeine Machtstellung innerhalb des Reiches aufgrund ihrer Herrschaft über die deutschen Kirchen. 3 Zudem war doch seine Position im Reich keineswegs gefestigt, sondern ebenso unsicher, wie die noch ausstehende Einigung bezüglich der Investitur. Die Autorität des Königs gegenüber den Fürsten und, was seinem Vater zu verdanken war, sicher auch gegenüber den
1 A. Becker: Papst Urban II (1088 - 1099) Bd. 1, Schriften der MGH XIX, Stuttgart 1964, S. 162; vergl. E. Müller-Mertens: Regnum Teutonicum, Aufkommen und Verbreitung der deutschen Reichs und Königsauffassung im früheren Mittelalter, Wien-Köln-Graz, 1970, S. 353.
2 Johannes Laudage: Gregorianische Reform und Investiturstreit. Erträge der Forschung, Bd. 2, Darmstadt 1993, S. 49.
3 Heinrich Waas: Heinrich V. - Gestalt und Verhängnis des letzten salischen Kaisers, 1967, S. 39.
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Bischöfen, war schwer erschüttert. 4 Seine Herrschaft konnte nur dann auf sicheren Pfeilern ruhen, wenn sie den Eigeninteressen der drei Machtgruppen in Deutschland, den Fürsten, den Bischöfen und den Ministerialen nicht zuwider lief. An ihren Reaktionen 1111 kann man deutlich sehen, dass sie keineswegs bereit waren ihre weltlichen Machtansprüche abzutreten. 5 Dass also der Vertrag von Sutri ihre Zustimmung nicht finden würde, hätte von vornherein beiden Parteien klar sein müssen.
Warum also solch eine Abmachung, wo in den Verhandlungen in den vorangegangenen Jahren sich keine von beiden bereit erklärt hatte, von ihren jeweiligen Ansprüchen Abstand zu nehmen? Auch wenn Paschalis vor allem nach kirchlicher Autonomie strebte, hätte der Plan von Sutri eine mehr als ungeheure Umwälzung bedeutet. Die Kirchenvasallen waren gewiss nicht geneigt sich in Kronvasallen - hier zeigt sich die zunehmende Tendenz den Begriff »Regalia« aus der lehnsrechtlichen Perspektive zu betrachten 6 - umwandeln zu lassen, und die Betrauung von Ministerialen mit reichskirchlichen Verwaltungsaufgaben war schon aufgrund zu wenig geschulter Laien nahezu unmöglich. 7 Sicherlich konnte man die Prälaten durch eine Investitur enger an sich binden, was ein beidseitiges Interesse an derselben hinreichend erklärt. Ließ Heinrich V. davon ab, da er sich durch die Reagalienrückgabe eine verbesserte Machtposition unter den Fürsten versprach? In den Verhandlungen von 1105 und 1107 und in dem 1109 verfassten Traktat »de investitura episcoporum« hatte er diesbezüglich ebenso wenig
Kompromissbereitschaft gezeigt, wie die päpstliche Seite. Handelte es sich um den immer stärker werdenden Wunsch nach einer Aussöhnung mit der Kurie? Völlig abstreiten lässt sich das sicher nicht; einen viel pragmatischeren Grund dürfte jedoch die angestrebte Kaiserkrönung gewesen sein, deren Vorbereitungen bereits 1110 in vollem Gange waren. Doch was waren die Beweggründe des Papstes? Einerseits gewiss die Ideale eines Gregorianers, dem eine nicht in weltliche Angelegenheiten verstrickte Kirche vorschwebte und denen er mit einer Durchsetzung seiner Auffassung von der Laieninvestitur bereits einen Schritt näher war. Aber auch die
4 Stefan Weinfurter: Reformidee und Königtum im spätsalischen Reich. Überlegungen zu einer Neubewertung Kaiser Heinrich V., in: Ders. (Hrsg.): Reformidee und Reformpolitik im spätsalischfrühstaufischen Reich, Mainz 1992, S. 8.
5 Stanley Chodorow: Pschal II., Henry V. and the crisis of 1111, in: James Ross Sweeney (Hrsg.): Popes, teachers and canon law in the Middle Ages, S. 15.
6 Vergleiche Laudage, S. 49/50.
7 Monika Minninger: Von Clermont zum Wormser Konkordat. Die Auseinandersetzungen um den Lehnsnexus zwischen König und Episkopat, Köln/Wien 1978, S. 162.
3
Angst vor einem neuerlichen Schisma dürfte nicht ganz unerheblich gewesen sein, ebenso wie die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Gewinn aus dem Vertrag von Sutri zu erhalten war und er sich 1111 in einer Krise mit den Römern befand, die ihm angesichts des anrückenden Heeres von Heinrich die Hilfe verweigerten.
Im Folgenden möchte ich zunächst die Vorverhandlungen bis zum Februar 1111 eingehender betrachten, wobei sowohl die zeitgenössischen Chronisten, wie auch die Verfasser von Streitschriften oder Briefen zu Wort kommen sollen. Um die Ereignisse vom 12. Februar und auch die nachfolgenden, angemessen verstehen zu können, ist es wichtig, deutlich zu machen, welche Grundlage unter welchen Bedingungen zuvor geschaffen worden war.
Anschließend werde ich näher auf die Ereignisse um und während der Krönung selbst eingehen. Mir ist bewusst, dass ich das Thema weder in seiner gesamten Tragweite erfassen noch erschöpfend behandeln kann; ich möchte mich auf die Geschehnisse bis zum 13. April, dem eigentlichen Krönungstag beschränken, da für das Thema der Kaiserkrönung die Lösung des Investiturstreits in den Jahren danach nur von zweitrangiger Bedeutung ist. Auf eine Beurteilung der königlichen Handlungsweise, wie auch der des Papstes, möchte ich vor allem in meiner Schlussbetrachtung näher eingehen. Trotz eindeutiger Fehler seitens Heinrich sehe ich mich allerdings nicht imstande, das negative Bild, welches ihm seit geraumer Zeit in der Forschung anhängt, bedenkenlos und parteiisch zu übernehmen. Hier ist es wichtig die Person des Kaisers nicht isoliert zu betrachten, sondern die Einflüsse zu berücksichtigen, denen er bereits in seiner Jugend ausgesetzt war. Hierzu sind in der neueren Forschung, insbesondere in der Arbeit von Stefan Weinfurter 8 , mit der ich mich an anderer Stelle noch auseinandersetzen werde, bereits erfreuliche Fortschritte gemacht worden.
1.1 Erste Kontakte zwischen Heinrich V. und Paschalis II. - die Synode
von Guastalla
Beim Herrschaftsantritt Heinrich V. wägten sich die Zeitgenossen in der Hoffnung, ein neues Zeitalter sei nun angebrochen und eine baldige Aussöhnung mit der
8 Siehe Anmerkung 4.
4
Reformkirche in Bezug auf den noch immer schwelenden Investiturstreit sei gesichert. Die Hildesheimer Annalen berichten: „Wenn Heinrich das Reich nicht recht regieren und sich nicht als Verteidiger der Kirche Gottes erweisen würde, dann solle es dem Sohn wie dem Vater ergehen.“ 9 Und bei Ekkehard von Aura heißt es in seinem Widmungsbrief aus dem Jahr 1107 an Heinrich: „ Aureis tuis, o rex in eternum victure, ego tantillus homunico Ekkihardus post annosas miserias […] carinam […] tandem gloriosi tui imperii iam portui […]“ 10 Diese Erwartungen sollten sich, wie im Folgenden gezeigt werden soll, nicht erfüllen. Während zahlreicher Verhandlungen beharrten sowohl die königliche, wie auch die päpstliche Partei auf ihren Vorstellungen.
Auf dem Hoftag zu Mainz 1105 sprach der Papst durch seine Legaten Gebhard von Konstanz und Richard von Albano eine Ermahnung an den jungen König aus, sich in der Kontroverse um die Investitur um eine baldige Beilegung zu bemühen. 11 Man entschied daraufhin, eine Gesandtschaft zum Papst zu schicken, denn um seine noch unsichere Position zu festigen, benötigte Heinrich die päpstliche Unterstützung. Die entsandte Delegation bestand nach Ekkehard von Aura aus sechs einflussreichen, sorgfältig auf ihre Eignung geprüften Bischöfen; namentlich identifiziert nach dem jeweiligen Herzogtum: Lothringen, Sachsen, Franken, Bayern, Schwaben und Burgund. “[...] placuit tam regi quam primoribus ad sanctam matrem Romanam ecclesiam [...] legatos transmitti qui et de obiectis rite rationem reddere et de incertis sagaciter investigare ac per omnia utilitatibus ecclesiasticis sapienter consulere sint idonei. Seperantur […] a Lotharingia Bruno Trevirensis, a Saxonia Heinricus Magdaburgensis, a Francia Otto Babenbergensis, a Baioria Eberhardus Eihstatensis, ab Alemannia Gebhardus Constantiensis, a Burgundia Curiensis […]“ 12 Die Zeitgenossen scheinen diese Abgesandten eher als Vertreter der Interessen des Königreichs gesehen zu haben, als eine Partei, die mit dem festen Willen einen Kompromiss zu finden, nach Rom aufgebrochen war. 13 Die Wiedererstarkung Heinrich IV. verhinderte den Erfolg dieser Gesandtschaft und die
9 Annales Hildeheimenses ad a. 1106, in: MGH SS III, hersg. v. H. G. Pertz, Hannover 1839, Nachdr. 1963, S. 109 ff..
10 Ekkehard: Chronik II ad a. 1106, in: Frutholfs und Ekkehards Chroniken und die Anonyme Kaiserchronik, übers. v. Schmale, F.-J. u. Schmale-Ott, I., Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 15, Freiherr vom Stein Gedächtnisausgabe, hersg. v. R. Buchner, Darmstadt 1972, S. 206/207.
11 Chodorow, S. 12.
12 Ekkehard ad a. 1106, S.204.
13 Chodorow, S. 13.
5
Bischöfe Gebhard von Konstanz, Wido von Chur und Otto von Bamberg, die Rom erreicht hatten, luden Paschalis II. ein zum nächsten Hoftag nach Deutschland zu kommen. 14 In Vorbereitung darauf hielt der Papst im Oktober ein großes Konzil in Guastalla ab. Die deutschen Quellen äußern sich nur recht spärlich zu diesem Ereignis, in der Vita Paschalis steht geschrieben: „ In Langobardia apud Guardastallum celebravit concilium in quo quidem de investituris, de hominiis et sacramentis episcoporum laicis exhibitis exhibendisque certis capizulis statutum est.“ 15 Dort sollte also vor allem die Investitur der Bischöfe und die Huldigungsfrage erörtert werden. Außerdem wollte man dort die Wirren des Schismas bereinigen und die Beziehung der Kirche zum Reich, ebenso wie die innerkirchlichen Verhältnisse neu regeln. 16 Der legatus regis war der Erzbischof Bruno von Trier. Doch die dort verkündeten Entschlüsse führten mehr zu einer Verschärfung statt zu einer Milderung des Konflikts. Paschalis lehnte kategorisch jede Form der Laieninvestitur ab. „ Patrum […] nostrorum constitutionibus consentientes, ecclesiarum investituras a laicis fieri omnimodo prohibemus.[…]“ 17
Dies ist bemerkenswert, denn zuvor hatte sich der Papst bereits mit England und Frankreich auf einen Kompromiss geeinigt. Nach 1104 war man unter Philipp I. dazu übergegangen, den König an der Bischofswahl zu beteiligen, ihm jedoch nicht die Investitur zu gestatten. Im Gegenzug zum Nutzungsrecht der Temporalien mussten die Bischöfe einen Treueeid leisten, nicht allerdings den Mannschaftsgang. Diese Regelung basierte auf der Analyse des Begriffs »regalia« und »episcopatus« nach Ivo von Chartres. Danach verleiht der König/Kaiser nur den rein weltlichen Temporalienbesitz, während die Spiritualia selbstverständlich vom Klerus übergeben werden. In seinem Brief an Hugo von Lyon schreibt er, dass „de manu regis“ keine sakramentale Macht „vim sacramenti“ übertragen werde. 18 Dies entspricht auch dem von Wido von Ferrara beschriebenen Doppelcharakter des Bischofsamtes, nach dem der Amtsträger sowohl weltliche, wie auch geistliche Macht ausübt und mit der
14 Ebd.
15 Boso: Vita Paschalis, in LP III, hersg. v. Louis Duchesne, Paris 1886, Nachdr. 1957, S. 147.
16 Carlo Servatius: Paschalis II. (1099 - 1118). Studien zu seiner Person und seiner Politik, in: Päpste und Papsttum, Bd. 14, Stuttgart 1979, S. 200.
17 MGH Const. I, hersg. v. Ludwig Weiland, Hannover 1893, Nachdr. 1963, Nr. 395, S. 566; vergl.: Suger: Vita Ludovici (Vie de Louis le Gros), hersg. v. H. Waquet, Paris 1929, S. 50, wo Paschalis sich folgendermaßen äußert: “[…] si (praelatus) virga et anulo investitatur, cum ad altaria eiusmodi pertineant, contra Deum ipsum ursurpare; si sacratas dominico corpori et sanguini manus laici manibus gladio sanguinolentis obligando supponant, ordini suo et sacrae unctioni derogare. [...]”.
18 LdL II, hersg. v. E. Sackur, Hannover 1892, Nachdr. 1956, S. 645; vergl. Carl Mirbt: Die Publizistik im Zeitalter Gregor VII, Leipzig 1894, S. 512.
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Sara Gläser, 2002, Die Kaiserkrönung Heinrich V. - Der Weg zur Krise von 1111, München, GRIN Verlag GmbH
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Quelle 3: War das nicht Adolf Waas?
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