Inhalt:
1. Einleitung 3
2. Föderalismus 3
2.1 Formen 3
2.2 Vor- und Nachteile 5
3. Der Bundesrat 7
3.1 Zusammensetzung 7
3.2 Organisation und Aufgaben 8
4. Föderalismusreform I: Ziele und Ergebnisse 10
5. Föderalismusreform II: Ziele und Ergebnisse 11
6. Literaturverzeichnis 12
2
1. Einleitung
Diese Hausarbeit hat das Ziel, ein Bild vom Föderalismus in Deutschland zu zeichnen. Zunächst wird Föderalismus definiert und verschiedene Formen beschrieben um anschließend den deutschen Föderalismus einordnen zu können. Es folgt eine Aufzählung von Vor- und Nachteilen der föderalen deutschen Ordnung. Der Bundesrat verkörpert den Föderalismus institutionell und wird deshalb genauer betrachtet, sowohl dessen Zusammensetzung und Organisation als auch dessen Aufgaben. Durch die beiden Föderalismusreformen 2006 und 2009 wurden die föderalen Strukturen in Deutschland maßgeblich geändert, deshalb werden abschließend deren Ziele und Ergebnisse kurz vorgestellt. Aufgrund des begrenzten Umfangs kann leider nicht auf die historische Entwicklung föderaler Strukturen in Deutschland eingegangen werden.
2. Föderalismus
Föderalismus (lat. foedus = Bund) ist eine politische Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. 1 In Deutschland findet diese Aufgabenverteilung nach dem Subsidiaritätsprinzip (lat. subsidium ferre = Hilfestellung leisten) statt, d.h. dass die übergeordnete Einheit nur zur Hilfe verpflichtet ist, wenn die untergeordnete Einheit nicht selbst zur Lösung bestimmter Probleme gelangt und soziale oder politische Unterstützung benötigt wird. 2
2.1 Formen
Die verschiedenen Formen, die eine föderale Ordnung annehmen kann, sind abhängig von den Zielen, die verfolgt werden. Wenn das Ziel die Eigenständigkeit und Vielfalt der Einzelstaaten ist, spricht man von einem zentrifugalen (nach außen gerichteten) Föderalismus, der tendenziell in die Richtung einer Allianz weist und die Eigenständigkeit der Einzelstaaten beibehalten möchte. Am meisten
1. Münch, Ursula: Föderalismus in Deutschland. Informationen zur politischen Bildung, 1.Quartal 2008, Nr. 298, S. 6.
2. Riescher, Gisela: Subsidiarität/Subsidiaritätsprinzip. In: Nohlen, Dieter und Florian Grotz (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. 4. Aufl., München 2007, S. 563.
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Eigenständigkeit behalten die Einzelstaaten im Staatenbund, auch Konföderation genannt. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss souveräner Staaten durch einen völkerrechtlichen Vertrag. Sie bilden zwar zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben kollektive Organe, behalten aber ihre völkerrechtliche Souveränität. Der Norddeutsche Bund 1815-1866 ist ein Beispiel für einen solchen Staatenbund. 3 Eine weitere zentrifugale Form ist der konföderale Bundesstaat, bei dem die völkerrechtliche Souveränität bereits beim Gesamtstaat liegt, die Einzelstaaten jedoch einen hohen Grad an Autonomie aufweisen. 4 Wenn zwischen den Einzelstaaten zusätzlich Wettbewerb herrscht, spricht man auch vom Wettbewerbsföderalismus. 5 Ein Beispiel für praktizierten Wettbewerbsföderalismus sind die USA.
Dem entgegengesetzt ist der zentripetale (nach innen gerichtete) Föderalismus, der als Ziel die Integration und Gleichheit der Einzelstaaten hat. Staatsformen sind der unitarische Bundesstaat oder der dezentralisierte Einheitsstaat. Beide Staatsformen tendieren in die Richtung eines Einheitsstaats, sind allerdings davon abzugrenzen, da im Einheitsstaat die staatliche Gewalt allein bei zentralen Institutionen liegt und es keine regionalen Untergliederungen mit politischer Selbstständigkeit gibt (Beispiele für Einheitsstaaten sind Griechenland oder Norwegen). 6 Deutschland ist ein unitarischer Bundesstaat, denn in der Verfassung ist bereits das Ziel der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ verankert. 7 Im Gegensatz zum Wettbewerbsföderalismus der USA wurde in Deutschland ein kooperativer Föderalismus durch die Verfassungsreform 1969 festgelegt. 8 Der
Länderfinanzausgleich und der Solidaritätspakt sind Funktionsmuster der Kooperation zwischen den Ländern. Außerdem ist die föderale Ordnung in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und kann wegen der Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 GG nie vollständig abgeschafft werden.
3. Schultze, Rainer-Olaf: Föderalismus. In: Nohlen, Dieter und Florian Grotz (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. 4. Aufl., München 2007, S. 147. 4. Ebd.
5. Münch, Ursula: Föderalismus in Deutschland. Informationen zur politischen Bildung, 1.Quartal 2008, Nr. 298, S. 6. 6. Ebd.
7. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 72 Absatz 2. 8. Andersen, Uwe: Bundesstaat/Föderalismus. In: Andersen, Uwe und Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5. Aufl., Opladen 2003, S. 85.
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Arbeit zitieren:
Anna-Katharina Dhungel, 2010, Föderalismus in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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