Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung - 3 -
2. Was ist Gewalt in der Erziehung? - 4 -
3. Erklärungsmodelle für Gewalt in der Eltern-Kind Beziehung - 7 -
4. Bestrafung im Rahmen von Konditionierung - 9 -
4.1 Körperliche Gewalt als Bestrafung 1. Art. - 11 -
4.2 Psychische Gewalt als Bestrafung 1. oder 2. Art. - 12 -
5. Auswirkungen von Gewalt. - 14 -
6. Fazit - 15 -
7. Literaturverzeichnis. - 16 -
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“
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(Artikel 1631, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuches)
1. Einleitung
Dieses Gesetz scheint zunächst selbstverständlich. So wie die Würde des Menschen ohne Frage als unantastbar gilt, geht man davon aus, dass dieses Recht auch einem kleinen Menschen, einem Kind zusteht (vgl. Grundgesetz, §1, Abs. 1). Tatsächlich aber haben speziell Kinder, wie es im Artikel 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist, erst seit dem Jahr 2000 das gesonderte Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (vgl. Conen 2000, S.7). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Eltern vorher für ihre durch physische oder psychische Gewalt gekennzeichnete Erziehung zumindest nicht direkt dafür verantwortlich gemacht werden konnten. Nun bedeutet dies wohl nicht, dass ein Mangel erkannt wurde, welcher umgehend per Gesetz bekämpft werden musste, denn Gewalt in der Erziehung, gerade in Form der körperlichen Bestrafung, ist schon lange geächtet. Trotzdem kennzeichnet die Gesetzgebung hier einen Paradigmenwechsel, der Eltern stärker in die Verantwortung nimmt ihren Erziehungsstil zu reflektieren. Geht man nach dem, durch die Öffentlichkeit propagierten Bild, dann prägen antiautoritäre oder autoritative Erziehung und Empathie die moderne und anerkannte Kinderbetreuung.
Fragt man aber einmal genauer nach, so hört man immer wieder: „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet.“ Diese Aussage wird häufig von Kopfnicken und verklärtem Lächeln begleitet und dokumentiert die Aktualität der Diskussion um körperliche Strafe in der Erziehung. Viele haben milde Formen der Gewalt in ihrer Kindheit selbst erlebt und es ist kaum jemand zu finden, der nicht irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema gemacht hätte. Sei es in der eigenen Familie oder im Umfeld. Gewalt in der Erziehung ist nach wie vor aktuell, ob nun in der eigenen Familie, in der Gesellschaft als soziales Phänomen oder als Problem von „anderen Familien“, denn die eigene scheint, von dem „harmlosen Klaps auf den Hintern“ einmal abgesehen, nie betroffen.
Es soll nun in dieser Ausarbeitung gerade um die milderen Formen der Gewalt gehen. Weniger soll es um schwere Formen von körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, sondern vielmehr um die Praxis eines Klapses auf den Hintern oder beispielsweise der klassischen Ohrfeige, der „ausgerutschten Hand“, gehen. Denn auch solches Verhalten missachtet die Würde eines Kindes, beschämt und verletzt dieses und kann, was in den meisten Fällen nicht bedacht wird, weit schwerwiegendere Folgen haben als erwartet wird.
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Es soll untersucht und dargestellt werden, was Gewalt bzw. Gewalt in der Erziehung bedeutet und welchen Teil hiervon die körperliche Bestrafung im Kontext der Konditionierung einnimmt. Im weiteren Verlauf soll dann geklärt werden, welche unmittelbaren Folgen sowie Mittel- und langfristige Auswirkungen die Anwendung der angesprochenen Erziehungspraktiken, sofern sie überhaupt als Praktiken und nicht als reine Ausbrüche zu interpretieren sind, mit sich bringen. In einem letzten Schritt sollen dann die Reproduktion von Gewalt, genauer die Auswirkungen von elterlicher Gewalt auf die eigene Erziehungspraktik untersucht werden.
2. Was ist Gewalt in der Erziehung?
Zum Forschungsfeld der Gewalt, die im Bereich der Psychologie auch immer mit Aggression betrachtet wird, liegt eine immense Fülle von Publikationen vor. Vieles kommt aus dem Bereich der forensischen Psychologie, ein weiterer großer Teil befasst sich mit zwischenmenschlicher Aggression, der Gewalt in Familie und Beziehung. Für die weiterführenden Betrachtungen soll zunächst eine terminologische Trennung der Begriffe Gewalt und Aggression erfolgen. Aggression wird über die verschiedensten theoretischen Konzepte hin als eine zielgerichtete Kraft definiert, welche die Schädigung eines anderen zum Ziel hat (vgl. Rauchfleisch 1992, S. 11, Zimbardo 2004, S. 804). Autoaggression soll an dieser Stelle nicht weiter beachtet werden. Evolutionstheoretisch hat Aggression als Emotion den Zweck, sich den Zugang zu erwünschten Partnern oder Ressourcen zu sichern, was dem Arterhalt dient (vgl. Zimbardo 2004, S. 804). Die Aggression als emotionaler Antrieb für gewalttätige Handlungen ist grundsätzlich in den Bereich des Affektes einzuordnen. Gerade im Bereich der problematischen Eltern-Kind Beziehungen kommt es immer wieder zu Stresssituationen, in denen der Erwachsene durch Überforderung einer impulsiven Gefühlswallung, der Aggression, nicht mit klarem Denken begegnen kann und sich zu einem Gewaltakt gegen das Kind hinreißen lässt. In diesem Fall ist Gewalt in der Eltern-Kind Beziehung aggressionsbedingt.
Gewalt hingegen kann technisch gesehen frei von Emotionen sein und damit auch kalkuliert eingesetzt werden. Gewalt ist grundsätzlich: „das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o. Ä., um j-n zu verletzen od. um j-n zu zwingen, etw. zu tun“ (vgl. Müller 2005, Gewalt). Gewalt kann im Polizeidienst das Mittel der Wahl sein Macht zu realisieren,
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genauso wie militärische Gewalt gezielt gegen einen Gegner kalkuliert, mit einem, im Idealfall, kontrollierten Maß an Aggression, eingesetzt werden kann. Es müssen nun weiterhin die Begriffe Gewalt und Erziehung gegeneinander abgewogen werden, um das Feld, welches in der relativen Kürze dieser Ausarbeitung betrachtet werden soll, genau zu bestimmen.
Da Gewalt ein aggressives Moment haben kann, ist Gewalt in der Erziehung grundsätzlich von der intendierten Erziehungshandlung abzuheben, welche, streng genommen, auch den Vorgang des Zwanges inne hat. Allerdings liegt in der positiven Form der Machtausübung im Eltern-Kind Verhältnis der Schwerpunkt bei der Persuasion.
Hier nun sollen sich die Handlungen mit den genannten Eigenschaften von Gewalt zwischen Kind und Elternteil abspielen, um als Gewalt in der Erziehung qualifiziert zu werden. Eine weitere Einschränkung bringt der Begriff der Erziehung mit sich. So ist nicht jede Interaktion zwischen Erwachsenem bzw. Elternteil und Kind geeignet, um als Erziehung bezeichnet werden zu können, womit auch nicht jeder Akt der Gewalt zwischen Eltern und Kindern zu Gewalt in der Erziehung würde. Es muss differenziert werden zwischen der Einflussnahme auf das Kind durch Erziehung und der Einflussnahme durch Vorgänge der Sozialisation. „Sozialisation ist - und dies ist Konsens in der gegenwärtigen Sozialisationsdebatte - zu verstehen als Prozess der Entstehung und Entwicklung der Persönlichkeit in wechselseitiger Abhängigkeit von der gesellschaftlich vermittelten, sozialen und materiellen Umwelt“ (Zimmerman 2000, S. 16). Während die Sozialisation als Begriff damit also alles umfasst, was in einem ungerichteten interaktiven Prozess dazu geeignet ist ein Subjekt in seiner Vergesellschaftung zu beeinflussen, kommt bei der Erziehung eine Intention der Akteure, in erster Linie der Eltern, hinzu (vgl. Treml 2000, S. 62 f.). Hierbei ist es das Ziel der Erziehenden, eine Verhaltensänderung oder kognitive Disposition bei dem Kind nach den eigenen Vorstellungen herbeizuführen. Damit wäre Gewalt in der Erziehung definitorisch nur jede Handlung der Eltern, welche sich Gewalt bedient um in diesem Sinne zielgerichtet auf das Kind zu wirken.
Als Gegenbeispiel wären davon aggressive Ausbrüche zu trennen, welche nicht bewusst als Erziehungsmittel zu verstehen sind. Als Beispiele: der Vater welcher seinem Sohn für eine schlechte Schulleistung eine Ohrfeige gibt, mit dem Ziel bessere Leistungen für die Zukunft zu bewirken im Vergleich zu dem gestressten Elternteil, dass das Kind im Supermarkt, weil es
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Arbeit zitieren:
Maximilian Stangier, 2009, „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem geschadet“ - Gewalt in der Erziehung, München, GRIN Verlag GmbH
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