Gliederung:
Hinweis Seite 3
Einleitung Seite 4
1. Das anthropologische Bild Aristoteles' Seite 5 - 7
1.1.Der Zweck eines Staates Seite 7
2.Ausgestaltung der staatlichen Gemeinschaft nach Aristoteles
2.1.Staatsform/-verfassung Seite 7 - 9
2.2.„Gewaltenteilung“? / Gesetze/ Staatsmännische Aufgaben Seite 9 - 10
3.Thomas Hobbes Seite 10 - 11
3.1.Das anthropologische Bild Hobbes' Seite 11 - 12
3.2.Unterschiede zum anthropologischen Bild bei Aristoteles Seite 12
3.3.Der Zweck eines Staates bei Hobbes Seite 12 - 13
3.4.Unterschiede zum Zweck eines Staates bei Aristoteles Seite 13
4.Ausgestaltung der staatlichen Gemeinschaft bei Hobbes
4.1.Souverän Seite 13 - 14
4.2.„Gewaltenteilung“? Seite 14
4.3.Unterschiede in der Ausgestaltung der staatlichen Gemeinschaft Seite 14 - 15
5.Wer wirkt heute noch wie nach? Seite 15 - 16
Literaturverzeichnis und Quellenverzeichnis Seite 17
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Hinweis
In meiner Arbeit benutze ich als Textgrundlage ausschließlich für Aristoteles' „Politik“ die im Proseminar ausgehändigte Übersetzung, das Gleiche gilt für Thomas Hobbes: Aristoteles: „Politik“, übersetzt und hrsg. von Olaf Gigon, München 1986. Thomas Hobbes: „Leviathan“, übersetzt von Jacob Mayer, Stuttgart 1980.
Des Weiteren wird, insofern aus Aristoteles' Werk „Politik“ zitiert wird, im Anschluss dieses Buch innerhalb der Literaturangabe mit „P“ abgekürzt. Bei Zitierung aus Hobbes' Leviathan wird das Kürzel „L“ verwendet.
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Einleitung
„Die heutige Unruhe und Unsicherheit im Staatenleben beruht in der Hauptsache auf der Verschiedenheit der politischen Weltanschauungen der Völker.“ (Figge 1938:S. 441)
Auf den ersten Blick mag sich einem vielleicht nicht sofort erschließen, warum ausgerechnet Aristoteles (384-322 v. Chr.) und der erst über 1900 Jahre später lebende Thomas Hobbes (1588-1679) zu einem Vergleich ihrer jeweiligen Begründung der politischen Ordnung herangezogen werden.
Allerdings wird der Zusammenhang zwischen diesen beiden großen Denkern schnell deutlich. Es war eben jener Thomas Hobbes, der als erstes nach fast 2000 Jahren die zuvor unangetastete Autorität der (politischen) Schriften Aristoteles' kritisch begutachtete (Höffe 2006: S.11).
Hobbes beließ es aber nicht nur bei der kritischen Begutachtung der staatsphilosophischen Ansichten Aristoteles'. Vielmehr sah er in seiner Philosophie einen Bruch mit der aristotelischen Denkweise, schließlich habe laut Hobbes die bisherige Moral- und Staatsphilosophie es nicht geschafft, den „Geist zu erleuchten“ (Wolfers 1991: S.09). Doch wie sieht der zitierte Bruch Hobbes' gegenüber der Moral- und Staatsphilosophie des antiken Philosophen aus, worin liegen die Unterschiede in der Begründung der politischen Ordnung von Aristoteles zu Hobbes? Von welchem Menschenbild gehen diese beiden Meisterdenker aus, auf dem sie dann wiederum ihre politischen Ordnungen begründen? Zur Erläuterung meiner Arbeit sei nur kurz erwähnt, dass ich, wie schon der Gliederung zu entnehmen ist, zuerst Aristoteles' Begründung politischer Ordnung dargestellt habe und im Anschluss Hobbes und seine Sicht der Dinge. Dabei stellte sich für mich die Frage der Strukturierung, und zwar, wann ich am Besten den Vergleich Aristoteles zu Hobbes ziehe. Die Gliederung, wie ich sie nun vorliegend getroffen habe, hielt ich für die sinnvollste. Nun aber zum Kern der Arbeit mit dem Thema „Aristoteles und Hobbes: Begründung politischer Ordnungen“.
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1. Das anthropologische Bild Aristoteles'
Aristoteles setzte mit seinem acht Bücher umfassenden Werk und seiner zugleich wichtigsten politischen Schrift „Politik“ einen Meilenstein in der Staatsphilosophie, welche noch heute Gegenstand politischer Diskurse ist.
Nach Aristoteles ist der Mensch ein „zóon politikón“ , d.h. ein von Natur aus auf Gemeinschaft angelegtes Wesen. Aristoteles, einst Schüler Platons (ca. 428-347 v. Chr.), zudem er übrigens ein durchaus „kritisches Verhältnis“ (Buchheim 2004: S.10) pflegte, sieht somit die Voraussetzungen des Zusammenschlusses der Menschen zu einer staatlichen Gemeinschaft als naturgegeben an. Diesen Zusammenschluss legt er in mehreren Schritten dar. So ist der erste Schritt zu einer staatlichen Gemeinschaft die natürliche Bindung von Mann und Frau zum Zwecke der Fortpflanzung, welcher laut Aristoteles nicht aus einer freier Entscheidung hervorgeht, sondern eben aus einem „naturgemäßen Streben“ (P, Erstes Buch:S.47). Beide bilden zusammen eine Hausgemeinschaft (oikós) und streben nach Autarkie. Die erste größere Gemeinschaft ist das Dorf, welche laut Aristoteles durch den Zusammenschluss von mehreren Häusern entsteht. Die letztendlich „vollkommene Gemeinschaft“ ist der Staat (P, Erstes Buch:S.49), der durch den Zusammenschluss von mehreren Dörfern vollzogen wird. Mit Errichtung des Staates ist für ihn auch die „vollendete Autarkie“ erreicht (ebenda).
Die Rolle des „Regierenden“ sowie des „Regierten“ verteilen sich zudem für Aristoteles auch „naturgemäß um der Lebenserhaltung willen“ (P, Erstes Buch:S.48). Denn es kann nur derjenige der Regierende sein, der „von Natur aus mit dem Verstand vorauszuschauen“ ausgestattet ist, wobei die Rolle des Regierten (oder auch Diener) daraus resultiert, dass diese Person nur das vom Regierenden mit dem Verstand Geleistete ausführt (ebenda). Insgesamt wird deutlich, dass der einzelne Mensch auf andere Menschen angewiesen ist und sobald jemand von seiner „Natur aus außerhalb des Staates steht, ist er entweder schlecht oder Gott“ (P, Erstes Buch:S.49). Daraus lässt sich auch schließen, dass Aristoteles einen Vorteil in dem Zusammenschluss zu einer staatlichen Gemeinschaft darin begründet sieht, dass somit jeder Mensch seinen Teil zu Verrichtung der anfallenden Arbeit beiträgt und davon wieder jeder Einzelne profitiert (P, Drittes Buch:S.112; Rembold 2007:S.58) Für Aristoteles existiert jeder Staat von Natur aus, weil schon seine vorhergehenden Gemeinschaften aus der Natur heraus entstanden sind. Somit kann das daraus Folgende nicht künstlich oder zufällig sein. Somit verfolgt Aristoteles einen teleologischen Ansatz (Höffe 2006: S.11), d.h. gewisse Handlungen sind an einen (End-)Zweck gebunden. Diese natürliche Kette, angefangen bei dem Zusammenfinden von Mann und Frau bis hin zum
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Arbeit zitieren:
Florian Winkler, 2010, Aristoteles vs. Hobbes, München, GRIN Verlag GmbH
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Politische Anthropologie bei Aristoteles und Hobbes
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