Gliederung
1. Überblick und Einführung
2. Rahmenbedingungen
2.1. Die Verfassung der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK)
2.2. Die Juche-Ideologie
2.3. Der Personenkult um Kim Il-Sung und Kim Jong-Il
3. Relevanz für das Mediensystem
4. Analyse und Ausblick
5. Literaturverzeichnis
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1. Überblick und Einführung
Es scheint nur schwer vorstellbar, dass gewisse Länder bei der zu unserer Zeit soweit voran geschrittenen Globalisierung weiterhin medial von der Außenwelt abgeschottet bleiben können. Wie allerdings festgestellt werden muss, hat die Globalisierung bis zum heutigen Zeitpunkt aber „… weder Nordkorea noch die nordkoreanischen Medien (…) erreicht“ (Bonse 2007). Auch der Bericht der Organisation Reporter ohne Grenzen stimmt dieser Aussage über die Pressefreiheit in Nordkorea zu. Neben Eritrea und Turkmenistan zähle es zu den „größten Feinden der Pressefreiheit“. Die Organisation spricht gar vom "... teuflische[n] Trio der Meinungsfreiheit 1 .
Auch Vincent Brossel konstatiert, dass es zwar eine schrittweise Öffnung der nordkoreanischen Wirtschaft gibt (Brossel 2004: 2), allerdings stellt er zugleich fest, dass die unternommenen Anstrengungen das Pressewesen nicht tangieren. Es muss also festgehalten werden, dass es bei der Presse- und Meinungsfreiheit in Korea keine Fortschritte gibt.
Der Grund hierfür ist zweifellos im politischen System der DVRK zu suchen, welche ihrem Namen nicht annähernd gerecht werden kann. Die Diktatur von Kim Jong-Il kann als stalinistisch bezeichnet werden, da sämtliche Lebensbereiche durch die „Partei der Arbeit Koreas” kontrolliert werden. Auch die für das behandelte Thema dieser Arbeit relevanten Medieninhalte werden nach ihrem Gusto manipuliert. So sieht die westliche Medienforschung die Medienlandschaft des Landes als „… konserviert in einem konstanten Zustand der eigenen Weltbildlichkeit“ (vgl. beispielsweise Bonse 2007). Auch der Soziologe Maureen MacNeill von der Lancaster University bezeichnet Nordkorea wie „Reporter ohne Grenzen” gar als „… the worst press freedom violator in the world“ (MacNeill 2006).
Es muss darüber hinaus konstatiert werden, dass mit dem Pressemonopol der PdAK 2 auch eine Abschottung gegen ausländische Medien einhergeht. So beziehen die inländischen Medien ihre Informationen nahezu ausschließlich von der Korean Central News Agency 3 (vgl. Bonse 2007).
Als Beispiel für die Abschottung Nordkoreas gegen ausländische Berichterstattung seien zunächst die harten Einreisebestimmungen genannt, aus welchen sich der Mangel an Informationen über die Situation in Nordkorea erklären lässt. Mit Ausnahme von südkoreanischen Journalisten 4 ist es regimefremden Ausländern nahezu unmöglich ein Visum zu erhalten. Doch auch wenn dieses bewilligt wurde, ist den Journalisten keine Bewegungsfreiheit gewährt (vgl. Schäfer 2006: 68).
1 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,444291,00.html am 24.03.2009
2 Partei der Arbeit Koreas
3 Zentrale Koreanische Nachrichtenagentur
4 Auch deren Visaanträgen gehen lange Verhandlungen voraus, sie werden - vermutlich aus Gründen der beabsichtigen besseren Darstellung des Regimes nach außen - jedoch in den letzen Jahren vermehrt ins Land gelassen
3
„Reporter ohne Grenzen“ schließt daraus, dass die Meinungsfreiheit in Nordkorea schlicht nicht existent sei und - wie für Diktaturen üblich - die Presse lediglich als Verbreitungsorgan der staatlichen Propaganda bestehe (vgl. Reporters without borders 2005; Weick 2006:12).
Die aufgeführte kurze Beschreibung, wie Nordkorea von (westlichen) Experten wahrgenommen wird, sollte verdeutlichen, dass es sich bei der DVRK um eine nach außen abgeschottete Diktatur handelt. Im Folgenden soll nun erarbeitet werden, welchen Einfluss die Medien auf die Bevölkerung und die damit verbundene Aufrechterhaltung der Diktatur haben. Um deren Rahmenbedingungen zu klären, soll jedoch zunächst die Verfassung Nordkoreas beschrieben werden und die ideologischen Hintergründe des Regimes aufgeklärt werden. Eine Analyse soll schließlich klären, wie die Lage in Nordkorea zu deuten ist und welche Aussichten sich für die Zukunft bieten.
2. Rahmenbedingungen
Christoph Moeskes spricht in „Nordkorea: Einblicke in ein rätselhaftes Land“ drei Merkwürdigkeiten an, mit denen die nordkoreanische Bevölkerung zu leben hat. Diese sind grundlegend für das Verständnis des politischen und gesellschaftlichen Systems Nordkoreas und damit auch von einer zentralen Bedeutung für das nordkoreanische Mediensystem. Die von Moeske genannten Punkte sind die Isolation des Landes, die in der Verfassung verankerte Juche-Ideiologie und der Personenkult um den aktuellen Diktator Kim-Jong Il, sowie seinen Vater Kim Il-Sung (vgl. Moeskes 2004: 14ff.).
2.1. Die Verfassung der DVRK
Durch Artikel 11 schreibt die Verfassung fest, dass „[d]ie Koreanische Demokratische Volksrepublik ihre gesamte Tätigkeit unter Führung der Partei der Arbeit Koreas [entfaltet]” (vgl. Artikel 11). Damit wird bereits deutlich, dass es sich beim politischen System Nordkoreas um ein 1-Parteien-System handelt. In Bezug auf die Fragestellung ist vor allem der kuriose Artikel 67 der Verfassung von Interesse. Er besagt nämlich, dass „Die Bürger […] Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Demonstrations- und Organisationsfreiheit [haben].” Darüber hinaus „[garantiere] [d]er Staat die Bedingungen […] für die freie Betätigung demokratischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen (vgl. Artikel 67). Diese Pressefreiheit gilt allerdings nur dann, wenn die Massenmedien der Bevölkerung helfen, den Aufbau des Sozialismus noch leidenschaftlicher voran zu treiben (vgl. Gunaratne et al. 2000: 591).
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Arbeit zitieren:
Sven Mally, 2009, Die Pressefreiheit in Nordkorea, München, GRIN Verlag GmbH
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