Institut für Soziologie Heidelberg
Proseminar "Soziologie der Familie"
Wintersemester 1998/99
Hausarbeit
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Stefanie Meyer
GLIEDERUNG
1. Einleitung 1
2. Geschichtliche Einordnung 1
2.1 18. - 19. Jahrhundert 1
2.2 60er Jahre bis jetzt 5
3. Strukturen nichtehelicher Lebensgemeinschaften 7
3.1 Alter 7
3.2 Schicht 7
3.3 Konfession 8
3.4 Stadt- Land 8
3.5 Nord- Süd 9
3.6 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften 9
4. Alternative oder Probeehe ? 10
5. Zusammenfassung 11
6. Fußnotenverzeichnis 12
7. Literaturangaben 15
1. Einleitung
Die Nichteheliche Lebensgemeinschaft war damals als Alternative zu den Frühehen der 60er1 Jahre gedacht, man wollte verhindern, dass die Jugend heiratet nur um das Elternhaus zu verlassen.2 Doch wer hätte gedacht, dass die nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen so großen Anklang finden, dass selbst die "Wissenschaftler" sich ernsthaft Gedanken machen, ob die Institution Ehe gefährdet ist. Die umfangreiche Literatur zeigt, dass es ein Thema ist, über das man diskutieren kann und vielleicht sogar auch muß. Schon der Begriff nichteheliche Lebensgemeinschaft regt zum Denken an, denn was genau versteht man darunter?
Unter diesen Begriff fallen alle Formen von Lebensgemeinschaften: gleichgeschlechtliche Paare, Wohngemeinschaften, eheähnliche Gemeinschaften, getrenntlebende Paare, u.v.m. An diesen Beispielen sieht man, dass die nichtehelichen Lebensgemeinschaften ein großes Spektrum abstecken. Dieser Text beschränkt sich auf "eheähnliche" Lebensformen. Für eheähnliche Lebens-gemeinschaften gibt es verschiedene Definitionen, doch die aussagekräftigste ist die Definition von Max Wingen (1984) : "Grundsätzlich geht es um auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung eines verschiedengeschlechtlichen Paares, das in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (Haushalt) in umfassender Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt,ohne dass die Beziehung durch eine Eheschließung offiziell bestätigt (legitimiert) ist."
Auf das Ausland wird nicht gesondert eingegangen, genauso wie auf die DDR. Die nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden nur anhand von Deutschland behandelt. Zuerst wird die Geschichte der nichtehelichen Lebensgemeinschaften behandelt, und zwar speziell das 18. -19. Jahrhundert und ab den 60er Jahren bis heute. Danach werden die Strukturen der nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufgezeigt, und die Frage behandelt, ob es sich bei den nichtehelichen Lebensgemeinschaften um eine Form der Probeehe handelt oder um eine Alternative zur Ehe.Am Schluß werden alle Ergebnisse nochmals kurz zusammengefasst dargestellt.
1. Geschichtliche Einordnung
1.1 18.- 19. Jahrhundert
Die Prostitution war die Form des freien Geschlechtsverkehrs, die am klarsten von der Ehe abgegrenzt und am einfachsten kontrolliert werden konnte; sie war notwendig, weil so viele Menschen von der Ehe ausgeschlossen waren, und als ein gebilligtes soziales Ventil stabilisierte sie indirekt die Ehe. Die frühe Neuzeit war besonders repressiv, was Sinnlichkeit, Sexualität und alle außerhalb der Ehe bestehenden Geschlechtsverbindungen betraf. Sie brachte die systematische Unterdrückung und Verdrängung aller Formen außerehelicher Erotik und Sexualität, den allmählichen Triumph der repressiven Moral im Alltag der breiten Bevölkerung. Während die Mehrheit der Bevölkerung, vor allem in den Städten , einer strengen sexuellen Disziplin unterworfen wurde, gelang es wieder gleichzeitig einem Teil der herrschenden, der privilegierten Klasse, sich dem moralischen Reglement zu entziehen und einem ungezügeltem Sexualgenuß nachzugehen. Während vielerorts Prostituierte und Ehebrecherinnen oder ledige Mütter hart bestraft wurden, wurde in den Hauptstädten und an den Fürstenhöfen Orgien gefeiert. Die Aus-einanderentwicklung der Sexualmoral von Adel und aufstrebendem Bürgertum war Ende des 18. Jahrhunderts, Anfang des 19. Jahrhunderts nicht nur eine Quelle politischer Spannungen, sondern sie bildete auch den Hintergrund, vor dem sich kontrastierend das neue bürgerliche Ideal von der Ehe entwickelte. Im Adel war inzwischen die Trennung zwischen ehelichen und außerehelichen Beziehungen auf die Spitze getrieben.3 Gegen diese Sitten setzte sich selbstbewußt das Bürgertum mit seiner vom Protestantismus geprägten neuen Ehemoral ab.4 In allen sozialen Ständen dominierte bis weit in die Neuzeit hinein eine sachlich- nüchterne Einstellung zur Ehe, die sowohl die Partnerwahl als auch die eheliche Beziehung selbst prägte.
Die organisch- handwerkliche Gesellschaft hatte das Recht auf Ehe, das Recht auf legitime Fortpflanzung mit der ökonomischen Selbständigkeit, dem Vorhandensein einer eigenen Ernährungsgrundlage verbunden. Nicht nur den Armen war eine Heirat untersagt, sondern auch den nichterbenden Kindern eines Bauern oder eines Adeligen.
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Stefanie Meyer, 1999, Nichteheliche Lebensgemeinschaften, Munich, GRIN Publishing GmbH
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