Integrationsprobleme von Aussiedlern in ländlichen Räumen Deutschlands
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Rechtliche Grundlagen 2
3 Historischer Hintergrund 3
3.1 Geschichte der Deutschen in Rumänien 3
3.2 Deutsche in Polen 4
3.3 Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion 5
4 Ursachen der Rückwanderung nach Deutschland 7
5 Quantitative Situation der Rückwanderung 8
6 Integration als gesellschaftspolitische Aufgabe 10
7 Aussiedlerpolitik - Grundzüge und Anpassungen 11
8 Prozess der Integration und Probleme in den ländlichen Räumen 13
8.1 Aspekte der Integrationsproblematik 13
8.2 Aufnahmeverfahren 14
8.3 Räumliche Verteilung 15
8.4 Typen ländlicher Räume 18
8.5 Umfang der Leistungen 20
8.6 Wohnungsmarktintegration 20
8.7 Arbeitsmarktintegration 24
8.8 Sprachliche Integration 25
8.9 Integration jugendlicher Aussiedler 27
8.10 Aktuelle Strategien zur Lösung der Integrationsprobleme 28
9 Fazit 31
Literaturverzeichnis 33
1 Einleitung
Seit der politischen Wende in den Staaten des ehemaligen Ostblocks stellt die Zuwanderung
der Aussiedler ein in der deutschen Öffentlichkeit diskutiertes Thema von sozialer Brisanz
dar. Diese Migranten werden - obwohl rechtlich deutsche Staatsbürger - ebenso wie
Asylbewerber und andere Ausländer als ungerufene Konkurrenten auf dem Arbeits- und
Wohnungsmarkt betrachtet
Neben der Wohnraumversorgung, die den Kommunen die größten Schwierigkeiten bereitet,
ist auch die wirtschaftliche Integration nicht unproblematisch. Aber auch in sozialer Hinsicht
bestehen massive Probleme, die in ihrer Tragweite oftmals unterschätzt werden und zum Teil
mit den ökonomischen Problemen verknüpft sind
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Integrationsprobleme von Aussiedlern in ländlichen Räumen Deutschlands
Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und dem historischen Hintergrund sollen die Ursachen der Aussiedlung und die quantitative Problemlage vorgestellt werden. Die für die Integration wesentlichen Begriffsbestimmungen sollen überleiten zur Darstellung der Aussiedlerpolitik als Grundlage für den Prozess der Integration in ländlichen Räumen Deutschlands.
Anhand wissenschaftlicher Untersuchungen der 1990er Jahre werden die Integrationsprobleme auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt erläutert und anschließend die sprachliche Integration und die Integration jugendlicher Aussiedler erörtert. Die aktuellen Lösungsstrategien und ihre Umsetzungen werden abschließend kritisch beurteilt.
2 Rechtliche Grundlagen
Aussiedler sind Migranten mit deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit, die vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges ihren Wohnsitz jenseits der heutigen Ostgrenzen Deutschlands (in Polen, der ehemaligen Sowjetunion, Ungarn, Rumänien, Ex-Jugoslawien, Bulgarien, Albanien oder der ehemaligen Tschechoslowakei) hatten und als Folgen des Krieges diese Gebiete verlassen mussten (§ 1 Bundesvertriebenengesetz [BVFG]). Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 BVFG, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird (Bundeszentrale für politische Bildung 2003, S. 1).
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens durch das Bundesverwaltungsamt sind Aussiedler sowie deren Ehegatten und Kinder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG.
Rechtlich sind Aussiedler den Vertriebenen gleichgestellt. Die begriffliche Differenzierung gründet darin, dass Vertriebene ihre Heimat infolge von Ausweisung und Flucht verloren haben, während Aussiedler ihr Herkunftsland auf eigenen Antrag unter dem fortdauernden, gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdruck aufgegeben haben. Ein Kriegsfolgeschicksal wird in der Regel dann angenommen, wenn Deutsche aufgrund ihres Deutschtums im Herkunftsland Benachteiligungen erfahren (Claus 1994, S. 8). Mit dem am 1. Januar 1993 in Kraft getretenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) wurde der neuen politischen Situation Rechnung getragen und die Aufnahme von Aussiedlern auf eine neue (restriktivere) Rechtsbasis gestellt. Die ab diesem Zeitpunkt eintreffenden Aussiedler werden Spätaussiedler genannt, die nach
§ 4 des neu geregelten BVFG deutsche Volkszugehörige sind. Diese haben die Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und ihr ständiges Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland erhalten.
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Zwischen Aussiedlern und Spätaussiedlern gibt es keine rechtlichen Unterschiede, so dass die Begriffe synonym gebraucht werden können (Bade 1994a, S. 222).
Die Begriffe "Aussiedler/Spätaussiedler" sind etwas irreführend, da mit Aussiedlung das Verlassen der angestammten Heimat gemeint ist. Die hier gemeinte Aussiedlung liegt meist Jahrhunderte zurück. Aussiedler sind eigentlich Rückwanderer in die Heimat der Vorfahren, wie es im angloamerikanischen Begriff "German Resettlers" sehr viel präziser zum Ausdruck kommt (Bade 1994b, S. 15).
3 Historischer Hintergrund
Die Geschichte deutscher Minderheiten in Osteuropa begann Mitte des 12. Jahrhunderts, als deutsche Siedler dem Ruf ungarischer Könige folgten und sich im Gebiet von Siebenbürgen (heute zu Rumänien gehörend) niederließen.
Der Zweck der Ansiedlung bestand in der Erschließung und Kultivierung von weitgehend unbewohntem Land und/oder aus militärisch-strategischen Überlegungen der jeweiligen Landesherren. Im Gegenzug gewährten die Herrscher bestimmte Privilegien wie das Recht auf Selbstverwaltung und Religionsfreiheit. Die deutschen Siedler lebten in geschlossenen Siedlungsgebieten in kultureller Eigenständigkeit und in Frieden mit den jeweiligen Herrschern (Claus 1994, S. 15).
3.1 Geschichte der Deutschen in Rumänien
Die in Rumänien lebenden Deutschen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Herkunftsgebiete, dem Zeitpunkt ihrer Einwanderung, ihrer Siedlungsgebiete und ihrer historischen Entwicklung. Die beiden zahlenmäßig wichtigsten Siedlergruppen umfassen die Siebenbürger Sachsen, die im zentralrumänischen Hochland siedeln und die Banater Schwaben im Westen Rumäniens.
Die Niederlassung der Siebenbürger Sachsen erfolgte im 12. Jahrhundert im Zuge der deutschen Ostkolonisation. Obgleich ein größerer Teil der Siedler aus den Gebieten um Rhein und Mosel stammten, gaben ihnen die neuen Nachbarn die Bezeichnung "Sachsen". Sie galten als "Entwicklungshelfer" mit dem Status von "Gastsiedlern des Königs" und besaßen viele Sonderrechte (Gabanyi 2000, S. 10).
Eine zweite Gruppe deutscher Siedler in Rumänien sind die Banater Schwaben, die in den Jahren 1722 bis 1788 aus verschiedenen deutschen Gebieten zur Besiedlung eines Gebietes um Temesburg ins Land kamen. Der Name "Schwaben" ist eine Sammelbezeichnung, obgleich sie nicht nur aus Schwaben, sondern dem gesamten südwestdeutschen Raum kamen.
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Die Sathmarer Schwaben wurden als dritte Gruppe in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in der Sathmarer Grafschaft angesiedelt; sie stammten vorwiegend aus dem Oberschwäbischen (Blahusch 1997, S. 4).
Während Siebenbürger Sachsen, Banater und Sathmarer Schwaben in ihren Siedlungsgebieten blieben, wurden die im 18. Jahrhundert angesiedelten Bukowina-Deutschen und die Anfang des 19. Jahrhunderts angesiedelten Bessarabien-Deutschen während des Zweiten Weltkrieges in das damalige Reichsgebiet umgesiedelt, weil die Sowjetunion 1940 ultimativ die Abtretung dieser Gebiete forderte (Bade 1994a, S. 44).
Abb. 1: Deutsche Siedlungsgebiete in Rumänien (Bundeszentrale für politische Bildung 2000, S. IV)
3.2 Deutsche in Polen
Im Verlauf der mittelalterlichen deutschen Ostbewegung wurden seit dem 12. Jahrhundert Schlesien, Pommern, Ostpreußen und Danzig durch Deutsche besiedelt. Die deutschen Einwanderer bildeten allmählich die Bevölkerungsmehrheit und die geringe slawische (in Ostpreußen: baltische) Vorbevölkerung wurde assimiliert.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden 3,6 Millionen Deutsche vertrieben oder sind geflohen; rund 1,7 Millionen Deutsche befanden sich 1950 noch auf dem Gebiet der
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Volksrepublik Polen. Die Zurückgebliebenen wurden teilweise als Zwangsarbeiter verschleppt oder in Arbeitslager gebracht und erfuhren den Hass, der sich während der Besatzungszeit aufgestaut hatte. Erst ab 1970 gab es die Ausreisemöglichkeit für Personen deutscher Volkszugehörigkeit und für Personen aus gemischten Familien (Rogall 2000, S. 4 u. 6).
Abb. 2: Deutsche Siedlungsgebiete in Polen (Bundeszentrale für politische Bildung 2000, S. IV)
3.3 Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion
Im zaristischen, später sowjetischen Vielvölkerstaat hatten auch die Deutschen ihre Siedlungsgebiete: Die Ansiedlung wird auf das Einladungsmanifest von Katharina II. an ausländische Kolonisten von 1763 datiert und führte zu Siedlungsschwerpunkten in Wolhynien, am Schwarzen Meer, im Kaukasus und schließlich an der Wolga, wo 1924 die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen entstand. Verbunden mit einer Reihe von Privilegien (Recht auf freie Religionsausübung, Bau von Kirchen und Bethäusern) wurde den Russlanddeutschen die Selbstverwaltung und kulturelle Eigenständigkeit zugestanden (Bade 1994b, S. 150 f).
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Abb. 3: Deutsche Auswanderung nach Russland im 18. und 19. Jahrhundert (Bundeszentrale für politische Bildung 2000, S. I)
Nach der Kriegserklärung Hitlers 1941 wurden den Deutschen alle Rechte genommen und sie wurden als "Kollaborateure" nach Kasachstan, Mittelasien und Westsibirien deportiert. Auch wenn 1964 der Vorwurf der Kollaboration zurückgenommen wurde, gab es für die Russlanddeutschen weder eine Entschädigung noch volle Rehabilitation. Da auch in Zukunft keine Entschädigung zu erwarten war, wanderte der größte Teil der Deutschen aus den unwirtlichen nördlichen Regionen in den südlichen Teil, überwiegend nach Kasachstan und Kirgistan (Kirgisistan). Aufgrund der sich neu bildenden Siedlungsschwerpunkte konzentrierten sich in Kasachstan 46% der deutschen Bevölkerung (Eisfeld 2000, S. 22).
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Abb. 4: Ehemalige und heutige Siedlungsgebiete der Deutschen im Bereich der früheren Sowjetunion (Bundeszentrale für politische Bildung 2000, S. II f)
4 Ursachen der Rückwanderung nach Deutschland
Man kann die wanderungsbestimmenden Faktoren besser verstehen, wenn man nach dem Zusammenwirken zweier großer Motivationskomplexe fragt: nach den Schubkräften ("Push"-Faktoren) im Ausgangsraum und den Anziehungskräften ("Pull"-Faktoren) im Zielraum. Wichtigste Schubkräfte waren die mehr oder minder stark ausgeprägte Unterdrückung und die Einengung bzw. Nichtakzeptanz der deutschen Minderheiten. Die sozialistischen Staaten hatten in der Vergangenheit die Grundrechte von Minderheiten in starkem Maße eingeschränkt. Häufig den Vorwürfen der Kollaboration mit den Nationalsozialisten ausgesetzt, wurden und werden sie bei der Vergabe von Funktionen, Arbeits- und Studienplätzen benachteiligt. Es gibt kaum mehr Schulen mit Deutsch als Muttersprache, und viele Kirchengemeinden sind aufgelöst. Die Auswanderung von Familienangehörigen, Freunden und ganzen Gemeinden vermindert die Chancen der Bleibewilligen, sich als ethnisch-sprachliche Minderheit behaupten zu können (Blahusch 1997, S. 2).
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Quote paper:
Markus Lüske, 2003, Integrationsprobleme von Aussiedlern in ländlichen Räumen Deutschlands, Munich, GRIN Publishing GmbH
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