Inhaltsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Grundlagen der Bankenaufsicht 1
2.1. Notwendigkeit einer Bankenaufsicht 1
2.1.1. Gläubigerschutz 2
2.1.2. Funktionenschutz 2
2.2. Rechtliche Grundlagen 3
2.3. Adressaten der Bankenaufsicht und die zu überwachenden 4
Gesch äfte
3. Träger und Organisation 5
3.1. Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbank mit der 6
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
3.2. Aufgaben der Deutschen Bundesbank 6
3.3. Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 7
3.4. Aktuelle Entwicklungen 8
4. Schluss 9
Abk ürzungsverzeichnis III
Literaturverzeichnis IV
II
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über das Thema Bankenaufsicht in Deutschland verschaffen. Zu Beginn muss dabei erläutert werden, warum eine solche Aufsicht überhaupt notwendig ist und wen diese schützen soll. Darauf aufbauend soll die Frage geklärt werden, welche Institutionen und Geschäftsfelder von der Aufsicht überwacht werden.
Der Bankensektor gehört zu den am meisten regulierten Wirtschaftsbereichen in Deutschland. 1 Aus diesem Grund werden anschließend die rechtlichen Grundlagen erörtert, die unverzichtbar für eine wirksame Durchführung der Bankenaufsicht in Deutschland sind.
Hieran anknüpfend beschäftigt sich das Kapitel 3 mit den zwei Aufsichtsbehörden, die die Bankenaufsicht in Deutschland durchführen. Neben den Erläuterungen der einzelnen Aufgaben der beiden Behörden werden die Zusammenarbeit und aktuelle Entwicklungen bei der Organisation der Aufsicht aufgezeigt. Als Abschluss dieser Arbeit soll ein eine kurze Zusammenfassung über die Thematik, Bankenaufsicht in Deutschland, gegeben werden.
2. Grundlagen der Bankenaufsicht in Deutschland
Dieses Kapitel soll grundlegende Informationen über die Bankenaufsicht in Deutschland darlegen. Zunächst wird erläutert, warum eine Bankenaufsicht überhaupt notwendig ist. Darauf aufbauend werden die rechtlichen Grundlagen für die Bankenaufsicht in Deutschland erläutert. Am Ende des Kapitels werden die Institutionen gezeigt, die von den deutschen Bankaufsichtsbehörden überwacht werden.
2.1. Notwendigkeit einer Bankenaufsicht
Die Notwendigkeit einer Bankenaufsicht als eine besondere staatliche Wirtschaftsaufsicht könnte durch übergeordnete Allgemeininteressen, wie der
1 Vgl. Pelzer, Peter: Basel II, oder: die Einsicht in unzureichende Verlässlichkeit reiner Quantifi-
zierung, in: Mennicken, Andrea/Vollmer, Hendrik (Hrsg.): Zahlenwerk: Kalkulation, Organisation
und Gesellschaft, Wiesbaden 2007, S. 105-122
1
Schutz des Gläubigers und der Funktionsschutz der Wirtschaft begründet sein. 2
2.1.1. Gläubigerschutz
Gläubigerschutz definiert sich durch den Schutz der Einleger vor dem Verlust des Vermögens aus ihren Geldanlagen bei Kreditinstituten. Dieser Schutz geht über den gewöhnlichen rechtlichen Schutz hinaus, da für die Kapitaleinleger keine Maßnahmen zum Selbstschutz vorhanden sind. Deshalb ist hierfür ein besonderer Schutz notwendig. Desweiteren ist es für Kunden von Kreditinstituten meist nicht möglich, die Bonität des Kreditinstitutes einzuschätzen, da ihnen Informationen und auch fachliche Kenntnisse zur Bewertung des Jahresabschlusses fehlen. Folglich sind die Bankeinleger nicht in der Lage das Risiko ihres Geschäftes einzuordnen und zu bestimmen. Häufig ist auch das Verhältnis der Verlustrisiken zu den Eigenmitteln der Kreditinstitute relativ groß, wodurch die Gläubiger der Banken ein besonderes Schutzbedürfnis genießen müssen. 3
2.1.2. Funktionenschutz
Zusätzlich zum Gläubigerschutz als Notwendigkeit einer Bankenaufsicht haben Kreditinstitute die Aufgabe die Funktionsfähigkeit der Gesamtwirtschaft aufrecht zu erhalten. Ein Kreditinstitut besitzt eine zentrale Stellung für das Angebot und die Nachfrage von Kapital. Es nimmt von den Anlegern Kapital entgegen und gibt dieses an Kreditnehmer weiter. Die Mehrzahl der Bankkunden ist dabei aber nicht bereit, die Risiken ihrer Bank mitzutragen. Sie würden bei Fehlen solcher Schutzvorkehrungen bei negativen Nachrichten sehr sensibel reagieren und deshalb ihr Kapital von der Bank abziehen. 4 Genau dieses Phänomen ist im Jahr 2007 bei der britischen Bank Northern Rock aufgetreten. Tausende Kunden der Bank haben ihre Einlagen abgezogen, weil die Bank im Zuge der Immobilienkrise in einen Liquiditätsengpass kam. Die Bank wurde durch Geldspritzen von der Bank of England am Leben erhalten.
2 Vgl. Waschbusch, Gerd: Bankenaufsicht: die Überwachung der Kreditinstitute und Finanz-
dienstleistungsinstitute nach dem Gesetz über das Kreditwesen, München/Wien 2000, S. 10
3 Vgl. Bieg, Hartmut/Krämer, Gregor/Waschbusch, Gerd: Bankenaufsicht in Theorie und Praxis,
3.Auflage, Frankfurt a.M. 2009, S. 55 f.
4 Vgl. Bieg, Hartmut/Krämer, Gregor/Waschbusch, Gerd: a.a.O., S. 56 f.
2
Im Februar 2008 wurde die Northern Rock dann verstaatlicht. 5 Durch den Zusammenbruch eines Kreditinstitutes könnten die Anleger ihr Vertrauen in den Bankensektor verlieren und somit dem gesamten Kreditgewerbe schaden. Die Folge wäre eine massive Beeinträchtigung einer gesamten Volkswirtschaft.
Durch die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Bankenaufsicht und der zusätzlichen eigenen Schutzsysteme der Kreditinstitute konnte in Deutsch-land die oben beschriebene Kettenreaktion bisher verhindert werden. 6
2.2. Rechtliche Grundlagen
In diesem Kapitel sollen die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die Bankenaufsicht in Deutschland genannt und kurz beschrieben werden. Rechtliche Grundlage ist in erster Linie das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Kerngedanke dieses Gesetzes ist die Sicherung der Stabilität und Funktionsfähigkeit des Finanzsektors um einen Schutz der Einleger zu erzielen. Die Handlungskompetenz der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Institute) bei geschäftspolitischen Entscheidungen wird nur durch quantitative und qualitative Rahmenbedingungen und Offenlegung der Bücher gegenüber den Aufsichtsbehörden eingeschränkt. 7 Das KWG wird in einzelnen Verordnungen konkretisiert. 8 Zu nennen sind hier zum einen die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung - SolvV), die den § 10 KWG näher beschreibt. 9 Hier müssen die genannten Institute ihre Adressrisiken, ihr operationelles Risiko sowie Marktpreisrisiken aufzeigen und mit Eigenmitteln unterlegen. 10
5 Vgl. Bartmann, Peter/Buhl, Hans Ulrich/Hertel, Michael: Ursachen und Auswirkungen der
Subprime-Krise, in: Informatik-Spektrum, Volume 32 Number 2 2009, S. 127-145
6 Vgl. Bieg, Hartmut/Krämer, Gregor/Waschbusch, Gerd: a.a.O., S. 56
7 Vgl. Deutsche Bundesbank: Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, Frankfurt am
Main 2006, S. 184
8 Vgl. Maslen, Martin: Steuerung und Reduktion operationaler Risiken im Bankensektor, Ham-
burg 2010, S. 25
9 Vgl. Auer, Michael: Operationelles Risikomanagement bei Finanzinstituten: Risiken identifizie-
ren, analysieren und steuern, Weinheim 2008, S. 65 f.
10 Vgl. Internet-Recherche vom 20.06.2010,
http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_eigen.php, Solvabilität
3
Arbeit zitieren:
Tino Fischer, 2010, Bankenaufsicht in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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