1. Einleitung
Die Idee, dass Menschen Rechte haben ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern wurzelt aus vielen Kulturen und alten Traditionen. Durch viele große Kriege, die vielen Menschen das Leben gekostet haben, war es an der Zeit, eine internationale Ordnung herzustellen, die weitere Kriege verhindern und den Menschen ein Leben frei von Furcht und Not ermöglichen sollten. Das Ergebnis war 1945 die Gründung der Vereinten Nationen und die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘ am 10. Dezember 1948. In die Erklärung wurden wichtige Anregungen aus früheren Abkommen und Gesetzen aufgenommen und in bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte formuliert. Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich zunächst darauf eingehen was Menschenrechte eigentlich sind, welche Zusatzvertrage es gibt, die auf die Erklärung der Menschenrechte aufbauen und wie sich die Menschenrechte historisch entwickelt haben. Danach werde ich mich mit einer Umfrage von Gert Sommer und Jost Stellenmacher auseinandersetzen, die das Wissen über Menschenrechte in Deutschland erforscht haben und werde dazu einen Vergleich von Ost- und West anstellen.
Für meine Informationssammlung greife ich auf verschiedene Fachbücher zurück. Es ist mir sehr wichtig, mit dieser Arbeit ein Stück Aufklärung zu leisten, denn in der heutigen Zeit können noch viele Menschen nichts mit dem Begrifft „Menschenrechte“ anfangen oder kennen nicht mal einen Artikel, die in der Allgemeinen Erklärung festgehalten wurden.
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2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Menschenrechte, sind jene Rechte die man hat, weil man ein Mensch ist. Sie sind eine wichtige Grundlage für eine soziale und internationale Ordnung um ein friedliches Zusammenleben der Menschen untereinander zu ermöglichen. Das bedeutendste Schriftdokument ist die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘ (AEMR). In diesem Dokument werden erstmals allen Menschen dieser Welt dieselben Rechte auferlegt. Die Erklärung in ihrer heutigen Gestalt ist ein Produkt des Zweiten Weltkrieges, sie selbst gibt eine Reihe von Hinweisen auf diesen Ursprung. Sie sollte eine Grundlage für ein neues gültiges Recht sein, dass das Entstehen weiterer Kriege verhindern sollte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10.12.1948 in Paris von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit 48 Ja- Stimmen von 56 Stimmen angenommen. Sie besteht aus einer Präambel und 30 Artikeln. 1 In der Präambel heißte es wörtlich: "da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt […]" 2 In den 30 Grundprinzipchen werden über 100 bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte genannt. In den bürgerlichen und politischen Menschenrechten wird in Art. 1 eine humanistischephilosophische Grundlage gelegt, so besagt diese, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten geboren wird. Somit legt Art. 3 den ersten Grundstein, da in diesem Artikel das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Personen thematisiert sind. Deshalb ist dieser Artikel auch die Grundlage für alle weiteren Rechte. Bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten wird in Art. 22 ein weiterer Grundstein gelegt, der besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf soziale Sicherheit hat. Jedoch wird jedem klar, dass nicht alle Menschenrechte verwirklicht werden können, da die Ressourcen eines jeden Staates berücksichtigt werden müssen. Diese werden dann konkret vom Staat benannt und enthalten, so zum Beispiel das Recht auf Arbeit oder Schutz vor Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus werden in Art. 28 wirtschaftliche Rechte thematisiert, dass jeder Mensch ein Recht
1 vgl. Sommer/Stellenmacher (Hrsg.), 2009, S. 13
2 Dossier: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
URL: http://www.bpb.de/themen/JG7AC2,0,0,Allgemeine_Erkl%E4rung_der_Menschenrechte.html
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auf soziale und internationale Ordnung hat, in der die Rechte und Freiheiten vollkommen verwirklicht werden. 3
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unveräußerliche Rechte stehen, die Individuen gegenüber ihrem Staat haben. Dabei sind drei Grundprinzipchen von großer Bedeutung: Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz. Universalität hat die Bedeutung, dass die Rechte allen Menschen zuteilwerden, ohne Unterscheidung nach Rasse, Religion, Geschlecht, etc. Unteilbarkeit besagt, dass die Menschenrechte nicht in wichtige und weniger wichtige aufgeteilt werden dürfen und sie sind miteinander verknüpft. Interdependenz bedeutet, dass niemand seine Menschenrechte verlieren kann, denn sie sind an die Tatsache der menschlichen Existenz geknüpft. Jedoch können einigenicht alle - außer Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund muss man feststellen, dass die Allgemeine Erklärung zwar eines der bedeutendsten Dokumente unsere Zeit ist, jedoch fehlt der rechtsverbindliche Status, deshalb mussten Zusatzverträge entwickelt werden, die eine rechtliche Umsetzung erst ermöglichten. 4
2.2. Zusatzverträge, die auf die Menschenrechtserklärung aufbauen
Wie bereits erwähnt ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nur eine Erklärung ohne rechtsverbindlichen Status. Aus diesem Grund wurden inzwischen sieben weitere Verträge entwickelt. All die Saaten, die die Zusatzverträge unterzeichnet haben und somit auch einem Zusatzprotokoll zugestimmt haben, haben damit eine Grundlage geschaffen, dass Menschenrechtsverletzungen juristisch angeklagt werden können.
Die bedeutendsten Verträge, die auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufbaut sind die 1966 entwickelten Zwillingspakte. Zum einen ist das der Internationale Pakt, der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beinhaltet. Und zum anderen der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte. Man war der Meinung, dass ein Pakt der alles beinhaltet nicht durchsetzbar gewesen wäre, deshalb hat man den Pakt entzweit. Der Sozialpakt wurde mittlerweile von 160 und der Zivilpakt von 164 Staaten unterzeichnet. Die Zwillingspakte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte werden zusammen als die Menschenrechts-Charta
3 vgl. Sommer/Stellenmacher (Hrsg.), 2009, S. 14
4 vgl. Sommer/Stellmacher (Hrsg.), 2009, S. 15
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bezeichnet. Wer die Präambel und die Zwillingspakte kennt, kann feststellen, dass die Artikel 1,3 und 5 weitestgehend identisch sind und das Ziel „frei von Furcht und Not“ verfolgen. 5 Durch diesen Zusammenschluss hat sich auch das Verhältnis des Völkerrechts entscheidend verändert: „Wenn ein Staat Menschenrechte verletzt oder in seinen Grenzen Verletzung von Menschenrechten zulässt, dann können andere Staaten es als legitim ansehen, sich in dessen innere Angelegenheiten gewaltfrei einzumischen.“ 6
Damit diese Rechte auch durchgesetzt werden, werden bestimmt Maßnahmen benötigt. Die wichtigsten Überwachungsorgane sind Kommissionen oder Ausschüsse und Gerichtshöfe. Sie alle bestehen aus unabhängigen Mitgliedern, die keinen einzelnen Staat vertreten. Die wichtigsten angewandten Mechanismen sind zuerst die Beschwerden von Einzelpersonen, Gruppen oder von einem Staat aufzunehmen, zweitens das Gerichtsverfahren und zuletzt Berichte und Kontrollen durchzuführen. Ein Beispiel dafür ist der Internationale Strafgerichtshof, deren Sitz in Den Haag ist. Dieser kam erst durch den internationalen Vertrag zustande. Am 11. März 2003 wurden die ersten 18 Richter vereidigt. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören unter anderem Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 7 Desweiteren gibt es noch weitere rechtliche nicht bindende Erklärungen und Empfehlungen, die sehr viele verschiedene Themen beinhalten, auf dich ich aber nicht weiter eingehen werde.
3. Geschichte der Menschenrechte
Die Idee, dass Menschen angeborene Rechte haben, ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern gab es schon in vielen Kulturen und Traditionen. Endgültig wurden die Menschenrechte jedoch durch den zweiten Weltkriegt und die Gräueltaten des NS -Regimes auf die internationale Tagesordnung gebracht. Diese Ereignisse machten es möglich und vor allem notwendig, sich international darüber zu einigen, dass der Schutz der Menschenrechte auf internationaler Ebene geregelt werden muss. Schon vor dem offiziellen Kriegseintritt der USA im August 1941, proklamierten der US -Präsident Roosevelt und der britische Premier Churchill die „Atlantik - Charta“. In
5 vgl. Sommer/Stellenmacher (Hrsg.), 2009, S. 16 -17
6 Sommer/Stellmacher (Hrsg.), 2009, S. 17
7 vgl: Krennerich, M.: Zehn Fragen zu Menschenrechten.
URL: http://www.bpb.de/themen/CYY1FD,4,0,Zehn_Fragen_zu_Menschenrechten.html#art4
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dieser Erklärung setzten sie sich eine friedliche sowie gerechte neue Weltordnung als Ziel. Desweitern sollte diese Ordnung allen Menschen, in allen Ländern, ein Leben frei von Not und die Achtung ihrer Rechte garantieren. Im Januar 1942 wurden diese Ziele bei der Gründung der „United Nations“ aller Welt verkündet. Im Sommer 1945 wurde in San Francisco die gleichnamige Weltorganisation gegründet. In der französischen und amerikanischen Revolution, war die Proklamierung einer Freiheit von Furcht und Not eine Neuerung der Menschenrechte. Somit wurde die Lage der verarmten Menschen durch Interventionen verbessert. Jedoch waren diese Neuerungen für Roosevelt nur ein „Second Bill of Rights“, ein zweiter Satz von Rechten, wie die amerikanischen Verfassungszusätze der Bürgerrechte. Somit gaben die Menschenrechte aus den USA einen entscheidenden Impuls für die internationale Proklamation. Jedoch griffen Weltweit Freiheitskämpfer, wie Jawaharlal Nehru oder Nelson Mandela die Rechte auf und wandten sie gegen ihre Verkünder. Daraus folgte, dass die Menschenrechte noch während des Weltkrieges zu großen Konflikten führten. Einmal in die Welt gesetzt, waren sie nichtmehr aufzuhalten. Im April 1945 wurde bei der "Konferenz über internationale Organisation" in San Francisco ein erster Entwurf vorgelegt, den die Großmächte im Jahr zuvor erarbeitet hatten. Das Ziel war es, den Völkerbund aufzulösen. Jedoch kam es überall auf der Welt zum Wiederspruch gegen diesen Entwurf. Panama und Kuba legten sogar eine komplette Menschenrechtserklärung vor, die sie gern verabschiedet sehen wollten. Dazu kam es jedoch nicht, trotzdem wurde die Achtung der Menschenrechte als Prinzip und Ziel der UNO festgeschrieben. In Artikel 68 wurde festgelegt, dass eine Menschenrechtskommission geschaffen werden sollte, diese wurden nun aufgefordert eine umfassende „Bill of Rights“ zu formulieren. Die Kommission bestand aus achtzehn Mitgliedern, die schnell an politische- und arbeitskapazitäre Grenzen stießen. Deshalb beschlossen sie, keine Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen anzunehmen. Sie hofften neben einer Erklärung auch noch einen Entwurf einer Menschenrechtserklärung erarbeiten zu dürfen. Dazu kam es jedoch nicht und die Mitglieder konzentrierten sich ganz auf die Erklärung. Diese wurde am 9. und 10. Dezember 1948 trotz schwerer Konflikte zwischen den beteiligten Staaten, fast einheitlich zugestimmt. Nach zweijähriger Debatte wurde am 10. Dezember 1948 in Paris, die ‚Erklärung der Menschenrechte‘ von der Generalversammlung angenommen. Erstmals in der Geschichte hatte man sich auf weltweit geltende Menschenrechte geeinigt. Menschen aus allen Kontinenten hatten ~ 6 ~
Arbeit zitieren:
Monique Werner, 2010, Menschenrechte im historischen Kontext, München, GRIN Verlag GmbH
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