Gliederung
Abbildungsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis. I
1. Einleitung 1
2. Die Struktur der Landesmedienanstalten 2
2.1 Grundlagen. 2
2.2 Die Landesmedienanstalten 3
2.3 Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) 4
3. Die Aufgaben der Landesmedienanstalten 6
3.1 Gestalten. 7
3.2 Fördern 8
3.3 Forschen 9
3.4 Informieren. 9
4. Kritik an den Landesmedienanstalten. 9
5. Fazit. 12
Literaturverzeichnis 14
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bild-Schlagzeile zu geplanter Endemol-Show (Bild-Blog 2005) .............................1 Abbildung 2: Zusammensetzung der Mitglieder des Medienrates der BLM (Darstellung nach dem Bayerischen Landesmediengesetz (BayMG) 2009: Art. 13,
Hervorhebungen durch Autorin) .......................................................................................................3 Abbildung 3: Chronik über die Aktivitäten der LfM NRW (bis 2002 LfR) (Lange 2006:
234).................................................................................................................................................................6 Abbildung 4: Screenshot von www.programmbeschwerde.de mit veröffentlichten
Namen von Beschwerdeführern (Niggemeier 2008).............................................................10
Abkürzungsverzeichnis
ALM = Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten BayMG = Bayerisches Mediengesetz BLM = Bayerische Landeszentrale für neue Medien DLM = Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten GK = Gesamtkonferenz GVK = Gremienvorsitzendenkonferenz LfM = Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen LfR = Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (bis 2002, dann LfM) SLM = Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien ZAK = Kommission für Zulassung und Aufsicht
1. Einleitung
Um Geld zu verdienen machen bekanntlich manche Leute wirklich fast alles. Medienproduzenten bilden da offensichtlich keine Ausnahme, schaut man sich die obige Bild-Schlagzeile an. Geplant hatte Endemol eine Show, bei der die Spermien der Kandidaten um die Wette schwimmen und derjenige mit den schnellsten Spermien hätte einen Sportwagen erhalten. Um solch fragwürdige Sendungen zu verhindern oder auch bereits bestehende Formate im Privatfernsehen in bestimmten Grenzen zu halten und Regeln durchzusetzen, gibt es die Landesmedienanstalten.
Doch was genau machen diese Anstalten und wie sind sie aufgebaut? Um diese Fragen zu klären, stehen die Landesmedienanstalten und ihre Arbeit im Mittelpunkt dieser Hausarbeit. Die zentralen Fragen sind hierbei:
Wie sind die Landesmedienanstalten und die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) aufgebaut?
Welche Aufgaben erfüllen die Landesmedienanstalten und die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)?
Welche Kritik wird an den Landesmedienanstalten geübt?
Zur Beantwortung dieser Fragen werden zunächst die Grundlagen und die Struktur der Landesmedienanstalten, sowie der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten dargelegt. Im folgenden Abschnitt werden dann die Aufgaben - Gestalten, Fördern, Forschen, Informieren - genauer beleuchtet, bevor der letzte Abschnitt auf Kritik an den Anstalten eingeht. Die Arbeit wird mit einem zusammenfassenden Fazit abgeschlossen.
2. Die Struktur der Landesmedienanstalten
Um im folgenden auf die Aufgaben, sowie auf Kritik an den Landesmedienanstalten eingehen zu können, wird zunächst die Struktur der Landesmedienanstalten betrachtet. Hierbei werden zuerst die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Anstalten kurz erläutert. Anschließend wird sowohl die Struktur der Landesmedienanstalten, als auch der Aufbau der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) beschrieben.
2.1 Grundlagen
Mit der Entstehung privater Rundfunkveranstalter in Deutschland wurde auch eine Kontrolle dieser neuen Einrichtungen notwendig. Dies fand Ausdruck in der Gründung von Landesmedienanstalten. In den alten Bundesländern geschah dies von Mitte bis Ende der 80er Jahre (Westphal 2007: 37-38). Die Landesmedienanstalten der neuen Bundesländer wurden entsprechend nach der Wiedervereinigung, also Anfang der 90er Jahre, gegründet. (Schuler-Harms 1995: 67-68) Die rechtliche Grundlage für die Landesmedienanstalten ergibt sich aus den jeweiligen Landesgesetzen, beziehungsweise den Mediengesetzen innerhalb der Landesgesetze oder den Staatsverträgen (Hans-Bredow-Institut 2006: 24). So wurde beispielsweise die Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen, heute Landesanstalt für Medien (LfM) genannt, auf Grundlage des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NRW) vom 19. Januar 1987 am 22. Mai 1987 gegründet (Widlok 2005: 329-330). Neben der Festschreibung der Aufgaben ist in den jeweils ausschlaggebenden Gesetzen auch der Aufbau der Landesmedienanstalten geregelt, sowie die Besetzung der Organe (Widlok 2005: 331-333). Der Aufbau der Anstalten wird unter Punkt 2.2 und 2.3 genauer erklärt werden. In 2.2 werden dabei auch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Anstalten verdeutlicht. Die Finanzierung der Landesmedienanstalten basiert hauptsächlich auf den Rundfunkgebühren, von denen sie ungefähr zwei Prozent erhalten (Meyn 2004: 174). Die Landesmedienanstalten erhalten diesen Anteil an den Rundfunkgebühren auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages. Jedoch sind in den jeweilig geltenden Gesetzen für die einzelnen Anstalten Zweckbestimmungen festgelegt, so dass sie nicht nach freiem Belieben über das Geld verfügen können (Hoffmann-Riem 1994: 70). Weitere Finanzierungsquellen sind staatliche Finanzzuschüsse, Anbieterabgaben und der sogenannte Auslagenersatz (Hoffmann-Riem 1994: 69-71). (Wagner 1990: 105-110) Kritisch zu bemerken ist an dieser Stelle, dass durch die überwiegende Kontrolle über die Finanzen durch den Staat, beziehungsweise durch die Länder der Grad an Autonomie der Landesmedienanstalten sinkt (Wagner 1990: 109-110).
2.2 Die Landesmedienanstalten
Am Beispiel der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wird nun kurz die Struktur einer einzelnen Landesmedienanstalt vorgestellt. Die BLM hat einen Medienrat, einen Verwaltungsrat und einen Präsidenten (BayMG 2009, Art. 12, 14, 15). Der Medienrat der BLM besteht aus 47 Mitgliedern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, die jeweils auf fünf Jahre gewählt werden. In anderen Anstalten wird er auch Versammlung, Rundfunkkommissionen oder Landesrundfunkausschuss genannt. In der BLM ist dieses Organ mit 47 Mitgliedern am größten, wohingegen der Rat in Sachsen beispielsweise nur fünf Mitglieder hat. Auch die Amtszeit kann variieren und beträgt zwischen vier und sieben Jahren. (BLM 2010, BayMG 2009: Art. 12, SLM 2010, Holgersson 1995: 93) Die folgende Grafik zeigt die Zusammensetzung des Medienrates mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, die politische Kontrolle verhindern soll:
Abbildung 2: Zusammensetzung der Mitglieder des Medienrates der BLM (Darstellung nach dem
Bayerischen Landesmediengesetz (BayMG) 2009: Art. 13, Hervorhebungen durch Autorin)
Arbeit zitieren:
M.A. Veronika Streuer, 2010, Die Landesmedienanstalten, München, GRIN Verlag GmbH
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