Inhalt
Abbildungsverzeichnis II
Tabellenverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
A. Einleitender Teil 1
I. Begriffsabgrenzung 1
II. Problemstellung 2
B. Rahmenbedingungen eines Cross-Border-Leasing. 2
I. Rechtliche Rahmenbedingungen. 2
1. Wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen 2
a. Vertragsrecht. 2
b. Bilanzrecht. 5
i) Bilanzierung nach HGB 5
ii) Bilanzierung nach IAS 6
2. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen 7
i) Ertragsteuerrechtliche Betrachtung 7
ii) Verkehrssteuerrechtliche Betrachtung 7
II. Anspruchsgruppen, Ziele und Motivationen. 8
1. Ziele und Motivationen der Investoren 9
2. Ziele und Motivationen der US Trusts 9
3. Ziele und Motivationen der Eigentümer. 9
4. Ziele und Motivationen der Banken 10
5. Ziele und Motivationen der sonstigen Beteiligten. 10
C. Analyse der Chancen und Risiken eines Cross-Border-Leasing 10
I. Chancen des deutschen Eigentümers 10
II. Risiken des deutschen Eigentümers. 12
1. Risiken vor Abschluss der Transaktion 13
I
a. Vertragsabschlussrisiko 13
b. Vertragsgestaltungsrisiko 13
c. Wechselkursrisiko. 14
d. Unabhängigkeitsrisiko der Berater 14
2. Risken nach Abschluss der Transaktion 14
a. Betreiberrisiko 14
b. Steuerrechtsänderungsrisiko. 15
c. Insolvenzrisiko. 16
d. Risiko der öffentlich rechtlichen Behandlung 16
D. Kritische Würdigung und Fazit 17
Anhang. 19
Berechnungslisten der KSt und GewSt bei einem Hebesatz von 400 19
Berechnungslisten der KSt und GewSt bei einem Hebesatz von 450 20
Literaturverzeichnis 21
Verzeichnis der Gesetze 22
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen. 23
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Grundstruktur eines US-Leases. 3
Abbildung 2: Vertragsstruktur. 4
Abbildung 3: Zahlungsflüsse. 8
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklung des Cross-Border-Leasing. 1
Tabelle 1: Beispielrechnung zum Verständnis möglicher ertrag- und umsatzsteuerlicher
Belastungen 11
II
Abkürzungsverzeichnis AO = Abgabenordnung BGB = Bürgerliches Gesetzbuch bzw. = beziehungsweise ca. = cirka d. h. = das heißt evtl. = eventuell gem. = gemäß GewSt = Gewerbesteuer GewStG = Gewerbesteuergesetz HGB = Handelsgesetzbuch IAS = International Accounting Standards IASB = International Accounting Standards Board i. d. R. = in der Regel IRS = Internal Revenue Service KStG = Körperschaftsteuergesetz LiLo = Lease in Lease out OFD = Oberfinanzdirektion SenFin = Senat für Finanzen SIC = Standards Interpretations Commitee StGb = Städte- und Gemeindebund US = United States USA = United States of America USD = US Dollar UStG = Umsatzsteuergesetz UStK = Umsatzsteuerkartei verb. = verbunden
III
A. Einleitender Teil
I. Begriffsabgrenzung
Die Öffentlichkeit diskutiert zurzeit die Risiken des Cross-Border-Leasings. Insbesondere in der Ausprägung durch das Verleasen von öffentlichen Besitztümern wie beispielsweise Kläranlagen, Rathäuser, Schulen aber auch Strom-, Gas-, Wasser-, und Schienennetze. Insbesondere Bürgerinitiativen setzen sich vehement gegen den Abschluss solcher Verträge ein. Die Kommunen stecken diesbezüglich jedoch in einer Art Zwickmühle, da die angespannten Haushaltslagen teilweise zu diesem Schritt zwingen um einen konsolidierten Haushalt vorzulegen.
Obwohl es erst jetzt in Mode gekommen ist, existiert diese Art der grenzüberschreitenden Sonderfinanzierung bereits seit 1984 und wurde nach dem US Senator Pickle benannt. 1 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der bislang existierenden Modelle.
Der Kernpunkt des Cross-Border-Leasings liegt im sogenannten Nettobarwertvorteil, der dadurch entsteht, dass durch das Anmieten und das gleichzeitige Zurückvermieten ein Steuervorteil in einem Land hervorgerufen wird, und der anderen Partei teilweise überlassen wird.
Im Rahmen dieser Arbeit wird vordergründig auf die Konstellationen des US-Cross-Border-Leasings eingegangen, da es sich um die zurzeit diskutierte Ausprägung handelt. Grundsätzlich funktioniert Cross-Border-Leasing immer zwischen Ländern, die ähnliche Rechtskonstellationen wie die USA und Deutschland haben. Die hier entscheidenden Faktoren sind die geltenden Steuersätze und die Rechnungslegungsvorschriften in den jeweiligen Ländern.
Mit einem Leasing-Geschäft im herkömmlichen Sinne, hat das Cross-Border-Leasing nicht viel gemein. Es geht nicht um die Finanzierung eines zu beschaffenden Objektes, sondern um die Generierung eines Steuervorteils und die damit verbunden mit Liquiditätszuflüssen für bereits vorhandene und anderweitig finanzierte Vermögensgegenstände.
Weiterhin versteht man aber ebenfalls unter dem Begriff Cross-Border-Leasing Leasing im engeren Sinne, insbesondere für international tätige Konzerne. 1
1 Müller, Matthias (2002): Trendbegriff US-Cross-Border-Leasing. In Mitbestimmung 5/2002 S. 63
1
II. Problemstellung
Mit dem Cross-Border-Leasing haben allein die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits 345 Millionen Euro verdient. 2 Aus diesem Grund stellt sich die Frage, warum dieses Investitionsmodell nicht zur Konsolidierung von Haushalten genutzt werden sollte. Ein weiteres Problem des Cross-Border-Leasing liegt darin, dass ein großer Teil der Gegner dieser Investitionsart nicht umfassend über den rechtlichen Hintergrund informiert ist, um sich seine eigene Meinung zu bilden und sich nicht der eines Anderen zwangsläufig anzuschließen. Wie z. B. der BUND auf seiner Website behauptet: „…So heißt es auf Seite 4 der Vorlage für die Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.02 „Der Hauptmietvertrag enthält eine Kaufoption am Ende der Grundmietzeit von 25 bis 29 Jahren zu Gunsten der Stadt.“ Da die Stadt nicht etwas kaufen kann, was ihr bereits gehört, wird damit ihre reine Mieterposition bekundet.“ 3 Dieses Beispiel zeigt, dass der Verfasser nicht umfassend informiert ist, denn diese Kaufoption bezieht sich auf das Recht die Restmietzeit vom Vermieter zu erwerben. Hierzu jedoch später mehr.
B. Rahmenbedingungen eines Cross-Border-Leasing
I. Rechtliche Rahmenbedingungen
1. Wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen a. Vertragsrecht
Wie bei allen Dingen im Wirtschaftsleben ist es ebenfalls bei einem Cross-Border-Leasing-Geschäft erforderlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in schriftlichen Verträgen fixiert werden. Da bei einem Cross-Border-Leasing viele Parteien beteiligt sind, gibt es entsprechend viele Verträge, die abgeschlossen werden müssen. Die folgende Abbildung zeigt die Vertragsbeziehungen der Partner untereinander auf:
1 Korten, Stefan (2002): Steuerliche Aspekte beim Cross-Border-Leasing. In: IWB (2002), S. 651-660
2 WDR (2003): Cross-Border-Leasing in den Städten umstritten.
URL: http://www.wdr.de /themen/wirtschaft/oeffentliche_finanzen/crossborder/index_gewinn.jhtml
3 BUND (2003): Keine Abwasserentsorgung nach amerikanischem Recht. URL: http://www.bund-
nrw.de/cross-border-leasing.htm
2
Abbildung 1: Grundstruktur eines US-Leases 1
Bezüglich dieses Schaubildes ist jedoch festzustellen, dass der US Trust und die Stadt nicht beide gleichermaßen der Hauptmieter sein können. Der Hauptmieter in diesem Fall ist der US Trust und die Stadt ist der Hauptvermieter. Ebenfalls lässt mit Darstellung der Vertragsbeziehungen durch Pfeile in eine Richtung nicht eine gegenseitige Beziehung darstellen. Auf Grundlage dieses Schaubildes und Einbeziehung weiterer Quellen lässt sich jedoch die folgende Abbildung entwickeln, in der die Vertragsbeziehungen unter den Beteiligten genauer dargestellt werden. Weiterhin ist die Abbildung allgemeiner gehalten, da nicht nur Städte als Nutznießer des Barwertvorteils in Betracht kommen.
1 Brune, Rolf (2003): US Cross Border Lease: Ein modernes Finanzinstrument mit Risiken S. 11
3
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann (FH) Daniel Grude, 2003, Chancen und Risiken eines Cross-Border-Leasing, München, GRIN Verlag GmbH
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