Inhaltsverzeichnis 2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1 Einleitung 3
2 Privatschulen als integraler Bestandteil des deutschen Schulwesens. 4
2.1 Allgemeine Bemerkungen zum Privatschulwesen. 4
2.2 Aktuelle Statistik. 5
2.3 Unterschiede von privaten und staatlichen Schulen. 7
3 Theoretische Hintergründe zum Verhältnis von Familie und Schule. 9
3.1 Historische Perspektiven. 9
3.2 Rechtliche Grundlagen. 11
3.3 Verschiedene Positionsbestimmungen im wissenschaftlichen Kontext 13
3.4 Gestaltung der Kooperation von Elternhaus und Schule in der Praxis. 15
4 Analyse des Verhältnisses von Elternhaus und Privatschule 16
4.1. Ansätze in der wissenschaftlichen Diskussion 16
4.2. Interpretation eines Elternbriefes von einer Privatschule 17
4.3. Ableitung von Thesen zum Verhältnis der Schule gegenüber den
Eltern 22
Res ümee. 24
Literaturverzeichnis 25
Anhang 26
Einleitung 3
1 Einleitung
Seit Pisa und Co sind Bildung und Erziehung stärker denn je in den Blickpunkt geratennicht nur in der wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch im häuslichen Kreis der Familie. Bei immer mehr Eltern wächst das Bewusstsein für den Wert der Bildung, wie schon allein die steigenden Verkaufszahlen unzähliger Ratgeberliteratur für Eltern oder der große Erfolg von TV-Shows à la „Die Supernanny“ zeigen. In der gegenwärtigen Krise der Staatsschule vermelden besonders die Schulen in privater Trägerschaft eine stark steigende Nachfrage. Trotz (oder gerade wegen?) der angespannten wirtschaftlichen Lage greifen viele Eltern heute für eine gute Beschulung ihrer Kinder tief in die Tasche. So ist zunehmend ein von Angebot und Nachfrage bestimmter Bildungsmarkt entstanden, bei dem die Eltern die Rolle von aktiven „Schulkonsumenten“ einnehmen.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich für mich die Frage, wie sich das zumeist spannungsreiche Verhältnis von Familie und Schule im Bereich der privaten Schuleinrichtungen gestaltet. Damit verbunden sind für mich die drei nachfolgenden Hypothesen: 1) Private Schulen sehen die Eltern als Kunden, auf die möglichst höflich und rücksichtsvoll einzugehen ist. 2) Mit der Bezahlung für den Schulbesuch seitens Eltern geht zugleich eine bewusstere Berücksichtigung der elterlichen Ansprüche und Wünsche durch die Schule einher. 3) An Privatschulen haben Eltern mehr Partizipationsmöglichkeiten, die sich besonders auf eine Mitentscheidung richten.
Ehe ich mich gezielt dem Verhältnis von Familie und Schule widmen werde, soll zunächst eine Darstellung des Privatschulwesens in Deutschland erfolgen. Anschließend werden einige historische und rechtliche Hintergründe sowie verschiedene theoretische Positionsbestimmungen zum Spannungsfeld „Familie - Schule“ aufgezeigt. Nach einigen allgemeinen Bemerkungen zur Kooperation von Eltern und Schule in der Praxis, möchte ich den Blick speziell auf die Privatschulen lenken. Anhand eines Elternbriefes, den ich interpretieren und hinsichtlich des zugrunde liegenden Verhältnisses der Schule gegenüber dem Elternhaus analysieren werde, werde ich dann die von mir aufgestellten Hypothesen überprü- fen. Ein abschließendes Resümee soll meine Erkenntnisse zusammenfassend reflektieren.
Privatschulen als integraler Bestandteil des deutschen Schulwesens 4
2 Privatschulen als integraler Bestandteil des deutschen Schulwesens
2.1 Allgemeine Bemerkungen zum Privatschulwesen
Seit den Anfängen eines allgemeinen Schulwesens in Deutschland stand dieses gleichsam wie die gesamte Erziehungswissenschaft in hohem Maße unter dem Einfluss privater Institutionen (vgl. Krämer 1990, S. 122). Bereits die mittelalterlichen Kloster-, Dom- und Stiftsschulen sowie die im Zeitalter der Aufklärung von A.H. Francke gegründeten pietistisch geprägten Schulen in Halle (Saale) und J.H. Pestallozis Erziehungsanstalt auf Gut Neuhof waren Privatschulen, wenngleich noch nicht im heutigen rechtlichen Sinn. Am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts gingen im Zuge der aufkommenden Re-formpädagogik eine Vielzahl weiterer privater Einrichtungen wie etwa die Landerziehungsheime und Walddorfschulen hervor.
Auch die Verfassungsgeber von 1949 sahen Schulen in freier Trägerschaft für die Bundesrepublik Deutschland vor und stellten diese unter Verfassungsschutz, wodurch bis heute „ein Pluralismus im Erziehungswesen garantiert und ebenso einem allgemeinen Interesse wie auch Wünschen einzelner Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen [werden]“ (ebd.). Zwar fällt nach Art. 7 GG „das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates“, trotzdem sind neben staatlichen auch entsprechende Schulen in freier Trägerschaft vom Staat nicht nur zu dulden, sonder gar sicherzustellen. In Art. 7, Abs. 4 GG heißt es hierzu: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet“. Somit sind private Bildungseinrichtungen gewissermaßen ein integraler Bestandteil des staatlichen Schulwesens, wodurch zugleich ein Schulmonopol des Staates verhindert wird (vgl. ebd., S. 125). Hierbei ist aber zwischen staatlich anerkannten Ersatzschulen und Ergänzungsschulen zu unterscheiden. Durch die an Ersatzschulen angebotenen, gegenüber staatlichen Schulen gleichwertigen, Bildungsgänge und -abschlüsse erfüllt deren Besuch die gesetzliche Schulpflicht. Dazu benötigen diese Schulen aber eine Anerkennung oder Genehmigung des Staates 1 , mit der sie den jeweiligen Landesgesetzen und staatlichen Lehrplänen sowie der staatlichen Schulaufsicht und Kontrolle unterstellt sind. Daraus ergibt sich eine weitgehende Angleichung der institutionellen Rahmenbedingungen von Schulen in staatlicher und privater Trägerschaft (vgl. Weiß/Preuschoff 2004, S. 43). Zugleich ist mit der Anerkennung als Ersatzschulen, im Gegensatz zu den nicht durch den Staat genehmigungsbedürftigen Ergänzungsschulen, auch ein Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von finanziellen
1 Die Bedingungen für die Erteilung dieser Genehmigung legt Art. 7 Abs. 4 GG fest Überdies nennt Abs. 5
weitere Bestimmungen für die Zulassung privater Grundschulen.
Privatschulen als integraler Bestandteil des deutschen Schulwesens 5
Leistungen verbunden (vgl. Ullrich/Strunck 2009, S. 230). So können die privaten Ersatzschulen heute zumeist die an sie gestellten Anforderungen, die sich aus dem Gebot der Gleichwertigkeit gegenüber öffentlichen Schulen ergeben, nicht mehr ausschließlich aus den von den Eltern erhobenen Schulgeldern erfüllen, wenn sie gleichzeitig dem Sonderungsverbot nachkommen wollen. Da das Bildungswesen unter der Hoheit der Länder steht, legen diese auch die Höhe der staatlichen Subventionen fest. Im Durchschnitt liegen diese bei etwa zwei Dritteln des Betrages, den die Schulen auch als staatliche Schulen erhalten würden (vgl. Verband Deutscher Privatschulverbände 2010, S. 4). Somit liegen Ullrich und Strunck ganz richtig, wenn sie die Privatschulen als überwiegend staatlich finanzierte Bildungseinrichtungen kennzeichnen (vgl. 2009, S. 230).
2.2 Aktuelle Statistik
Gegenwärtig lässt sich weltweit eine zunehmende Privatisierung öffentlicher Aufgabenbereiche beobachten, die auch das Bildungswesen betrifft. So sprechen Ullrich und Strunck sogar von einem regelrechten „Gründerboom“ von Privatschulen und verweisen ferner auf kontinuierlich steigende Schülerzahlen an den bestehenden Schulen in freier Trägerschaft (vgl. 2009, S. 228). Auch Weiß und Preuschoff stellen ein steigendes Interesse an privaten Bildungseinrichtungen fest, welches sie unter anderem in der „Krise der Staatsschule“ begründet sehen, die sich in Folge der öffentlichen Diskussion über die mangelhaften Ergebnisse deutscher Schüler in internationalen Schulleistungsuntersuchungen und der hieraus resultierende Klage über die geringe Effizienz des öffentlichen Bildungswesens manifestiert habe (vgl. 2004, S. 39). Ein Blick auf statistische Erhebungen zum Privatschulwesen, die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, bestätigt diese Annahmen.
In der gesamten Bundesrepublik gab es im vergangenen Schuljahr 3057 allgemeinbildende und 1958 berufliche Privatschulen, was etwa 11 Prozent bezogen auf die Gesamtzahl der deutschen Schulen ausmacht (vgl. Statistisches Bundesamt 2009, S. 148). Damit ist die Anzahl privater Schulen in Deutschland im Schuljahr 2008/09 im Vergleich zum Schuljahr 1992/93 um rund 55 Prozent gestiegen (vgl. ebd., S. 15). Das kontinuierliche Wachstum im Privatschulsektor seit Beginn der 1990er Jahre wird auch in Abbildung 1 veranschaulicht.
Privatschulen als integraler Bestandteil des deutschen Schulwesens 6
Hier wird auch ersichtlich, dass nach der Wiedervereinigung vor allem in den neuen Bundesländern Privatschulen gegründet wurden. So hat sich deren Anzahl hier sogar verfünffacht, während im früheren Bundesgebiet „nur“ ein Zuwachs um etwa 22 Prozent zu verzeichnen war. In Sachsen-Anhalt wurden im Schuljahr 2008/09 insgesamt 19.059 Schüler an 154 Schulen in privater Trägerschaft unterrichtet (vgl. Statistisches Bundesamt 2009, S. 28). In der gesamten Bundesrepublik waren es 926.426 Schüler (vgl. ebd., S. 30). Damit besuchte von den knapp 12 Millionen Schülern in öffentlichen und privaten Schulen im Schuljahr 2008/09 rund jeder Dreizehnte eine Privatschule, während es 1992/93 nur jeder Zwanzigste war (vgl. ebd., S. 17). 2 Mit 9,2 Prozent aller Schülerinnen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen lernten 2008 mehr Mädchen als Jungen (6,5 %) an privaten Schulen (vgl. ebd., S. 19). Zudem sind Ausländer in fast allen Schularten gegenüber ihren deutschen Mitschülern seltener in privaten als in staatlichen Schulen vertreten (vgl. ebd.).
Ullrich und Strunck verweisen zudem darauf, dass in den letzten Jahren nicht nur die Anzahl der Privatschulen und die Nachfrage nach diesen stetig zugenommen habe, sondern es auch zu einer Ausweitung ihrer Formate und Träger gekommen sei (vgl. 2009, S. 228). So wird das deutsche Privatschulwesen heute wesentlich von vier Trägergruppen bestimmt: über zwei Drittel aller Privatschüler besuchen Schulen in kirchlicher Trägerschaft, die übrigen verteilen sich auf jene mit reformpädagogischer Prägung, Schulen des Verbandes Deutscher Privatschulen und Internationale Schulen (vgl. dazu ebd., S. 230ff.). Im Schuljahr 2008/09 wurden die meisten Privatschüler allgemeinbildender Schulen in Gymnasien (39,6 %), gefolgt von Realschulen (16,4 %), Freien Waldorfschulen (11,5 %) und Grundschulen (11,3 %) unterrichtet (vgl. Statistisches Bundesamt 2009, S. 18).
2 In den einzelnen Bundesländern reicht die Spanne allerdings von 3,6 Prozent in Schleswig-Holstein über
7,6 Prozent in Sachsen-Anhalt bis zu 13 Prozent in Sachsen (vgl. Statistisches Bundesamt 2009, S. 17).
Privatschulen als integraler Bestandteil des deutschen Schulwesens 7
2.3 Unterschiede von privaten und staatlichen Schulen
Fragt man nun danach, worin sich die privaten von den öffentlichen Schulen konkret unterscheiden, lassen sich mit Blick auf die hierzu von Weiß und Preuschoff durchgeführte Studie nachfolgende Kriterien benennen (vgl. dazu 2004, S. 66f.).
Zunächst liegt ein wesentlicher Unterschied darin, dass Privatschulen nicht vom Staat, sondern von engagierten Einzelpersonen und gesellschaftlichen Gruppen wie etwa Kirchen gegründet und betrieben werden. Trotzdem haben Schulen in freier Trägerschaft außer bei Personalangelegenheiten und der Schülerauswahl keine größere Autonomie. Keine eminenten Differenzen zeigen sich gleichsam hinsichtlich des institutionellen Sozialkapitals, obgleich es Privatschulen eher gelingt, zusätzliche Ressourcen zu mobilisieren. Auch die Wettbewerbssteuerung spielt in beiden Sektoren eine geringe Rolle. Mittels der Fragebogenerhebung bei Schulleitern und Schülern konnten Weiß und Preuschoff feststellen, dass das Schulklima an privaten Schulen zum Teil besser eingeschätzt wird.
Der Besuch von Privatschulen wird oft mit günstigeren Unterrichtsbedingungen gleichgesetzt. Hierzu ist die Klassengröße ein möglicher Indikator. Bei den deutschen Grund- und Förderschulen waren im Schuljahr 2008/09 die Klassen in Privatschulen mit durchschnittlich 21 bzw. 9 Schülern jeweils um einen Schüler kleiner als an staatlichen Schulen, während in Realschulen und Gymnasien die durchschnittliche Klassenstärke mit 27 Schülern gleichgroß war (vgl. Statistisches Bundesamt 2009, S. 21). Zudem gibt auch die Anzahl der wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden pro Schüler Aufschluss über die Unterrichtsbedingungen. In allgemeinbildenden Privatschulen entfielen im Jahr 2008 1,8 Stunden auf jeden Schüler verglichen mit 1,5 Stunden in öffentlichen Schulen (vgl. ebd.). Überdies geht bei Weiß und Preuschoff hervor, dass sich Schulen in freier und staatlicher Trägerschaft bezüglich der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, dem beschäftigten Personal und den Schulgebäuden kaum unterscheiden.
In der öffentlichen Meinung werden Privatschulen oftmals als leistungsstärker angesehen. Hierzu ist ein Blick auf Befunde internationaler Schulleistungsuntersuchungen angebracht. Bei den im Rahmen der PISA-Studien erhobenen Leistungen von 15-jährigen Schülern konnte bei der Mehrheit der Teilnehmerländer ein Leistungsvorsprung von Privatschülern ermittelt werden (vgl. Ullrich/Strunck 2009, S. 229). So waren im Jahr 2000 in 14 von 17 Ländern die Leistungsniveaus der Schulen in privater Trägerschaft im Bereich der Lese- kompetenz höher als die der staatlichen Schulen, wobei Deutschland mit 83 Punkten die
Arbeit zitieren:
Denise Krüger, 2010, Das Verhältnis von Familie und Schule an Privatschulen, München, GRIN Verlag GmbH
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