DAS POLITISCHE SYSTEM DER EU
-Das Zusammenspiel der politischen Entscheidungsorgane-
1. ABGRENZUNG UND SCHWERPUNKTSETZUNG 1
2. DER WEG ZUR EUROPÄISCHEN UNION 1
2.1 Europa nach dem zweiten Weltkrieg 1
2.2 Die wirtschaftliche Integration Europas 2
2.2.1 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und 2
Stahl (Montanunion)
2.2.2 Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und 2
die Europäische Atomgemeinschaft
2.3 Die politische Integration Europas 3
2.3.1 Der Vertrag von Maastricht 3
2.3.2 Würdigung der wirtschaftlichen und politischen 3
Integration
3. DIE EUROPÄISCHE UNION 4
3.1 Das institutionelle System 4
3.2 Der Europäische Rat 4
3.3 Das Europäische Parlament 5
3.2.1 Die Organisation des Parlaments 5
3.2.2 Die Befugnisse des Parlaments 5
3.3.2.1 Gesetzgebungsbefugnisse 5
3.3.2.2 Haushaltsbefugnisse 6
3.3.2.3 Kontrolle der Exekutive 7
3.3.2.3.1 Parlament und Kommission 7
3.3.2.3.2 Parlament und Rat 7
3.3.2.4 Beteiligung an der Außenpolitik 7
3.4. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) 7
3.4.1 Zusammensetzung und Organisation 7
3.4.2 Der Ratsvorsitz 8
3.4.3 Rechtsakte und Beschlussverfahren 8
3.5 Die Europäische Kommission 9
3.5.1 Zusammensetzung und Organisation 9
3.5.2 Funktionen 10
3.5.2.1 Motor der Gemeinschaftspolitik 10
3.5.2.2 Hüterin der Gemeinschaftsverträge 11
3.5.2.3 Vertreterin der Gemeinschaftsinteressen 11
3.5.2.4 Exekutivorgan 11
I
3.6 Der Europäische Gerichtshof 12
3.6.1 Aufgaben des Gerichtshofs 12
3.6.2 Zusammensetzung und Organisation 12
3.6.3 Das Gericht erster Instanz 12
3.6.4 Anhängige Rechtssachen 13
3.6.4.1 Arten der Rechtssachen 13
3.6.4.2 Durchführung der Verfahren 13
3.6.5 Bedeutung des Gerichtshofs 14
4. ZUSAMMENSPIEL DER POLITISCHEN ENTSCHEIDUNGS- 14
ORGANE - KRITISCHE WÜRDIGUNG
5. DIE ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN UNION 17
II
1. ABGRENZUNG UND SCHWERPUNKTSETZUNG
Definiert man Politik als Gestaltung des öffentlichen und staatlichen Lebens, so hat ein politisches System die Aufgabe, die gesellschaftlichen Beziehungen der Menschen im Hinblick auf das Gemeinwohl zu ordnen und zu sichern. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, die Träger der politische Macht in diesem System zu kontrollieren.
Insoweit ist, neben den drei Kerninstitutionen Europäisches Parlament, Ministerrat und Kommission, vor allem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in die Darlegungen einzubeziehen. Richterliche Kontrollen der Politik und damit eventuell verbundene Korrekturen politischen Handelns zählen zweifelsfrei zu den Handlungen eines politischen Systems im engeren Sinne. Als bedeutendes Entscheidungsorgan ist ebenfalls der Europäische Rat zu berücksichtigen, da hier politische Grundsatzentscheidungen getroffen werden.
Dagegen verzichte ich in meiner Arbeit auf die Einbindung des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) und der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Hinweis des Untertitels auf das Zusammenspiel der politischen! Entscheidungsorgane (Hervorhebung durch Verfasserin) und die grundsätzliche Beschränkung des Umfangs der Ausarbeitung erfordern diesen Verzicht. Die finanz- und geldpolitischen Entscheidungen der EZB sind sicherlich auch Entscheidungen mit politischer Wirkung. Aber die institutionelle Unabhängigkeit der EZB, gerade gegenüber Einflüssen und Eingriffen der Politik, ist das bestimmende Merkmal dieser Einrichtung. In der budget- und haushaltsrechtlichen Kontrolle der EU-Organe hat der EuRH Prüf-, Berichts- und Informationsrechte. Bei Verstößen gegen Rechnungsführungs- und Haushaltsgrundsätze steht ihm aber kein eigenes Eingriffsrecht zu. Der EuRH ist -wie die EZBinsoweit keine politische Entscheidungsinstanz und gehört deshalb nicht zu den politischen Entscheidungsorganen im engeren Sinne 1 .
Da Europa nach dem Zweiten Weltkrieg politisch tief gespalten war und wirtschaftliches Chaos Besiegte und Sieger gleichermaßen bedrohte, werde ich einführend zunächst kurz auf die Entstehung der Europäischen Union eingehen.
Der Zwang, neue Wege des Zusammenlebens der Staaten Europas zu finden -in der Nachkriegzeit größer als je zuvor- führt dann zum Kernthema.
2. DER WEG ZUR EUROPÄISCHEN UNION 2.1 Europa nach dem zweiten Weltkrieg 2
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges liegt ganz Europa in Trümmern. Die Lage scheint hoffnungslos. Das besiegte Deutschland, das den Krieg begonnen hatte, ist zerstört. Die befreiten Länder, die unter dem Eroberungswahn des Nationalsozialismus gelitten haben, kämpfen ums Überleben. Auch die europäischen Siegerstaaten, Frankreich und England, leiden massiv unter den Kriegsfolgen.
1 Ähnliches gilt z.B. für Einrichtungen wie den Wirtschafts- und Sozialausschuss, für die Europäische Investitionsbank oder für die Europäische Umweltagentur, die als Hilfsorgane den Verfassungsorganen zuarbeiten. Im übrigen ist der EuRH als Kontrollinstanz die kleinste EU-Behörde.
2 Vgl.: Zeitfragen; S. 196 ff Europa - Auf dem Weg zur Einheit S. 19 - 23
1
Während die Bevölkerung versucht, den Alltag zu meistern, sich um Nahrung, Wohnung und Arbeit kümmert, übernimmt die Politik, zunächst von den Siegermächten ausgeübt, die Aufgabe, die politischen und gesellschaftlichen Strukturen wieder aufzubauen. Der erste Aufruf an die europäischen Völker, sich auf die eigene Kraft zu besinnen und zusammenzustehen, kommt vom britischen Premierminister W. Churchill. Schon 1946 fordert er in Zürich die Schaffung der „Vereinigten Staaten von Europa“. Der erste Schritt müsse eine Zusammengehen von Frankreich und Deutschland sein. 3
Der eigentliche Anstoß zu einem Zusammenschluss der Völker Europas geht jedoch von den Vereinigten Staaten von Amerika aus.
Bei der Verteilung und dem Einsatz der Marshallplan-Mittel 4 im dafür eigens gegründeten Europäischen Wirtschaftsrat (OECC = Organization for European Economic Cooperation) kommt es immer wieder zu engstirnigem Nationalverhalten statt zur Zusammenarbeit. Damit Europa nicht ein Fass ohne Boden wird, werden die europäischen Mitgliedsländer Ende 1949 vor die Wahl gestellt: Entweder die europäischen Volkswirtschaften wachsen zusammen, oder Amerika stoppt die Marshall-Hilfe. Jetzt setzen ernsthafte und erfolgreiche Bemühungen um ein gemeinsames Europa ein.
2.2 Die wirtschaftliche Integration Europas 5
2.2.1 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion)
Sechs westeuropäische Staaten -Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande- gründen am 18.04.1951 in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Sie erklären vertraglich ihre Bereitschaft, einen gemeinsamen Markt für Kohle, Eisenerz, Stahl und Schrott zu schaffen, indem sie Zölle und Handelsbeschränkungen untereinander abbauen und gemeinsame Institutionen einsetzen.
Die Bündelung zielgerichteter Interessen auf einem bestimmten Wirtschaftsgebiet tritt an die Stelle langjähriger Gegensätze und Rivalitäten. Grundlage dieser Gemeinschaft waren die Pläne des damaligen französischen Außenministers Robert Schumann.
2.2.2 Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und
die Europäische Atomgemeinschaft
Sechs Jahre später, am 25.03.1957, unterzeichnen die Staatsmänner der 6 EGKS-Länder in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Damit dehnen sie die gemeinsame Politik auf den Gebieten Kohle und Stahl nicht nur auf weitere Bereiche der Wirtschaft, z.B. Fischerei, Verkehr, Landwirtschaft und Wettbewerbsrecht aus, sondern fördern gleichzeitig das Ziel einer friedlichen Nutzung der Atomenergie.
1967 entsteht durch die Zusammenlegung der Exekutivorgane von EKGS, EWG und EURATOM die EG (Europäische Gemeinschaft). Die drei Teilgemeinschaften selbst bleiben weiterhin rechtlich selbstständig.
3 Vgl.: Europa 2000 - Der Weg zur Europäischen Union; S. 8
4 Großzügiges Hilfsprogramm (1947) für Europa zur Wiederherstellung gesunder wirtschaftlicher Verhältnisse, benannt nach George C. Marshall, Außenminister der USA.
5 Vgl. vor allem: Unsere Gesellschaft; S. 268ff
2
2.3 Die politische Integration Europas
2.3.1 Der Vertrag von Maastricht 6
Während die wirtschaftliche Integration Schritt für Schritt vorangeht, z.B. - 1968: Vollendung der Zollunion ( Abschaffung der Binnenzölle, gemeinsamer Außenzoll) - 1979: Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS) (Relativ feste Wechselkurse unter den Partnerländern)
- 1986: Die „Einheitliche Europäische Akte“ wird unterzeichnet; Ziel: Vollendung des Binnenmarktes
bleiben die Bemühungen um eine politische Einheit jahrzehntelang erfolglos, sieht man von der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments (1979) einmal ab. Das ändert sich im Dezember 1990. In Rom werden Änderungen an den europäischen Verträgen erarbeitet, um die Verwirklichung der politischen Union sowie der angestrebten Währungsunion entscheidend voranzubringen. Das Ergebnis dieser Reformkonferenzen ist der „Vertrag über die Europäische Union.“
Am 9. Dezember 1991 treffen sich die Staats- und Regierungschefs der damals zwölf EG-Staaten in der niederländischen Stadt Maastricht, um letzte Hand an das ausgearbeitete Vertragswerk zu legen.
Am 7. Februar 1992 unterzeichnen die Außen- und Finanzminister der Mitgliedsstaaten hier den überarbeiteten Text des „Vertrages über die Europäische Union“, kurz Maastricht-Vertrag oder Unionsvertrag.
2.3.2 Würdigung der wirtschaftlichen und politischen Integration
Der Vertrag von Maastricht ist als historisches Ereignis zu werten. Zu seinen Zielen zählt nicht nur ein gemeinsamer Binnenmarkt ohne Grenzen für den Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital (Art.7a EG-Vertrag) oder die Schaffung einer einheitlichen Währung bis 2002. Er zielt vielmehr -über die wirtschaftliche und soziale Integration hinaus- auf die Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas; Fernziel ist letztlich die politische Union der Mitgliedstaaten durch Abgabe nationaler Kompetenzen.
Die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) hat die EG daher nicht abgelöst, sondern stellt eine neue Stufe im politischen Einigungsprozess dar. 7 Die politische Union soll im wesentlichen durch verstärkte Kooperation der Mitgliedsstaaten in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen - und Rechtspolitik erreicht werden.
Das gemeinsame Dach der EU, um den Aufbau der Union bildhaft zu erläutern, wird damit von drei Säulen getragen:
6 Vgl.: Zeitfragen; S. 23
Europa 2000 - Der Weg zur Europäischen Union; S. 8-11
7 Programme zur Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung in Europa und zum Erwerb gegenseitiger Sprachkompetenzen, gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte wie etwa das europäische Weltraumprogramm verdeutlichen diese Bemühungen.
3
Arbeit zitieren:
Jessica Beckschebe, 2003, Das politische System der EU - Das Zusammenspiel der politischen Entscheidungsorgane, München, GRIN Verlag GmbH
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