I. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der kaiserlichen Finanzverwaltung des römischen Reiches.
Die Ereignisse werden in einen historischen Kontext eingeordnet und es wird die Entwicklung und Veränderungen der Verwaltung dargestellt. Zunächst wird auf die Finanzverwaltung einschließlich des Aerarium und des Fiscus Caesaris eingegangen. Danach wird diese Arbeit die Einnahme- und Ausgabeseite des Staatshaushaltes erläutern und sich abschließend mit der öffentlichen Wohlfahrt auseinandersetzen. 1
II. Finanzverwaltung
Schon unter August wurde ein planmäßiger Aufbau einer kaiserlichen Verwaltung umgesetzt. Es wurde dabei nicht zwischen Maßnahmen, die der Stärkung des Herrschaftsanspruches des Kaisers dienten, oder Maßnahmen, die die Territorien des eroberten Landes regierbarer machten, unterschieden. 2 Es war unvermeidlich, dass eine Staatskasse, der fiscus, eingerichtet wurde, damit die Kontrollierbarkeit der Finanzen, vor allem die Trennung des persönlichen Eigentums von Augustus vom Eigentum der res publica und von Augustus zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus Beutegeldern für das öffentliche Gemeinwohl gewährleistet werden konnte. 3 Der fiscus diente auch der Öffentlichkeit zur Überwachung der Finanzen und sorgte für Transparenz der Finanzen. Für die Kasse war allein Augustus verantwortlich, auch wenn diese nur dem öffentlichen Zwecke diente. Es kam dem fiscus somit eine doppelte Funktion zu, er erlaubte den Kaiser, dass ihre Handlungsspielräume erhalten blieben und sie sich öffentlich weiterhin als Wohltäter des Gemeinwesens darstellen konnten. Die Verwaltung aller Staatsgelder, also aller Steuern, Zölle, sowie Einnahmen aus den kaiserlichen Besitzungen übernahmen in Rom, in Italien und in den Provinzen Beamte aus dem Ritterstand. Nur die Steuern der Gemeinden in den Senatsprovinzen wurden noch durch senatorische Verwaltung (quaestor
1 Dahlheim, Werner: Geschichte der römischen Kaiserzeit, München 2003, S.33.
2 Dahlheim, Werner: Geschichte der römischen Kaiserzeit, München 2003, S.34.
3 Christ, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstantin, München 2005, S.44.
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provinciae) eingetrieben. Durch die Reform im Jahre 27 v. Chr. zeigten sich erste Konturen einer kaiserlichen Finanzverwaltung, außerdem wurde der Ritterstand, der traditionell Erfahrung im Finanzwesen hatte, für den Staatsdienst nutzbar gemacht. 4
II.A. Aerarium
Die antike römische Staatskasse war das aerarium populi Romani. Dieser Schatz des römischen Volkes befand sich im Saturntempel auf dem forum Romanum und trug deshalb auch den Namen aerarium Saturni. Das aerarium wurde durch zwei Quaestoren verwaltet. Der römische Senat hatte die ständige Aufsicht über das aerarium. Es bestand aus Edelmetallen, Geld, Feldzeichen, Urkunden und Schuldverschreibungen und wurde durch Steuern, Einnahmen aus Verpachtungen, Geldstrafen und Kriegsbeute gespeist, aber es hatte auch die Funktion eines Archivs für öffentliche Urkunden. In der Kaiserzeit nahm die Bedeutung des aerarium ab, da die kaiserliche Kasse, der fiscus, seit der Reform des Augustus einen Teil der Einnahmen erhielt, die sonst dem aerarium zugestanden hatten. Auch die Verwaltung der Finanzen ging mehr und mehr in die Hände der kaiserlichen Beauftragten über. 5
II.B. Fiscus caesaris
Der fiscus Caesaris war wie das aerarium eine Staatskasse, die in mehrere Unter- und Sonderkassen unterteilt war. Der Kaiser allein besaß die Verfügungsgewalt über den fiscus Caesaris. Kaiser Augustus begann damit die Staatseinkünfte in den fiscus fließen zu lassen und legte Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ab. Hauptsächlich sind hier die Steuereinnahmen als Staatseinkünfte zu sehen, aber auch Bergwerkseinkünfte..
Im Laufe der Prinzipatszeit verlor das aerarium immer mehr an Bedeutung. Die Haupteinnahmen und ausgaben flossen nun in den fiscus, der nun das aerarium finanziell unterstützen musste. So flossen
4 Mommsen, Theodor: Römische Kaisergeschichte, München 1982, S.88.
5 Dahlheim, Werner: Geschichte der römischen Kaiserzeit, München 2003, S.35.
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zum Beispiel die Steuern der kaiserlichen Provinzen korrekterweise in den fiscus, aber bald kamen auch immer öfter Einnahmen aus den Senatsprovinzen hinzu, bis aerarium und fiscus Caesaris nicht mehr zu trennen waren. Als einzige Institution blieb das aerarium militare erhalten, aber zählte zu den fisci.
III. Staatshaushalt
Der Staatshaushalt bestand aus einer Einnahme- und einer Ausgabeseite. Die Einnahmeseite erfasste die Steuern der freien römischen Bürger. Ein Beispiel hierfür ist die Erbschaftssteuer in Höhe von 5 %, die sehr oft zu Unmut führte, die 5 % Freilassungssteuer, die jedoch von den Sklavenbesitzern auf die begünstigten freigelassenen Sklaven umgelegt wurde. Weitere Steuern der Einnahmeseite waren die Grund- und Kopfsteuer (tributum soli und tributum capitis), die die freien Provinzialen zu entrichten hatten. 6 Die freien römischen Bürger waren hiervon nicht betroffen, aber sie wurden zur Zahlung einer einprozentigen Verkaufssteuer und einer vierprozentigen Sklavenverkaufssteuer verpflichtet. Binnenzölle und Zölle an den Reichsgrenzen sowie Markt- und Hafengebühren flossen auf die Einnahmeseite. Die Einkünfte aus der Nutzung des Staatseigentums, zum Beispiel die aus den Bergwerken und des Salzmonopols, aber auch aus Strafgeldern, Vermögenskonfiskationen Verurteilter, Erbschaften erhöhten die Einnahmeseite. Im 1. Jahrhundert nach Christus beliefen sich die Einnahmen des Imperiums auf 750 Millionen Sesterzen und die der Städte auf ca. 50 Millionen Sesterzen. Die Reformen Vespasians führten zu einer Steigerung der Einnahmen von ca. 25 % und am Ende des 2. Jh. n. Chr. sollen sich die Einnahmen auf ca. 1 Mrd. Sesterzen belaufen haben, wobei man hier auch die Inflation der Währung berücksichtigen muss. 7 Die Ausgabeseite hatte als größten Posten die Besoldung der Streitkräfte, die Ausgaben für das Militär und die Donative zu
6 Christ, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstantin, München 2005, S.44.
7 Christ, Karl: Geschichte der römischen Kaiserzeit. Von Augustus bis zu Konstantin, München 2005, S.45.
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Arbeit zitieren:
Patrick Lethaus, 2008, Kaiserliche Finanzverwaltung, München, GRIN Verlag GmbH
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