Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Staat und Freiheit in Hegels Rechtsphilosophie 2
2. Die Institutionen in Hegels Staat. 4
3. Die politische Tugenden: Hegel und Heute. 6
3.1. Die Staatsbürgerliche Ethik in Hegels praktischer Philosophie 6
3.2. Politische Tugenden heute. 7
Schlussbetrachtung 9
Literaturverzeichnis 13
Johannes Wiedemann / Seminararbeit „Die politischen Tugenden in Hegels Staat und der politischen Kultur der Gegenwart“ /
Oberstufenseminar Hegel, GPR von Prof. Dr. Ralf Konersmann / SS 2009
Einleitung
Gegen Hegel, obwohl eigentlich ein geselliger Mensch mit vielfältigen Interessen, zu denen auch ein Faible für gerade in Berlin populäre Sängerinnen und Freude am Kartenspiel gehörten 1 , wird neben einer populären Verunglimpfung als schwäbischer Provinzler, der an der Berliner Universität bildungsbeflissene Biedermeier nur dadurch zu faszinieren wusste, dass er als zerstreuter Bilderbuch-Gelehrter im Hörsaal aufzutreten pflegte und seine Vorlesungen mit bedeutungsvoll zerstückeltem Satzbau hinter sich brachte, scheinbar um jede Silbe ringend, um den treffendsten Terminus dem Weltgeist zu entreißen, um nach vollbrachter Tat schnurstracks ins Studierzimmer zurück zu kehren 2 , noch folgende Anklage erhoben: Jene von Hegels servil-opportunistischer Vergottung des preußischen Staatesmodells auf Kosten der individuellen Freiheit, wodurch er sich vermeintlich vor Repressalien schützen wollte, um seine Professur in den Zeiten der Karlsbader Beschlüsse zur „Demagogen“-, also Demokratenverfolgung, nicht zu gefährden 3 . Nun mag es tatsächlich persönliche materielle Gründe für Hegel gegeben haben, sich im restaurativen Kulturkampf der 1820er Jahre unauffällig zu verhalten, soweit ihm das als akademischer Superstar der preußischen Hauptstadt überhaupt möglich war. Doch sieht man sich die entsprechenden Paragraphen zum Staat aus den Grundlinien der Philosophie des Rechts, Hegels Hauptwerk zu seiner praktischen Philosophie, näher an, so wird deutlich, dass sich Hegel gegen einen kontraktualistischen und methodologischen Individualismus wendet, um Liberalismus und Gesellschaft zu vereinen 4 , vielmehr ist bei Hegel „[d]er Staat [...] die Wirklichkeit der sittlichen Idee [...]“ 5 nicht im Sinne eines Gegensatzes von Individuum und überpersönlicher Staatsmacht, sondern eine Realisierung des Vernunftgebots, „Familie und bürgerliche Gesellschaft, substanzielle und subjektive Sittlichkeit [...]“ 6 im Staat vereinigt zu sehen zum Zweck der Freiheit. Allgemein- und Einzelinteresse fallen hier zusammen, um objektive Freiheit zu verwirklichen, konkret: Das im Staat vereinigt sein der Individuen ist Vorraussetzung ihrer Individualität, nicht deren Negation. Die Frage dieser Arbeit ist, was die staatsbürgerlichen Tugenden sind, die in Hegels Staatswesen die Verwirklichung der Freiheit im konkreten Staat erst möglich machen. Was fordert Hegel vom Menschen für einen Dienst an sich selbst? Und was verheißt dies als Maßstab angelegt an die Versatzstücke moderner bundesrepublikanischer Diskurskultur für den Menschen in der post-industriellen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts? Sicherlich keine Spitzennoten. Hier sei deshalb die
1 Nicolin, Friedhelm: Von Stuttgart nach Berlin - Die Lebensstationen Hegels, in: Marbacher Magazin,
Sonderheft 56/1991, S. 79.
2 Ebd., S. 76 - 77.
3 Ritter, Joachim: Hegel und die Französische Revolution, Frankfurt am Main 1965, S. 8.
4 Beiser, Frederick: Hegel, New York 2006, S. 3.
5 Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1970, S. 398.
6 Schnädelbach, Herbert: Hegels praktische Philosophie, Frankfurt am Main 2000, S. 300.
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Johannes Wiedemann / Seminararbeit „Die politischen Tugenden in Hegels Staat und der politischen Kultur der Gegenwart“ /
Oberstufenseminar Hegel, GPR von Prof. Dr. Ralf Konersmann / SS 2009
These schon einmal herausgestellt, die Grundlage dieser Themenwahl ist: Die bürgerlichen Tugenden Hegels stünden auch heute jedem Staatsbürger gut zu Gesicht, nämlich als Affirmation des konkreten Staates als sich „[...] als Wille verwirklichenden Vernunft“ 7 . Somit wird im Folgenden Hegels freiheitliche Staatskonzeption skizziert, daraufhin wird der Versuch einer Aufzählung der für die nach Hegel zur Verwirklichung jener Verfassung notwendigen staatsbürgerlichen Tugenden unternommen, um dann eine Gegenüberstellung zu wagen zu dem Tugendkanon, welcher in der Bundesrepublik Deutschland implizit den Bürgerinnen und Bürgern nahegelegt wird zu übernehmen. In der Schlussbetrachtung werden Hegels Forderungen an den Staatsbürger der Moderne in Bezug auf den Zustand der Tugenden in der täglichen Praxis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung noch einmal gewichtet.
1. Staat und Freiheit in Hegels Rechtsphilosophie
Hegels Staat in den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ ist nicht ein bestimmter Staat, sondern die Idee des Staates als gedachter und gesollter Vernunftstaat, so dass Hegel weder konkret einen Staat entwirft, noch eine reine Prinzipienlehre des Staates konzipiert. Sittlichkeit ist dabei insofern wichtig, als dass sich in ihr Moral und abstraktes Recht bündelt, weil Recht nur dann wirklich (also sittlich) und „an sich“ gilt, wenn es auch subjektiv gewollt wird. Zwingend muss hier der § 153 GPR ausschnittsweise zitiert werden, welcher Hegels Bild von Sittlichkeit treffend illustriert: „Auf die Frage eines Vaters nach der besten Weise, seinen Sohn sittlich zu erziehen, gab ein Pythagoreer [...] die Antwort: wenn du ihn zum Bürger eines Staats von guten Gesetzen machst“ 8 . Hegel versucht im weiteren Verlauf darzulegen, dass der Staat notwendig wird, um unmittelbare Sittlichkeit zu ermöglichen aus dem Phänomen der bürgerlichen Familie, die ihre Selbstauflösung im Gegensatz zur vormodernen Sippe bereits in sich trägt, und der damit verbundenen Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft, die den Verlust der Sittlichkeit durch die Ökonomisierung der Sitten selbst möglich macht. Die subjektiv-allgemeine Notwendigkeit der Ermöglichung der Teilhabe an der ökonomischen Objektivität des Marktes führt zu Institutionen wie jene der Rechtspflege, eben zu Vergesellschaftung, die sich zu einem höheren Zweck verdichtet: Für Hegel war die Freiheit bzw. die Forderung nach Freiheit als Menschen- und Bürgerrecht durch die Französische Revolution in die Welt getreten und war dadurch zum Kern und Grundelement seiner Philosophie geworden 9 . Ethische und moralische Fragen an die Position des Menschen in der Gesellschaft möchte Hegel mit einer Theorie der Freiheit
7 Schnädelbach, Herbert: Hegels praktische Philosophie, Frankfurt am Main 2000, S. 301.
8 Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1970, S. 303.
9 Ritter, Joachim: Hegel und die Französische Revolution, Frankfurt am Main 1965, S. 24.
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Johannes Wiedemann / Seminararbeit „Die politischen Tugenden in Hegels Staat und der politischen Kultur der Gegenwart“ /
Oberstufenseminar Hegel, GPR von Prof. Dr. Ralf Konersmann / SS 2009
beantworten 10 , die von vorne herein eine Freiheit in Gemeinschaft ist. In der liberalen Tradition bezeichnet „Freiheit“ nur eine Privatsphäre, also ein Bereich, in dem Menschen tun können, was ihnen beliebt, ohne das andere, insbesondere der Staat, dort Einfluss nehmen können 11 . Bei Hegel geht die Privatsphäre zwar immerhin so weit, dass grundsätzlich die Macht des Staates seine Grenze haben müsse, aber wie im Falle der Verarmung eines Bürgers hat die Gesellschaft Verantwortung für dessen materielles Schicksal zu übernehmen, einmal aus der Schutzverantwortung heraus, aber auch wegen der Rechenschaftspflicht des Bürgers gegenüber der Gemeinschaft. Die Entstehung von „Pöbel“ zu verhindern ist Pflicht der Gesellschaft gegenüber Individuen ebenso wie der Gesellschaft gegenüber sich selbst 12 . Dies deutet schon an, dass Hegel eine Gesellschaft, die zu sehr mit der Verteidigung von Persönlichkeitsrechten beschäftigt ist, in Gefahr sieht, genau jene Werte zu zerstören, die die Freiheit ausmachen 13 , wie es die drakonische Justiz im Großbritannien des 19. Jahrhundert versinnbildlicht, die auch Mundraub als Angriff auf die im wahrsten Sinne des Wortes nobelste liberale Freiheit, dem Recht auf Eigentum, ansah und auch bei geringeren Eigentumsdelikten mit dem Tode bestrafte, so dass zu Hegels Lebzeiten im demokratischen Albion jährlich zehnmal mehr Menschen am Strang baumelten als in Preußen, noch dazu oft im Kindesalter 14 , wie es der zukünftige erste Labour-Abgeordnete im britischen Unterhaus, Keir Hardie, als Heranwachsender miterlebte, als hungernde Altersgenossen wegen dem Diebstahl von Lebensmitteln in seiner Heimatstadt am Galgen aufgeknüpft wurden. Nicht das Hegel über solche Entgleisungen des Liberalismus zum Gegner des Privateigentums geworden wäre, hätte er solche konkreten Ereignisse überhaupt ins Kalkül gezogen. Aber da er die Faktizität von Korporationsbildung, ökonomisch notwendiger Bildungsexpansion, Verrechtlichung der Besitzverhältnisse und damit von sozialem Regelungsbedarf in der Definition von der „bürgerlichen Gesellschaft“ als Versittlichung, also als Einheit von Allgemeinem und Besonderen, anerkannte 15 , definierte er den Staat, um der Verwechselung mit der bürgerlichen Gesellschaft vorzubeugen, als eine „[...] Wirklichkeit des substantiellen Willens [...]“ 16 , deren Selbstzweck die Freiheit als höchstes Recht gegenüber den Individuen ist, „[...] deren höchste Pflicht es ist, Mitglieder des Staates zu sein“ 17 . Explizit werden hierbei die Partikularinteressen aus dem Fokus genommen, denn „[...] [d]ie Vereinigung als solche ist [...] Inhalt und Zweck, und die Bestimmung der Individuen, ein allgemeines Leben zu führen [...]“ 18 . Diese „[...] Weise des
10 Pippin, Robert E.: Hegel’s Practical Philosophy, New York 2008, S. 4.
11 Wood, Allen W.: Hegel`s Ethical Thought, Cambridge 1990, S. 36.
12 Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1970, S. 387.
13 Wood, Allen W.: Hegel`s Ethical Thought, Cambridge 1990, S. 36.
14 Tuchman, Barbara: The Proud Tower; London 1964, S. 256.
15 Schnädelbach, Herbert: Hegels praktische Philosophie, Frankfurt am Main 2000, S. 298.
16 Hegel, G.W.F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1970, S. 399.
17 Ebd..
18 Ebd..
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Johannes Wiedemann, 2009, Die politischen Tugenden in Hegels Staat und der politischen Kultur der Gegenwart, München, GRIN Verlag GmbH
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