Inhaltsverzeichnis - Seite II
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS IV
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS V
1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 1
1.1 Begriffsdefinition und grundsätzliche Informationen 1
1.2 Die Anfänge des Pfandbriefs 2
1.3 Grundprinzip des Pfandbriefs 3
1.4 Pfandbriefemittenten 4
2 SICHERUNGSBESTIMMUNGEN 6
2.1 Allgemeine Sicherungsbestimmungen 6
2.2 Formale Sicherungsbestimmungen 6
2.3 Schutz gegen Fälschung 7
2.4 Deckungsprinzip 8
2.5 Umlaufgrenzen 8
2.6 Konkursvorrecht 8
2.7 Registereintragung 9
2.8 Treuhänder 9
2.9 Strafbestimmungen 10
2.10 Beleihungswertermittlung und Beleihungsgrenze 10
2.11 Finanzierung vielfältig nutzbarer Objekte 11
3 UMLAUF UND RENDITE 11
Inhaltsverzeichnis - Seite III
4 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN 12
4.1 Pfandbriefindizes 12
4.2 Rating von Pfandbriefen 13
4.3 Internationalisierung des Pfandbriefs 14
LITERATURVERZEICHNIS 16
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS 18
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Grundprinzip des Pfandbriefs
Abbildung 2: Pfandbriefemittenten und gesetzliche Grundlagen
Abbildung 3: Pfandbrief der Frankfurter Hypothekenbank.
Abbildung 4: Umlaufvolumen von Hypothekenpfandbriefen und öffentlichen
Pfandbriefen.
Abbildung 5: Jährliche Umlaufrenditen für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche
Pfandbriefe.
Abbildung 6: Pfandbrief-Ratings privater Hypothekenbanken
1 Allgemeine Grundlagen
1.1 Begriffsdefinition und grundsätzliche Informationen 1
2 Pfandbriefe sind festverzinsliche Gläubigerpapiere, die von
Realkreditinstituten emittiert werden und der Finanzierung von Darlehen dienen, die durch Grundschulden oder Hypotheken abgesichert sind. Öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen) sind festverzinsliche Gläubigerpapiere, die von Realkreditinstituten emittiert werden. Sie dienen der Finanzierung von Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. von Darlehen an Dritte, die durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft garantiert werden.
Pfandbriefe lassen sich in „traditionelle“ und Jumbopfandbriefe
3 Bei ersteren liegt der Emissionsbetrag im Bereich zwischen 5 unterteilen.
Millionen Euro und 0,5 Milliarden Euro; am häufigsten vertreten sind Größenordnungen von 25 bis 150 Millionen Euro. Der Emissionsbetrag bei Jumbopfandbriefen liegt grundsätzlich über 0,5 Milliarden Euro.
Die Begriffe Pfandbrief, Kommunalschuldverschreibung und
Kommunalobligation sind gesetzlich geschützt. In § 10 des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlichrechtlicher Kreditanstalten (ÖffentlPfandbriefG) und § 5a des Hypothekenbankgesetzes ist festgelegt, dass Schuldverschreibungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen nicht mit den oben genannten Bezeichnungen ausgegeben werden dürfen.
Die Laufzeit von Pfandbriefen liegt in der Regel zwischen 1 und 10 Jahren, wobei die mittleren Laufzeiten von 5 bis 7 Jahren übergewichtet
4 Diese Dominanz nimmt allerdings seit einigen Jahren ab und es sind.
werden zunehmend Papiere mit unterjährigen Laufzeiten oder Laufzeiten von mehr als 10 Jahren begeben. Die Emissionen sind im allgemeinen
1
Zu den folgenden Ausführungen vgl. Diepen, Gerhard (1991), S. 454
2
Zu den festverzinslichen Wertpapieren werden Bankschuldverschreibungen, sonstige Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen und Anleihen der öffentlichen Hand gezählt. Bankschuldverschreibungen setzen sich aus Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Schuldverschreibungen von
Spezialkreditinstituten zusammen.
3
Zu den Ausführungen dieses Absatzes vgl. Arndt, Franz-Josef (1998), S. 13
4
Zu den Ausführungen dieses Absatzes vgl. Tolckmitt, Jens / Walburg, Christian (2002), S. 13
Arbeit zitieren:
Sandra Kübert, 2003, Der Pfandbrief als Beispiel für ein mit Sicherheiten hinterlegtes Rentenpapier, München, GRIN Verlag GmbH
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