Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Leiharbeit 3
2.1 Was ist Leiharbeit? - Kurzbeschreibung. 3
2.2 Gesetzeslage und geschichtliche Entwicklung 4
2.3 Zahlen zur Zeitarbeit. 4
2.3.1 Zeitarbeitsunternehmen. 4
2.3.2 Anzahl der Zeitarbeiter innen. 5
2.3.3 Branchen 6
2.3.4 Geschlecht 7
2.3.5 Beschäftigungsdauer. 7
3 Kritik an der Leiharbeit 7
3.1 Leiharbeit ist schlecht(er) bezahlt. 8
3.2 Soziale Probleme. 10
3.3 Verdrängung regulärer Beschäftigung 11
3.4 Mitbestimmung. 12
4 Studien zu Brückenfunktion. 12
4.1 Einmal atypisch, immer atypische beschäftigt? 13
4.1.1 Datengrundlage. 13
4.1.2 Ergebnisse. 13
4.2 Arbeitnehmerüberlassung. 13
4.2.1 Datengrundlage. 13
4.2.2 Ergebnisse. 14
4.3 Brückenfunktion der Leiharbeit 15
4.3.1 Datengrundlage. 15
4.3.2 Ergebnisse. 15
5 Fazit. 15
6 Literaturverzeichnis: 17
6.1 Bücher/Zeitschriften. 17
6.2 Internetquellen mit unbekannten Autoren: 18
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1 Einleitung
Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing oder Arbeitnehmerüberlassung - sind verschiedene Begriffe für eine Beschäftigungsform, bei der die Arbeitnehmer_innen 1 von einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) an einen Dritten (Entleihbetrieb) ausgeliehen wird, damit er dort arbeitet. Auch wenn in Deutschland nur rund 2,4 % 2 aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Leiharbeit tätig sind, wird über diese umstrittene Form der Beschäftigung in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Dies ist unter anderem auf die Bedeutung der Zeitarbeit bei neuen Arbeitsplätzen zurück zu führen. So berichtet die onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung am 29.07.2010 unter der Überschrift „Unternehmen setzen zunehmend auf Zeitarbeit“: „Für mehr als jede dritte neue Stelle suchten die Betriebe nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Juni einen Zeitarbeiter. (...) die Jobangebote in der Leiharbeit (haben sich) seit Jahresanfang mehr als verdoppelt, während die Zahl der übrigen Stellen lediglich um ein Drittel zulegte. Entsprechend kletterte der Anteil der Leiharbeitsposten an allen neuen Stellen von 25 Prozent im Januar auf 35 Prozent im Juni“. Leiharbeit war bis 2003 gesetzlich begrenzt, im Zuge der Hartz-Reformen wurden 2004 jedoch fast alle Beschränkungen aufgehoben. Begründet wurde die Deregulierung unter anderem mit der möglichen Brückenfunktion der Leiharbeit in ein Normalarbeitsverhältnis. Diese Brückenfunktion wird auch in der Wissenschaft oft angenommen oder als Fakt dargestellt (Hoffmann/Walwei 1998; Keller/Seifert 2005). In meiner Arbeit möchte ich einen Überblick über die Entwicklung der Zeitarbeit geben und die Risken von Leiharbeit betrachten, ehe ich die verschiedenen Studien zu „Brückenfunktion“ der Leiharbeit untersuche.
2 Leiharbeit
2.1 Was ist Leiharbeit? - Kurzbeschreibung
Ein Leiharbeitsverhältnis ist laut der Bundesagentur für Arbeit, „eine Beschäftigungsform, bei der die Arbeitnehmerinnen von einem Zeitarbeitsunternehmen an einen Entleihbetrieb ausgeliehen wird, damit er dort arbeitet.“ (www.arbeitsagentur.de). Es ist also eine Dreiecksbeziehung zwischen Arbeitnehmer_innen, einem Verleiherbetrieb und einem Entleihbetrieb. Die Arbeitnehmer_innen
1 Mit dem Unterstrich wie in Leser_innen wird versucht, Subjektpositionen jenseits von männlich/weiblich sichtbar zu machen. Der Unterstrich macht das Unbenennbare sichtbar. (vgl. Hermann, 2003). Ich werde diese gegenderte Schreibweise verwenden. Zitate werden jedoch nicht verändert.
2 Im Mai 2010 gingen in Deutschland 27.598.200 Menschen einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach, darunter 661.200 in Arbeitnehmerüberlassung (Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland - Monatsbericht Juli 2010, S. 58) , dies entspricht 2,3958 %
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werden nicht vom Unternehmen, in welchem er_sie arbeitet angestellt und entlohnt, sondern von einer Leiharbeitsfirma. Diese nutzt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers jedoch nicht selbst, sondern stellt sie einem anderen Unternehmen, dem Entleihbetrieb, zur Verfügung. Dafür erhebt die Zeitarbeitsfirma eine Gebühr, welche rund das Doppelte des Stundenlohns des_der
Leiharbeitnehmer_in beträgt (vgl. Ochel, 2003 und gleichearbeit-gleichesgeld.de A). Der große Vorteil für die Entleihfirma ist, dass der Einsatz eines geliehenen Personals sofort beenden kann, wenn die Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird.
2.2 Gesetzeslage und geschichtliche Entwicklung Die Leiharbeit war bis 1971 verboten. Seit 1972 ist Leiharbeit, im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), gesetzlich geregelt. Das ursprüngliche Ziel von Leiharbeit war es, Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, kurzfristig zusätzliche Arbeitskräfte anheuern zu können, wenn Großaufträge mit dem eigenen Stammpersonal allein nicht bewältigt werden können oder Personalausfälle ausgeglichen werden müsse. War die
Arbeitnehmerüberlassung anfangs streng begrenzt (z.B. Überlassungshöchstdauer höchstens drei Monate), wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer weiter gelockert 3 . 2003/2004 wurden, im Zuge der HARZ Reformen, fast alle Beschränkungen aufgehoben, das Synchronisationsverbot 4 entfällt komplett und auch jegliche Befristung der Überlassung (vgl. IAB Kurzbericht Nr. 14/19.09.2006).
2.3 Zahlen zur Zeitarbeit
Im folgenden werde ich die aktuelle Struktur der Zeitarbeitsbranche (Anzahl der Leiharbeiter_innen, Zeitarbeitsfirmen, Branchen, geschlechtsspezifische Besonderheiten) darstellen. Die Zahlen beziehen sich im wesentlichen auf die Bundesagentur für Arbeit, welche 2009 diese Daten in „ Arbeitsmarktberichterstattung: Der Arbeitsmarkt in Deutschland, aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit“ veröffentlichte. Stand der Daten ist also in der Regel Dezember 2008. Wo es neuere Zahlen gab, z.B. Anzahl der Leiharbeiter_innen, habe ich die Daten mit den aktuellsten mir zugänglichen Daten ergänzt.
2.3.1 Zeitarbeitsunternehmen
Ende Dezember 2008 gab es in Deutschland 25.200 Verleihbetriebe, dass sind 18 Prozent (3900)
3 1. Mai 1985: Verlängerung der maximal erlaubten Überlassungsdauer von 3 auf 6 Monate; 1. Januar 1994: Verlängerung der maximal erlaubten Überlassungsdauer von 6 auf 9 Monate; 1. April 1997: Verlängerung der maximal erlaubten Überlassungsdauer von 9 auf 12 Monate und Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag; 1. Januar 2002: Verlängerung der maximal erlaubten Überlassungsdauer von 12 auf 24 Monate
4 „Unter Synchronisationsverbot versteht man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. In Frankreich beispielsweise ist dies nicht nur nicht verboten, sondern sogar Pflicht“ ( http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/252)
4
mehr als im Vorjahr und 144 % (17800) mehr als vor 10 Jahren (Dez 2008). Im Gegensatz zur
Anzahl der Leiharbeiter_innen (vgl 2.3.2) stieg also die Anzahl der Zeitarbeitsunternehmen auch in der wirtschaftlichen Krise.
In der Größenstruktur der Zeitarbeitsunternehmen zeigt sich eine Tendenz hin zu größeren Verleihbetrieben (100 Arbeitnehmer_innen und mehr). 2008 hatten 12 % der Verleihunternehmen mehr als 99 Beschäftigte, 2003 waren es nur 9%. Im Vergleich mit Dezember 1998 ergibt sich ein Anstieg von 14.900 Betrieben oder 144 Prozent.
2.3.2 Anzahl der Zeitarbeiter_innen
Im Mai 2010 waren 661.200 Menschen in Leiharbeit beschäftigt (Bundesagentur für Arbeit, 2010, S. 58) beschäftigt, dass entspricht rund 2,4 % 5 der sozialversicherungspflichtige Beschäftigten und ist 13,2 % (77 207) mehr als im Vorjahr und über 100 % mehr als im vor den Harz-Reformen (327.789 - Dez 2003). Im Vergleich zu vor 15 Jahren (163584 - Mai 1995) stieg die Anzahl der in Leiharbeit beschäftigten Menschen sogar um über 400 Prozent. Ab 2004, also seit der Gesetzesänderung im Rahmen der HARZ Reformen, ist die Entwicklung in der Leiharbeit von einer starken Dynamik geprägt. Die Zahl der Leiharbeiter_innen hat sich von Januar 2004 Leiharbeitnehmer bis Oktober 2006 bereits mehr als verdoppelt. Der höchste Stand an
5 Im Mai 2010 gingen in Deutschland 27.598.200 Menschen einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach, darunter 661.200 in Arbeitnehmerüberlassung (Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland - Monatsbericht Juli 2010, S. 58) , dies entspricht 2,3958 %
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konjunkturellen Abschwung mit einem massiven Beschäftigungsabbau, während sich der Arbeitsmarkt insgesamt als ziemlich robust erwies (...)“ (IAB-Kurzbericht 13/2010, S.2). Diesen Zusammenhang des Booms der Leiharbeit mit der konjunkturellen Entwicklung verdeutlicht das IAB in ihrem Bericht auch mit einer Grafik (siehe S.5), welche den Zusammenhang zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) darstellt.
2.3.3 Branchen
Mit 31 % waren 2008 die meisten Leiharbeiter_innen in der Dienstleistungsbranche (30 % Hilfspersonal, 23 % Metall und Elektro) beschäftigt. Auch in der Leiharbeit zeigt sich somit der Strukturwandel in Deutschland vom primären und sekundären hin zum tertiären Sektor. „Waren im Dezember 1998 noch 39 Prozent aller Zeitarbeitnehmer in Metall- und Elektroberufen tätig, so sank dieser Anteil bis Dezember 2008 auf 23 Prozent. Im Gegenzug dazu nahm im selben Zeitraum vor allem der Anteil der Leiharbeitnehmer, die in Dienstleistungsberufen wie zum Beispiel in Call
rund drei Viertel aller Leiharbeitskräfte eine abgeschlossene Berufsausbildung und vier Prozent verfügen sogar über einen Hochschulabschluss (gleichearbeit-gleichesgeld.de B)
6
Arbeit zitieren:
Florian Leckel, 2010, Leiharbeit als „Brücke“ in den Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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