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Kapitel Inhalt Seite
1. Einleitung 3
2. Bildungspolitischer Hintergrund 3
2.1. Rechtliche Grundlage 4
3. Das Pilotprojekt 5
4. Leitfragen 7
4.1. Wer wird getestet? 7
4.2. Von wem wird getestet? 8
4.3. Was wird getestet? 8
4.4. Warum wird getestet? 9
4.5. Wann wird getestet? 9
4.6. Wie wird getestet? 10
5. Die Sprachstandsfeststellung 11
6. Diagnostik und sprachliche Basisqualifikationen 14
6.1. „Fit in Deutsch“ in Bezug auf die Diagnostik 14
6.2. „Fit in Deutsch“ in Bezug auf die sprachlichen Basisqua- 16
lifikationen
7. Fazit 17
8. Quellen 18
9. Anhang 19
2
1. Einleitung
Im Rahmen des Seminars „Verfahren der Sprachstandserhebung in L1 und L2”, betreut und geleitet durch xxx, habe ich mich näher mit der Sprachstandsmethode der Schuleingangsphase „Fit in Deutsch“ des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigt. Während einer Seminarsitzung habe ich mit einer Kommilitonin zu diesem Thema eine Präsentation ausgearbeitet und gehalten.
Grundsätzlich ist mit „Fit in Deutsch“ ein Verfahren gemeint, das den Sprachstand der Kinder in der Schuleingangsphase feststellt. Erweisen sich die Deutschkenntnisse des Kindes als unzureichend, wird es durch eine vorschulische Sprachfördermaßnahme aufgefangen und beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt, so dass es am Anfangsunterricht der ersten Klasse teilnehmen kann. „Fit in Deutsch“ ist eines der Verfahren, welches das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder in Nordrhein-Westfalen ebenso für die Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung in der Grundschule empfiehlt.
Die vorliegende Ausarbeitung umfasst die Inhalte jenes Referats sowie den Bezug zur Diagnostik und zu den sprachlichen Basisqualifikationen.
2. Bildungspolitischer Hintergrund
In Reaktion auf das schlechte Abschneiden Deutschlands in PISA und IGLU wurden in den meisten Bundesländern verschiedene Projekte zur vorschulischen Sprachförderung in Angriff genommen.
Diese Projekte, darunter eben auch das Sprachstandsverfahren „Fit in Deutsch“, verfolgten letztlich alle das Ziel, jenen Kindern die Chance an einer erfolgreichen Mitarbeit im Anfangsunterricht zu gewähren, deren deutsche Sprachkenntnisse vermutlich nicht ausreichen, um am Unterricht in der ersten Klasse teilnehmen zu können.
Der passive Wortschatz, Verständnis von Handlungsanweisungen und komplexen Satzreihen sowie die aktiven Eigenäußerungen werden nach dem Niedersächsi- schen Kultusministerium als notwendige Bereiche für die erfolgreiche Teilnahme am
Unterricht gefasst. Anhand dieser wurde das Sprachstandserhebungsverfahren ent-worfen.
Die Beherrschung der deutschen Sprache und der genannten Unterkategorien gilt somit als Schlüsselqualifikation, als Basis oder Grundstein zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben grundsätzlich und zur Teilnahme am Mikrokosmos Schulunterricht.
Das Verfahren „Fit in Deutsch“ findet sich im Maßnahmenkatalog des Niedersächsischen Kultusministeriums 1 im Handlungsfeld 1 „Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich“ im Handlungsfeld 2 „Maßnahmen zur besseren Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule“ und im Handlungsfeld 4 „Maßnahmen zur wirksamen Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“. An diesen Stellen heißt es, dass eine „flächendeckende Sprachstandserhebung und Sprachfördermaßnahme für Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse im letzten Halbjahr vor der Einschulung“ eingeführt werden soll. Außerdem ist ein kurzer Vermerk über die rechtliche Grundlage, auf die ich im nächsten Punkt eingehen werde, das Verfahren, die Sprachförderung, die didaktisch-methodischen Empfehlungen des Kultusministeriums und die Lehrerfortbildungsmaßnahmen angeführt.
2.1. Rechtliche Grundlage
Grundsätzlich ist Niedersachsen eines der wenigen Bundesländer, die eine rechtlich fundierte Grundlage zur Sprachförderung verankert hat. Der rechtliche Beschluss zu den Sprachfördermaßnahmen findet sich im Nieder-sächsischen Schulgesetzt (NSchG) 2 unter dem § 54 a. Im Punkt zwei heißt es: „Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung nach näheren Bestimmungen durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den gemäß „§ 64 Abs.1 Satz 1 künftig schul-
1 vgl.:Laufende und geplante Maßnahmen nach PISA 2000 und PISA 2003 in Niedersachsen
2 vgl.: NSchG, S.36
4
pflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.“ Diese rechtliche Grundlage verweist auf eine verbindliche Sprachförderung für Kinder, deren deutsche Sprachkenntnisse für den Erstunterricht vermutlich nicht ausreichen werden, die es von der Institution Schule umzusetzen gilt.
Im Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.03.2006 3 geht es schließlich noch kleinschrittiger um die auszuführenden Prozesse von Seiten der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, der Schule und des Kindergartens. So heißt es im Punkt zwei: „Die Erziehungsberechtigten melden die gemäß § 64 NSchG schulpflichtigen Kinder nach Aufforderung durch den Schulträger im Mai des Vorjahres in der für sie künftig zuständigen Schule an“. Daran anschließend stellt die Schule „die deutschen Sprachkenntnisse der zum übernächsten Schuljahr schulpflichtigen Kinder fest. Die Feststellung der Sprachkenntnisse erfolgt jeweils nach einem vom Kultusministerium festgelegten landesweit einheitlichen Verfahren. Die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung teilt die Schule der Landesbehörde bis zum 1. Juni mit.“
Weiter heißt es im Erlass, dass die Schullandesbehörde den Grundschulen, „die die Sprachfördermaßnahme durchführt, für jedes Kind, das an der Sprachförderung teilnimmt, einen Zusatzbedarf von einer Lehrerstunde zur Verfügung“ stellt, so, dass der zeitliche Aufwand, der sich hinter einem solchen Projekt verbirgt, aufgefangen werden kann.
Im letzten Punkt verweißt der Erlass noch einmal konkret auf die beteiligten Institutionen: „Die Sprachfördermaßnahmen finden vorrangig in den Kindertagesstätten statt und sind mit diesen sowie dem Schulträger und dem Träger der Schulbeförderung abzustimmen.“
3. Das Pilotprojekt
Das Pilotprojekt startete im Schuljahr 2002/2003 im Hinblick auf eine flächendeckende Durchführung im darauf folgenden Schuljahr 2003/2004.
3 s. Anhang 1
5
Es wurde wissenschaftlich begleitet durch das Pädagogische Seminar der Georg-August-Universität in Göttingen. Deren Evaluation bezog sich vornehmlich auf die Qualität der Messinstrumente der Sprachstandsfeststellung, der Dokumentation der erreichten Lernfortschritte, die Durchführung der Sprachförderung in den Schulen, die Kooperation der Institutionen und die Qualität der Lehrerfortbildung. Zunächst wurde das Projekt „Fit in Deutsch“ in 20 von der Bezirksregierung ausgewählten Pilotschulen realisiert. Das Auswahlkriterium der Bezirksregierung bestand vornehmlicht darin, einen besonders hohen Anteil an Migrantenkindern in der Gesamtschulzahl aufzuweisen. Dieses Verhältnis ist jedoch lediglich mit 15% anderer Schulen in Niedersachsen vergleichbar. 4 Somit kann schon einmal vorweggenommen werden, dass die Ergebnisse der Pilotschulen nicht repräsentativ für das gesamte Bundesland gelten, aber nicht minder interessant sind. Jene ausgewählten Schulen unterrichten Kinder aus 15 verschiedenen Herkunftsnationen, wobei die größte, mit 35%, die Türkei darstellt. 5 Außerdem leben die Kinder dieser Schulen zumeist in einem ressourcenarmen Umfeld, welches durch eine schlechte Wohnqualität, hohe Arbeitslosenquoten, sozial schwache Familien und Armut gekennzeichnet ist.
Im Pilotprojekt durchliefen 1557 Schülerinnen und Schüler (SuS) das Sprachstandsfeststellunsgverfahren und für 555 SuS wurde eine Sprachförderung vorgeschlagen. 6
Nach der Durchführung der halbjährigen Fördermaßnahme werden 80% der SuS in die erste Klasse eingeschult, weitere 17% besuchen einen Schulkindergarten, 2% bleiben im Kindergarten und 1% wird in eine Schule für Lernhilfe überwiesen. Grundsätzlich konnten sich 85% der SuS nach der Förderzeit selbstständig und situ-
ationsangemessen äußern. 7
4 vgl. „Fit in Deutsch“ - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. Abschlussbericht der
Pilotphase, S.15
5 vgl. „Fit in Deutsch“ - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. Abschlussbericht der
Pilotphase, S.15
6 vgl. „Fit in Deutsch“ - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. Abschlussbericht der
Pilotphase, S.16
7 vgl. „Fit in Deutsch“ - Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. Abschlussbericht der
Pilotphase, S.9
6
Um jedoch einen erfolgreichen Schulverlauf zu sichern, ist es nötig, den Kindern auch nach jener vorschulischen Sprachfördermaßnahme eine Betreuung und Förderung zu gewährleisten.
Im Schuljahr 2006/2007 wurde das Projekt zeitlich ausgeweitet: die Sprachförderung umfasst nun das ganze Schuljahr vor der Einschulung und wird somit von jedem Kind 4 Monate eher durchlaufen. Außerdem wurde das Verfahren hinsichtlich des
Zeitrahmens gestrafft und in einigen Teilen abgeändert. 8
4. Leitfragen
4.1. Wer wird getestet?
Das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung durchlaufen ausnahmslos alle Kinder des Kindergartens bzw. der Schuleingangsstufe in Niedersachsen. Die sprachlichen Grundlagen sollen sowohl bei deutschen Muttersprachlern als auch bei Kindern, die aus Familien mit Migrationshintergrund stammen, für den Eintritt in die erste Klasse der Grundschule ausreichen. So sollen die Kinder über einen altersangemessenen aktiven und passiven Wortschatz verfügen, kindgerecht strukturierte Äußerungen verstehen und in der Kommunikation mit Anderen ihrem Alter entsprechend agieren und reagieren können.
Die Sprachförderung „richtet sich an Kinder, die über keine oder nur sehr unzureichende Deutschkenntnisse verfügen.“ 9 Häufig sind dies Kinder, deren Erst- bzw. Familiensprache nicht Deutsch ist.
Wichtig ist auch zu bedenken, welche Kinder nicht an der Sprachförderung teilnehmen sollten. Demgemäß sollen Kinder nicht teilnehmen, wenn sie einen Sprachheilkindergarten besuchen, wenn sie aufgrund sonderpädagogischen Förderbedarfs in einer integrativen Einrichtung sind und dort spezifisch gefördert werden oder wenn sie über einen altersangemessenen aktiven und passiven Wortschatz verfügen, je-
8 vgl.:Fit in Deutsch. Feststellung des Sprachstandes, S.1
9 vgl.: Fit in Deutsch. Feststellung des Sprachstandes, S.1
7
Arbeit zitieren:
Yvonne Preuth, 2010, Feststellung des Sprachstandes in der Schuleingangsphase, München, GRIN Verlag GmbH
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