Drei grundlegende Begriffe beherrschen den bioethischen Diskurs der Sterbehilfe: passive Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe. Die gängige Verwendung dieser Termini möchte ich kurz darlegen.
1. Der Terminus passive Sterbehilfe meint das Einstellen oder das Nichtergreifen von lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen bei Schwerkranken oder Sterbenden; das Sterben wird zugelassen. Auf eine intensivmedizinische Ma-ximalbehandlung wird verzichtet.
2. Unter aktiver Sterbehilfe versteht man Maßnahmen bei Schwerkranken oder Sterbenden, die den Tod vorzeitig herbeiführen sollen, Ziel ist die Lebensbeendigung.
3. Der Terminus indirekte Sterbehilfe bezeichnet Maßnahmen bei Schwerkranken oder Sterbenden, die Leid mindern sollen und bei denen im Sinne der Doktrin der Doppelwirkung als unbeabsichtigte Nebenwirkung der Eintritt des Todes beschleunigt wird (hier wäre z.B. der Einsatz hoch dosierter Schmerzmittel zu nennen). Behandlungsziel ist die Leidminderung.
Diese drei Begriffe unterscheiden sich hinsichtlich des Behandlungszieles und sind zu recht sehr umstritten. Zunächst ist zu konstatieren, dass der Terminus „Sterbehilfe“ ambivalent ist. Man kann darunter sowohl Hilfe beim Sterben, als auch Hilfe zum Sterben verstehen.
Ein weiterer Einwand lautet, dass die Bezeichnung „Hilfe“ positiv konnotiert ist, d.h. es ist eine unzulässige Wertung impliziert.
In Fällen der unfreiwilligen Tötung von Schwerkranken und Sterbenden, welche sich etwas in den Niederlanden ereignen, ist die Bezeichnung „aktive Sterbehilfe“ euphemistisch und makaber.
Außerdem sind die Adjektive „passiv“ und „aktiv“ irreführend: Beim Abschalten eines Beatmungsgerätes vollzieht der Arzt zwar einen aktiven Eingriff, da er den Patienten damit aber dem ursprünglich ablaufenden Sterbeprozess überlässt, wird diese Handlung zur so genannten „passiven Sterbehilfe“ gezählt.
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Ich schlage folgende alternative Terminologie vor: 1. Straflose Handlungsbegrenzung bei Schwerkranken oder Sterbenden anstelle von passiver Sterbehilfe
2. Strafbare Tötung von Schwerkranken und Sterbenden auf Verlangen anstelle von aktiver Sterbehilfe
3. Leidenslinderung Schwerkranker und Sterbender bei Gefahr der Lebensverkürzung anstelle von indirekter Sterbehilfe
Insbesondere eine deutlichere Differenzierung von Töten und Sterbenlassen ist wichtig (Signifikanzthese), denn die Tötung von Schwerkranken und Sterbenden ist ethisch nicht vertretbar. Die Legalisierung der so genannten aktiven Sterbehilfe ist - auch in Anbetracht der Euthanasie im Dritten Reich - kategorisch abzulehnen. Die straffreie Tötung Schwerkranker und Sterbender birgt die Gefahr der - vorsichtig ausgedrückt - unfreiwilligen Sterbehilfe, d.h. die Sterbehilfemaßnahme erfolgt ohne Berücksichtigung oder gegen den Willen des Patienten. In den Niederlanden, wo die aktive Sterbehilfe seit 1995 gesetzlich erlaubt ist, wurden 2001 laut Dieter Birnbacher 1 rund 1000 Patienten ohne ihre Einwilligung getötet.
Insbesondere bei Schwerkranken, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu artikulieren besteht das Risiko, dass ihnen das Lebensrecht abgesprochen wird. Diese Verfügungsgewalt über fremdes menschliches Leben ist ethisch nicht vertretbar!
Weitere Dammbrucheffekte wie zum Beispiel eine sich ausweitende Indikation sind zu befürchten. So „begleitet“ die berühmtberüchtigte Schweizer Sterbehilfeorganisation „Exit“ auch psychisch Kranke in den Tod.
Auch der Missbrauch der so genannten aktiven Sterbehilfe zur Verfolgung ökonomischer Interessen wie beispielsweise die Einsparung hoher Krankenhaus- und Behandlungskosten oder der Antritt einer Erbschaft können nicht ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf ein nicht auszuschließendes Irrtumsrisiko gefährdet die Legitimation der Tötung Moribunder auf Verlangen das Leben aller Patienten und zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten.
Das Ja zur so genannten aktiven Sterbehilfe birgt also ein massives Schadenspotenzial.
1 Birnbacher, Dieter: Eine ethische Bewertung der Unterschiede in der Praxis der Sterbehilfe in den Niederlanden und Deutschland.
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Arbeit zitieren:
Nora Nebel, 2010, Sterbehilfe (Bioethik), München, GRIN Verlag GmbH
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