Inhaltverzeichnis Seite1
1. Einleitung 2
2.Vernachlässigung von Kindern 2
2.1 Begriffsklärung „Vernachlässigung“ 3
2.1.1 Lebensbedürfnisse eines Kindes. 5
2.1.2 Bedeutung der Eltern-Kind Bindung/Beziehung 6
3. Ursachen von Kindesvernachlässigung. 8
3.1 Familien in Armut 9
3.2 Desorganisierte Familien. 10
3.3 Infantile Handlungsmuster in Vernachlässigungsfamilien 10
3.4 Zusätzliche Faktoren der Vernachlässigung 11
4. Folgen durch Vernachlässigung 13
5. Pädagogische Relevanz 15
6. Fazit/ Stellungnahme. 15
7. Literaturverzeichnis. 17
1
1. Einleitung
Im Seminar Grundlagen I haben wir viele Aspekte zum Thema Bildung und Gefühl behandelt und ausführlich diskutiert. Meine Aufgabe ist hier nun mich mit einer mir relevanten Fragestellung zu beschäftigen. Bei uns in der Nachbarschaft gab es leider einen Fall von Kindervernachlässigung, welcher bei mir das Interesse in diese Richtung geweckt hat. Bei mir ent-stand sofort die Frage: Warum vernachlässigen Eltern Ihre Kinder? Was muss passieren, dass dieses überhaupt möglich ist und es keiner merkt oder keiner merken will? Welche Ursachen sind dafür verantwortlich? Die Kinder bekommen keine Beachtung, nicht von den Eltern und auch nicht von der Umwelt, Schule mit einbegriffen, bis es fast zu spät ist. Somit will ich mich mit dem Thema Vernachlässigung von Kindern beschäftigen.
So werde ich anhand von mehrerer Literatur erstmal für mich die Frage beantworten, was unter dem Begriff Vernachlässigung zu verstehen ist. Daraufhin gehe ich dann auf die Ursachen und Folgen von Vernachlässigung ein.
2.Vernachlässigung von Kindern
Die Kindesvernachlässigung ist ein altbekanntes Problem, Autoren wie DICKENS, schrieben bereits Mitte des 19 Jahrhunderts über verwahrloste und vernachlässigte Kinder in ihren Romanen. Trotz dieses Wissens ist der Literatur zu entnehmen, dass das Thema der Vernachlässigung bis zum heutigen Zeitpunkt stiefmütterlich behandelt und sogar immer noch tabuisiert wird. So wird oft angemerkt, dass die Dunkelziffern der Vernachlässigung immens sind und derzeitige Studien kaum Aufschluss über das wachsende Phänomen geben. 1
In MÜNDERS Literatur verdeutlicht eine Fallerhebung eine Vorahnung über das Ausmaß von Vernachlässigungsfällen. An dieser Erhebung nahmen 16 Deutsche Jugendämter teil, die der Aufforderung folgten, alle Fälle, in denen sie bei einem gerichtlichen Kindeswohlverfahren mitwirkten, zahlenmäßig zu erfassen. Die Daten stammen hierbei aus dem Jahr 1996 und dem folgenden ersten Halbjahr 1997. 2
Dabei wurden folgende Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche festgestellt: Anzahl der Fälle n=318 (Mehrfachnennungen)
1 vgl. Bienemann 1995 S. 231
2 vgl. Münder u.a. 2000 S. 82
2
Gefährdungslage absolut in % Vernachlässigung 207 65,1 Seelische Misshandlung 117 36,8 Körperliche Misshandlung 75 23,6 Erwachsenenkonflikte ums Kind 75 23,6 Sexueller Missbrauch 53 16,7 Autonomiekonflikte 41 12,9 Sonstiges 74 23,3
(Tabelle in: Münder u.a. 2000 S.99)
Die dargestellte Tabelle zeigt, dass Vernachlässigung bei 65,1 % aller erhobenen Kindeswohlfälle vorliegt und somit einen bedeutenden Raum einnimmt, der die erforderliche Ausei-nandersetzung der Jugendhilfe mit dem Phänomen der Kindesvernachlässigung begründet. An dem Punkt müssen Fragen aufgeworfen werden. Fragestellungen, die sich beispielsweise damit auseinandersetzen, welche Faktoren die Vernachlässigung von Kindern bedingen, wo ihre Ursachen liegen und welche Auswirkungen der Vernachlässigung folgen. Hilfreich erscheint es hier zunächst den Begriff der Vernachlässigung zu klären.
2.1 Begriffsklärung „Vernachlässigung“
Der Begriff der Vernachlässigung wird dem Begriff der Misshandlung untergeordnet. Diese Unterordnung wird dann verständlich, wenn man in der Definition von den Folgen der Vernachlässigung ausgeht. SCHONE bezieht sich hier in seiner Literatur auf die Definition der Misshandlung von BAST (1978) „Kindesmisshandlung stellt eine nicht zufällige gewaltsame physische und/oder psychische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten dar, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt und ggf. zu Tode bringt.“ 3
Weiter zeigt es sich, dass es noch keine exakte Definition der Kindesvernachlässigung gibt. Trotzdem grenzt BIENEMANN die Vernachlässigung ein und benennt diese als psychische und physische Unterversorgung des Kindes.
3 Bast in Schone u.a. 1997 S. 18
3
Die Unterversorgung beeinträchtigt die körperliche und seelische Entwicklung des Kindes erheblich. Die Beeinträchtigung kann zu bleibenden Schäden bis hin zum Tod von betroffenen Babys führen. 4
So gibt die Literatur Aufschluss darüber, dass das Phänomen der Vernachlässigung erst dann sinnvoll zu betrachten ist, wenn man die Besonderheiten des Problemfeldes herausstellt. Dabei wird auffällig, dass Vernachlässigung eigene Formen besitzt, die nicht mit der Definition der Kindesmisshandlung einhergehen. Durch die folgenden fünf Punkte wird die Vernachlässigung begrifflich eingeschränkt und von der Misshandlung unterschieden:
• Während der Tatbestand der Vernachlässigung nur über einen längeren Zeitraum der emotionalen oder materiellen Unterversorgung erreicht ist, kann Kindesmisshandlung durch einmalige Akte entstehen. Die Vernachlässigung wird dann problematisch, wenn das Kind chronische Mangelzustände erfährt.
• Die Gründe der Vernachlässigung sind oft Nichtwissen, Unfähigkeit und Überforderung, die es verhindern, dass Eltern angemessen auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen können. Grundsätzlich lässt sich die Vernachlässigung als passive Haltung von Sorgeberechtigten den Kindern gegenüber beschreiben.
• Während die Misshandlung im Sinne von Gewalt gegen Kinder prinzipiell von jedem Erwachsenen gegen jedes Kind ausgehen kann, ist bei der Vernachlässigung stets deutlich, wer die „Vernachlässiger“ sind, nämlich die Personensorgeberechtigten. Der Personenkreis der „Täter“, von denen eine Vernachlässigung ausgeht, beschränkt sich demnach auf die Eltern und sonstigen Sorgeberechtigten.
• Dabei ist in einem weiteren Punkt festzuhalten, dass die Versorgung von kleinen Kindern zumeist den Müttern zugeschrieben wird. Mit dieser gesellschaftlich auferlegten Rolle sind es auch zumeist die Mütter, denen die Verantwortung der Kindsversorgung obliegt und die nicht eingelöst wird. Hinzu kommt, dass in der Realität der Vernachlässigungsproblematik die Väter meist schon nicht mehr da sind um ihrer gesetzlichen Sorgeverpflichtung nachzukommen. Damit entziehen sich auch die Väter dem Vorwurf der Vernachlässigung. Tragisch ist in diesem Sinne, dass allein stehende Mütter mit ihren Kindern zurückbleiben und somit aus dieser Überforderung heraus Vernachlässigung entstehen kann. Dabei darf eine Mutter, die trotz ihrer schwierigen Situation und evtl. Überforderung die Verantwortung für ihr Kind übernimmt, nicht zum Täter
4 vgl. Bienemann 1995 S. 231
4
Arbeit zitieren:
Veronika Weigel, 2006, Vernachlässigung von Kindern, München, GRIN Verlag GmbH
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