Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Europäische Politische Zusammenarbeit- Nur mit einer
Stimme sprechen oder eine gemeinsame Außenpolitik? 5
3 Das Wirken der Europäischen Politischen Zusammenarbeit
auf der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa“ (KSZE)
3.1 Absichten der Teilnehmerstaaten 7
3.2 Abstimmung der Verhandlungsführung durch die EPZ 9
3.3 Von multilateralen Vorgesprächen zur Schlussakte von
Helsinki S. 11
3.4 Das Problem der Menschenrechte in Korb III 12
4 Fazit 14
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1 Einleitung
Nach mehreren gescheiterten Versuchen nach der wirtschaftlichen Kooperation auch eine gemeinsame Außenpolitik für Westeuropa zu initiieren, erteilten die Außenminister im Dezember 1969 auf dem Gipfel von Den Haag den Auftrag, die Möglichkeit der engeren politischen Zusammenarbeit zu prüfen. Daraus ging der sogenannte „Davignon-Bericht“, der den Grundstein der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) legte. Den Vorteil einer engeren Zusammenarbeit im Bereich der Außenpolitik sahen die damals sechs Mitgliedsstaaten im größeren Geltungsbereich und höheren Ansehen gegenüber den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Osteuropa, wie auch gegenüber den arabischen Ländern.
Die erste große Aufgabe für die EPZ stellten die Verhandlungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und deren Vorbereitungen ab 1971 dar.
Die KSZE wurde auf Initiative der Sowjetunion ins Leben gerufen. Schon 1954 legte der sowjetische Außenminister Molotow auf der Berliner Sachverständigenkonferenz einen Vertragsentwurf für die kollektive Sicherheit in Europa und einen Vorschlag für eine dazugehörige Konferenz vor. Die Intentionen der Sowjetunion zielten aber offenbar nicht auf die Sicherheitsfragen bezüglich Europas ab, sondern vielmehr auf die Verhinderung der endgültigen Westanbindung der Bundesrepublik Deutschland durch die Pariser Verträge. Die Vorstöße der Sowjetunion waren zu dem Zeitpunkt inhaltlich nicht ernst zu nehmen und dienten eher Propagandazwecken. Deshalb stießen dieser und andere ähnliche Vorschläge der Sowjetunion in Westeuropa auf Ablehnung. Erst mit der „Bukarester Deklaration“ im Juli 1966 begann eine ernsthafte Auseinandersetzung des Westens mit der vorgeschlagenen Thematik einer Sicherheitskonferenz für Europa. Am 17. März 1969 wurde der „Budapester Appell“ von den Staats- und Regierungschefs der Warschauer-Pakt-Staaten veröffentlicht. Der Appell war präziser und kompromissbereiter formuliert als die vorangegangen Erklärungen und Deklarationen. Damit stellte er eine Wende in der Westeuropapolitik der Sowjetunion dar.
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Sein Hauptaugenmerk bei den Verhandlungen legte der Osten auf die Unverletzlichkeit der Grenzen als Voraussetzung für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit. Washington stand den Vorschlägen skeptisch gegenüber, zeigte aber dennoch Kooperationsbereitschaft, indem herausgefunden werden sollte, in welchen Problembereichen ein Austausch mit den Warschauer-Pakt-Staaten als sinnvoll betrachtet werden konnte. Die Bedingung der NATO-Mitgliedsstaaten die Konferenz frühzeitig und ausführlich vorzubereiten, unterstreicht die eher abwartende und skeptische Haltung gegenüber Verhandlungen mit der Sowjetunion.
Für die Vorbereitung der Konferenz war vor allem die EPZ zuständig, die in zahlreichen Treffen und Unterausschüssen die Themen für die Verhandlungen festlegte. Auch während den Verhandlungen konnten sich die EG-Staaten als ernstzunehmender Verhandlungspartner präsentieren. Unter anderem wurde auf ihre Initiative hin die so genannte „Menschliche Dimension“ in den Verhandlungskatalog aufgenommen. Hierbei wurden Fragen zur Gültigkeit und Einhaltung der Menschenrechte in Europa diskutiert. Die „Dimension“ wurde in der Schlussakte von Helsinki in Korb III aufgenommen und spielte auch bei den Folgetreffen, wie zum Beispiel dem KSZE-Expertentreffen über Menschenrechte und Grundfreiheiten 1985 in Ottawa, eine große Rolle. Durch die Unterzeichnung und die Veröffentlichung der Schlussakte von Helsinki erkannten die Teilnehmerstaaten der KSZE-Verhandlungen die darin festgehaltene Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte an. Es entstanden viele Dissidenten und Menschenrechtsorganisationen in den Warschauer-Pakt-Staaten auf, die mit der unterzeichneten Schlussakte etwas gegen die vorherrschenden
Menschenrechtsverletzungen in ihren Heimatländern in der Hand hatten. Aufgrund dieser Entwicklung kann man zu der These kommen, dass die aktive Teilnahme der EPZ-Staaten bei den KSZE-Verhandlungen und deren damit einhergehender Einsatz für die Menschenrechte letztendlich zum Zerfall des Ostblocks beigetragen hat.
Im weiteren Verlauf meiner Hausarbeit werde ich die Entwicklung und Arbeitsweise der EPZ, sowie den Verlauf der KSZE darstellen. Abschließend möchte ich auf die oben genannten These zurückkommen und mich kritisch mit ihr auseinander setzen.
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2 Die Europäische Politische Zusammenarbeit - Nur mit einer Stimme sprechen oder eine gemeinsame Außenpolitik?
Schien nach dem Zweiten Weltkrieg der Gedanke an eine Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Staaten, gerade zwischen Frankreich und Deutschland, noch äußerst abwegig, so änderte sich dieser Umstand durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 durch Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande im Hinblick auf die wirtschaftliche Kooperation wesentlich. Es wurde der erste Grundstein für die „Europäische Gemeinschaft“ (EG) gelegt.
Nach der wirtschaftlichen sollte auch eine politische Integration angestrebt werden, jedoch scheiterten die Versuche eine „Europäische Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) und eine „Europäische Politische Gemeinschaft“ (EPG) zu gründen am französischen Parlament, das die einhergehenden nationalen Souveränitätsverluste durch Unterzeichnung eines Gemeinschaftsvertrages ablehnte. 1 Eine Wende in den Bemühungen eine politische Zusammenarbeit zu initiieren, trat nach dem Rücktritt des damaligen französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulles 1969 ein, woraufhin die französische Regierung eine Änderung ihrer Europapolitik vornahm. 2 Aufgrund dieser Entwicklung beinhaltete die EPZ und ihr Bestreben für eine Zusammenarbeit im Bereich der Außenpolitik mit realistischen Erfolgschancen. Sie entstand auf Grundlage des von den EG-Außenministern 1970 verabschiedeten Davignon-Berichtes.
Die Ziele beschränkten sich auf den gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch mit der Intention eine Harmonisierung der Standpunkte in außenpolitischen Fragen zu erreichen. Eine „gemeinsame Politik“ wurde nicht einmal als Fernziel ins Auge gefasst. Durch die Bündelung der westeuropäischen Standpunkte sollte ihre Identität in der Weltpolitik gestärkt werden.
1 Die Europäische Politische Zusammenarbeit, Leistungsvermögen und Struktur der EPZ, Hrsg. Rummel R., W. Wessels, abgedruckt in: Europäische Schriften des Instituts für Europäische Politik, Band 52/53, Bonn1978, S.54
2 Die Europäische Politische Zusammenarbeit, Leistungsvermögen und Struktur der EPZ, Hrsg. Rummel R., W. Wessels, abgedruckt in: Europäische Schriften des Instituts für Europäische Politik, Band 52/53, Bonn1978, S.64 ff.
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Arbeit zitieren:
Claudia Böcker, 2010, Die Europäische Politische Zusammenarbeit - Struktur, Auftreten auf den KSZE-Verhandlungen, Mitwirkung bei der Schlussakte von Helsinki, München, GRIN Verlag GmbH
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