Der „Kosovo-Krieg“, stellt aus deutscher Sicht einen interessanten Ansatz dar, um die neue deutsche Außenpolitik zu analysieren. Er bietet ein Diskussionsforum ungeahnten Ausmaßes, welchen ich hier im kleinen Rahmen darbieten möchte. Als erstes werde ich kurz auf die Vorgeschichte dieses Krieges eingehen. Des Weiteren werde ich analysieren wie die Entscheidung seitens der deutschen Politik getroffen würde in diesem Konflikt an der Seite der NATO-Bündnispartner zu intervenieren. Schließlich werde ich abschließend auf die Bedeutung und die Konsequenzen des Kosovo-Krieges für die internationalen Beziehungen Deutschland eingehen.
Zur Vorgeschichte des Kosovokrieges
Die Region des Kosovo war schon seit langem eine umstrittene Region. Die Geschichte setzte schon zu Zeiten der Osmanischen Herrschaft ein, hier besiegten die Serben die Osmanen in der Schlacht auf dem Amselfeld, welches in der Landessprache „Kosovo“ heißt. Dies ist ein erster Ansatzpunkt um die Streitigkeiten gerade in dieser Region nachvollziehen zu können. Nämlich hieraus leitet sich der vermeintliche Anspruch der Serben auf dieses Gebiet ab, gerade dieser Sieg über die Besatzer des einstigen Osmanischen Reiches findet noch heute große Zustimmung und mündet nicht zuletzt in eine Vorstellung über ein „Groß-Serbisches Reich“.
Ich will auch nicht weiter auf die Entwicklung der Jahrhunderte eingehen, vielmehr möchte ich in die Zeit nach dem Jugoslawienkrieg gehen, in die Zeit der 1990er Jahre des 20. Jahrhunderts. Hier wurde in den Verhandlungen von Dayton, aufgrund des Widerstandes Milosevics, die Frage um das Kosovo ausgeklammert. Dies sollte sich in der Folgezeit als Fehler herausstellen. In der Zeit von September 1997 bis Februar 1998, war die UCK, also die militante Organisation der Kosovaren, in der Lage, systematisch gegen serbische Sicherheitskräfte vorzugehen, daraufhin zog Serbin seinerseits 20.000 Soldaten zusammen. Am 28. Februar 1998 setzten dann die ersten Kriegshandlungen ein. Am 31. März 1998 beschloss daraufhin der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1160 ein Waffenembargo über die Bundesrepublik Jugoslawien zu verhängen. Zwischen Mitte Juli und Mitte August 1998 führte die serbische Armee eine Großoffensive gegen die UCK durch. Am 23. September verabschiedete der UN-Sicherheitsrat mit Zustimmung Russlands und bei Enthaltung Chinas die Resolution 1199, welche einen umgehenden Waffenstillstand und den sofortigen Rückzug von jugoslawischen und serbischen Einheiten verlangte. Am Folgetag erließ die NATO eine Aktivierungswarnung. Um diese Forderungen Nachdruck zu geben, kam es am 12. Oktober zu einem Treffen zwischen Richard Holbrooke, dem US-Sondervermittler und Milosevic, es
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wurde sich darauf geeinigt diese Forderungen umzusetzen. Kurz darauf wandelte die NATO ihre Aktivierungswarnung in eine Aktivierungsanordnung um, dieser der Bundestag dann am 16. Oktober zustimmte. 1 Dabei haben 500 Abgeordnete, gegen 62 Neinstimmen und bei 18 Enthaltungen für eine deutsche Beteiligung zu einem NATO-Einsatz im Kosovo ohne UN-Mandat gestimmt 2 . Jedoch gestaltete sich die Umsetzung der von der UN geforderten Maßnahmen als äußerst unzulänglich. Auf der einen Seite brach die UCK wiederholt den Waffenstillstand, auf der anderen Seite begangen serbische Sicherheitskräfte immer brutalere Massaker. Angesichts dessen wurden beide Konfliktparteien zu Friedensverhandlungen aufgefordert, die in zwei Runden zwischen dem 6. Februar und dem 19. März 1999 in Paris und Rambouillet stattfanden. 3 Die militärischen Handlungen seitens der NATO gegen Jugoslawien begannen dann am 24. März 1999.
Zustandekommen einer deutschen Beteiligung am Kosovo-Krieg
Wenn man über die deutsche Beteiligung an diesem Krieg spricht, dann sollte man erst einmal argumentativ festhalten was die Bundesregierung dazu bewogen haben könnte in einem solchen Krieg an der Seite seiner Bündnispartner in der NATO mitzukämpfen, war dieser doch ohne UN-Mandat und eine deutliche Zäsur in der Geschichte der BRD, denn nie zuvor hatten deutsche Truppen nach dem II. Weltkrieg an einer militärischen Auseinandersetzung teilgenommen.
Argumente für eine deutsche Beteiligung: Humanitäre Intervention
Eindämmung der Vertreibung der Bevölkerung im Kosovo daraus leitet sich auch ab, dass mögliche Flüchtlinge auch den Weg nach Deutschland suchen und so ein Flüchtlingsstrom verhindert werden soll
Deutschland sei in der Schuld zu unterstützen hier mit Verweis auf seine eigene Geschichte
Vorbeugung einer erneuten Eskalation auf dem Balkan hier im Hinblick auf den Jugoslawien-Krieg
1 Vgl.: Debiel, Tobias: Der Kosovo-Jugoslawien-Krieg und die deutsche Außenpolitik. Nachfragen und Lehren
zu einem noch nicht bewältigten Konflikt. In: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, (1999), Jg. 17, h.
2, S. 106f.
2 Vgl.: Greven, Michael Thomas: Randbemerkungen zur (deutschen) Demokratie im Krieg. In: Vorgänge 146.
Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik (1999), Jg. 38, h. 2, S. 2.
3 Vgl.: Debiel, Tobias: Der Kosovo-Jugoslawien-Krieg und die deutsche Außenpolitik. Nachfragen und Lehren
zu einem noch nicht bewältigten Konflikt. In: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, (1999), Jg. 17, h.
2, S. 108.
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Dauerhafte Stabilität in der Region
In der Drucksache 14/414 vom 25.02.1999 werden zum Teil, diese eben dargestellten Begründungen aufgeführt und in Bezug auf die Drucksache 14/397, welche eine deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung des Rambouillet-Abkommens vorsieht. 4 Die Drucksache 14/397 wurde mit Mehrheit der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen von PDS, sowie eines Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung je eines Vertreters der Fraktion der CDU/CSU und F.D.P. abgestimmt.
Bedeutung und Konsequenzen des Kosovo-Krieges für die internationalen Beziehungen Deutschland
Will man abschließend ein Blick nach Vorne wagen, so muss man sich über die Bedeutungen, sowie der Konsequenzen auf die zukünftige Rolle Deutschlands in den internationalen Beziehungen tun. Hier lässt sich als erstes festhalten, dass dieser Kosovo-Krieg, wie schon erwähnt, die erste Militärintervention Deutschland nach dem II. Weltkrieg ist. Sicherlich ist die Entscheidung für ein „JA“ im Kosovo-Krieg keine so einfache Entscheidung wie es aus der Mehrheitenkonstellation siehe oben zu ersehen ist. Man war sich dessen bewusst, dass zukünftige Interventionen Deutschlands daran gemessen werden können. Andererseits wollte sich die Regierung auch als zuverlässiger NATO-Partner erweisen.
Betrachtet man den Kosovo-Krieg aus deutscher Sicht im Hinblick auf geltendes Recht, sowie an geschlossenen Verträgen, so muss man in erster Linie einen Bruch der UN-Charta feststellen. Der Einsatz deutscher Soldaten hatte in diesem Krieg keinerlei Legitimation seitens der UNO erfahren, der Einsatz anderer Länder natürlich auch nicht. Aus dem Bruch mit geltendem UN-Recht, lässt sich in näherer Betrachtung ein sog. Rechtspositivismus ableiten, dass heißt eine Trennung von Moral. Es lässt sich der Trend festhalten, dass dieses Recht und auch andere in gewisser Hinsicht überholt und veraltert sind. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass es reformiert werden müsste, im Sinne einer „Rechtsfortentwicklung“. Des Weiteren verstieß eine deutsche Beteiligung auch gegen den 1990 im Rahmen der Wiedervereinigung geschlossenen „2 + 4 Vertrages“, darin heißt es in Artikel 2 ausdrücklich: „…dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in
4 Vgl.: Deutscher Bundestag: Drucksache 14/414 vom 25.02.1999.
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Arbeit zitieren:
Udo Krause, 2007, Deutschlands Beteiligung am Kosovo-Krieg, München, GRIN Verlag GmbH
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