6.1.3 Theorie der differentiellen Verstärkung. 14
6.1.4. Theorie der Neutralisierungstechniken 15
6.2 Theorie der rationalen Wahl 15
6.3 Anomietheorie. 16
7. Weitere Ursachen - Korruptionsbegünstigende Faktoren 17
7.1 Gesamtgesellschaftliche Faktoren 17
7.2 Institutionelle Faktoren 17
7.3 Individuelle Faktoren 18
8. Korruptionsbekämpfung und -prävention. 18
8.1 Korruption erkennen 19
8.2 Bekämpfung der Korruption in den einzelnen Bereichen. 19
8.2.1 Gesellschaft. 20
8.2.2 Politik. 20
8.2.3 Öffentliche Verwaltung 20
8.2.4 Wirtschaft. 21
8.2.5 Pädagogische Einrichtungen. 21
8.2.6 Medien 22
8.3 Die 10 Gebote der Korruptionsbekämpfung. 22
8.4 Die Rolle des Steuerrechts bei der Korruptionsbekämpfung. 26
8.5 Initiativen und Instrumente der internationalen Staatengemeinschaft. 27
8.6 Organisationen der Korruptionsbekämpfung. 28
8.6.1. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 28
8.6.2 Transparency International (TI) 28
8.6.3. Die internationale Handelskammer (I)CC 29
9. Zusammenfassung. 29
10. Quellenverzeichnis. 31
11. Anhang. 36
2
1. Einleitung
Die Korruption ist so alt wie die Menschheit und tritt in vielfältigen Erscheinungs-formen auf. Zitate wie: „...denn Geschenke machen die Weisen blind und verdrehen die Sachen der Gerechten“ 1 oder „Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen könnte“ 2 zeigen, dass das Thema „Korruption“ seit eher bekannt ist.
Fast täglich erscheinen neue Pressemeldungen über Korruptionsfälle sowohl im Inland als auch im Ausland. Sie zeigen, dass nicht nur die Schwellen - und Entwicklungsländer von dieser Problematik betroffen sind, sondern auch Industrienationen. Die beispielhafte Aussage des Frankfurter Staatsanwalts Wolfgang Schaupensteiner, die Korruption in Deutschland sei längst zum Alltag geworden, 3 zeugt davon, dass auch der deutsche Wirtschafts - und Politikraum von korrupten Machenschaften betroffen bzw. beeinflusst wird. Fälle wie der Schmiergeldskandal bei Siemens 4 , die Flick Affäre 5 und Ermittlungen gegen Manager der Telekom 6 deuten darauf hin, dass die Korruption in Deutschland weit verbreitet ist. Das Spektrum der Beschuldigten reicht de facto von Wirtschaftsmagnaten bis zu vermeintlich loyalen Amtsträgern. 7 „Die Korruption weckt wieder großes Interesse, die Medien beschäftigen sich eingehend mit spektakulären Korruptionsfällen und aktivieren das Bedürfnis der breiten Öffentlichkeit, sich mit den verschiedenen Erscheinungsformen der Korruption auseinanderzusetzen.“ 8 In der kriminologischen Forschung ist jedoch erstaunlich wenig über Korruption bekannt, weder über Verbreitung noch über Strukturen der Korruption bestehen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse. Daher finden sich nur wenige Abhandlungen und empirische Untersuchungen über Korruption, da die kriminologische Forschung sich erst seit einigen Jahren mit dem Phänomen „Korruption“ beschäftigt. 9
Die vorliegende Studienarbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen „Korruption“ und Möglichkeiten bzw. Ansätzen der Korruptionsbekämpfung und -prävention. Dafür wird zunächst die Definitionsproblematik des Begriffes „Korruption“ unter Einbeziehung verschiedener Definitionsansätze betrachtet. Danach folgt die Erläuterung der aktuellen Lage
1 5. Buch Mose, Kapitel 16, Vers 19.
2 Marcus Tullius Cicero (106-43), römischer Redner und Schriftsteller.
3 Vgl. DW-World.de: http://www.dw-world.de/dw/article/0,,2430337,00.html.
4 Vgl. Zeit Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2010-02/siemens-vorstand-schmiergeld-skandal.
5 Vgl. Leyendecker in: Sueddeutsche.de: http://www.sueddeutsche.de/politik/flick-affaere-die-gekaufte-republik-1.804859.
6 Vgl. Tagesschau.de: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/obermann106.html.
7 Vgl. Herzog einleitend in: Röhrich (Hrsg.), 2008, S.9.
8 Krug, 1997, S. 1
9 Vgl. Bannenberg, 2002, S. 61. Seite | 3
unter Einbeziehung der Hell- und Dunkelfeldproblematik. Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die Auswirkungen der Korruption und dadurch entstehende Schäden erläutert und die Typologie korruptiven Verhaltens kategorisiert. Anschließend werden mögliche Ursachen anhand allgemeiner Kriminalitätstheorien genannt und weitere korruptions-begünstigende Faktoren aufgezeigt. Schließlich werden repressive und präventive Methoden und Ansätze zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention behandelt. Eine Zusammenfassung wird den Abschluss der Arbeit bilden.
2. „Korruption“ - ein Definitionsdilemma
Für die Untersuchung muss sogleich der Begriff der Korruption definiert werden. Die Begrifflichkeit wurde u.a. von Politik-, Rechts-, Sozial- und Sprach-wissenschaftlern unterschiedlich dargestellt. 10 Dies schließt darauf, dass die Wissenschaft zu keiner einheitlichen Definition der „Korruption“ gekommen ist. 11 Vielmehr sind das verschiedene Ansätze, die den Begriff teils eng und teils weit fassen.
2.1 Definition im sprachwissenschaftlichen Sinn
Etymologisch betrachtet bedeutet das lateinische Wort „corrumpere“ ein verderben, vernichten, bestechen. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist hierunter ein verwerfliches Handeln und Verhalten zu verstehen, bei dem bestimmte, allgemein anerkannte gesellschaftliche Normen oder moralische Grundsätze nicht mehr wirksam sind und das je nach Verbreitung und Duldung das gesellschaftliche Leben bestimmt und einen moralischen Verfall bewirken kann. 12 Dieser weite und unbestimmte Begriff ist jedoch wissenschaftlich unbrauchbar und gehört zur sog. „Catch all“ - Kategorie. 13 Durch diese Definition erfolgt keine Abgrenzung korruptiver von anderen kriminellen Handlungen. Sie gilt im Allgemeinen für ein sozial abweichendes Verhalten.
2.2 Strafrechtlicher Korruptionsbegriff
Obwohl der Gesetzgeber die Novellierung der einschlägigen Bestechungsdelikte in einem Korruptionsbekämpfungsgesetz, in Kraft getreten am 20.08.1997, geregelt hat, gibt es bisher keine allgemeingültige Definition für den Begriff der „Korruption“. 14 Im deutschen Strafrecht existiert das Wort „Korruption“ nicht, man unterscheidet hier zwischen den sog. Kern- und Begleitdelikten der Korruption. Dabei stellen die Kerndelikte die zentralen Straftatbestände der
10 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 24.
11 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 24.
12 Vgl. Littwin in ZRP 1996, S. 308.
13 Ahlf, 1998, S. 5.
14 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 27. Seite | 4
Korruption dar. Die Begleitdelikte werden meist neben den Kerndelikten realisiert, von den Kerndelikten verdeckt oder sollen diese erst auslösen. 15
2.2.1 Korruption im engeren Sinn (Kerndelikte)
Den Kern der Korruptionsdelikte im Strafgesetzbuch bilden die Amtsdelikte, zu denen zum einen die Delikte der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und der Bestechlichkeit (§ 332 StGB), sowie die Delikte der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und der Bestechung (§ 334 StGB) zählen. 16 Außerdem sind besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB) zu den Kerndelikten zu zählen. Die Paragraphen 331 bis 335 des StGB erfassen, wo die Verletzung der politischen Moral strafbar wird und verfolgt werden muss. 17 Desweiteren gehören die Tatbestände der §§ 108e und 298 ff. StGB, sowie des EUBestG und des IntBestG zu den Kerndelikten. 18
2.2.2 Korruption im weiteren Sinn (Begleitdelikte)
Bei den Begleitdelikten handelt es sich insbesondere um Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen,
Strafvereitelung, Falschbeurkundung im Amt, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze. 19 Man kann sagen, dass der Begriff „Korruption“ eine Kategorie von Straftaten bezeichnet. 20
2.2.3. Nachtrag zur strafrechtlichen Definition
Der Korruptionsbegriff bekommt durch die gesetzliche Definition zwar einen Rahmen, muss aber kritisch betrachtet werden. Die Kriminologie ist eine internationale Wissenschaft und Untersuchungen dürfen nicht von rechtspolitischen Ansichten einzelner Staaten abhängen und weiterhin ist wichtig, dass bei der Korruption die Übergänge von der Legalität zur Illegalität sehr unscharf sind. 21
15 Vgl. Bekemann, 2007, S. 2.
16 Vgl. Bekemann, 2007, S. 4; BKA Bundeslagebild 2008 - Korruption, S.4.
17 Vgl. Leyendecker in: APuZ 3 - 4/2009, S. 3.
18 BKA Bundeslagebild 2008 - Korruption, S. 4.
19 BKA Bundeslagebild 2008 - Korruption, S. 4.
20 Überhofen in: Eser (Hrsg.), 1999, S. 51.
21 Kube / Vahlenkamp, 1994, S. 438. Seite | 5
Eine strikte Orientierung an gesetzlichen Normen würde zur Ausblendung einiger korruptiver Handlungen führen. Es ist jedoch ein Gesamtüberblick erforderlich um brauchbare Erkenntnisse über die Korruptionsstraftaten zu gewinnen. Daher eignet sich eine an nationalen Gesetzen orientierte Definition nicht, weil „eine zu enge Fassung des Begriffs den Zugang zu den verschiedenen Spielarten korruptiven Verhaltens systematisch verstellt, so dass letztendlich nur eine Teilmenge dessen, was als „korruptives Handeln“ bezeichnet werden kann, erfasst, beschrieben und erklärt wird.“ 22
2.3 Weiter Ansatz und Transparency International
Häufig wird Korruption als „Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil“ definiert. 23 Diese Definition wird auch von Transparency International (TI), eine auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung weltweit agierende, nichtstaatliche Organisation, verwendet: „Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for private gain.“ 24 Den Kern bilden also zwei Merkmale: Machtmissbrauch und Eigennutz. Diese Definition ist jedoch ungenau und weitet den Korruptionsbegriff auf andere kriminelle Handlungen, wie z.B. Untreue oder Betrug, die mit korruptivem Verhalten nichts gemein haben, aus. Dieser weite Definitionsansatz eignet sich als Basis, muss aber mit weiteren Merkmalen angereichert werden.
2.4 Definition der kriminologischen Forschung
Um korruptive Handlungen von anderen Vermögensdelikten abzugrenzen, müssen die Punkte Machtmissbrauch und Eigennutz mit weiteren Komponenten angereichert werden. Daher definiert die kriminologische Forschung den Begriff Korruption als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft) unter Geheimhaltung bzw. Verschleierung dieser Machenschaften.“ 25
22 Mischkowitz u.a., 2000, S. 26.
23 Von Arnim, 2009, S. 10.
24 Transparency International: http://www.transparency.org/news_room/faq/corruption_faq#faqcorr1.
25 Vahlenkamp / Knauß, 1995, S. 20; vgl. auch BKA Bundeslagebild 2008 - Korruption, S. 4. Seite | 6
2.5 Abschließende Bemerkung zum Definitionsproblem
Die obigen Ausführungen zeigen, dass eine genaue Definition von Korruption schwierig ist, da Korruption in vielfältigen Erscheinungsformen auftritt. 26 „Dieses Dilemma ist aus wissenschaftlicher Sicht allerdings nicht ungewöhnlich, da es zunächst darum geht die Wirklichkeit begrifflich zu erschließen. „Trennscharfe Begriffe als Folge
sozialwissenschaftlicher Begriffsbildung stehen deshalb oft erst am Ende und nicht zu Beginn des Forschungsprozesses.“ 27
3. Aktuelle Lage
3.1 Weltweite Verbreitung der Korruption Die NRO „Transparency International“ veröffentlicht jährlich einen sog.
Korruptionswahrnehmungsindex („Corruption Perceptions Index“ oder CPI). Der CPI stellt die Gesamtwertung verschiedener Umfragen und Analysen zur Korruptionslage in einer Reihe von Ländern dar und veranschaulicht, wie die Korruption bei Amtsträgern und Politikern in diesen Ländern von international tätigen Geschäftsleuten, Risikoanalysten und der Öffentlichkeit allgemein wahrgenommen wird. 28 Der Wert liegt zwischen 0 und 10, wobei 10 für die schwächste und 0 für die stärkste Wahrnehmung der Korruption bei Amtsträgern und Politikern steht. 29 Anhand der Abb. 1 ist erkennbar, dass Deutschland mit einem Wert von 8,0 Platz 14 belegt und zu den Ländern mit relativ geringer Korruptionsdichte bei Politikern und Amtsträgern gehört.
Des Weiteren wird von TI der Bribe-Payers-Index (BPI), der auch Bestecher-Index genannt wird, herausgegeben. Dieser Index zeigt die Bereitwilligkeit der 30 führenden Exportländer, Schmiergeldzahlungen im internationalen Geschäfts-verkehr an ranghohe Amtsträger zu leisten. 30 Das wahrgenommene Korruptions-ausmaß wird, beginnend mit einem Punktwert von 10,0 (frei von Korruption) bis zu einem Punktwert von 0 (extrem von Korruption betroffen) gemessen. 31 Die Abb. 2 zeigt, dass Deutschland mit einem Wert von 8,6 unter den 30 führenden Exportnationen im BPI 2008 den fünften Platz belegt. Platz 1 belegen Belgien und Kanada.
26 Dölling in: Dölling (Hrsg.), 2007, S. 2, Rn. 1.
27 Mischkowitz u.a., 2000, S. 26.
28 Vgl. Transparency International: http://www.transparency.de/Korruptionsindices.382.0.html.
29 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 34.
30 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 35.
31 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 35. Seite | 7
Schließlich zeigen der CPI und der BPI, dass besonders Schwellen- und Entwicklungsländer stark korruptionsanfällig sind und kein Staat frei von Korruption ist. 32
3.2 Das Hell- und Dunkelfeld der Korruption in Deutschland
Für die tatsächliche Lagebeurteilung ist zwischen dem Hellfeld, d.h. den auf- gedeckten bzw. ermittelten Straftaten und dem Dunkelfeld, d.h. den begangenen, aber nicht entdeckten bzw. angezeigten Taten zu unterscheiden. 33
Als Quelle für die Darstellung der statistischen Lage im Kriminalitätsfeld „Korruption“ kann zunächst die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die jährlich vom Bundeskriminalamt herausgegeben wird und für das gesamte Bundesgebiet gilt, herangezogen werden. Sie basiert auf den Eingangswerten der von der Polizei ermittelten Fälle in einem Kalenderjahr und enthält Informationen über die Delikte der §§ 331 ff., 298, 299, 300 StGB. 34 Im Jahr 2009 wurden im gesamten Bundesgebiet 2262 Kerndelikte der Korruption registriert. Im Jahr 2008 gab es 2416 registrierte Fälle. Dies bedeutet lediglich einen geringen Rückgang. Anhand der Abb. 3 ist erkennbar, dass die Zahlen der PKS starken Schwankungen unterworfen sind. Diese Schwankungen erklären sich durch komplexe Verfahren mit zahlreichen Einzelfällen, aber auch durch unterschiedliche Zählweisen in den Bundesländern und können die Realität kaum abbilden. 35
Als weitere Quelle gilt das vom BKA jährlich veröffentlichte „Bundeslagebild Korruption“, welches detaillierte Informationen über Straftaten im Bereich der Korruption enthält. Hierunter fallen nur die Straftaten, die der Polizei gemeldet und nicht direkt von der Staatsanwaltschaft bearbeitet wurden. Die in den Lagebildern angegebenen Zahlen haben keinen Bezug zu den Zahlen in der PKS, sie werden mit gesonderter Zählung und aufgrund einer anderen Zielsetzung erstellt. 36 Die Abb. 4 zeigt, dass 88 % der Ermittlungsverfahren dem Bereich „strukturelle Korruption“ (s. 5.2) und nur 12 % dem Bereich der „situativen Korruption“ (s. 5.1) zuzuordnen sind. Die Abb. 5 zeigt die in 2008 polizeilich registrierten Kerndelikte, wobei der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Fälle die allgemeine öffentliche Verwaltung, besonders das Vergabewesen, betrifft. 37 Aus der Abb. 6 sind ein starker Rückgang der Fälle aus der öffentlichen Verwaltung von 80 % auf 45 %, und ein Anstieg der Fälle aus der Wirtschaft von
32 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 34;
33 Vgl. Claussen / Ostendorf (Hrsg.), 2002, S. 10.
34 Vgl. Überhofen in: Eser (Hrsg.), 1999, S. 216.
35 Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S.36-37.
36 Bannenberg, 2002, S. 56.
37 Vgl. BKA Bundeslagebild 2008 - Korruption, S. 9. Seite | 8
15 % auf 37 % erkennbar. Der Rückgang der Fälle aus der öffentlichen Verwaltung könnte auf die Wirkung der vom Bund eingeführten Korruptionsbekämpfungsmechanismen deuten. 38 Anhand der Statistiken und Lagebilder wird jedoch nur ein kleiner Einblick in das Feld „Korruption“ gewährt. Es ist davon auszugehen, dass die Statistiken keine verlässlichen Informationen über die tatsächliche Lage liefern und das reale Ausmaß korrupter Strukturen in Wirtschaft und Verwaltung bis heute nicht bekannt ist. 39
Korruption ist ein typisches Heimlichkeitsdelikt, das sich dadurch auszeichnet, dass die Beteiligten, Geber und Nehmer, sich strafbar machen, großes Interesse an der Verschleierung der Tat haben und es selten individuell geschädigte Opfer gibt. 40 Nach Einschätzung der Korruptionsfahnder beträgt das Dunkelfeld mindestens
95 %, d.h. von 100 Fällen werden nur 5 bekannt. 41 Hierbei sei angemerkt, dass trotz steigender Fallzahlen in der Privatwirtschaft (s. Abb.6) von einem beträchtlichen Dunkelfeld ausgegangen werden muss, weil viele Unternehmen aus Angst vor drohendem Imageverlust die Korruptionsfälle intern regeln. 42 Folglich ist die Verbreitung der Korruption sehr schwer zu beurteilen, es ist jedoch sicher, dass die große Mehrheit der Delikte nicht aufgedeckt wird. 43
4. Auswirkungen von Korruption
4.1 Vorteile
Zunächst müssen die Vorteile, die die Beteiligten durch korruptive Handlungen erlangen, betrachtet werden. Hierbei wird zwischen den Vorteilen der Geber und der Nehmer unterschieden, wobei die Initiative zur Korruption sowohl von der Geber- als auch von der Nehmerseite ausgehen kann. 44 In dieser Betrachtung gehören Unternehmen, Antragsteller, Auftragnehmer und Bürger zur Seite der Geber. Die Seite der Nehmer wird von den Beschäftigten öffentlicher staatlicher Strukturen vertreten. Die Art der erteilten bzw. erhaltenen Vorteile auf Geber- und Nehmerseite lässt sich in den Abb. 7 und 8 erkennen. Die Mehrzahl der Geber gab an, durch korrupte Handlungen Aufträge erlangen zu wollen und die Mehrzahl der Nehmer erhielt am häufigsten Bargeld als Schmiermittel.
38 Vgl. BKA Bundeslagebild 2008 - Korruption, S. 9.
39 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 38.
40 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 38-39.
41 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 40.
42 BKA Bundeslagebild 2008 - Korruption, S. 9.
43 Vgl. Bannenberg / Schaupensteiner, 2007, S. 40.
44 Vgl. Dölling in: Dölling (Hrsg.), 2007, S. 24, Rn. 30. Seite | 9
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