Inhaltsverzeichnis
1. Einleitungg 1
2. Frieden konzipieren: theoretische Vorüberlegungenn 2
2.1. Begriffsdefinitionen: Gewalt und Friedee 2
2.2. Friedenskonsolidierung und historische Aufarbeitung in der Theoriee 3
2.2.1. Friedenskonsolidierung und transitional justice in der Theoriee 3
2.2.2.Frieden stiften durch Versöhnung und Wahrheit: Wahrheitskommissionen als In-
strument der transitional justicee 6
2.3. Analyserahmenn 8
3. Evaluierung der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungs-
kommission (TR))C 8
3.1. Versöhnung durch Wahrheit? Antworten der Empiriee 8
3.2. Erklärungen: Analyse der TRCC 10
4. Schlussfolgerungen und Schlussbemerkungenn 15
5. Literaturverzeichniss 17
1. Einleitung
Der Friede war Gegenstand und Ziel aller Politik für den deutschen Politikwissenschaftler Dolf Sternberger. In seiner Frankfurter Antrittsvorlesung sagte er: „Der Friede ist die politische Kategorie schlechthin.“ 1 Die Suche nach „dem“ Frieden hat sowohl die westliche, christlich-judäisch fundierte Kultur, ihre Philosophie, Kunst und Religion als auch alle außereuropäischen Zivilisationen über Jahrhunderte geprägt. 2 Seit sich im 20. Jahrhundert die Internationalen Beziehungen als Teilbereich der Politologie etabliert haben, eint alle Strömungen in dieser Teildisziplin die Ansicht, dass es notwendig und möglich ist, die internationale Ordnung zu verbessern, sie friedlicher zu gestalten. 3 Was unter Frieden verstanden wird hängt allerdings nicht nur in der Wissenschaft vom politischen, kulturellen und ggf. wissenschaftstheoretischen Standpunkt ab. Auch in der Frage, wie Frieden zu erreichen ist, unterscheiden sich die Autoren fundamental.
1992 hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN), Boutros Boutros-Ghali die „Agenda for Peace“ veröffentlicht und in ihr ist erstmals eine Typologisierung von Friedensmissionen seitens der VN vorgenommen. Boutros-Ghali unterscheidet darin vier Phasen aktiver Friedensdiplomatie durch die VN: Präventive Diplomatie, Friedensschaffung, Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung (Preventive Diplomacy, Peacemaking, Peacekeeping, Peacebuilding). 4 Die Überlegungen, wie Frieden gestiftet werden kann, bezogen und beziehen sich dabei keineswegs nur auf internationale Konflikte. Auch Gewalt in Staaten gilt heute als Anlass für Aktivitäten der internationalen Gemeinschaft. 5
In den letzten Jahrzehnten gab es in Friedenskonsolidierungsprozessen nach internationalen und intranationalen Konflikten mehr als zwei dutzend Wahrheitskommissionen. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob und wie Wahrheitskommissionen zur nachhaltigen Friedenskonsolidierung beitragen können. Dabei soll die südafrikanische Truth and Reconciliation Commission (TRC, Wahrheits- und Versöhnungskommission) als Fallbeispiel untersucht werden. Hat die TRC einen Beitrag zur Friedenskonsolidierung nach dem Ende des Apartheid-Regimes 1994 geleistet und lässt sich dafür etwas für zukünftige Friedenskonsolidierungsprozesse ableiten? Um dies zu beantworten be-
1 Sternberger: Begriffdes Politischen, S. 18.
2 Vgl. Seidelmann: Frieden, S. 33.
3 Vgl. ebd., S. 30.
4 Vgl. Boutros-Ghali: Agenda for Peace, < http://www.un.org/Docs/SG/agpeace.html >, 16.08.2010.
5 Die theoretische Grundlage hierfür wurde gelegt in: International Commission on Intervention and State
Sovereignty (ICISS): The Responsibility to Protect.
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handelt ein theoretisches Kapitel zu Eingang Konzepte der Friedenskonsolidierung, den Begriff Versöhnung, das Instrument Wahrheitskommission und entwickelt einen Analyserahmen. Anschließend wird anhand empirischer Daten überprüft, ob sich eine Korrelation zwischen dem Aufdecken der „Wahrheit“ über Menschenrechtsverletzungen in der Zeit des Apartheidregimes und Versöhnung feststellen lässt, ob sich die südafrikanische Gesellschaft überhaupt als versöhnt beschreiben lässt. Abschließend soll der Blick anhand des Analyserasters darauf gerichtet werden, wie sich der Erfolg oder Misserfolg der TRC erklären lässt.
Obwohl der Begriff des postconflict peacebuilding erst 18 Jahre alt ist, wurde viel theoretische Literatur dazu veröffentlicht, u.a. von Doyle und Sambanis, von Jeong, von Lederach. Es fällt allerdings auf, dass die akademische Behandlung von Frieden nach wie vor sehr normbeladen ist und zum größten Teil einer empirischen Überprüfung entbehrt; dies gilt auch für die Friedenstheorien, beispielhaft dafür steht Senghaas. Bacher hat 2004 versucht, anhand der TRC in Südafrika das friedensstiftende Potential von Wahrheitskommissionen zu untersuchen. Seine Studie bietet aber leider nur eine theoretischen Grundierung von Friedenskonsolidierung und ein ausführliches Portrait der TRC. Ein pointiertes Portrait der TRC bietet der Historiker Marx in dem von ihm herausgegebenen Sammelband Bilder nach dem Sturm. In diesem Band werden sechs Fälle von Wahrheitskommissionen oder anders gearteter Vergangenheitspolitik vergleichend untersucht. Leider wird in diesem Band der Unterschied zwischen dem Erkenntnisziel von Sozialwissenschaftlern und Historikern nur allzu deutlich: die Untersuchungen verzichten trotz Leitfragen auf eine systematische Zusammenführung und Lehren, die daraus zu ziehen sind. Dies ist allerdings auch nicht das Streben der Geschichtswissenschaft, dem Werk insofern nicht vorzuwerfen. Gibson bietet erstmals eine repräsentative, strikten methodischen Standards unterliegende Studie zu Wahrheit, Versöhnung und deren Zusammenhang im demokratischen Südafrika, die meiner Arbeit die nötige quantitative Grundlage für qualitative Schlüsse bietet.
2. Frieden konzipieren: theoretische Vorüberlegungen
2.1. Begriffsdefinitionen: Gewalt und Friede
Peter Waldmann unterscheidet unter Berücksichtigung von Johann Galtung Personelle oder Aktuelle, Institutionelle 6 und Strukturelle Gewalt. 7 Der Begriff der Institutio-
6 AlsSammelbegriff für soziale und politische Protest- und staatlich-institutionelle Gewalt großgeschrieben.
7 Vgl. Nohlen: Art. Gewalt, S. 322.
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nellen Gewalt wird aufgeschlüsselt in staatlich-institutionelle Gewalt und soziale und politische Protestgewalt. 8 Staatlich-institutionelle Gewalt ist dabei nicht zwangsläufig violent, sie kann auch lediglich von der Androhung „physischer Sanktionen abgestützte Unterwerfungsverhältnisse“ bezeichnen. 9 Strukturelle Gewalt bezeichnet „vermeidbare Beeinträchtigung[en] grundlegender menschlichen Bedürfnisse (...), die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.“ 10 Gemeinhin wird in den Sozialwissenschaften der Negative Frieden vom Positiven Frieden unterschieden. Negativer Frieden kann dabei als „Nichtkrieg [verstanden werden, als] Zustand eines Staatensystems, in dem Konflikte nicht mit militärischer Gewalt ausgetragen werden.“ 11 Diese Annahme des Negativen Friedens gilt in dieser Untersuchung auch für innerstaatliche Konflikte. Negativer Friede soll also als Nichtanwendung militärischer oder paramilitärischer Gewalt seitens des Staates, gegen den Staat oder neben dem Staat verstanden werden. Positiver Friede wird in Anlehnung an Reimund Seidelmann als Abwesenheit von Aktueller und Institutioneller Gewalt (s.o.) verstanden. 12 Einen solchen Frieden, der dauerhaft und stabil ist und nicht durch die potentielle Möglichkeit von Waffeneinsatz charakterisiert ist, hat Dieter Senghaas als Strukturellen Frieden bezeichnet; dieser ist „eine von anhaltender friedlicher Koexistenz und verläßlicher zivilisierter Konfliktbearbeitung geprägte politische Ordnung.“ 13
2.2. Friedenskonsolidierung und historische Aufarbeitung in der Theorie Nachfolgend will ich die theoretische Grundlage für die Evaluierung der TRC
legen. Aus den zentralen Aspekten entwickele ich dabei Fragen, die für Kap. 3.2 als Variablen dienen. Sie sind im Text mit einem Zeichen (-> x) vermerkt und werden im Kap. 2.3 vorgestellt.
2.2.1. Friedenskonsolidierung und transitional justice in der Theorie
Obwohl es in den letzten Jahrzehnten viele Friedenskonsolidierungsprozesse in Postkonfliktgesellschaften gab, haben weder die VN noch die Forschung ein einheitliches Konzept von Peacebuilding erarbeitet. 14 Vielmehr gibt es viele, teils konkurrierende Ansätze die mal mehr, mal weniger auf Empirie beruhen. Ich will versuchen, das weite
8 Vgl. Waldmann: Strategien politischer Gewalt, S. 25.
9 Nohlen: Art. Gewalt, S. 322.
10 ders.: Art. Strukturelle Gewalt, S. 984.
11 Seidelmann: Frieden, S. 34.
12 Vgl. ebd, S. 38.
13 Sengaas: Vorwort, S. 14.
14 Versuche hierzu wurden unternommen von Jeong, Ho-Won: Peacebuilding sowie von Doyle, Michael W.
/ Sambanis, Nicholas: Making War. In wie fern sich diese umfassenden Konzeptionen aufgrund ihrer Qua-
lität durchsetzen wird sich noch zeigen müssen.
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Feld der Begrifflichkeit für diese Arbeit einzugrenzen. Friedenskonsolidierung (Peacebuilding) kann rudimentär verstanden werden als Prozess mit dem Ziel „(...) to build the social, economic, and political institutions and attitudes that will prevent the inevitable conflicts that every society generates from turning into violent conflicts.“ 15 Es geht also um die Schaffung eines Strukturellen Friedens. Anders als Friedensschaffung und -sicherung bezieht sich Friedenskonsolidierung auf eine langfristige Veränderung der Beziehungen hin zu (mehr) nachhaltiger Friedfertigkeit. 16
Manche Autoren konzentrieren ihre Überlegungen darauf, wie die Rolle des Staates gestärkt werden kann. Doyle und Sambanis schlagen dafür die Stärkung staatlicher Institutionen, die Stärkung politischer Partizipation, falls notwendig das Engagement für eine Landreform, die Förderung einer Stärkung der Zivilgesellschaft und die Suche nach allseitigem Respekt vor ethnischen Identitäten vor. 17 Nach Jeong umfasst Friedenskonsolidierung erstens nationale Versöhnung (reconciliation), zweitens Verbesserungen der sozialen und ökonomischen Lebensumstände, drittens eine Reform staatlicher Institutionen und viertens die Bekämpfung einer etwaigen sozioökonomischen Spaltung der Gesellschaft. 18
Für Lederach stehen Beziehungen im Zentrum aller Überlegungen, sie sind Grundlage des Konfliktes und seiner Lösung zugleich. Für ihn ist Versöhnung deshalb der zentrale Bestandteil von Friedenskonsolidierung. 19 Nichtsdestoweniger muss diese auch über andere Bereiche stattfinden. Er unterscheidet dafür drei Akteursebenen: die Ebene des top leadership besteht aus militärischen und politischen Führern. Ihnen kommt die Aufgabe zu, Verhandlungen über ein direktes Ende akuter Gewalt zu führen und den politischen Übergang hin zu einem friedfertigeren System zu gestalten. Die Ebene des middle-range leadership besteht aus Führungspersonen aus Religion, ethnischen Gruppen, der Wissenschaft, Intellektuellen und Nichtregierungsorganisationen. Sie alle eint, dass sie über ihren jeweiligen Wirkungsbereich hinaus bekannt sind, Vertrauen über die Konfliktlinien hinaus genießen und Beziehungsnetzwerke zu den beiden anderen Ebenen pflegen. Sie sollen nonviolente Konfliktbearbeitungsstrategien fördern und sich in Friedenskommissionen engagieren und Versöhnung öffentlich fördern. Das grassroot leadership bildet die dritte Ebene aus lokalen Führungspersönlichkeiten. Ihnen kommt eine Förderung lokaler Aussöhnungsprozesse und psychosoziale
15 Doyle / Sambanis: Making War, S. 23.
16 Vgl. Lederach, John Paul: Building Peace, S. 20.
17 Vgl. Doyle / Sambanis: Making War, S. 22.
18 Vgl. Jeong: Peacebuilding, S. 13.
19 Vgl. Lederach: Building Peace, S.25f. Auch in der ethnologischen Forschung über Afrika ist oft das
Sprichwort zu lesen: „Der Mensch ist nur ein Mensch durch seine Beziehungen zu anderen.“ Die daraus
entstehenden Maximen seien in afrikanischen Gesellschaften traditionell etabliert. Marx zeigt jedoch, dass
dies vor allem den Narrativen des panafrikanischen Sozialismus geschuldet ist. Vgl. Marx: Ubu, S. 95ff.
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Arbeit zitieren:
Philipp Ebert, 2010, Versöhnung durch Wahrheit?, München, GRIN Verlag GmbH
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