Integrationsprojekte
Positionierung auf dem Arbeitsmarkt und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat
1. Einleitung
In den letzten 30 Jahren sind neue Ideen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entwickelt worden, eine hiervon sind Integrationsprojekte.
Integrationsprojekte sind mittlerweile schon weit verbreitet, doch wissen viele Menschen immer noch nicht genau was das bedeutet, welche Angebote schon geschaffen wurden und was Sie von solchen Projekten halten sollen.
In dieser Facharbeit soll das Thema der Positionierung auf dem Arbeitsmarkt und die Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat aufgegriffen werden.
Oberstes Ziel ist die Sensibilität der Bevölkerung für solche Projekte zu schärfen, denn erst wenn man weiß, wo diese anzufinden sind und was für Chancen daraus entstehen, kann man mit offenen Augen solche Projekte entdecken und auch unterstützen. In Integrationsprojekten wird der wirtschaftliche Gedanke mit dem sozialen Anliegen Menschen mit einer Behinderung eine Chance im Arbeitsleben zu geben, miteinander verbunden.
Doch wo stehen diese Projekte genau? Wo sind diese auf dem Arbeitsmarkt anzusiedeln? Sind es subventionierte, non-profit Unternehmen? Und welche Auswirkungen haben Sie auf alle oben genannten Beteiligten?
Zur Einführung in das Thema werden zu Beginn die drei folgenden Begriffe: Integrationsprojekt, Arbeitsmarkt und Fördermöglichkeiten näher erklärt. Anschließend wird auf die Vor- und Nachteile für alle Beteiligten eingegangen. Erstens die Arbeitnehmer - wobei auf Grund der Kürze dieser Facharbeit nur Arbeitnehmer mit einem Handicap bzw. einer Behinderung betrachtet werden können - Arbeitnehmer ohne Behinderung werden hier nicht berücksichtigt, zweitens Arbeitgeber und drittens der Staat.
Im Anhang sind noch einige interessante Links zum Thema aufgeführt. Zum Einen einige Praxisbeispiele und zum Anderen Internetseiten, auf denen man sich bei Interesse noch tiefer in die Thematik einlesen kann.
Um den Lesefluss nicht zu erschweren, wird auf die Unterscheidung zwischen der männlichen und weiblichen Schreibweise verzichtet.
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Integrationsprojekte
Positionierung auf dem Arbeitsmarkt und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat
2. Begriffsdefinitionen
Zum besseren Verständnis werden im Folgenden, die für diese Arbeit relevanten Begriffe
- Integrationsprojekt, Arbeitsmarkt und Fördermöglichkeiten - genauer definiert.
2.1 Integrationsprojekt
Laut SGB IX § 132 sind Integrationsprojekte: „rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des §71 Abs.3 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art und Schwere der Behinderung […] auf besondere Schwierigkeiten stößt.“ 1 Es müssen mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt werden, die Höchstmarke von 50 Prozent ist auch ausschlaggebend für die Anerkennung einer gemeinnützigen GmbH.
Nach § 132, Absatz 2 SGB IX sind in einem Integrationsprojekt folgende Menschen als schwerbehinderte Arbeitnehmer einzuordnen:
1. Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher, Sinnes oder einer mehrfachen Behinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt
2. Personen die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen sollen
3. Personen die nach der schulischen Laufbahn eine Weiterqualifikation machen müssen, um anschließend Chancen auf eine Vermittlung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu haben. 2
Integrationsprojekte werden rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugeordnet, stellen aber tatsächlich eine Zwischenstation zwischen Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung und dem ersten Arbeitsmarkt dar. Aufgrund des geschützten Rahmens, können die Menschen sich entfalten und Sicherheit in den einzelnen Bereichen erlangen. Trotzdem muss aufgrund der wirtschaftlichen Situation jeder Mitarbeiter seine Arbeit so gut, so schnell und so professionell wie möglich verrichten. In Integrationsprojekten wird aber die Unterstützung ermöglicht, die Menschen mit einer Behinderung benötigen.
1 SGB IX, § 132
2 Vgl. Kleusch, Monika; 2005, S. 20f
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Integrationsprojekte
Positionierung auf dem Arbeitsmarkt und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat
Hier beginnt der Spagat, denn Integrationsprojekte müssen zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg, sowie Wettbewerbsfähigkeit & Rentabilität und soziales Engagement keine Gegensätze sind, dies ist nicht immer leicht umzusetzen, aber durch den Ausgleich und die Förderungsleistungen (siehe 2.3) kann dies erreicht werden. Eine Zahl aus dem Jahr 2008 besagt, dass es schon 508 branchenübergreifende Integrationsprojekte in Deutschland gibt, bis heute ist diese Zahl weiter gestiegen. 3
Ein weiterer Punkt ist, dass Integrationsprojekte nicht mit Ihrem Konzept werben wollen, sondern sich auf dem Markt als normales Unternehmen positionieren, hierbei zählt in erster Linie Qualität, (Dienst-)Leistung, Kundenzufriedenheit und der Preis. Viele Kunden sehen erst auf den zweiten Blick, dass es sich um ein Integrationsprojekt handelt und sind i.d.R. positiv überrascht.
Die einzelnen Integrationsprojekte findet man auch nicht unter Stichpunkten wie Name + Integrationsprojekt, sondern Sie können nur über den Firmennamen bzw. den Ort, sowie der Branche in dem das Integrationsprojekt angesiedelt ist, gefunden werden. Branchen sind vor allem Gastronomie, Reinigung, IT-Branche und Einzelhandel. In Punkt 5 sind einige interessante Links zu Integrationsprojekten aufgelistet, hier wird deutlich dass man die Projekte nicht „sofort“ erkennt - denn alle Webadressen haben neutrale Namen.
3 Vgl. Ernst, Karl-Friedrich; Wolf, Sabine; 2009, S. 22
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Positionierung auf dem Arbeitsmarkt und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat
2.2 Arbeitsmarkt
In diesem Kapitel soll der Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt deutlich gemacht werden. Viele kennen den Ausdruck »zweiter Arbeitsmarkt« gar nicht, denn generell wird vom ersten Arbeitsmarkt gesprochen - hier basiert alles auf dem Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage der Arbeitskraft. Der Unterschied zwischen erstem und zweitem Arbeitsmarkt wird in folgendem Absatz deutlich: »Es wird unterschieden zwischen 1. Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften von Unternehmen mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte zusammenführt und 2. (staatlich geförderten) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen.« 4
Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Das heißt es wird ohne Zuschüsse in der freien Wirtschaft gearbeitet. Hinzu kommen noch Integrationsprojekte und Selbsthilfefirmen. Es werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge abgeschlossen.
Als zweiter Arbeitsmarkt wird an oberster Stelle die Werkstatt für Menschen mit Behinderung gesehen. Hier wird aufgrund Zuschüssen den Menschen eine Chance gegeben, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden können. In diesem geschützten Rahmen wird vor allem im Lohn deutlich, dass dieser nur ein „Taschengeld“ ist.
Wirtschaftlich gesehen, ist die Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt auch für unser Wirtschaftssystem von Bedeutung, da aufgrund des besseren Gehalts auch eine höhere Kaufkraft der Menschen mit einer Behinderung entsteht. 5
4 www.arbeitsagentur.net/Arbeitsmarkt/arbeitsmarkt.html
5 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Arbeitsmarkt
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Arbeit zitieren:
Mona Bieber, 2010, Integrationsprojekte - Positionierung auf dem Arbeitsmarkt und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Staat, München, GRIN Verlag GmbH
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