Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Kommunalpolitik im föderalistischen System der Bundesrepublik 4-9
a) Allgemein
b) Die vier kommunalen Verfassungstypen in Deutschland
3. Kommunalpolitik in Hessen 9-14
a) Allgemein
b) Historische Entwicklung
c) Die Organe
I Die Gemeindevertretung (in Städten: Stadtverordnetenversammlung)
II Der Gemeindevorstand ( in Städten: Magistrat) und der Bürgermeister
4.Fazit 14
5.Literaturverzeichnis 15
1. Einleitung
Ziel dieser Hausarbeit im Rahmen des Seminars „Politik im
Mehrebenensystem : Die Kommunen im politischen System“ ist es die
Kommunalpolitik speziell in Hessen näher zu erläutern, da Hessen stets von anderen Bundesländern durch seine Magistratsverfassung abweicht. Im zweiten Kapitel gehe ich auf die allgemeine Kommunalpolitik in Deutschland ein und unterscheide hier zwischen den vier Systemen der kommunalen Verfassungstypen in Deutschland.
Hiernach gehe ich im dritten Kapitel näher auf Hessen ein. Hier schaue ich mir zuerst allgemein das kommunale Geschehen in Hessen an, sowie die historische Entwicklung dessen. Danach beschäftige ich mich zum Abschluss noch einmal mit den beiden wichtigsten Institutionen: die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand.
2. Kommunalpolitik im föderalistischen System der Bundesrepublik
a) Allgemein
Kommunalpolitik ist eine Sammelbezeichnung für die politischen Einrichtungen, politischen Prozesse und sachlichen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaften 1 . Rechtliche Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung bildet in Deutschland der Artikel 28 Absatz 2 im Grundgesetz, in welchem steht: „ Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ Dieser Absatz schreibt generell das kommunale Selbstverwaltungsrecht und den damit eingebundenen Föderalismus von Bund, Ländern und Gemeinden fest.
Die innere Kommunalverfassung, welche die Art, die Zusammensetzung und das Zustandekommen der Gemeindeorgane und damit die unterschiedlichen Typen von Kommunalverfassung bezeichnet, ergibt sich aus den Regelungen der jeweiligen Landesverfassungen und Gemeindeordnungen. 2 Generell ist zu sagen, dass Kommunalpolitik Ländersache ist, da die Gemeinden zur Ebene der Länder gehören und dadurch die
1 Schubert, Klein, Politik - Das Politiklexikon 4 ,Kommunalpolitik, Bonn 2006, Seite 160
2 Schubert, Klein, Politik - Das Politiklexikon 4 ,Kommunalverfassung, Bonn 2006, Seite 160
Rahmenbedingungen für die Gemeinde durch die Länder festgesetzt wird. Die Länder üben Aufsicht und Kontrolle über die Gemeinden aus. Da jedes Land die Möglichkeit auf eine eigene Kommunalverfassung hat, gibt es auch viele unterschiedliche Formen von Kommunalpolitik. Im Großen und Ganzen konnte man diese Formen in vier Verfassungstypen unterscheiden, welche sich heute jedoch nach der Reform von 1990 nicht mehr so stark von einander abgrenzen, wie sie es früher getan haben.
b) Die vier kommunalen Verfassungstypen in Deutschland1: Süddeutsche Ratsverfassung (Baden-Württemberg, Bayern)
Norddeutsche Ratsverfassung (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen)
Magistratsverfassung (Hessen, Städte Schleswig-Holsteins)
Bürgermeisterverfassung (Rheinland-Pfalz, Saarland, Landgemeinden
Schleswig-Holstein)
Im folgenden gehe ich näher auf die einzelnen Typen kommunaler Verfassung ein:
Die Süddeutsche Ratsverfassung:
Hier hat der Bürgermeister eine sehr starke Stellung. Ihm stehen die drei wichtigsten Führungsfunktionen zu:
Der Bürgermeister ist der stimmberechtigte Vorsitzende des Rats und aller seiner Ausschüsse; außerdem ist er der Chef einer monokratischen Verwaltung und sowohl auch der Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinden. Der Bürgermeister wird durch eine Direktwahl vom Volk gewählt. Hierdurch haben die Bürger eine direkte Beteiligung am Geschehen. Ebenfalls wird die Durchsetzungskraft des Bürgermeisters verstärkt, da er sich auf den Volkswillen berufen kann.2
In Bayern und Baden-Württemberg existiert ein kommunales Wahlsystem. Hier haben die Wähler so viele Stimmen, wie Sitze im Rat vergeben werden. Außerdem haben die Wähler die Möglichkeit ihre Stimmen zu häufeln (kumulieren) und Kandidaten von einer auf die andere Liste zu überschreiben (panaschieren).
1 Hans-Georg Wehling/ Andreas Kost, Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, Kommunalpolitik in der
Bundesrepublik Deutschland- eine Einführung, Wiesbaden 2003, Seite 1
2 Hans-Georg Wehling/ Andreas Kost, Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, Kommunalpolitik in der
Bundesrepublik Deutschland- eine Einführung, Wiesbaden 2003, Seite 11
(Grafik entnommen aus Informationen zur politischen Bildung 242: Kommunalpolitik, Hans-Georg Wehling, München 1998) Die Norddeutsche Ratsverfassung:
Die Norddeutsche Ratsverfassung ist der Gegentyp zur eben bereits ausgeführten Süddeutschen Ratsverfassung. Hier existiert ein starker Rat und ein verhältnismäßig schwacher Verwaltungschef, welcher keinen eigenen politischen Willen besitzt und dadurch nur ein Werkzeug des Rates ist.1
Die drei hauptsächlichen Führungsfunktionen (Vorsitz im Rat, Leitung der Verwaltung und Vertretung der Gemeinde) werden hier von zwei Amtsinhabern der Gemeinde vertreten.
Der Vorsitzende des Rats, sowie der Vorsitzende der Ausschüsse, werden direkt aus ihrer Mitte heraus gewählt. Der Vorsitzende des Rats erhält hierdurch die Bezeichnung (Ober-)Bürgermeister.
Die Verwaltung wird vom Gemeindedirektor geleitet, welcher der Oberstadtdirektor der Stadt ist. Dieser wird gewählt vom Rat und kann auch von diesem mit qualifizierter Mehrheit wieder abberufen werden. Die Aufgabe der Repräsentation der Gemeinde trägt der Bürgermeister in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungschef, welcher für die Rechtsvertretung verantwortlich ist.
Durch die viele Machtaufteilung wird die Verantwortung in einzelnen
1 Hans-Georg Wehling/ Andreas Kost, Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, Kommunalpolitik in der
Bundesrepublik Deutschland- eine Einführung, Wiesbaden 2003, Seite 11
Arbeit zitieren:
Sandra Friederich, 2008, Hessische Kommunalverfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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