Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 2
2. Definitorische Grundlagen der Theorie des gerechten Krieges 4
2.1. Darstellung der Traditionslinie
2.2. Kriterien der Theorie
3. Auseinandersetzung mit gängigen Kritiken 9
4. Das Problem neue Kriege 12
4.1. Was charakterisiert die neuen Kriege?
4.2. Diskussion des Theoriegebrauchs im Sinne des Paradigmenwechsels
5. Wandel der Kriegsführung - Wandel des ius in bello? 15
6. Systematische Gegenüberstellung von Chancen und Grenzen 17
des Einsatzes der Theorie des gerechten Krieges
6.1. Chancen
6.2. Grenzen
7. Fazit 19
8. Literaturverzeichnis 20
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1. Einleitung
„In allen historischen Zeiten und in allen Zivilisationen hat es Kriege gegeben“ 1 , so banal diese Aussage von Raymond Aron daherkommt, so grundlegend lassen sich Diskussionen um das kontinuierliche „Phänomen Krieg“ daraus ableiten. Immer wieder tritt dabei die Frage nach den Legitimations- bzw. Rechtfertigungsgrundlagen von Kriegen in den Vordergrund und eröffnet damit den großen Diskussionsschwerpunkt, wann ein Krieg gerechtfertigt sei. Dass die „Tendenz zur Rechtfertigung, der Wille zur Legitimierung […] mehr Gelegenheiten zu Streitigkeiten […] [schaffen,] als sie gestatten, die Prozesse zwischen Staaten zu schlichten“ 2 , erweist sich dabei als wohl kaum zu bestreitende These. Auch wenn Aron die sog. „Neuen Kriege“ 1986 freilich noch nicht kannte, so entpuppt sich jedoch die Frage nach legitimierten oder, um sich dem zentralen Gegenstand der Arbeit weiter anzunähern, gerechten Kriegen als ein traditionelles und prägendes Problem der Menschheitsgeschichte. Immer wieder - mal intensiver, mal abgeschwächter - wurde seit Cicero (106-43 v.Chr.) in der Diskussion um Legitimation von Kriegen die sog. „Theorie des gerechten Krieges“ aufgegriffen und kontinuierlich weiterentwickelt. Gerade seit dem Irak-Krieg 2003 erlebt die Theorie eine echte Wiederbelebung 3 und gibt mir den Anlass danach zu fragen, was die Theorie eigentlich charakterisiert und inwiefern sie unter den modernen ordnungspolitischen Strukturen der Welt als „Werkzeug“ geeignet erscheint, Urteile über die Legitimation von Kriegen zu fällen.
Um dieser Frage angemessen nachgehen zu können, werde ich zunächst die Tradition der Theorie des gerechten Krieges in Kürze zurückverfolgen und danach die gültigen Kriterien darstellen (Kapitel 2). Nach diesem eher deskriptiven Part möchte ich mich mit den wesentlichsten und gängigsten Kritiken an der Theorie auseinandersetzen und diese diskutieren (Kapitel 3). Während die beiden Kapitel somit auf den allgemeinen Charakter abspielen, werde ich in den Kapiteln 4 und 5 eine Antwort auf den Diskussionsgegenstand suchen, ob die Gestalt der neuen Kriege die Berücksichtigung der Theorie obsolet werden lassen oder ob mit ihr ein geeignetes Bewertungsinstrument existiert. Abschließend möchte ich die herausgearbeiteten Vor-und Nachteile systematisch darlegen (Kapitel 6) und entsprechend mein Fazit bezüglich einer Notwendigkeit der Berücksichtigung der Theorie des gerechten Krieges im gegenwärtigen Diskurs um die Legitimation moderner Kriege ziehen.
1 Aron, Raymond (1986): Frieden und Krieg. Eine Theorie der Staatenwelt. S.182.
2 Ebd. S.189.
3 Riklin, Alois (2003): Gerechter Krieg? Die sechs Kriterien einer neualten Theorie. S.279.
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Neben meiner formulierten Leitfrage ist es außerdem mein Anliegen immer wieder auf das Verhältnis der Theoriekriterien und heutigen Werte- bzw. Rechtsvorstellungen einzugehen und des Weiteren die Akzeptanz der Theorie im wissenschaftlichen Diskurs eingehend zu überprüfen.
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2. Definitorische Grundlagen der Theorie des gerechten Krieges
Wie bereits angesprochen, werde ich mich in einem ersten Schritt dem Charakter der Theorie an sich widmen. Gerade weil die Theorie im wissenschaftlichen (und vor allem europäischen) Diskurs einen äußerst schweren Stand hat 4 , möchte ich zunächst die Traditionslinie zum besseren Verständnis knapp vorstellen, um anschließend auf die derzeit prägenden Kriterien übergehen zu können.
2.1. Darstellung der Traditionslinie
Die erstmalige Verwendung des Begriffs bellum iustum findet sich bei Cicero (106-43 v. Chr.), womit hier der Beginn anzusetzen ist. 5 Da die sozio-kulturellen Bedingungen sich gänzlich von den unseren unterschieden haben, muss auf die Absicht Ciceros eingegangen werden. Für Cicero, der während der Blütezeit des Römischen Imperiums lebte, hieß die Frage, wann Rom innerhalb des Reiches und außerhalb Krieg führen dürfte. Schon an dieser Stelle spielt der Aspekt der Legitimität eine hervorragende Rolle. Ciceros Hauptgedanken gingen dahin, dass Rom einerseits gegenüber den unterworfenen Völkern bestimme Spielregeln einzuhalten und andererseits keine Kriege gegen eigene Bündnispartner zu führen habe. 6 Somit stellte er bereits zwei klare Beurteilungskriterien auf. Cicero schlussfolgerte -aufgrund der Kriege gegen eigene Bundesgenossen - das Bestehen einer ungerechten Herrschaft Roms zu dieser Zeit. Außerdem solle seiner Meinung nach Krieg nur um des Friedens willen geführt werden, was viele Staatsmänner des damaligen Roms aber missachtet und eher aus Motiven wie Macht und Ruhm Kriege angestiftet hätten. 7 Wie später anhand der gültigen Kriterien zu zeigen sein wird, findet man bei Cicero also bereits das Kriterium der ehrlichen Absicht (recta intentio) wieder.
Den nächsten wesentlichen Entwicklungsschritt hin zu einer umfassenden Theorie findet man bei Augustinus (354-430 n. Chr.). Für diesen bestand die Herausforderung darin zu überprüfen, ob Christen generell Krieg führen dürften. 8 Augustinus vertritt die Überzeugung, dass der Krieg „auf der Erde nicht zu vermeiden [sei], weil es immer Menschen gebe, die
4 Vgl. Haspel, Michael (2009): Zwischen Internationalem Recht und partikulärer Moral? Systematische
Probleme der Kriteriendiskussion der neueren Just War‐Theorie. S.71. auch: Mayer, Peter (2005): Die Lehre
vom gerechten Krieg - obsolet oder unverzichtbar?. S.381 f.
5 Keller, Andrea (2009): Die politischen Voraussetzungen der Entstehung der bellum iustum‐Tradition bei
Cicero und Augustinus. S. 23.
6 Vgl. Ebd. S.26 ff.
7 Vgl. Ebd. S.30 f.
8 Vgl. Ebd. S.33.
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sündigten“. 9 Die gegnerische Seite würde durch Ungerechtigkeiten Rom zum Krieg zwingen, wodurch nach Augustinus Krieg dann notwendig wäre, wenn Seitens des Gegners eine ungerechte Handlung vorliege. Der Krieg hätte so die Funktion den Besiegten von den Sünden zu reinigen. Dieser Ansatz betrifft bei ihm allerdings nur die innerstaatlichen Konflikte. Nach Außen ist ein Krieg genau dann gerecht, wenn die Nachbarn etwas Böses getan haben. 10 An diesem Punkt findet man mit der Reinwaschung einen anderen Zugang zur ehrlichen Absicht.
Den nächsten Meilenstein in der darzustellenden Traditionslinie findet man bei Thomas von Aquin. Im Denken von Thomas von Aquin steht die Liebe zu Gott als Ausgangspunkt seiner Überlegungen. Seine Frage lautet also dahingehend, ob das Führen von Kriegen dieser Liebe gerecht wird. 11 Thomas von Aquin formuliert dabei in seiner „Summa Theologica“ 3 Kriterien, wodurch ein Krieg als gerecht gelten könne: die Autorität eines Fürsten (entspricht heute dem Kriterium der bevollmächtigten Instanz), der gerechte Grund und die rechte Intention der Kämpfenden. 12 Auch wenn Thomas von Aquin u.a. eher hin zu einer Legitimation der Kreuzzüge argumentiert und für ihn Ketzer und Heiden allein aufgrund ihrer Anders- bzw. nicht-Gläubigkeit Aggressoren sein können und somit ein Vorgehen gegen diese legitim sei 13 , ist für uns an dieser Stelle wesentlich, dass er neue Kriterien anbringt und nicht zuletzt auch Rechtfertigung gegenüber den leidtragenden ins Spiel führt und damit einen weiteren Zugang schafft. 14
Mit dieser kurzen und bei weitem nicht ausreichenden Ausführung möchte ich im Wesentlichen auf zwei Punkte verweisen. Zum einen lässt sich deutlich und logisch eine konsequente Weiterentwicklung in Form von neuen Kriterien oder entsprechenden Ergänzungen erkennen. Zum anderen wird eine hohe Flexibilität im Sinne der jeweils vorherrschenden sozio-kulturellen Umstände deutlich, womit man meiner Meinung nach schon erste Rückschlüsse hin zu einer Lösung der Frage, ob und wie man mit einer solchen Theorie heut zu Tage umgehen sollte, ziehen kann. Gerade bei Thomas von Aquin ist das Aufgreifen des Fundaments und eine Überarbeitung entsprechend den vorherrschenden Bedingungen erkennbar und gibt Hinweise auf einen möglichen Umgang.
9 Ebd. S.35.
10 Vgl. Ebd. S.35 f.
11 Beestermöller, Gerhard (2009): „Rettet den Armen und befreit den Dürftigen aus der Hand des Sünders“ (Ps
82, 4). Thomas von Aquin und die humanitäre Intervention. S. 44.
12 Vgl. Ebd.
13 Vgl. Ebd. S.46 u. 56.
14 Vgl. Ebd. S.65.
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Arbeit zitieren:
Marius Hummitzsch, 2010, Was kann eine Theorie des gerechten Krieges heute leisten?, München, GRIN Verlag GmbH
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