Kopfpauschalen-‐Ideologie nichts von den Politikern, die sich hinter der Ministerialbürokratie verstecken, in den nächsten Jahren zugelassen werden. Das gegenwärtige GKV-‐ System ist zwar im Grunde schon an die Wand gefahren, es wird aber bis zum Umbau der infrage kommenden Konzeptionen ( Bürgerversicherung oder Kopfpauschalen-‐Regelungen) je nach Zusammensetzung der Regierungsbündnisse 2013/2018, künstlich am Leben gehalten mit Beitragserhöhungen, die durch Zuzahlungen der Kassenmitglieder, ohne Rücksicht auf unzumutbare Belastungen der Arbeitnehmer und Rentner, stattfinden.
Was gegen die Bürgerversicherung (SPD/“Bündnis die Grünen” sowie ggf. auch “Die Linke“) und die Kopfpauschalen-‐Regelungen (Unionsparteien und FDP) sprechen
Das Konzept der Bürgerversicherung sieht nach wie vor die Zwei-‐ Klassen-‐Medizin vor, denn die heutigen Privatversicherten sollen ihren Status behalten (Besitzstand). Das Leistungsrecht soll in dieser Versicherung so wie es heute gilt, aufrechterhalten bleiben. Trotz der Mehreinnahmen wird das Ausgabenvolumen wegen der Verbreiterung der dann aufzunehmenden Besserverdienenden und Beamten auch weiterhin nicht ausreichen; weitere
Beitragsanhebungen für alle sind nicht zu vermeiden. Es fehlt weiter überwiegend die Beitragssolidarität der Besser-‐ und Spitzenverdiener. Die Ausuferung der Bürokratie als aufwendiger Kostenfaktor wird die Folge sein. Die Machtzuwächse der Krankenkassen werden Versicherte zu Bittstellern machen. Irgendwelche Wettbewerbsüberlegungen, Wahlfreiheiten und Eigenverantwortungen sind im Parteikonzept der
Bürgerversicherung nicht vorgesehen. Das Ergebnis wird sein, dass der Ausgabenkollaps und drastische Beitragserhöhungen zeitverschoben eintreten. Irgendwelche Strukturmaßnahmen zur Einsparung der Verwaltungskosten sind in dem Konzept ebenfalls nicht vorgesehen. Das Anspruchsdenken der Bürger wird sich bei dieser vorgesehenen staatlichen Absicherung weiter ausweiten.
Die Kopfpauschale -‐ oder nach Sprachgebrauch der jetzigen Bundesregierung -‐ die Gesundheitsprämie, soll eines Tages für alle krankenversicherten Erwachsenen beitragsunabhängig, also ohne
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Unterschied der individuellen Einkünfte der Menschen, erhoben werden. Ein Unding, dass einkommensstarke und einkommensschwache Versicherte bei der Beitragsentrichtung gleich behandelt werden sollen. Die Prämie soll dann in den Gesundheitsfonds fließen und an die Krankenkassen nach Alter und Krankheiten der Versicherten verteilt werden. Geringverdiener erhalten einen Sozialausgleich. Die Krankenkassen müssen dann berechnen, wie viel Geld sie von ihren Versicherten brauchen, um einen entsprechenden eigenen Beitrag zu erheben. Die Mittel aus dem Gesundheitsfonds reichen ja nur für die Hälfte der Ausgaben. Darüber hinaus sollen dann die Krankenkassen den Leistungswettbewerb anheizen. (Praktizierung der Leistungsangebote?) Hier muss hinterfragt werden, zu welchen Lasten gehen dann die unterschiedlichen Leistungen? Der vorgesehene Kassenbeitrag ist dann das Ergebnis der Umwandlung des gegenwärtigen Zusatzbeitrags, der in den nächsten Jahren, wie gerade gesetzlich beschlossen, stetig für Arbeitnehmer und Rentner gesetzlich angehoben werden darf. Die jetzige Koalition rechnet damit, dass derartige Zusatzbeiträge spätestens ab Ende 2011 von allen Krankenkassen erhoben werden müssen, so dass der Zumutbarkeit der Beitragszahler Grenzen gesetzt sind. Wird diese Grenze erreicht, kann man davon ausgehen, dass die Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) plus Zusatz-‐Kassenbeitrag gesetzlich eingeführt wird.
Die sozial gerechtere Lösung zur Absicherung des Versicherten im Falle einer behandlungsbedürftigen Krankheit (Die zukunftsfeste Krankenversicherung)
Meine Kernpunkte sind:
Versicherungspflicht für alle Erwachsenen, Chancengleichheit und Zugang zu einer ausreichenden Absicherung von Krankheiten nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, Ausweitung der Beitragsbemessungsgrenze bis zur Erhebung von 1000 Euro monatlichem Höchst-‐Beitrag, sozial gerechte Beitragsstaffelungen zwischen 5 und 7% vom Gehalt bzw.der Versorgungsbezüge, zusätzlich 3% Beitragsentrichtung von Miet,-‐ Zins-‐ und
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Kapitaleinkünften, die vom Finanzamt direkt in den Gesundheitsfonds eingezahlt werden, Arbeitgeberzuschüsse
von 5% bei einer Bemessungsgrenze von 84 tausend Euro jährlich, Wahlleistungsabsicherungen für bisherige
Privatversicherte, da ein Kapitalstock von durchschnittlich 10 tausend Euro p.P. besteht, Präventionsmaßnahmen u. Gesundheitsschecks für Kinder, Frauen und Männer bei Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, Zuzahlungseinschränkungen für Patienten, Wegfall von versicherungsfremden Leistungen, Preiswettbewerb unter den zugelassenen Krankenhäusern und den Krankenkassen für Wahlleistungsangebote, Wegfall der Budgetierungen für Arzt-‐ und Zahnarzthonorare und Einführung einer Gebührenordnung mit Steuerungselementen, Möglichkeiten der Vereinbarung kassenspezifischer Kollektivverträge, Behandlungsleitlinien für Krankengymnastik, Massagen,
Logopädische Behandlungen sowie für Heil-‐ und Hilfsmittel, Rechnungsabwicklungen der Leistungserbringer direkt bei den Krankenkassen mit Informationsnachweis für Versicherte, Neues Vergütungsrecht für Stationäre Einrichtungen, Höhere Praxisgebühren für Versicherte, die nicht chronisch krank sind, Verhinderung von Missbrauch bei den Versicherungskarten, Sicherstellung Elektronischer Patientendaten, Neuregelungen für Kassenarztzulassungen, Ambulante Notfall-‐und Folgebehandlungen in allen Krankenhäusern, Lotsenaufgabe für den Facharzt der Allgemeinmedizin mit Ausnahmen, Preisverhandlungen für alle Arzneien, Schieds-‐ und Festsetzungsbehörde für Preise im Gesundheitswesen, Wirksamkeits-‐ und Qualitätsprüfung von Medikamenten, Einführung einer Medikamenten-‐Positivliste in der ambulanten Versorgung, Verbot der Beiträge für Verwaltungskosten der Kassenverbände und sonstige Organisationen , Einführung
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flächendeckender Palliativ-‐Ambulanzen, Streichung von Leistungen die nicht mit der notwendigen Krankenversorgung zusammenhängen,
Leistungsverweigerung für gefährlichste Freizeitaktivitäten sowie weitere durchgreifende Strukturmaßnahmen im Gesundheitswesen. Erläuterungen
Versicherungspflicht für alle Berufstätigen, Auszubildende, Rentner, Pensionäre, Beamte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Selbständige usw.
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, mit Ausnahme der Auszubildenden, werden die erforderlichen Leistungen aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Chancengleichheit und Zugang zu einer ausreichenden Absicherung von Krankheiten nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Notwendige Diagnostik-‐und Therapiemaßnahmen sowie zeitnahe Untersuchungstermine hängen nicht mehr davon ab, wie der Patient versichert ist.
Beitragssystematik (Erhebung von den Versicherungsträgern)*
Der Höchstbeitrag für das Mitglied einer Krankenkasse beträgt monatlich 1000 Euro. Grundlage sind 7% des Bruttogehaltes. (14280 Euro Gehalt monatlich).
Die sozial gerechte Beitragsstaffelung von 5% bis 7% für alle Versicherungspflichtigen mit Einkommen sieht beispielsweise wie folgt aus:
Beispiel 1: (Brutto mit über 400 Euro monatlich) 28 Euro plus AG-‐Anteil 20 Euro
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Arbeit zitieren:
Günter Steffen, 2010, Die zukunftsfeste Krankenversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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