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Inhalt
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1 Einleitung. 3
2 Die deutsche Reaktion auf den 11. September. 3
2.1 „Uneingeschränkte Solidarität“ im Kampf gegen den Terror 3
2.1.1 Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan. 5
2.1.2 Die Beteiligung am Wiederaufbau 6
2.2 Neue Verantwortung der Bundesrepublik in der Weltordnung 7
3 Ein Umbruch in den deutsch amerikanischen Beziehungen. 10
3.1 State of the Union Message vom 29.01.2002 10
3.2 Die deutsche Antwort: zwischen Wahlkampf und Ablehnung. 12
3.3 Spaltung in „altes“ und „neues“ Europa 15
4 Fazit 18
Verzeichnis der verwendeten Literatur. 20
Verzeichnis 20
3
1 Einleitung
Ziel dieser Hausarbeit ist es, die wichtigsten Elemente der Außen‐ und Sicher‐ heitspolitik der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 11. September und dem Beginn des Irak‐Krieges darzustellen. Zu diesem Zweck erfolgte die Ausarbeitung weitestgehend chronologisch. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, gehe ich dabei in besonderem Maße auf die militärischen Maßnahmen der rot‐grünen Bundesregierung in Afghanistan sowie auf das deutsch‐amerikanische Zerwürfnis in Folge der Vorbereitungen zum Irak‐Krieg ein. Zur Veranschaulichung der damaligen weltpolitischen Situation benutze ich neben Material aus wissenschaftlicher Literatur, auch Auszüge aus Regierungserklärungen, Beschlüssen und Resolutionen internationaler Institutionen, sowie aus Reden verschiedener Politiker.
2 Die deutsche Reaktion auf den 11. September 2.1 „Uneingeschränkte Solidarität“ im Kampf gegen den Terror
Die schockierenden Anschläge des terroristischen Netzwerkes al‐Quaida führten in Deutschland unmittelbar zu einer Welle der Solidarität. Spontan trafen sich ca. 2000 Menschen zu einer Messe im Berliner Dom. Es folgten zahlreiche Trauergottesdienste sowie Beileidsbekundungen in Form von Schweigeminuten. Ähnlich betroffen reagierte man auch in der Politik. Noch am selben Tag erklärte der damalige Bundesaußenminister Joschka Fischer: „Wir sind fassungslos und entsetzt über die Terrorangriffe auf New York und Washington. Wir fühlen mit den Opfern und ihren Angehörigen und dem ganzen amerikanischen Volk. Deutschland steht angesichts dieses furchtbaren Verbrechens in fester Solidarität an der Seite der USA." 1
1 Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/erkl_fischer_0911.html
4
In den folgenden Tagen überschlugen sich dann die Ereignisse. Am 12. September kam der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1368 zu dem Ergebnis, dass die terroristischen Anschläge von New York und Washington eine, wie es in der Erklärung heißt, Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen. 2 Durch diese Resolution war bereits einen Tag nach den Anschlägen die entscheidende Grundlage für ein militärisches Vorgehen gegen den Terrorismus geschaffen worden. Auch im NATO‐Rat kam man fast zeitgleich zu einem ähnlichen Beschluss. Nicht nur einem Angriff oder einer Bedrohung eines Staates, sondern auch Gefahren durch den transnationalen Terrorismus, sollte man mit militärischen Mitteln entgegen wirken. Somit erklärte der NATO‐Rat seine volle Solidarität auf der Grundlage von Art. 5 des NATO‐Vertrages. Dadurch galt der Angriff auf die Vereinigten Staaten offiziell als ein Angriff auf die NATO‐Partner. Zum ersten Mal in der Geschichte des Nordatlantikpaktes kam es zu einem Bündnisfall im Sinne des Art. 5. Bundeskanzler Schröder unterstützte die Entscheidungen der beiden internationalen Organisationen. In seiner Rede vom 19. September erläuterte er, dass die Entscheidungen des NATO‐Rates dem Geist und den Buchstaben des NATO‐Vertrages entsprächen. 3 Ebenfalls in dieser Rede, sprach Schröder von der „uneingeschränkten Solidarität“ gegenüber den USA, welche notfalls auch in Form einer militärischen Beihilfe zu Stande kommen könne.
Ein erster Schritt zur Terrorismusbekämpfung war der Beschluss eines Anti‐ Terrorpaketes am 19. September. Durch zusätzliche Mittel in Höhe von drei Mrd. DM sollten Leistungen der Bundeswehr, der Nachrichtendienste, des
Bundesgrenzschutzes, des BKA, des Generalbundesanwaltes, sowie der Sicherheitskontrollen erweitert werden. 4 Für einen militärischen Einsatz in Afghanistan war die erforderliche Mehrheit im Bundestag zwar vorhanden, Kanzler Gerhard Schröder wollte sich jedoch bei einer solch wichtigen Frage nicht auf Leihstimmen aus den Reihen der Union und der FDP stützen. Aus diesem Grund
2 Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_terror‐usa02.html
3 Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_terror‐usa02.html
4 Vgl. Maull (2003: S. 1278)
5
verknüpfte er die Abstimmung am 16. November 2001 für das Bundeswehrmandat mit der Vertrauensfrage. Vor dem Bundestag begründete Schröder den Antrag gemäß Art. 68 des Grundgesetzes folgendermaßen: „Für eine Entscheidung von solcher Tragweite, auch für daraus vielleicht noch folgende Beschlussfassungen des Deutschen Bundestages ist es nach meiner festen Überzeugung unabdingbar, dass sich der Bundeskanzler und die Bundesregierung auf eine Mehrheit in der sie tragenden Koalition stützen können.“ 5
Vor allem Abgeordnete der SPD und den Grünen hatten Vorbehalte gegenüber einem militärischen Einsatz und hielten am bisherigen Rollenkonzept der Bundesrepublik als Zivilmacht fest. Schlussendlich sprachen 336 der 662 Abgeordneten ihr Vertrauen aus und stimmten gleichzeitig einem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Afghanistan zu. Im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) sollten bis zu 3900 Soldaten zur Verfügung gestellt werden. Darunter ca. 800 ABC‐Abwehrkräfte, 200 Sanitätskräfte, 100 Spezialkräfte, 500 Lufttransportkräfte, 1800 Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreitkräfte, sowie 450 erforderliche Unterstützungskräfte. 6 Der erste militärische Einsatz deutscher Bodentruppen in der Geschichte der Bundesrepublik begann.
2.1.1 Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan
Die Kampfhandlungen in Afghanistan starteten bereits am 7. Oktober 2001. Unter der Führung der USA sollten britische und amerikanische Streitkräfte, im Namen der OEF, Terroristen bekämpfen, gefangen nehmen und vor Gericht stellen, Führungs‐ und Ausbildungseinrichtungen ausschalten, sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abhalten. 7 In einem Antrag der Bundesregierung vom 7.11.2001 heißt es in diesem Zusammenhang: “Deutsche bewaffnete Streitkräfte
5 Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_schroeder_1116.html
6 Vgl. Internetseite http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_62015.html
7 Vgl. Internetseite http://www.documentArchiv.de/brd/2001/bundesregierungantragbun‐
deswehr.html
6
tragen dazu mit ihren Fähigkeiten bei. Der Beitrag schließt auch Leistungen zum Zweck humanitärer Hilfe ein.“
Eine der Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen der OEF war es, mit Hilfe von 1450 Marineangehörigen, die Seegebiete östlich von Afrika und südlich der Arabischen Halbinsel zu überwachen und Versorgungslinien terroristischer Organisationen zu unterbrechen. 8 Des Weiteren wurde ein kleines Fuchs‐Spürpanzerkontingent in Kuwait stationiert, 100 Einheiten des Kommando Spezialkräfte (KSK) in diversen Kampfeinsätzen eingesetzt und nochmals 1300 Soldaten dienten der Stabilisierung Kabuls. Parallel zu diesem Einsatz waren immer noch 7900 Soldaten auf dem Balkan stationiert. 9
Nach Beginn des Krieges kam es relativ schnell zur Zerschlagung der Strukturen der al‐ Quaida und des gesamten Taliban‐Regimes. Dies gelang den USA, fast ohne der angebotenen Unterstützung der NATO, durch einen intensiven Luftkrieg. Danach koordinierte Berlin die Afghanistankonferenz unter dem Vorsitz der Vereinten Nationen auf dem Petersberg vom 27. November bis zum 5. Dezember 2001. Ziel der Konferenz war es, dem zerfallenden Afghanistan durch umfassende Hilfeleistungen eine Chance zum Wiederaufbau zu gewährleisten. 10 Berlin beteiligte sich zudem substanziell an der Internationalen Friedenstruppe für Kabul (ISAF). 11
2.1.2 Die Beteiligung am Wiederaufbau
Am 20. Dezember 2001 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1383. In dieser werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, sich an einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe („International Security Assistance
8 Vgl. Internetseite http://www.marine.de/01DB070000000001/CurrentBaseLink/W26TJBP9659 INFODE
9 Vgl. Maull (2004: S. 185)
10 Vgl. Maull (2003: S. 1284)
11 Maull (2003: S. 1285)
Arbeit zitieren:
Nikolai Schön, 2007, Die Aussen- und Sicherheitspolitik der rot-grünen Koalition nach dem 11. September, München, GRIN Verlag GmbH
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