Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
1 Darstellung des Integrationskurses 4
1.1 Ziele 4
1.2 Umfang 4
1.3 Teilnehmende 5
1.4 Abschlusstest 6
2 Darstellung des Orientierungskurses 7
2.1 Zielsetzung und Aufbau 4
2.2 Voraussetzungen für die Teilnehmenden 8
2.3 Ausrichtung der Themenbereiche 8
2.4 Methodik und Didaktik 9
3 Vergleich zwischen den Lehrwerken 45 Stunden Deutschland und Pluspunkt Deutsch
- Der Orientierungskurs 11
3.1 Kursmaterialien 11
3.1.1 Layout 11
3.1.2 Inhalte 11
3.1.3 Zusatzmaterialien 12
3.2 Interkulturelles Lernen 13
3.2.1 Politik und Gesellschaft 13
3.3.2 Geschichte 14
3.3 Visualisierung 16
3.3.1 Funktionen der Bilder 16
3.3.2 Bilder als Informationsträger 17
3.3.3 Bild-Text-Kombination 17
3.3.4 Bilder als Sprechanlass 18
3.3.5 Landeskundliche Bilder 18
3.3.6 Bilder zur Veranschaulichung der Mimik/Gestik 19
Fazit 20
Bibliographie 22
1
Einleitung
Deutschland ist seit Jahren ein Land, das stark von Zuwanderung beeinflusst ist. Nach der Meinung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: BAMF) steht Integration logischerweise für Deutschland, sowohl heute als auch in der Zukunft, im Mittelpunkt.
Durch das (Zuwanderungs-) Gesetz werden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuge-wanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei die Integrationskurse, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland(Konzeption für einen bundesweiten Integrationskurs 2008: 6). .
Der Orientierungskurs (im Folgenden: O-Kurs) umfasst nach dem Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs (im Folgenden: O-Kurscurriculum) 45 Unterrichtseinheiten (im Folgenden: UE). Im O-Kurs handelt es sich um die deutsche Politik, Geschichte und Kultur. Ab dem 1. Januar 2009 müssen Teilnehmer des O-Kurses zum Abschluss den bundeseinheitlichen Orientierungskurstest schreiben.
Das BAMF hat in dem regelmäßig aktualisierten Standardwerk eine fünfseitige Liste der zugelassenen Lehrwerke von August 2009 dargestellt. In der Spalte „Lehrwerke für den Integrationskurs“ befinden sich die Lehrwerke, die „vorbehaltlich einer Änderung der Zulassungskriterien als geeignetes Unterrichtsmaterial eingestuft“ (BAMF 2009a: 2) werden. „Sie sind gegebenenfalls durch zusätzliche Materialien zu ergänzen“ (ebd.: 2). Die Kursträger und Lehrkräfte können sich für ein geeignetes Lehrwerk von der Liste zugelassener Lehrwerke für ihren Unterricht entscheiden.
Im Mittelpunkt der Hausarbeit steht der Vergleich zwischen zwei Lehrwerken für den O-Kurs: 45 Stunden Deutschland (im Folgenden: 45 Stunden) und Pluspunkt Deutsch - Der Orientierungskurs (im Folgenden: Pluspunkt). Hierbei werden verschiedene Kriterien zur Kritik von Lehrwerken zu Rate gezogen. Es soll überprüft werden, inwiefern die beiden Lehrwerke den praktischen Teil des O-Kurses erfüllen.
Im ersten Kapitel wird der Integrationskurs vorgestellt. Im Anschluss daran werden Informationen von der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (im Folgenden: IntV) und dem Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs (im Folgenden: Integrationskurskonzept) in folgenden drei Richtungen zusammengefasst: die Ziele, der Umfang, die Teilnehmer und Abschlusstest.
2
In dem zweiten Kapitel steht der O-Kurs im Vordergrund. Dabei werden die im Integrationskurskonzept und im O-Kurscurriculum ausgelegten Zielsetzungen, Aufbau, Voraussetzungen für die Teilnehmenden, Ausrichtung der Themenbereiche sowie Methodik und Didaktik wiedergegeben.
Im dritten Kapitel werden die Lehrwerke 45 Stunden und Pluspunkt unter den Merkmalen -Kursmaterialien, interkulturelle Lernen und Visualisierung - verglichen. Um die Lehrwerke zu vergleichen, die für die Teilnehmer des O-Kurses vorliegen, wie das Ziel des Kapitels ist, muss „die vergleichende Bewertung von Lehrwerken“ vorgenommen werden (Neuner 1994: 17).
Zum Schluss soll ein Fazit über die Ergebnisse gezogen werden.
3
1 Darstellung des Integrationskurses
In diesem Kapitel werden das Ziel des Integrationskurses, den Kursumfang, die Teilnehmende sowie den Abschlusstest vom Integrationskurskonzept und IntV präsentiert.
1.1 Ziele
„Ziel des Integrationskurses ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit“ (BAMF 2008: 6). Es wird im ersten Kapitel des Integrationskurskonzeptes unter dem Titel „Ziele“ nach der IntV zusammengefasst:
Der Sprachkurs dient der erfolgreichen Vermittlung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse im Sinne der gesetzlich formulierten Integrationsziele und führt über Basis- und Aufbausprachkurs zum Niveau B1, das auf der Skala des GER 1 als erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung beschrieben ist.
Der Orientierungskurs dient der erfolgreichen Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit. Dies soll das Zurechtfinden in der Gesellschaft und den positiven Umgang mit der neuen Lebenswirklichkeit fördern (ebd.: 11).
1.2 Umfang
Der Integrationskurs umfasst 645 UE à 45 Minuten. Er ist in einen Sprachkurs mit 600 UE sowie einen O-Kurs mit 45 UE unterteilt.
„Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 UE und dem Aufbausprachkurs mit ebenfalls 300 UE. Basis- und Aufbausprachkurs bestehen jeweils aus drei Kursabschnitten mit 100 UE“ (ebd.: 8). Alle teilnahmeberechtigten Zuwanderer sollen vor Kursbeginn an einem Einstufungstest entsprechend nach dem „Einstufungssystem für die Integrationskurse in Deutschland“ teilnehmen. Damit kann man den je nach Vorkenntnissen den richtigen Kursabschnitt ermitteln sowie Alphabetisierungsbedarf feststellen. Darüber hinaus wird über- 1 GemeinsamerEuropäische Referenzrahmen für Sprachen (GER): Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen stellt eine gemeinsame Basis dar für die Entwicklung von zielsprachlichen Lehrplänen, curricularen Richtlinien, Prüfungen, Lehrwerken usw. in ganz Europa. Er beschreibt umfassend, was Lernende zu tun lernen müssen, um eine Sprache für kommunikative Zwecke zu benutzen, und welche Kenntnisse und Fertigkeiten sie entwickeln müssen, um in der Lage zu sein, kommunikativ erfolgreich zu handeln. Die Beschreibung deckt auch den kulturellen Kontext ab, in den Sprache eingebettet ist. Der Referenzrahmen definiert auch Kompetenzniveaus, sodass man Lernfortschritte lebenslang und auf jeder Stufe des Lernprozesses messen kann (Europarat 2001: 14).
4
prüft, ob die Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Integrationskurs für spezielle Zielgruppen nach § 13 IntV zu empfehlen ist (vgl. ebd.: 12). Wie viele Unterrichtseinheiten ein Teilnehmer mitmachen kann bzw. sollte, kommt darauf an, über welche Vorkenntnisse des Deutschen der Lerner verfügt (ob der Lerner Vorkenntnisse des Deutschen hat oder wie viel die Person die bereits Vorkenntnisse besitzt) und wie das Ergebnis des Einstufungstests ist. Ein Teilnehmer kann sein Kontingent von 600 UE ausschöpfen. „Nach Erreichen dieser Höchstförderdauer können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholt oder der Kurs auf eigene Kosten fortgesetzt werden. Im Einzelfall kann sich bis zum Erreichen des Lernziels die geförderte Anzahl von UE auch verringern“ (ebd.: 8).
Nach ordnungsgemäßer Teilnahme am Sprachkurs und an der abschließenden Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderung“ (im Folgenden: DTZ) kann zusätzlich 300 UE Sprachunterricht wiederholt werden, wenn ein Kursteilnehmer das Sprachniveau B1 nicht erreicht hat (vgl. ebd.: 9).
Der O-Kurs umfasst für alle Teilnehmenden einheitlich 45 UE. Woraus die Inhalte bestehen und wie der Ablauf für den O-Kurses ist, soll im nächsten Kapitel erläutertet werden.
1.3 Teilnehmende
Nicht alle Zuwanderer müssen am Integrationskurs teilnehmen. Auf der Internetseite von dem BAMF ist abzulesen, wer an einem Integrationskurs teilnehmen soll:
„Ausländer, die ab dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel erhalten haben, können zum Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende (abhängig vom Aufenthaltsstatus) Art auf Deutsch verständigen können. Zudem können Sie verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II 2 bekommen.
Ausländer, die vor dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel bekommen haben, können zum Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II bekommen oder wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
Deutsche Staatsangehörige, Spätaussiedler und EU-Bürger können nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden“ (BAMF 2009b).
2 „Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben erwerbsfähige hilfebedürftige Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Ausländer dann, wenn sie bereits eine Arbeitserlaubnis haben oder erhalten können und sie nicht allein wegen der Arbeitssuche in Deutschland aufenthaltsberechtigt sind. Ohne Beschäftigung zu sein (Arbeitslosigkeit) ist nicht Voraussetzung. Auch Selbständige können Alg. II erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind. Leistungen können auch nicht erwerbsfähige Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt leben und seiner Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen sind. Erwerbsfähig ist, wer unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
Hilfebedürftig ist, wer seinen eigenen Bedarf zum Lebensunterhalt und den Unterhaltsbedarf der mit ihm zusammen Lebenden nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann“ (Bundesagentur für Arbeit 2009: 32f.).
5
Arbeit zitieren:
Pei Pei, 2010, Der Einsatz von Lehrwerken in den Orientierungskursen. Ein Vergleich zwischen den Lehrwerken "45 Stunden Deutschland" und "Pluspunkt Deutsch - Der Orientierungskurs", München, GRIN Verlag GmbH
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Learning a second language is a hard task as I remenbered in the middle school my English teacher's saying "You shuold be a qualified dork boy before you learn a second language."So it is quite astornishing and surprising for a Chinese young girl to write something new in German.Great!
am Monday, January 24, 2011-