1. Einleitung
Am 13. März 1938 wurde de jure beschlossen, dass Österreich „ein Land Deutschlands“ 1 sei. Adolf Hitler war es gelungen, sein Vaterland dem Deutschen Reich „anzuschließen“.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Beziehungen zwischen Österreich und dem Deutschen Reich im Vorfeld des „Anschlusses“. Das Juli-Abkommen vom 11. Juli 1936 soll dabei eine zentrale Funktion einnehmen. Es wird untersucht, wie weit fortgeschritten und konkret die deutschen Bestrebungen bereits im Juli 1936 waren. Ferner soll untersucht werden, welche Möglichkeiten das Juli-Abkommen den Nationalsozialisten bot, um direkt Einfluss auf Österreich auszuüben.
Hierzu soll zunächst die außenpolitische Lage vor dem Zustandekommen des Juli-Abkommens erörtert werden. Dabei sollen besonders außenpolitische Zusammenhänge erläutert werden, die einen direkten Einfluss auf die Entstehung des Juli-Abkommens ausübten.
Die Quellenlage erweist sich als sehr gut. Das Juli-Abkommen kann in seiner ursprünglichen Form als edierte Version ebenso herangezogen werden, wie Briefwechsel, Gesprächsprotokolle und andere Zeugnisse der Ereignisse.
Für die Erarbeitung soll der für die Öffentlichkeit bestimmte Teil des Juli-Abkommens in seinem Wortlaut analysiert werden. Hiernach werden diese Ausführungen systematisch unter einer kritischen Betrachtung dem vertraulichen Gentlemen-Agreement gegenübergestellt. Weiterhin soll durch eine wechselseitige Perspektive der Kontrast zwischen dem Anspruch des Wortlautes und der politischen Realität des Gentlemen-Agreements erzeugt werden. Dafür werden einzelne und ausgewählte Artikel des Gentlemen-Agreements untersucht und kritisch hinterfragt.
1 RGBL 1938 I S. 237
2
2. Die außenpolitische Ausgangslage für das Juli-Abkommen
Nachdem der erste konkrete Versuch der Nationalsozialisten zur Einverleibung Österreichs im Juli 1934 gescheitert war 2 , ergaben sich für beiden Seiten neue Ausgangslagen für ihre weiterführende Außenpolitik.
Das Deutsche Reich versuchte zunächst die durch den Putschversuch verstimmten ausländischen Mächte zu besänftigen. Allen voran die Stresa-Front, bestehend aus Großbritannien, Frankreich und Italien, bestätigte stets die Notwendigkeit eines unabhängigen Österreichs und missbilligte demnach das Vorgehen des Deutschen Reiches. 3 Aus diesem Grunde versuchte Papen, als Sonderbotschafter in der österreichischen Frage, eine Änderung der Vorgehensweise zu verwirklichen. Hierzu bemerkte er bereits im Oktober 1934:
„Österreich muss uninteressant werden. Denn wenn niemand mehr über Österreich spricht, weil diese Frage nachgerade langweilig zu werden beginnt, dann werden die Österreicher Zeit haben, sich mit ihren eigenen inneren Angelegenheiten zu befassen, und mit Erstaunen feststellen, daß sie eine diktatorische Regierung besitzen, die alles in den Schatten stellt, was in den sogenannten faschistischen Ländern in dieser Hinsicht geschieht.“ 4
Tatsächlich erließ Goebbels im Januar 1935 die Anweisung, dass der österreichischen Frage in der deutschen Presse keinerlei Beachtung geschenkt werden dürfe. 5 Realpolitisch war diese Taktik jedoch keinerlei Grundlage für das deutsche Vorgehen. Durch das Flottenabkommen mit Großbritannien, das am 18. Juni 1935 verifiziert wurde, erlangte das Deutsche Reich erste Kompetenzen auf außenpolitischer Ebene zurück. Die Regierung des englischen Empires gestattete im Zuge ihrer Appeasement-Politik der deutschen Flotte eine erweiterte
2 Vgl. Eichstädt, Ulrich, Von Dollfuß zu Hitler. Geschichte des Anschlusses Österreichs 1933-
1938. Wiesbaden 1955, S. 22-61
3 Vgl. Ebd. S. 80 ff.
4 Zitiert nach: Schausberger, Norbert, Österreich und die nationalsozialistische Anschluß-Politik.
in: Funke, Manfred (Hrsg.), Hitler, Deutschland und die Mächte - Materialien zur Außenpolitik
des Dritten Reichs. Düsseldorf 1978, S. 737
5 Vgl. Ebd.
3
Aufrüstung zu betreiben. Hier setzte sich das Deutsche Reich mit britischer Absolution von den Bestimmungen des Versailler Vertrages ab. 6 Gleichzeitig konnte sich Hitler aus der außenpolitischen Isolation in Europa befreien.
Ein weiterer, in diesem Zusammenhang entscheidender Aspekt, war das Vorgehen Mussolinis gegen Abessinien. Im Oktober 1935 griff Mussolini das afrikanische Gebiet an und erwirkte so den Zerfall der kurz zuvor etablierten Stresa-Front. 7 Die anderen Staaten der Stresa-Front verurteilten das Vorgehen Mussolinis aufs Schärfste und brachen jegliche diplomatischen Beziehungen ab. Durch diese Konstellation konnte sich das Deutsche Reich sukzessive an Mussolini annähern, um die Stellung Italiens gegenüber einem souveränen Österreich zu erweichen. Dies ging soweit, als dass Mussolini relativ schnell dazu bereit war, ein nach außen souveränes aber von innen von deutscher Hand gelenktes Österreich zu akzeptieren, wenn denn die Grenze am Brenner eingehalten werden würde. Mussolini ging ferner von einem Österreich als „Satellit des Deutschen Reiches“ aus. 8
Für Österreich bedeutete der Zusammenbruch der Stresa-Front und die Zuwendung Mussolinis zum Deutschen Reich die völlige Zerstörung der außenpolitischen Hegemonie. Österreich musste sich in weitestgehender Isolation den „Anschluss-Bemühungen“ des Deutschen Reiches stellen.
Folglich können für die Motive des Juli-Abkommens zwischen dem Deutschen Reich und Österreich für beide Nationen unterschiedliche Motive attestiert werden. Während das Deutsche Reich durch die neue europäische Konstellation seine Bemühungen um Österreich intensivieren konnte, musste sich Österreich einem zunehmenden außenpolitischen Druck durch das Deutsche Reich und Italien stellen. Der österreichische Bundeskanzler Kurt Schuschnigg musste an einer Vermittlung zwischen ihm und Hitler arbeiten, um eine „Atempause“
6 Vgl. Artikel 181 des Versailler Vertrages, des eine strikte Begrenzung der deutschen
Kriegsmarine beinhaltet, die mit dem Flottenabkommen umgangen wurde. unter
http://www.vertrag-von-versailles.de/content/view/17/31/ Zugriff: 10.03.2008 um 14:37
7 Vgl. Mattioli, Aram, Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale
Bedeutung 1935 - 1941. Zürich 2006
8 Vgl. Reichhold, Ludwig, Der Kampf um Österreich. Die vaterländische Front und ihr Widerstand
gegen den Anschluss 1933-1938. Wien 1985, S. 196 f. 4
erlangen zu können. Diesem Gedanken folgend erweiterten sich die Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich, sodass im Juli 1936 ein Abkommen zwischen beiden Staaten unterzeichnet wurde.
3. Das Juli-Abkommen unter der kritischen Betrachtung des Wortlautes und des Gentlemen-Agreements
Der Wortlaut und somit der veröffentlichte Teil des Juli-Abkommens entspricht einer nahezu vollkommenen Entlastung Österreichs. Im ersten Artikel sichert die deutsche Regierung die „volle Souveränität des Bundesstaates Österreich“ 9 zu. Ein Vorgehen gegen die Bundesregierung Österreich, oder gar die Einverleibung Österreichs scheint durch diesen Artikel undenkbar.
Ferner geht die deutsche Regierung bei ihren Zugeständnissen noch weiter. Die Frage nach dem österreichischen Nationalsozialismus sei „eine innere Angelegenheit des anderen Landes, auf die sie weder unmittelbar noch mittelbar Einwirkung nehmen“ 10 werde. De facto würde dies bedeuten, dass die Regierung des Deutschen Reiches keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Intensität der nationalsozialistischen Tendenzen in Österreich Einfluss nehmen würde. Dies hätte zur Folge, dass die Bestrebungen in Bezug auf Propaganda für eine Angliederung Österreichs nicht stattfinden könnten. Die deutsche Regierung würde ihr mächtigstes politisches Mittel innerhalb Österreichs verlieren.
Erste Hinweise auf die realpolitische Bedeutung des Juli-Abkommens werden nur in Artikel drei des Wortlauts umrissen. Hier verpflichtet sich die Regierung Österreichs „ihre Politik im allgemeinen, wie insbesondere gegenüber dem Deutschen Reiche, stets auf jener grundsätzlichen Linie [zu, d. Verf.] halten, die der Tatsache, daß Österreich sich als deutscher Staat bekennt, entspricht“ 11 . Der Verweis auf eine gemeinsame deutsche Geschichte und Tradition ist besonders markant. Die Bedeutung eines gemeinsamen „Deutsch-Tums“ scheint als
9 Michaelis, Herbert (Hrsg.), Schraepler, Ernst (Hrsg.), Ursachen und Folgen vom deutschen
Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart -
Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte Bd. 11, Berlin 1966, S. 593
10 Ebd.
11 Ebd.
5
zentraler verbindender Faktor für die beiden Staaten als wesentlich. Die Formulierung impliziert, dass sich Österreich auf Grund seines Bekenntnisses ein deutscher Staat zu sein, ebenso zum Deutsche Reich bekenne.
Einen letzten Hinweis gibt die Absicht beider Länder für ihre neu entdeckte Harmonie durch eine „Reihe von Einzelmaßnahmen die hierzu notwendigen Voraussetzungen zu schaffen“ 12 . Diese Einzelmaßnahmen finden sich in dem der Öffentlichkeit vorenthaltenen Gentlemen-Agreement und zeigen die reale Verwirklichung der deutsch-österreichischen Beziehungen zulasten Österreichs auf.
Schlussfolgernd kann der Wortlaut des Juli-Abkommens als zensierte für die ausländische Presse vorbereitete Version der wahren Ereignisse gewertet werden. Österreich wahrte seine Souveränität, wodurch Hitler seine Friedensliebe ein erneutes Mal beweisen konnte. Das dies jedoch von der Wirklichkeit weit entfernt war, belegen die folgenden Aspekte.
3.1 Das Gentlemen-Agreement
Das Gentlemen-Agreement ist ein zehn Artikel umfassendes Zusatzabkommen zwischen Österreich und dem Deutschen Reich. Es ist als vertraulich eingestuft und somit nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen.
3.1.1 Gegenseitige kulturelle Beziehungen
Im zweiten Artikel des Gentlemen-Agreements wird wie bereits o.a. auf die Verbundenheit der beiden Staaten als deutschstämmige Nationen eingegangen. Auf Grundlage der „Zugehörigkeit beider Staaten zum deutschen Kulturkreis verpflichten sich beide Teile, sogleich von jeder aggressiven Verwendung im Funk-, Film-, Nachrichten- und Theaterwesen gegen den anderen Teil Abstand zu nehmen“ 13 . Wie schwierig sich die Legitimation des Kampfes der österreichischen
12 Michaelis, Herbert (Hrsg.), Schraepler, Ernst (Hrsg.), Ursachen und Folgen vom deutschen
Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart -
Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte Bd. 11, Berlin 1966, S. 594
13 Michaelis, Herbert (Hrsg.), Schraepler, Ernst (Hrsg.), Ursachen und Folgen vom deutschen
Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart -
Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte Bd. 11, Berlin 1966, S. 590 6
Arbeit zitieren:
Alexander Otto, 2008, Das Juli-Abkommen von 1936 als bilateraler Vertrag zwischen dem Dritten Reich und der Bundesrepublik Österreich, München, GRIN Verlag GmbH
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