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Inhalt
1 Einleitung 3
2 Unternehmerische Interessenorganisation 4
2.1 Geschichte und Gründe der Verbandsbildung 4
2.2 Drei Säulen unternehmerischer Interessenorganisation 5
3 Arbeitgeberverbände: Aufbau und Aufgaben 10
3.1 Organisationsstruktur 10
3.2 Organisationsgrad und Verbandsflucht 12
4 Politikformulierung und Organe. 15
5 Machtpotential der Arbeitgeberverbände 17
6 Fazit 19
Verzeichnis der verwendeten Literatur 21
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1 Einleitung
Im Kampf um das Kapital gelten heute Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbände als Sinnbilder der Interessenvertretung. Nach deutschem Recht sind sogar nur diese berechtigt, über Tarifverhandlungen und Arbeitskampf den Lohn der Arbeitnehmer auszuhandeln. Millionen von Erwerbstätigen profitieren also über eine Mitgliedschaft direkt und als Nicht-Mitglieder indirekt von deren Tätigkeit als Tarifvertragsparteien. So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese Akteure im Bereich der industriellen Beziehungen auf ein großes Forschungsinteresse stoßen. Auffällig ist jedoch die große Aufmerksamkeit für die Gewerkschaften. Dutzende wissenschaftliche Arbeiten und statistische Analysen haben den Aufbau, Mitgliederstrukturen, Funktionsweisen etc. bis ins kleinste Detail zerlegt. Dass dies bei den Arbeitgeberverbänden nicht in einem solchen Umfang geschehen ist, dürfte jedoch weniger an dem mangelnden Interesse der Wissenschaft liegen, als an der Verschwiegenheit der Arbeitgeberseite. Daten über Mitgliederzahlen werden schlicht zu diskret behandelt und auch ansonsten geben sich Arbeitgeber weitaus weniger offen als Gewerkschaften. Dennoch hat die Forschung auch im Bereich der unternehmerischen Interessenorganisation Fortschritte gemacht. Ziel dieser Arbeit soll es sein, aktuelle Erkenntnisse auf diesem Gebiet zusammenfassend darzustellen und anschließend kritisch zu bewerten. Dabei sollen die Ausführungen über die Geschichte der Verbandsbildung sowie die Säulen der Interessenvertretung in Deutschland einen allgemeinen Überblick zum Thema gewähren. Schwerpunkt dieser Arbeit bilden jedoch die Arbeitgeberverbände als klassische unternehmerische Interessenvertretung. Hier sollen nicht nur der Aufbau und die Aufgaben eingehend erläutert, sondern auch auf die einzelnen Verbandsorgane sowie die daraus resultierende Politikformulierung eingegangen werden. Des Weiteren von Interesse ist das tatsächliche Machtpotential der Arbeitgeberverbände. Empirische Daten sollen hierbei helfen, ein realistisches Bild vom tatsächlichen Einfluss auf die Höhe der Löhne zu zeichnen. Den Abschluss der Arbeit bildet ein Fazit, welches die gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst, bewertet und Schlussfolgerungen daraus zieht.
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2 Unternehmerische Interessenorganisation
2.1 Geschichte und Gründe der Verbandsbildung
Bereits vor der industriellen Revolution, im so genannten vorkapitalistischen Zeitalter, gab es mehrere Formen unternehmerischer Vereinigungen. Die bekanntesten Beispiele dürften die handwerklichen Zünfte und kaufmännischen Gilden des Mittelalters darstellen. Damals wie heute war das primäre Ziel solcher Verbände, im Bund die eigenen wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Häufig wird in diesem Zusammenhang die Deutsche Hanse erwähnt, welche ab dem 12. Jahrhundert als Vereinigung niederdeutscher Kaufleute fast 500 Jahre bestand.
Die Geschichte des heutigen Typus der Unternehmerverbände wird von Autoren wie Walter Simon eng mit den Entwicklungsphasen des Kapitalismus verbunden. 1 Mit Blick auf die Vergangenheit wirkt eine solche These nicht abwegig. So begann in Europa mit der Industrialisierung auch die schnelle Verbreitung des Kammerwesens in den einzelnen
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Nach der Reichsgründung im Jahre 1871 kam es schließlich zu einem regelrechten Boom an Verbandsgründungen von Schutzzollvereinen. Grund hierfür war der Wegfall innerdeutscher Zollschranken, welcher dazu führte, dass von 1871 bis 1880 mindestens viermal so viele Unternehmensverbände entstanden wie in den vorausgegangenen Jahrzehnten zusammengenommen. 3 Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als sich der Industriekapitalismus hin zum von Marx beschriebenen Monopolkapitalismus wandelte, entstanden auch zunehmend Verkaufsverbände. Heute bekannt als Kartelle und Syndikate, dienten diese der Preisregulierung über Absprache. Insgesamt lehrt uns die Vergangenheit, dass die unterschiedlichen Zusammenschlüsse
1 Vgl.: Walter, Simon: Macht und Herrschaft der Unternehmerverbände. BDI, BDA und DIHT im
ökonomischen und politischen System der BRD, Köln 1976, S. 13.
2 Kessler Gerhard: Die deutschen Arbeitgeberverbände, Leipzig 1907, S. 6. In: Müller-Jentsch, Walther:
Soziologie der industiellen Beziehungen. Eine Einführung, Frankfurt/New York 1997², S. 162.
3 Vgl.: Walter (1976, S.18)
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immer als Reflex auf die wirtschaftliche Entwicklung zu betrachten sind. Genauso verhielt es sich bei der Entstehung der uns heute bekannten Arbeitgeberverbände. Je mehr sich die Arbeiter solidarisierten, desto notwendiger wurde für die Arbeitgeber eine Reaktion auf diese Entwicklung. Den Zusammenhang beschrieb Gerhard Kessler bereits 1907 auf eindrucksvolle Weise: Die Gewerkschaft ist überall die primäre, der Arbeitgeberverband die sekundäre Erscheinung. Die Gewerkschaft greift ihrer Natur nach an, der Arbeitgeberverband wehrt ab. Die Gewerkschaft ist in ihrer Jugendzeit vornehmlich Streikverein, der Arbeitgeberverband Antistreikverein. Je früher in einem Gewerbe eine kräftige Gewerkschaft auftritt, um so früher bildet sich ein ausgeprägter 4
Ein oft zitiertes Beispiel ist die erste deutsche Gewerkschaft, der im Jahre 1869
materiellen und geistigen Interessen der
Aufgaben steht die Ordnung und Befestigung der geschäftlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere durch tatkräftige Mitwirkung bei der 6
Auf diese Weise reagierte der deutsche Buchdruckverein als erster Unternehmerverband auf die neuen Herausforderungen durch Arbeitnehmer und Gewerkschaften. Das Konzept, Gewerkschaften als Vertragspartner zu akzeptieren, blieb bis heute ein Charakteristikum moderner Interessenvertretung.
2.2 Drei Säulen unternehmerischer Interessenorganisation
Wie schon der Blick auf die Geschichte verdeutlicht, wurden und werden für jeden Zweck neue Vereinigungen gegründet. So ist auch nicht verwunderlich, dass heute zwischen mehreren Arten der Interessenorganisation unterschieden werden kann. Je nach 4 Kessler Gerhard: Die deutschen Arbeitgeberverbände, Leipzig 1907. In: Erdmann (1966, S. 53)
5 Erdmann, Gerhard: Die deutschen Arbeitgeberverbände im sozialgeschichtlichen Wandel der Zeit,
Neuwied/Berlin 1966, S. 54.
6 Erdmann (1966, S. 54)
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Handlungsschwerpunkt und Adressaten der Politik, differenziert sich in Deutschland die Unternehmensvertretung in drei Teilgebiete. Fast die Regel sind dabei mehrfache Mitgliedschaften der Unternehmen. Um die Vollständigkeit zu garantieren, werden beim folgenden Überblick auch Wirtschaftsverbände sowie Industrie- und Handelskammern berücksichtigt. Die Arbeitgeber-verbände finden als Untersuchungsschwerpunkt jedoch eine besondere Beachtung.
Eine Säule der Interessenorganisation bilden die Unternehmer- und Wirtschaftsverbände, welche die breit gefächerten gemeinsamen wirtschaftspolitischen Belange der Industrie (u. a. Steuerwesen, Wirtschaftsrecht) durch lobbying gegenüber Parlament, Parteien und Öffentlich-keit vertreten. 7 Um dies zu verdeutlichen reicht beispielsweise der Blick in die Satzung des Wirtschaftsverbands Windkraftwerke e.V.: Zielsetzung des Verbandes ist in erster Linie die Sicherung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Insbesondere setzt sich der WVW für die Beibehaltung und Verbesserung des Gesetzes zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), die Sicherung einer ausreichenden Stromeinspeisungsvergütung und die Gestaltung der energierechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten erneuerbarer Energien ein. 8
Das Engagement der Wirtschaftsverbände beschränkt sich also vornehmlich auf die Beeinflussung der Politik zu eigenen Gunsten. Den Dachverband bildet der Bundesverband der deutschen Industrie [BDI].
Eine weitere Säule bilden die Industrie- und Handelskammern. Mit insgesamt 80 Vertretern in Deutschland verteidigen diese die Interessen der gewerblichen Wirtschaft auf regionaler Ebene. Im Gegensatz zu den Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden handelt es sich bei der juristischen Person nicht um einen eingetragenen Verein, sondern um eine öffentlich rechtliche Körperschaft. Das wiederum heißt, dass den Kammern auch staatliche und halbstaatliche Aufgaben zugetragen werden. Dazu gehören etwa gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte und Behörden. Des Weiteren ist eine Mitgliedschaft für alle Unternehmen, welche im Handelsregister eingetragen sind,
7 Vgl.: Keller, Berndt: Einführung in die Arbeitspolitik. Arbeitsbeziehungen und Arbeitsmarkt in
sozialwissenschaftlicher Perspektive, München/Wien 1997, S. 10.
8 Internet: http://www.wvwindkraft.de/seite2.shtm?http://www.wvwindkraft.de/wir/1/ziele.htm
(Aufgerufen am: 11. September 2008)
Arbeit zitieren:
Nikolai Schön, 2008, Unternehmerische Interessenorganisation, München, GRIN Verlag GmbH
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