1. Einführung
Wir sind ein deutsches Kosmetikunternehmen und führen seit mehreren Jahren mehr oder weniger erfolgreich Sonnencremes im Premiumsegment. Nun ist uns als eines der führenden Innovationsunternehmen Deutschlands, im Bereich Kosmetikartikel, eine weitere Entwicklung gelungen, die uns nun auch die Tür des internationalen Marktes öffnet. Als Mitarbeiter des Vorstandsstabs kann ich nun nach mehren Jahren Forschung mit Stolz verkünden, dass uns eine exklusive Sonnencreme mit automatisch, sich der Sonnenintensität anpassendem Sonnenschutzfaktor gelungen ist. Vor diesem Hintergrund bat die Geschäftleitung um die Beantwortung einiger marketing- sowie rechtlicher Fragen.
Somit werden sich die nachfolgenden Ausführungen mit der Betrachtung patentrechtlicher Rahmenbedingungen beschäftigen und versuchen betriebswirtschaftliche Entscheidungsorientierungen zu geben. Einige kurze geschichtliche Ausführungen sollen den Einstieg in das Patentrecht erleichtern.
2. Geschichte des Deutschen Patentrechts
Die Geschichte des Patentgesetzes ist bis in die Zeit von Athenäus dem Älteren (Grieche) um 720 v. Chr. zurückzuverfolgen. Der Ursprung des Wortes „Patent“ liegt in
königlichen Erlassen und Verordnungen. 1 Das deutsche Patentgesetz, so wie wir es kennen, geht auf das Reichspatentgesetz vom 25. Mai 1877 zurück. Dieses Gesetz ergab die Möglichkeit erstmals Erfindungen durch landesherrliche Schutzbriefe zu privilegieren (sog. Erfinderprivileg). Die heutige Grundlage des Patentgesetzes in
Deutschland ist das Patentgesetz von 1981. 2
1 Vgl. Mächtel F. (2009), Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, S.10
2 Vgl. Däbritz E. (2001), Patente: Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie?
Wie geht man mit ihnen um? 2. Aufl. - München: Beck, S. 1
II
3. Wozu Patentschutz?
Der Sinn des Patentschutzes liegt in erster Linie darin, „ innovative Produkte und
Verfahren vor unerwünschter Nachahmung zu schützen.“ 3
„Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen.“ 4
Der Patentinhaber hat also die alleinige Befugnis zur Nutzung des ihm geschützten Gegenstandes und ein anderer darf ohne seine Zustimmung die geschützte Erfindung nicht benutzten. D.h. er hat das Recht, anderen, die Nutzung seines patentgeschützten
Gegenstandes zu verbieten. 5 Das Ziel einer Patenanmeldung ist es, ein zeitlich befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol zu erlangen. Besitzt man ein Patent, so hat man die Möglichkeit seine Erfindung selbst zu verwerten und sich die beste Ausgangssituation am Markt zu schaffen. Das, durch dass Patent erlangte Schutzrecht kann man verkaufen oder eine Lizenz vergeben. Das Patentportfolio eines Unternehmens stellt einen sehr wichtigen Eigentumswert dar, stärkt Firmen, als einen wichtigen Standortfaktor, gegenüber weltweiter Konkurrenz und macht Aussagen über die innovative Kraft eines Unternehmens oder Erfinders. Des Weiteren erfüllen sie eine wichtige Rolle im technologischen Transfer, indem sie helfen können unternehmerische Kooperationen und Partner für weitere Entwicklungen zu finden oder um einfach nur Fördermittel zu kassieren. Durch Patente kann man hohe Entwicklungskosten absichern. Sie können durch erfolgreiche Vermarktungsstrategien Reinvestitionen ermöglichen, um weiter in Forschung und Entwicklung zu investieren. Gleichzeitig hat eine Bekanntmachung einer Erfindung eine wichtige Informationsfunktion zum Anreiz für weitere Innovationen.
3 http://www.deutsches-patentamt.de/patent/patentschutz/index.html
4 § 9 PatG
5 Däbritz E. (2001), Patente: Wie versteht man sie? Wie bekommt man sie? Wie geht man mit ihnen um?
2. Aufl. - München: Beck, S. 1
III
4. Was kann patentiert werden?
Erfindungen aus allen Gebieten der Technik sind patentierbar. Wichtig dabei ist, dass eine Erfindung nachvollziehbar dargestellt wird und ausführbar ist. Der Paragraph 1 des Patentgesetzes enthält die drei entscheidenden Kriterien für die Patentierbarkeit einer
Erfindung. 6 :
• Neuheit,
• Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit und
• gewerbliche Anwendbarkeit. 7
Eine Erfindung gilt als Neuheit, sofern sie nicht zum momentanen Stand der Technik gehört. Darunter fallen alle Kenntnisse, die global vor der Anmeldung der Innovation in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Darunter zählen mündliche Beschreibungen, wie zum Beispiel ein Vortrag auf einer Tagung oder schriftliche Beschreibungen, wie zum Beispiel Zeitschriften, Bücher und Patente aber auch deren vorherige Benutzung oder Ausstellungen. Daher ist man als Erfinder dringend angehalten, seine Innovationen vor der Anmeldung geheim zu halten, denn auch eigens vom Erfinder veröffentliche Informationen, zählen dann zum Stand der
Technik. 8
Erfinderische Tätigkeit heißt, sich vom Stand der Technik in ausreichendem Maß abzuheben. Denn wenn es sich um eine nur kleine, sehr naheliegende Neuerung handelt,
dennoch weltweit neu ist, wird sie nicht selbstverständlich zum Patent führen. 9
Die Gewerbliche Anwendbarkeit liegt vor, wenn die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden
kann. 10
Nur auf technische Erfindungen kann ein Patent erteilt werden. Da sich die Wissenschaft und Technik stetig weiterentwickelt, definiert sie die Gebiete, für die Patentschutz gefordert werden kann, ständig neu. Aus diesem Grund gibt es auch keine
Definition im Sinne des Patentgesetzes, was eine technische Erfindung ist. 11
6 Vgl. http://www.deutsches-patentamt.de/patent/patentschutz/index.html
7 Vgl. § 1 PatG
8 Vgl. § 3 Abs. 1 PatG
9 Vgl. § 4 PatG
10 Vgl. § 5 Abs. 1 PatG
11 Vgl. http://www.deutsches-patentamt.de/patent/patentschutz/index.html
IV
Arbeit zitieren:
Florian Brauße, 2010, Patentrechtliche Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftliche Entscheidungsorientierungen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
BWL - Recht: Patentrechtliche Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftliche Entscheidungsorientierungen ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
BWL - Recht: neuer Titel erschienen: Patentrechtliche Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftliche Entscheidungsorientierungen
Florian Brauße hat einen neuen Text hochgeladen
Der Schutzbereich von Patenten 1: Mechanik und technische Physik
Fritz Dolder, Jannis Faupel
Europäisches und internationales Patentrecht
Einführung zum Europäischen Pa...
Stephan Gruber, Ludwig von Zumbusch, Andreas Haberl, Axel Oldekop, Matthias Brandi-Dohrn, Ian Muir
Schutz vor Abschiebung bei drohender Folter oder unmenschlicher oder e...
Refoulement-Verbote im Völkerr...
Ralf Alleweldt
Der Schutz von Sportgroßveranstaltungen gegen Ambush Marketing
Gewerblicher Rechtsschutz nach...
Nikolaus Melwitz
Einführung in die Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
mit Fallbeispielen, Übungsaufg...
Volker Breithecker, Ralf Klapdor
Der Schutz grundlegender Menschenrechte durch militärische Maßnahmen d...
Das Ende staatlicher Souveräni...
Heike Gading
0 Kommentare