Hausarbeit zum Thema „Bildung und soziale Ungleichheit“
Die Debatten um die Bildungsungleichheit sind im 21. Jahrhundert präsenter denn je. Die Diskussionen um die Bildung in der Bundesrepublik Deutschland gehören zu einer der wichtigsten sozialen Fragen dieses Jahrhunderts. Die bildungspolitischen Missstände sind hauptsächlich durch die Ergebnisse der so genannten PISA-Studie, die erstmalig im Jahr 2001 veröffentlicht wurde, offen gelegt und in diesem Ausmaß bewusst wahrgenommen worden. Sowohl die Politiker als auch die Gesellschaft erkannten, dass die Probleme des Bildungssystems weitaus gravierender sind, als zuvor angenommen. Es wurde erkannt, dass die Bildungsgerechtigkeit, die seit mehr als einem halben Jahrhundert angestrebt wurde, gescheitert ist. In der PISA-Studie wurde festgestellt, dass die deutschen Schüler eher mittelmäßige Ergebnisse erzielen. Zudem wurde befunden, dass in keinem anderen Land der Bildungserfolg derart stark von der sozialen Herkunft der Schüler abhängt wie in Deutschland. Sowohl die Bildungsreform als auch der Ausbau der weiterführenden Bildung konnten dieses Ergebnis nicht verhindern. Aufgrund der erzielten schlechten Ergebnisse in der PISA-Studie sind von Politikern und Pädagogen diverse Überlegungen und Untersuchungen zur Behebung dieser Bildungslücken angestellt und mehr oder weniger plausible Erklärungsversuche und Theorien aufgestellt worden. Auf diese wird am Ende der Hausarbeit eingegangen.
Diese Hausarbeit basiert insbesondere auf dem Auszug des Kapitels 4 von Bernhard Gill „Schule in der Wissensgesellschaft“, wie auch dem Buch „Bildung als Privileg“ von Rolf Becker und verschiedenen Ergebnissen der PISA-Studie.
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Hausarbeit zum Thema „Bildung und soziale Ungleichheit“
In Meyers Konversationslexikon 1 wird Bildung wie folgt definiert: „Der Begriff B. bezeichnet die Entwicklung des Menschen im Hinblick auf seine geistigen, seelischen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten. […] Bildung gilt heute (Wortstellung verändert) vor allem als lebenslange, nie endgültig abschließbare Leistung der Eigentätigkeit und Selbstbestimmung des sich bildenden Menschen.“ (Bd. 3, S. 16)
In dieser Definition kommt implizit zum Ausdruck, dass der Begriff der Bildung als eine Bildung des Ichs, als eine Bildung der Persönlichkeit verstanden werden muss. Im Alltagsdenken findet der Begriff der Bildung häufig fälschlicherweise eine adäquate Verwendung zu Begriffen wie „Wissensvermittlung“ und „Erziehung“. Mit der Bildung wird somit eigentlich primär ein Selbstzweck verfolgt und darf nur sekundär als Instrument für den Beruf angesehen werden.
Die Selbstentfaltung steht im 21. Jahrhundert stark im Hintergrund, bisweilen ist sie gar nicht mehr präsent. Bernhard Gill untermauert diese These insofern noch, indem er bemerkt, dass die Bildung nur noch in den bildungsnahen Milieus eine emphatische Bedeutung besitzt und sie „weniger als Mittel zum Zweck, sondern als Wert an sich aufgefasst“ (S. 8) wird. Hingegen haben die bildungsfernen Schichten eher eine instrumentelle Einstellung gegenüber Bildung. Der Bildungstitel wird zu einer Lebensnotwendigkeit; er wird jedoch nicht als Lebensform von Kindheit an verinnerlicht. (vgl. hierzu Gill S. 8) Aus diesem neuen Verständnis des Bildungsbegriffes folgt unabdingbar, dass die Individualisierung, wie auch Werte und Normen in den Hintergrund und beruflich angepasste Fertig- und Fähigkeiten in den Vordergrund rücken. Anschließend an diesen Gedankengang kann man festhalten, dass Bildung zwar die soziale Ungleichheit fördert, wie es die PISA-Studie hervorgebracht hat, jedoch sollte die Bildung auch die Individualität jedes Einzelnen normieren. Die Bildung darf nicht nur als in negativer Weise verstärkendes Element der sozialen Ungleichheit betrachtet werden, sondern kann auch positiv als Individuen fördernd angesehen werden.
1 Meyers Lexikonredaktion: Meyers Grosses Taschenlexikon in 25 Bänden. Bd. 3. 7. neu bearb. Aufl.
Mannheim 1999.
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Hausarbeit zum Thema „Bildung und soziale Ungleichheit“
„Soziale Ungleichheit ist ein Begriff aus der Soziologie und bezeichnet Formen relativ dauerhafter ungleicher Verteilung materieller oder immaterieller Ressourcen in einer Gesellschaft und die daraus resultierenden unterschiedlichen Möglichkeiten zur Teilhabe an dieser.“ 2
Soziale Ungleichheit gibt es seit jeher in jeder der uns bekannten Formen von Gesellschaft. Sie erscheint häufig als naturgegebenes Phänomen, ist jedoch immer aus der Gesellschaft heraus entstanden und hat sich entwickelt. Die soziale Ungleichheit wird negativ bewertet und als gesellschaftliches Problem angesehen. Bezogen auf die Bildung meint die soziale Ungleichheit die unterschiedlichen Ausgangssituationen zur Leistungserzielung in unserem Bildungssystem.
Bevor man den Gedanken der Bildungsungleichheit weiter verfolgen kann, ist es für das Verständnis hilfreich die soziale Funktion des Bildungssystems darzustellen. Das Bildungssystem hat zwei grundsätzliche Funktionen: Zum einen ist es die Platzierungs- oder Statuszuweisungsfunktion und zum anderen die Auslese- oder Selektionsfunktion. Über das Bildungssystem wird ein Zugang zu verschiedenen sozialen Positionen mit ihren Privilegien und auch Benachteiligungen ermöglicht, den so genannten „sozialen Schichten“. Außerdem sind auch der Auf- und Abstieg in einer Gesellschaft stark an das Bildungsniveau gekoppelt.
Bildungssysteme sollen vordergründig nach „Leistung“ auslesen. Selektion durch das Bildungssystem bedeutet jedoch auch immer eine soziale Auslese, d.h. nach sozialen Merkmalen, wie z.B. soziale oder regionale Herkunft, Nationalität und Geschlecht. Diese Merkmale beeinflussen die Bildungschancen. Diese Auslese nach sozialen Kriterien wird zu dem Zeitpunkt kritisch, wenn das im Grundgesetz verankerte Prin-
2 entnommenvon: URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Benachteiligung (letzter Zugriff: 19.02.08)
3 in enger Anlehnung an: URL: http://www.soziologie.uni-
rostock.de/berger/sozialstrukturvorlesung/Sozialstruktur_Vorlesung_WiSe0708_Folien12-Bildung.pdf (letzter Zugriff: 13.02.2008)
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Hausarbeit zum Thema „Bildung und soziale Ungleichheit“
zip der Chancengleichheit verletzt wird. Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. […] (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 4
In den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten war es eine Selbstverständlichkeit, dass ein bestimmter Schultyp für die jeweilige Schicht reserviert war. Bis in das frühe 20. Jahrhundert fand noch eine standesgemäße Bildung statt. Konkret bedeutet dies, dass die Schullaufbahn eines Kindes vorherbestimmt ist, je nachdem in welche Schicht es hineingeboren wird. Bei dieser Vorgehensweise werden die individuellen Begabungen und Talente in der Schullaufbahn nicht berücksichtigt. Einem Bauernkind z.B. wird die höhere Schullaufbahn im Voraus verwehrt, da diese für die Kinder aus der Oberschicht vorgesehen ist. Es existierte eine starke Undurchlässigkeit zwischen den einzelnen Schultypen, welche nicht durch eigene Anstrengungen, wie z.B. Fleiß, durchbrochen werden konnte. Da zu dieser Zeit stets ein homogener Schichtenschluss angestrebt wurde, bestand auch kaum eine Möglichkeit durch eine Heirat in eine höhere Schicht zu gelangen. Durch dieses Festhalten bzw. Festgehalten werden an bzw. in einer Schicht, wurde soziale Ungleichheit immer wieder reproduziert und es waren kaum Ausstiegsmöglichkeiten vorhanden. Diese Reproduktion der sozialen Ungleichheit wurde im Mittelalter als von Gott gewollt betrachtet, da man glaubte, dass Gott jedem Menschen seine gemäße Stellung in der Schöpfung zugewiesen hat. Bereits Aristoteles hat im 4. Jahrhundert v. Chr. argumentiert, dass die soziale Ungleichheit ein naturgegebenes Phänomen ist. Zur Zeit der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert wurde dieser Gedanke bereits heftig kritisiert und die moralische und rechtliche Gleichheit aller Menschen wurde zur Parole dieser Epoche. Im 20. Jahrhundert wurde jedoch erst dieses ständische Denken revidiert und es rückte das Motiv der Chancengleichheit immer mehr in den Vordergrund. Das ständische Denken hat sich al-
4 Grundgesetzfür die Bundesrepublik Deutschland Stand 28. August 2006: URL:
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg.html (letzter Zugriff: 18.02.08)
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lerdings bis heute, wenn auch nur in geringem Umfang, in der so genannten konservativen Bildungspolitik (Erläuterungen hierzu unter Punkt 4.1) gehalten. Ein Resultat aus dem Umdenken im 20. Jahrhundert war die Bildungsreform in den 1960er Jahren, welche unter anderem durch den Sputnik-Schock im Jahr 1957 ausgelöst wurde. Das Qualifikationsniveau der Schulabsolventen sollte verbessert werden, wie auch ein Ausgleich der sozialen Benachteiligung stattfinden sollte. Das Bildungssystem wurde in seinem Grundaufbau kaum verändert, jedoch erheblich vergrößert. Mit diesem Ausbau der Bildungsinstitutionen ging eine gewaltige Bildungsexpansion einher, welche wiederum dazu führte, dass Bildungsabschlüsse immer mehr an zentraler Bedeutung zunahmen. Eine Folge hiervon war die „Flucht aus der Volksschule“ (Helmut
Schelsky). Das Reformziel des Ausgleichs der Bildungsbenachteiligung konnte direkt nicht erreicht werden. Die folgende Grafik veranschaulicht dieses:
Die Zahl der studierenden Arbeiterkinder ist im Vergleich zwischen den Jahren 1969 und 1999 zwar stark gestiegen, jedoch auch die Zahlen der studierenden Selbstständigen- und Beamtenkinder. Würde man die Zahlen der studierenden Arbeiterkinder zwischen den Jahren 1969 und 1999 isoliert betrachten, könnte man davon sprechen, dass die Arbeiterkinder sozial weniger benachteiligt werden. Im Vergleich zu den
5 entnommen von: Bernhard Gill „Schule in der Wissensgesellschaft“ Kapitel 4 S. 6
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Arbeit zitieren:
B.A. Ann-Christin Graé, 2008, Bildung und soziale Ungleichheit, München, GRIN Verlag GmbH
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