Vorwort
Mit dem Wunsch an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Dresden zu studieren, entschied ich mich im Jahr 2006 für eine fundierte theoretische und praxisorientierte Ausbildung. Mein Ziel ist es nun, dieses Studium nach vier Jahren mit einer interessanten und aufschlussreichen Abschlussarbeit erfolgreich zu beenden. Das Thema „Islamic Finance - Islamkonforme Finanzgeschäfte in Europa“ stellt für mich zum einen die optimale Verknüpfung meiner individuell gewählten Studienschwerpunkte und Wahlpflichtfächer wie „Management von Banken und Versicherungen“ und „Europäische Integration und Weltwirtschaft“ dar und gibt mir darüber hinaus die Möglichkeit meine persönlichen Interessen für exotische Kulturen einfließen zu lassen und deren Konzept zum Umgang mit Ressourcen zu analysieren.
Diese Diplomarbeit versteht sich nicht als wertender Vergleich einzelner Religionen, sie soll lediglich über die einzelnen religiösen Aspekte informieren und zudem erklären wie Finanzdienstleistungen mit religiösen und rechtlichen Restriktionen funktionieren.
Als ich meine Nachforschungen für diese Diplomarbeit begann, ergab die Google Suchanfrage für die Begriffe „Islamic Finance“ ca. 8.990.000 Einträge. Bei der Evaluation der einzelnen Verweise in deutscher bzw. englischer Sprache und vor allem bei der intensiven Literaturrecherche in der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek bemerkte ich, dass immer noch sehr viel Unwissenheit, Unklarheit und Oberflächlichkeit in den Quellen steckte und sich teilweise widersprechende Aussagen in ein und demselben Dokument gemacht wurden. Ohne eine religiöse Auseinandersetzung mit dem Koran und der Sunna, die wenigen deutschen Standardwerke wie bspw. „Islamic Finance - Islam-gerechte Finanzanlagen und Finanzierungen“ von Gassner und Wackerbeck, sowie der Hilfe einiger Deutsche Bank Mitarbeiter in Frankfurt/Main wäre diese Diplomarbeit sicher nicht zu schaffen gewesen. Ich hoffe daher, dass dem Leser mit dieser Arbeit ein interessanter und aufschlussreicher Einblick in die Welt des „Islamic Finance“ gewährt wird.
Dresden den 26. November 2010
Sven Gußmann.
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Danksagung
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Personen bedanken, welche mich bei der Erstellung dieser Arbeit begleiteten. Ein besonderer Dank gilt meinem Betreuer Herrn Prof. Dr. Ortmanns, der mich mit sehr viel Engagement, guten Ideen und unermüdlichen Einsatz bei dieser Diplomarbeit unterstützte und immer ein offenes Ohr für meine Fragen und Anmerkungen hatte.
Großer Dank gebührt auch meiner Freundin Anne-Susanna Götzelt, die während der letzten drei Monate auf viel gemeinsame Zeit verzichten musste und stets ein gutes Gespür für mich und meine Befindlichkeiten bewies.
Dresden, den 26. November 2010
Sven Gußmann.
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Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 6
Allgemeine Abkürzungen 6
Themenbezogene Abkürzungen. 7
Abbildungsverzeichnis. 8
Tabellenverzeichnis. 9
Verzeichnis der arabischen Begriffe 10
Symbolverzeichnis 12
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung. 1
1.2 Zielsetzung 2
1.3 Vorgehensweise. 2
2. Der Islam. 4
2.1 Der Koran - die Grundlage des Islams. 4
2.2 Die Schari’a - der islamische Rechtsrahmen 5
2.3 Das islamische Wirtschaftssystem 11
2.4 Geschichte Islamic Finance 14
2.5 Wichtigste Islamische Finanzzentren 15
3. Der Markt und die Zielgruppe. 18
3.1 Die Marktanalyse. 19
3.2 Die Zielgruppenanalyse. 21
4. Islamische Investitions- und Finanzierungstechniken 24
4.1 Fremdkapitaltechniken 24
4.2 Eigenkapitaltechniken 29
4.3 Leasing 31
4.4 Sonstige Instrumente und Techniken 32
5. Islamische Finanzprodukte und Dienstleistungen. 33
5.1 Konten 33
5.2 Karten 34
5.3 Kredite 34
5.4 Islamische Anleihen (Sukuk) 36
5.5 Aktien 39
5.6 Islamische Fonds 41
5.7 Derivate 43
5.8 Islamische Versicherungen (Takaful / Retakaful) 44
4
6. Das islamische Finanzwesen in der Praxis. 47
6.1 Der Vergleich von Schari’a-konformen mit konventionellen Produkten. 47
6.1.1 Konten 47
6.1.2 Karten. 48
6.1.3 Kredite. 48
6.1.4 Anleihen 49
6.1.5 Aktien. 51
6.1.6 Derivate 54
6.1.7 Zertifikate. 54
6.1.8 Versicherungen 55
6.2 Erfolgreiche westliche Anbieter 56
7. Herausforderungen für das islamische Finanzwesen 58
7.1 Produktspezifische Herausforderungen. 58
7.2 Betriebswirtschaftliche Herausforderungen 59
7.3 Volkswirtschaftliche Herausforderungen. 61
8. Gesamtbetrachtung. 64
8.1 Zusammenfassung 64
8.2 Zukunftsausblick 65
Anlagenverzeichnis 67
Anlagen 68
Quellenverzeichnis 76
5
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeine Abkürzungen Abb. Abbildung Abs. Absatz Anl. Anlage Aufl. Auflage bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa Diss. Dissertation ebd. ebenda etc. et cetera f. und die folgende (Seite) ff. und die folgenden (Seiten) ggfs. gegebenenfalls g Gramm Hrsg. Herausgeber i.V.m. in Verbindung mit kg Kilogramm Mio. Millionen Mrd. Milliarden n. Chr. nach Christus Nr. Nummer o.O. ohne Ort o.S. ohne Seitenangabe o.V. ohne Verfasser p.a. per annum S. Seite u.a. unter anderem Univ. Universität Vgl. Vergleich z.B. zum Beispiel zugel. zugelassene
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Themenbezogene Abkürzungen AG Aktiengesellschaft AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AAOIFI Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions ATIAD Verband türkischer Unternehmer und Industrieler in Europa e.V. BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BGB Bürgerliches Gesetzbuch BRD Bundesrepublik Deutschland CAGR Compound Annual Growth Rate DAX Deutscher Aktien Index DJIM Dow Jones Islamic Market Index EU Euroäische Union EUR Euro EURIBOR Euro Interbank Offered Rate FTSE Financial Times Stock Exchange Index GCC Cooperation Council for the Arab States of the Gulf GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung IFIBAF Institute for Islamic Banking and Finance IFRS International Financial Reporting Standards IAIB International Association of Islamic Banks IMF International Monetary Fund Int-$ Internationaler Dollar KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau LIBOR London Interbank Offered Rate Ltd. Limited S&P Standard & Poor’s UK Vereinigtes Königreich UN / UNO Vereinte Nationen USA Vereinigte Staaten von Amerika USD US-Dollar US-GAAP United States Generally Accepted Accounting
VAE Vereinigte Arabische Emirate
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 01: Stichting Sachsen-Anhalt Sukuk - Transaction Structure. 51
Abbildung 02: Zusammensetzung von S P 500 und S P 500 Shariah. 53
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 01: Industrieverteilung S P CNX Shariah Indices 52
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Verzeichnis der arabischen Begriffe
Aleviten aus Anatolien stammende Form des schiitischen Islams Allah Gott Bai' / Bay Kaufgeschäft Bai' al-Arbun islamkonforme Anzahlung mit Widerrufsoption Bai' al-Inah islamkonformer Verkauf mit anschließendem Rückkauf Bai' al-Salam islamkonformes Termingeschäft Bai' al-Tawarruq islamkonformer Verkauf mit anschließendem Weiterverkauf Fard Verpflichtend Fiqh Islamische Rechtswissenschaft Fiqh Musamalat Regeln für zwischenmenschliche und geschäftliche Beziehungen Gharar Unsicherheit, Spekulation Gharar fahish bedeutende, schwerwiegende Unsicherheit Gharar yasir unbedeutende, triviale Unsicherheit Hadd vorgesehene Ahndung für Straftatbestände Hadith wörtliche Überlieferungen, Berichte von Mohammed Halal Erlaubt, Rein Haram Verboten, Tabu Hawala / Hawalah islamischer Zahlungsmitteltransfer Hudud islamischer Wertekanon, Plural von Hadd Ijara islamkonforme Leasing-Finanzierung (Pure) Ijara islamkonformen Leasing-Finanzierung (Standardform) Ijara wa Iqtina islamkonformen Leasing-Finanzierung (Spezialform) Kijas Schlussfolgerungen aus Koran und Sunna Koran Heilige Schrift des Islam Makruh Geduldet Maysir Glücksspiel Medina Zweitheiligste Stadt im Islam, Stadt des Propheten Mekka Heiligste Stadt des Islam, beheimatet die Kaaba Mohammed Prophet, welcher die Offenbarung Allahs empfing Mudaraba / Mudarabah islamkonforme Beteiligungsfinanzierung
Mudaraba al-Muqayyada beschränkte Beteiligungsfinanzierung Mudaraba al-Mutlaqa unbeschränkte Beteiligungsfinanzierung Mudarib Unternehmer Mujir Leasinggeber Mustajir Leasingnehmer Murabaha / Murabahah islamkonforme Handelsfinanzierung Musharaka / Musharakah islamkonforme Beteiligungsfinanzierung Gewinn und Verlust werden geteilt Nisab Vermögensobergrenze ab welcher Zakat zu zahlen ist Qimar Glücksspiel Rab al-Mal Investor (Bank, Fremdkapitalgeber) Riba Geldzins, Wucher Riba al-Buyu Riba auf den Kauf und Verkauf Riba al-Fadl Spezialfall, Riba auf den Kauf und Verkauf Riba al-Nasi’ah Riba auf das Verleihen und Leihen Riba al-Nisa Spezialfall, Riba auf den Kauf und Verkauf Sakk islamkonforme zinslose Anleihe Sarf islamsicher Währungshandel Schia zweitgrößte islamische Konfession Schiiten Anhänger der Schia Schari’a religiös legitimiertes, unabänderliches Gesetz des Islam Schari’a Board religiöses Überwachungsgremium in islamischen Unternehmen Sukuk islamkonforme zinslose Anleihe, Plural von Sakk Sukuk al-Ijara islamkonformer Leih- oder Leihkaufvertrag Sukuk al-Mudaraba islamkonforme Art der Gewinnaufteilung Sunna Brauch, gewohnte Handlungsweise Sunniten größte islamische Konfession Sure Abschnitt/Kapitel des Korans Ulama / Ulema islamischer Religionsgelehrter Wadi’ah islamische Kontoform Wakala /Wakalah islamischer Vermittlungsvertrag Waqf Dauerhafte Bewahrung von Eigentum Zakah / Zakat religiöse Zwangsabgabe von 2,5 % des Vermögens
11
Symbolverzeichnis
+ Additionszeichen
-Subtraktionszeichen / Divisionszeichen * Multiplikationszeichen > Relationszeichen (Größer als) < Relationszeichen (Kleiner als) = Gleichheitszeichen % Prozentzeichen ≈ Rundungszeichen
§ Paragraphenzeichen & und
$ US-Dollar € Euro £ Pfund Sterling
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1. Einleitung
Die Begriffe „Islamic Banking“ und „Islamic Finance“, also islamkonforme Finanzprodukte und Finanzierungstechniken, unterliegen aktuell, egal ob Frankfurt, London oder New York, einem weltweiten Hype. Das mag zum einen an den arabisch-westlichen Verflechtungen 1 in Kultur und Wirtschaft hängen, zum anderen aber auch an der Vielzahl an Publikationen aus nicht-muslimischen Ländern liegen. Bei den Google Suchanfragen für einen der beiden Begriffe kommen in den letzten 12 Monaten mit Großbritannien und Australien zwei Staaten mit muslimischer Minderheit auf die Plätze 5 und 6. 2 Das gesteigerte Interesse hat einen einfachen Grund, denn während sich die Industriestaaten mäßig von den Folgen der Subprime Krise erholen, boomt der Markt für islamkonforme Finanzprodukte und wächst seit Jahren mit zweistelligen Wachstumsraten. Die Perspektiven sind weiterhin glänzend, denn der Marktanteil ist im internationalen Vergleich immer noch gering. 3
1.1 Problemstellung
Für die islamischen Finanzinstitute legen der Koran und die Sunna die religiösen und rechtlichen Rahmenbedingungen fest und bilden auch das soziale und ethische Fundament für das gesamte islamische Finanzwesen. Dessen wichtigstes Merkmal ist, dass Geldzinsen (Riba, arab.: رﺑﺎ ) grundsätzlich nicht statthaft, ja sogar verboten sind. 4 Ein Geschäftsmodell, bei dem Zinsen für vergebene Darlehen verlangt und auf die Einlagen des Kunden gezahlt werden, kommt für eine konforme Bank nicht in Frage. Noch problematischer ist die Situation für Versicherungsunternehmen, denn das konventionelle Versicherungsgeschäft ist absolut unzulässig. Neben dem Riba-Verbot, welches auch die Versicherer mit ihren Kapitalanlagen betrifft, sind im Islam auch Glückspiel und bestimmte Formen von Unsicherheit in Verträgen verboten. Beispielsweise wird eine Lebensversicherung als Wette auf den Tod verstanden und ist damit weder aus ethischer noch aus rechtlicher Sicht ein im Islam zulässiges Produkt. Die religiösen Restriktionen führen dazu, dass islamische Finanzdienstleistungen für einen Außenstehenden nicht nur kompliziert klingen, sondern
1 Vgl. Die Bank (2010), Der stille Botschafter
2 Vgl. Google Insights mit der Eingabe „Islamic Finance“
3 Vgl. Standard&Poor’s - Islamic Finance Outlook (2010), The Sukuk Market Is Likely To Show
Steady Growth In 2010
4 Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., S. 25
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auf den ersten Blick auch wenig attraktiv erscheinen. Die Perspektive ändert sich allerdings, wenn man bedenkt, dass jeder vierte Mensch auf Erden ein Muslim ist. 5
1.2 Zielsetzung
Da die Gegensätze zwischen dem islamkonformen und dem konventionellen Finanzsystem sehr vielschichtig sind, erscheint es sinnvoll, einen Überblick über die gravierendsten Unterschiede herzustellen und alle Besonderheiten offen zu legen. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht einerseits die Aufarbeitung der wichtigsten Begriffe, Komponenten, Techniken, Produkte und vor allem die Schilderung der in diesem Zusammenhang entstehenden Probleme, andererseits, einen aussagekräftigen Zukunftsausblick für den konventionellen europäischen Markt zu ermöglichen. Das Hauptziel der Arbeit ist es, im stetigen Vergleich der beiden Finanzsysteme zu klären, welche Konsequenzen Investitionen in islamkonforme Produkte für nichtmuslimische Anleger mit sich bringen. Um einer zu komplexen Markt- und Zielgruppenanalyse aus dem Weg zu gehen, wird sich neben den bestehenden Märkten im Nahen und Mittleren Osten vor allem auf Deutschland und das Vereinte Königreich bezogen.
1.3 Vorgehensweise
Zunächst werden in dem nachfolgenden zweiten Kapitel die religiösen Grundlagen für die Thematik geschaffen, um den Leser für die daraus entstehenden Restriktionen zu sensibilisieren und die Unterschiede zum konventionellen Finanzsystem aufzuzeigen. In dem nachstehenden dritten Kapitel wird daraufhin versucht, den europäischen Markt und dessen Potential für das „Islamic Finance“ zu analysieren, was zu einer Identifikation einer möglichen Zielgruppe führen soll und teilweise eine Grundlage für die Analyse des Praxisrelevanz im siebten Kapitel darstellt. Die Kapitel 4, 5, 6 und 7 bilden das Kernstück dieser Diplomarbeit, denn hier werden nicht nur die Techniken, welche sich das islamische Finanzwesen zu Nutze macht, genauer beschrieben, sondern auch das Spektrum an bestehenden islamkonformen Produkten im Vergleich zu deren konventionellen Pendants analysiert. Darüber hinaus wird auf den europäischen Markt im Speziellen eingegangen und geklärt, wie sinnvoll es ist, die bestehende Finanzproduktpalette um die islamkonformen Produkte zu erweitern und welche Herausforderungen bzw. Probleme damit verbunden wären. Im achten und letzten Kapitel werden die vorherigen
5 Vgl. CIA World Factbook (2010)
2
Darstellungen zusammengeführt und als Ganzes betrachtet. Die Ergebnisse einiger eigeninitiierter Interviews finden beim Zukunftsausblick ebenso Berücksichtigung wie die teilweise aus der Praxis bestehenden und bekannten Chancen und Risiken, welche durch zukünftige Entwicklungen erweitert werden.
3
2. Der Islam
Für das Verständnis islamischer Finanzprodukte und -dienstleistungen ist die Kenntnis einiger grundlegender religiöser Inhalte des Islam unabdingbar. Jeder Mensch kann durch eine sakrale Erklärung, dass er neben Allah keine weitere Gottheit anerkennt und dass der Prophet Mohammed dessen Gesandter ist, Muslim werden. Dieses Glaubensbekenntnis (Schahāda, arab.: اﻟﺸﻬﺎدة ) ist eine der fünf Säulen 6 und die einzig formale Anforderung, um Muslim zu werden. Zu den anderen Säulen zählen die die Durchführung von täglich 5 Ritualgebeten in Richtung Mekka (Salāt, arab.: ,)ﺻﻼة das Fasten (Saum, arab.: ﺻﻮم ) im Monat Ramadan, die Zahlung der jährlichen Almosenabgabe (Zakāt / Zakāh, arab.: زآﺎة ), eines vermögenssteuerähnlichen Pflichtbeitrages, der allen bedürftigen Muslimen zu Gute kommt (Vgl. 2. Kapitel S. 12 Zakat), sowie eine Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch, arab.: ﺣﺞ ) während des Monats Dhu l-hiddscha (arab.: اﻟﺤﺠﺔ ذو ).
2.1 Der Koran - die Grundlage des Islams
Der Koran (al-Qurrān arab.: ﻟﻘﺮﺁن ) zählt zu den am meist gelesenen und diskutierten Büchern der Menschheit und ist, analog zu Bibel und Thora im Christen- bzw. Judentum, die heilige Schrift des Islam, die, gemäß dem Glauben der Muslime die wörtliche Überlieferung der letzten Offenbarung Allahs an Mohammed, vermittelt durch den Erzengel Gabriel (Djibril, arab.: ﺟﺒﺮﻳﻞ ), enthält. Er entstand in einem Zeitraum von etwas mehr als 2 Jahrzehnten, um 632 n. Chr. und trägt im Arabischen das Attribut „würdig“ (Karīm, arab.: ﮐﺮﻳﻢ ), unter deutschsprachigen Muslimen ist der Begriff „Der Heilige Koran“ gebräuchlich. Der Koran besteht aus 114 7 mit Namen versehenen Kapitel (Sūre, arab.: ﺳﻮرة ), die Anordnung der Suren folgt jedoch keinem inhaltlichen Muster, vielmehr sind die Suren mit Ausnahme der ersten Sure „Die Eröffnung“ (al-Fātiha, arab.: اﻟﻔﺎﺗﺤﺔ ), der Länge nach angeordnet (beginnend mit der Längsten). Auch inhaltlich sind viele Suren eher zusammenhängend zu betrachten. Nach dem Ort der Offenbarung 8 wird zwischen mekkanischen (Mekka) und medinensischen (Medina) Suren unterschieden. Die Suren selbst bestehen aus einer unterschiedlichen Anzahl von Versen, insgesamt besteht der Koran aus 6236 Versen.
6 Vgl. Islamisches Zentrum Dresden e.V. (2010), Säulen des Islam
7 Vgl. Kirche und Theologie im Web (2010), Koran Online
8 Vgl. Islam auf Deutsch (2010), Mekkanische und Medinesische Offenbarungen
4
Als Buch bedeutet er den Muslimen das unverfälschte und direkte Wort Gottes und erfährt höchste Wertschätzung. 9
2.2 Die Schari’a - der islamische Rechtsrahmen
Der Begriff Schari’a (arab.: )ﺷﺮﻳﻌﺔ ist koranischen Ursprungs 10 , stellt das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam dar und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Sowohl in öffentlicher als auch privater Hinsicht muss die Gemeinschaft im Sinne dieses religiösen Gesetzes geregelt werden. Allerdings stiftet die Schari’a nicht nur das Rechts- bzw. Normensystem für Muslime, sondern auch deren Wertekanon und bildet damit eine Quelle der Ratschläge für alle Aspekte des Lebens. In islamischen Ländern wie Mauretanien oder Saudi-Arabien wird sie heute noch als Quelle der Rechtsfindung angewandt, eine Besonderheit bilden die Staaten Sudan und Iran, welche die Schari’a darüber hinaus auch in Ihren Finanzsektoren einsetzen. 11 Für einen Finanzdienstleister bedeutet dies, dass neben den jeweiligen nationalen Gesetzen und Richtlinien zusätzlich noch die sich aus der Schari’a ergebenen religiösen Vorschriften für das Geschäftsmodell und den Geschäftsbetrieb zu berücksichtigen sind. Um festzustellen ob ein Geschäftsmodell islamkonform ist, muss geprüft werden, in welche der fünf folgenden Gruppen es einzuordnen ist: 1. „Verpflichtend“ (Fard, arab.: )ﻓﺮض 2. „Empfohlen“ 3. „Neutral“
4. „Geduldet“ (Makruh, arab.: )ﻣﻜﺮوﻩ 5. „Verboten“ (Haram, arab.: )ﺣﺮام
Die Attribute „Empfohlen“, „Neutral“ und „Geduldet" lassen sich als „Erlaubt“ oder „Rein“ (Halal, arab.: )ﺣﻼل zusammenfassen und auch als Solches bezeichnen. 12 Fiqh Musamalat - das Islamische Wirschaftrecht
Während die Schari’a eher auf Weisheit und Wohlfahrt abzielt, entwickelten die islamischen Rechtsgelehrten (Ulama, arab.: ﻋﻠﻤﺎء ) eine spezielle Rechtswissenschaft (Fiqh, arab.: ﻓﻘﻪ ). Sie beinhaltet nicht nur die Regeln für den Gottesdienst, sondern auch für die zwischenmenschlichen und geschäftlichen Beziehungen und bildet damit eine Art islamisches Wirtschaftsrecht, welches auch den Prüfungsrahmen für
9 Vgl. ZDF - Forum am Freitag“ (2010), Der Koran
10 Vgl. Koran (Sure:Vers) (45:18)
11 Vgl. Adelman, Brighton (2010), Sharia Compliant Finance - Financing Our Own Demise?
12 Vgl. Planet Islam (2010), Bedeutung islamische Begriffe
5
Finanzdienstleistungen bestimmt. 13 Für die Abgrenzung konventioneller und islam-konformer Produkte zeigen sich besonders folgende Komponenten 14 verantwortlich: Riba (arab.: رﺑﺎ )
Alle Geschäfte, Verträge und Transaktionen müssen nach dem Willen der Schari’a-Gelehrten frei von „Riba“ sein. 15 Entsprechend dem Koran 16 ist genau definiert was unter „Riba“ zu verstehen ist. Geht man von der wörtlichen Übersetzung aus, handelt es sich im deutschen Sprachraum um Überschuss und im angelsächsischen Sprachraum um Wucher (engl.: Usury). 17 Das Verständnis des Riba-Verbots ist für die Konstruktion islamkonformer Finanzprodukte essentiell und für die Durchführung und Abwicklung islamkonformer Finanzgeschäfte von herausragender Bedeutung. 18 Allgemein werden im Islam Gewinne aus Unternehmertätigkeit und Handel fundamental von Erträgen aus dem Verleih von Geld differenziert. Das äußert sich darin, dass wenn ein Muslim Geld verleiht, was zulässig ist, er nur die Tilgung der Schuld verlangen darf und darauf sogar freiwillig verzichten muss, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann. 19 Grundlage hierfür sind die zwei unabhängig voneinander definierten und verbotenen Arten von Riba 20 : 1. Riba al-Nasi'ah Zinsen auf das Verleihen und Leihen - Verbot durch den Koran 2. Riba al-Buyu Zinsen auf den Kauf und Verkauf - Verbot durch die Sunna 1.1 Riba al-Fadl beim zeitgleichen Austausch identischer Underlyings unterschiedlicher Qualität / Quantität
1.2 Riba al-Nisa beim zeitversetzten Austausch unterschiedlicher Underlyings identischer Qualität / Quantität
Bei Riba al-Nasi’ah handelt es sich um den Überschuss, der durch die Gewährung von Darlehen (im Sinne eines werthaltigen Besitzes) für einen bestimmten Zeitraum zustande kommt. Der Ertrag ist analog zum konventionellen Bankwesen die Kompensationszahlung für die vereinbarte Rückzahlungsperiode. 21 Das Problem ist nun, dass die Periode selbst keinen werthaltigen Besitz darstellt und somit auch ein dafür generierter Überschuss nicht statthaft ist. Riba al-Nasi’ah ist damit nach Auffassung der Schari’a-Gelehrten als typischer Zins von Darlehensgeschäften an- 13 Vgl.Gassner, M. / Wackerbeck, P., S. 24
14 Vgl. Financial Islam (2010), The prohibition of Riba, Maysir and Gharar
15 Vgl. Ende, W. / Steinbach, U., S. 164
16 Vgl. Koran (Sure:Vers) (2:275 / 2:276 / 2:278 / 2:279 / 3:130 / 4: 161 / 30:39)
17 Vgl. Moulana Imran Hosein (2010), The Prohibition of Riba (Usury)
18 Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P. S., 25
19 Vgl. Biermeier, C., S. 8
20 Vgl. Hassan, M.K. / Lewis, M. K., S. 43
21 Vgl. Köhler, C., S. 302
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zusehen und strikt verboten. Diesem Sachverhalt gegenüber steht Riba al-Buyu, hier wird sich primär auf Riba im Handel bzw. in Kaufverträgen bezogen und wiederum in zwei verschiedene Unterarten unterschieden.
Riba al-Fadl beschreibt die Prämie, die für den zeitgleichen Tausch eines beliebigen Underlyings einer geringeren in das gleiche Underlying einer höheren Güte oder Menge zu entrichten wäre, wo hingegen Riba al-Nisa die Prämie beim zeitversetzten Handel von zwei verschiedenen Underlyings beschreibt. 22 Folgende Überlieferung des Propheten Mohammeds (Hadith, arab.: )ﺣﺪﻳﺚ hat dabei eine herausragende Bedeutung: „Verkauft nicht Gold gegen Gold, […], nicht Salz gegen Salz. (Anm.: Der Gewinn wäre Riba). Es sei denn [es handelt sich um den Austausch] einer gleichen [Menge] gegen eine gleiche [Menge], Sache gegen Sache, Zug um Zug. Verkauft dagegen Gold gegen Silber […] Salz gegen Datteln, Zug um Zug, wie ihr wollt“. 23 Riba al-Buyu stellt somit einen unrechtmäßigen, messbaren Gewinn, z.B. durch Maße oder Gewichte 24 , entweder beim zeitgleichen Austausch gleicher Basiswerte oder bei Terminkontrakten ungleicher Basiswerte dar. (Anm.: Gold, Silber, Weizen, Gerste, Datteln und Salz waren in der Anfangszeit des Islam gängige Zahlungsmittel und übten somit die Geldfunktion als Wertmesser aus. Bedingt durch diesen Zusammenhang wird heute der ungleiche Austausch von gleichen Währungen restriktiv abgelehnt.) Welche Intentionen werden mit dem Riba al-Buyu Verbot verfolgt? Dazu zwei kurze Beispiele: Auf einem Markt in Kairo möchte ein Kunstschmied einen 15g schweren verzierten Silberring veräußern und verlangt als Gegenleistung eine 25g schwere Silbermünze. Der Überschuss von 10g des (fast) identischen Underlyings ist Riba al-Fadl. Der terminabhängige Tausch von 250 kg Weizen der aktuellen Ernte gegen 250 kg Gerste der nächsten Erntesaison entspricht Riba al-Nisa. Um eine Gewinnerzeilung auf Grund von Betrug, unrechtmäßigen Geschäftsgebaren und Unehrlichkeit zu verhindern, ist sowohl Riba al-Fadl als auch Riba al-Nisa mit einem Verbot gekennzeichnet. 25 Es ist nicht immer einfach, die über 1400 Jahre alten Überlieferungen auf die heutige Zeit anzuwenden, aber im übertragenen Sinne wird so in jeglichen Kontrakten, welche am Spotmarkt abgeschlossen und keine intertemporale Komponente beinhalten, ein fairer Wettbewerb gefordert. 26 Betroffen davon sind grundsätzlich alle Finanzgeschäfte, bei denen ein Austausch gleicher Underlyings stattfindet. Aus den Verboten von Riba al-
22 Vgl.Steffens, T., S. 5
23 Vgl. Lohlker, R., S.30
24 Vgl. Kuwait Finance House-Bahrain (2010), Riba Al-Fadl
25 Vgl. Islamic Finance Marketplace (2010), Die Verbote Riba, Gharar und Maysir
26 Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., S. 28
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Nasi'ah und Riba al-Buyu folgt, dass alle Formen von Geldschulden, insbesondere Kredite, nur zum Nennwert getauscht werden dürfen.
Darüber hinaus gilt dies auch für Transaktionen mit Schuldverschreibungen oder Krediten untereinander. Dadurch ergeben sich zahlreiche komplexe Heraus-forderungen, z.B. wenn Dritte einen Kredit gegen Geld erwerben, muss dies zum Nennwert erfolgen, somit sind beispielsweise verbriefte Vermögenswerte und Asbzw. Diskontierungen nicht ohne weiteres darstellbar. Abschließend ist zu sagen, dass es sich bei Riba um jegliche Form von Geldzinsen handelt und sowohl die Zahlung als auch die Einnahme für einen gläubigen Muslim „Haram“ ist. Das Verbot von Riba hat betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen, zum einen verhindert es das durch Verschuldung hervorgerufene Abrutschen einzelner Wirtschaftsubjekte (Haushalte, Unternehmen, Staaten) in eine Verschuldungsspirale, in welcher Schulden durch die Aufnahme neuer Schulden getilgt werden. Eine gesamtwirtschaftliche Folge ergibt sich darüber hinaus durch die starke Einbindung der Realwirtschaft bei Investitionen, bspw. bei Finanzierungen oder Beteiligungen. 27 Gharar (arab.: )ررغلا
Gharar (dt.: Spekulation, Unsicherheit) ist ein weiterer Grundpfeiler des islamischen Wirtschaftssystems und im Gegensatz zu Riba nicht grundsätzlich verboten. Ein außergewöhnlich hohes Gharar (Gharar fahish 28 ) ist auf jeden Fall zu vermeiden, ein gewisses Maß hingegen (Gharar yasir 29 ) gilt als „Halal“ und ist durchaus statthaft. Das Problem ist, dass für Gahrar keine einheitliche Definition vorliegt und es zudem auch nicht explizit differenzierbar ist wie Riba. 30 Gharar besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Unsicherheit und Täuschung. In der islamischen Wirtschafts-ordnung ist es verboten, dass eine Vertragspartei einen Nutzen zulasten eines bzw. aller beteiligten Vertragspartner zieht. Da das bewusste Eingehen von überschaubaren Risiken im Islam toleriert wird, ist Risiko selbst auf keinen Fall untersagt, daher ist Gharar auch nicht mit dem Begriff Risiko gleichzusetzen. 31 Nach einer Untersuchung der Harvard Universität in Cambridge konnte Gharar wie folgt kategorisiert werden: „pure speculation“ (reine Spekulation), „uncertain outcome“ (unsicheres Ergebnis), „unknownable future benefit“ (unbekannter zukünftiger Nutzen) und „inexactitude“ (Ungenauigkeit). 32 Nach der Auffassung der Professoren
27 Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P. S. 29
28 Vgl. Glossary Of Islamic Capital Market Terms (2010) - Gharar
29 Vgl. ebd.
30 Vgl. Paul, T., S 34
31 Vgl. Steffens, T., S. 6
32 Vgl. Vogel, F. E. & Hayes, S., S. 88 - 91
8
Hayes und Vogel seien die Überlieferungen so zu interpretieren, dass sich nur auf die Risiken bezogen wird, welche die Existenz einer Sache betreffen, die Gegenstand zwischen zwei Vertragspartnern ist und nicht auf den Preis des Vertragsgegenstandes als solches. Um verbotene Transaktionen zu identifizieren, bedienen sich Hayes und Vogel an den folgenden drei spezifischen Sachverhalten: 1. der Vertragsgegenstand ist (gegenwärtig) nicht existent 2. eine Vertragspartei hat keine Kenntnis vom 1. Sachverhalt 3. der Vertragsgegenstand untersteht nicht dem Einflussbereich der Vertragspartner Um die Differenzierung der islamischen Rechtsauffassung zu verdeutlichen, stellen die nachfolgenden Gharar-beinhaltenden Beispiele verbotene Transaktionen dar: 33 a. Unklarheit der Klasse: A verkauft B 1 kg Äpfel für $5. b. Unklarheit der Spezies: A verkauft B ein Haustier für $100. c. Unklarheit der Attribute (z.B. Baujahr): A verkauft B ein Auto für $5.000. d. Unklarheit der Menge: A verkauft B eine Kiste Orangen für $20. e. Unklarheit des Preises: A verkauft B ein Kleid für einen Wochenlohn. f. Unklarheit des Zahlungszeitpunktes: A kauft bei B eine Yacht für $100.000, welche er später bezahlen möchte.
g. Unmöglichkeit der Lieferung: A verkauft B einen Vogel für $20, welcher auf einem Baum sitzt.
h. Nicht existenter Vertragsgegenstand: A verkauft B die Gerste der nächsten Ernte i. Keine Prüfung des Vertragsgegenstandes möglich: A verkauft B den Inhalt eines ungeöffneten Kartons für $50.
Eine Kombination aus verschiedenen Szenarien ist ebenfalls möglich, dies bleibt aber weiterhin verboten und bedarf somit keiner weiteren Konkretisierung. Relevante Auswirkungen hat Gharar auf den Handel mit Derivaten und ist für das islamische Versicherungswesen von herausragender Bedeutung, denn bei einer klassischen Police zahlt der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie im Normalfall vorab, im Gegenzug kommt das Versicherungsunternehmen während der Versicherungslaufzeit im Schadensfall für die Kompensationszahlung auf. Gharar besteht nun darin, dass der Versicherungsnehmer nicht sicher ist, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe ein Schaden reguliert wird. 34 Der Vertragsgegenstand ist als unsicheres Ereignis anzusehen und beinhaltet eine Täuschung, weil sich die Versicherung zu Lasten des Kunden begünstigt. Im konkreten Fall gehen die
33 Vgl. Iqbal, M. / Molyneux P., S. 13
34 Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., S. 30
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eingezahlten Versicherungsprämien des Kunden bei einer Kündigung am Anfang der Police verloren, da sie zur Deckung des Vertriebsaufwandes verwendet werden. Maysir / Qimar (arab.: رامق / )رسيملا
Im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Beispiel eines willkürlichen Versicherungskontraktes, spielen die ebenfalls verbotenen Elemente 35 Maysir / Qimar eine wesentliche Rolle. In der Literatur ist bei beiden Begriffen von „gambling transactions“ also Glückspiel die Rede, auch werden sie als Synonyme füreinander verwendet. 36 Maysir / Qimar beschreiben daher ein Geschäft, bei dem ein vorher definiertes ungewisses Ereignis Einfluss auf die Vertragsinhalte nimmt. Der verbotene Glücksspielcharakter ergibt sich aus dem Unsicherheitsfaktor, da zu Vertragsbeginn noch nicht feststeht, welche der beteiligten Parteien Begünstigter bzw. Benachteiligter sein wird. Darin ist auch der gravierende Unterschied zwischen Handel und Glücksspiel begründet, denn während sich beide Vertragspartner nach einem Handel typischerweise in einer Win-Win-Situation befinden, kommt es bei einem klassischen Glücksspiel zu einer klassischen Nullsumme 37 , was bedeutet, dass die Verluste des Einen die Gewinne des Anderen darstellen.
Eine Ausnahme bildet der Aktienmarkt, 38 dieser lässt sich ebenfalls als Glücksspiel definieren, da die Grenzen zwischen langfristigen Investments (Anlagen) und kurzfristigen Investments (Spekulationen) jedoch fließend sind und solange keine verbotenen Güter (z.B. Schweinefleisch) gehandelt werden, ist es demnach jedem Muslim selbst überlassen sich daran zu beteiligen oder nicht. 39
Zusammenfassend für Riba, Gharar und Maysir bzw. Qimar ist zu sagen, dass die religiösen und rechtlichen Rahmenbedingungen dem Anbieter von Finanzdienstleistungen einen geringeren Gestaltungsspielraum sowohl bei seinem gewählten Geschäftsmodell als auch bei der Gestaltung seiner Produkte gewähren. Die Einschränkungen, welche sich daraus ergeben, lassen die Produkte zunächst sehr komplex, unverständlich, schwer vermittelbar und darüber hinaus mit einem theoretisch schlechteren Preis-Leistungsverhältnis erscheinen, denn die Restriktionen führen zu einer Verminderung der Flexibilität und reduzieren die Zahl der
35 Vgl. Koran (Sure:Vers) (5:90 / 5:91 / 2:219)
36 Vgl. Financial Islam (2010), The prohibition of Riba, Maysir and Gharar
37 Vgl. Ortmanns, W. / Albert, A. S. 88
38 Vgl. Quast, B., S. 8
39 Vgl. Spiegel-Online (2006), Europas Finanzhäuser drängen ins Islam-Banking
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Handlungsoptionen des Anbieters. 40 Im 4. und 5. Kapitel wird dieser theoretische Sachverhalt anhand von Praxisbeispielen erläutert und diskutiert. Schari’a Board
Die Vielzahl an Gremien in heutigen Unternehmen wird bei islamkonformen Finanzdienstleistern um das Schari’a Board erweitert. So stellt es in gewisser Weise einen religiösen Aufsichtsrat dar, dessen wesentliche Funktionen darin bestehen, vor der Geschäftsaufnahme zu zertifizieren (konstruktive Funktion) und anschließend zu überwachen, ob die getätigten Geschäfte und Produktentwicklungen im Einklang mit dem islamischen Recht betrieben werden (operative Funktion). Meist agieren drei bis fünf Schari’a-Gelehrte vollkommen autark und ihre Entscheidungen sind bindend für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Da diese Gelehrten aufgrund ihrer Ausbildung und Expertise häufig für verschiedene Unternehmen tätig sind, ist ein Vergleich mit einem konventionellen Wirtschaftsprüfer statthaft. 41
2.3 Das islamische Wirtschaftssystem
Im Islam wird materielles Streben nicht differenziert vom spirituellen Streben betrachtet, was allerdings nicht heißt, dass wirtschaftliche Aktivität und das Streben nach Profit in der Gesellschaft eine untergeordnete Rolle spielen. 42 Das Gegenteil ist der Fall, denn ökonomische Aktivität und wirtschaftlicher Erfolg genießen im Islam ein wesentlich höheres Ansehen als in anderen Religionen. Jenes Ansehen begründet sich vor allem durch die Tatsache, dass der Prophet Mohammed den Beruf des Kaufmanns ausübte und dieser Fakt bis heute noch Einfluss auf die Reputation und gesellschaftliche Stellung des Kaufmanns in der islamischen Welt hat. 43 Das ökonomische Grundproblem 44 der westlichen, konventionellen bzw. kapitalistischen Wirtschaftsordnung beruht auf der Knappheit der Ressourcen. Den unbegrenzten Bedürfnissen stehen nur begrenzte Güter gegenüber. Für dieses Problem gibt es mit der Rationalisierung und der Rationierung zwei Lösungen. Im Islam wird hingegen davon ausgegangen, dass Allah den Menschen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt hat, um deren Bedürfnisse zu befriedigen. 45 Das ökonomische Problem des Islams resultiert einerseits aus ungezügelten Bedürfnissen und andererseits aus einem Mangel an Leistungsbereitschaft. Doch auch für diese
40 Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., S. 32
41 Vgl. Quast, B., S. 34
42 Vgl. Imran, H., S. 21
43 Vgl. Gassner, M. / Wackerbeck, P., S. 21 - 23
44 Vgl. VWL Virtuell (2010), Das Knappheitsproblem als ökonomisches Grundproblem
45 Vgl. Islam Investor (2010), Der Kaufmann und der Handel
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Arbeit zitieren:
Sven Gußmann, 2010, Islamic Finance - Islamkonforme Finanzgeschäfte in Europa, München, GRIN Verlag GmbH
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