I
Finanzierung - Steuern - Rechnungslegung
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Einleitung 1
1 Begriff - Werbungskosten 3
1.1 Zeitpunkt steuerlicher Begünstigung von Werbungskosten 4
2 Absetzung für Abnutzung 5
2.1 Beginn der AfA 6
2.2 Fiktive Anschaffungskosten - Einheitswert 6
2.2.1 Fiktive Anschaffungskosten 7
2.2.2 Einheitswert 8
2.3 AfA - Bemessungsgrundlage 9
2.3.1 Bemessungsgrundlage bei entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb 9
2.3.1.1 Entgeltlicher Erwerb eines Wirtschaftsgutes 10
2.3.1.2 Unentgeltlicher Erwerb eines Wirtschaftsgutes 12
2.4 AfA - Sätze 13
2.3.1 Höherer AfA-Satz 13
2.4 Nutzungsdauer 14
2.4.1 Nutzungsdauer vor 1.1.1989 15
2.4.2 Verlängerung der Nutzungsdauer. 16
Zusammenfassung 16
Literaturverzeichnis 19
Abkürzungsverzeichnis
EStG Einkommenssteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinien AfA Absetzung für Abnutzung VuV Vermietung und Verpachtung StPfl Steuerpflichtige Abs Absatz GuB Grund und Boden idR in der Regel bzw. beziehungsweise d.h. das heißt iSd im Sinne des Z Ziffer z.B. zum Beispiel Rz Randziffer
Einleitung
Die Grundstruktur dieser Arbeit bildet die Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten und sind in § 28 EStG geregelt. Der Begriff „außerbetriebliche Einkunftsarten“ bedeutet, dass Wertänderungen am Stamm nicht berücksichtigt werden. Vermögen, welches im Rahmen dieser Einkunftsart erzielt wird, gehört zum Privatvermögen. Das bedeutet, dass ein Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines Wirtschaftsgutes grundsätzlich nicht der EStG unterliegt. 1 Bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten wird ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. 2 Ein Ausgleich von Verlusten ist nur mit anderen positiven Einkünften aus VuV möglich. 3
Die Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ ist ein sehr umfangreicher und vielseitiger Bereich. Aufgrund der umfassenden Thematik wurde das Hauptaugenmerk auf den Bereich der Werbungsosten gerichtet, insbesondere jedoch auf die Absetzung für Abnutzung. Die Absetzung für Abnutzung spielt im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung eine bedeutende Rolle.
Die Arbeit wurde so aufgebaut, dass die Werbungskosten vorerst allgemein definiert und in Bezug auf den steuerlichen Sachverhalt dargestellt wurden. Weiters wurde im nächsten Abschnitt auf den Themenbereich Absetzung für Abnutzung übergegangen.
Absetzung für Abnutzung spielt im Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung eine bedeutende Rolle. Um die Thematik verständlich zu machen wurde zu Beginn der Begriff Absetzung für Abnutzung näher erläutert. Weiters wurden die fiktiven Anschaffungskosten und der Einheitswert definiert, welche für die weiteren Abschnitte - vor allem im Zusammenhang mit der AfA-Bemessungsgrundlage - von großer Bedeutung sind.
1 Vgl. Doralt [EStG-Kommentar II, 2006] § 16 TZ 24.
2 Vgl. Doralt/Ruppe [Steuerrecht I, 2003], S. 26.
3 Vgl. Kohler [ Vermietung von Gebäuden, 1990], S. 62ff.
Der rote Faden zieht sich weiter über den Beginn der AfA, über die AfA-Bemessungsgrundlage, wobei hier die Aufmerksamkeit auf den entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb eines Objektes gerichtet wurde. Weiters wurde auf den AfA-Satz näher eingegangen und versucht, die unterschiedlichen Bereiche in diesem Zusammenhang darzustellen. Das Letzte Kapitel dieser Arbeit befasst sich mit der Nutzungsdauer. Auch hier wurde versucht, die unterschiedlichen Aspekte in Bezug auf den Sachverhalt einfach und verständlich wiederzugeben.
Abschließend wurde auf einzelne Problembereiche, welche sich im Laufe dieser Arbeit ergeben haben, näher eingegangen. Speziell im Zusammenhang mit den fiktiven Anschaffungskosten haben sich einige Unklarheiten ergeben, welche anhand von unterschiedlichen Ansichten diskutiert werden.
1 Begriff - Werbungskosten
Werbungskosten sind Wertabflüsse, welche durch eine Tätigkeit veranlasst werden, die auf die Erzielung von außerbetrieblichen Einkünften ausgerichtet sind. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten alle „ Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen“. Eine Veranlassung ist also gegeben, wenn Aufwendungen oder Ausgaben, entweder mit einer außerbetrieblichen Tätigkeit zusammen hängen, zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen geleistet werden und nicht unter einem Abzugsverbot im iSd § 20 EStG stehen. 4 Werbungskoten können vom StPfl - bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte - abgezogen werden. 5 Zu den Werbungskosten aus VuV zählen unter anderem laufende Betriebskosten, Finanzierungsaufwendungen, Instandhaltungs-und Instandsetzungsarbeiten, laufende Reparaturen,
Hausversicherungen, Grundsteuer aber auch die Absetzung für Abnutzung. 6
Werbungskosten welche aus VuV entstanden sind, werden grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip ermittelt, d.h., dass die Einnahmen im Kalenderjahr des Zuflusses und die Ausgaben im Kalenderjahr in dem sie abgeflossen sind, erfasst werden. 7
Weiters besteht auch die Möglichkeit, dass Werbungskosten schon vor Beginn der Vermietungstätigkeit als Aufwendungen berücksichtigt werden können. In diesem Fall wird vorausgesetzt, dass seitens des StPfl eine ernsthafte Absicht einer späteren Erzielung von Einkünften aus VuV im Vordergrund steht und dass sein Entschluss klar und eindeutig nach Außen in Erscheinung tritt. 8 Auf diese Thematik wird jedoch in Punkt 2.1 näher eingegangen.
4 Vgl. EStR 2000, Rz 4030.
5 Vgl. Doralt/Ruppe [Steuerrecht I, 2003], S. 204.
6 Vgl. BMF [Einkünfteermittlung-Einnahmen-Werbungskosten]
7 Vgl. Doralt [EStG-Kommentar II, 2006] § 28 TZ 87f.
8 Vgl. EStR 2000, Rz 6420.
In der Literatur ist unter anderem auch ein Hinweis in Bezug auf eine „Pauschalierungsmöglichkeit“ der Werbungskosten zu finden. Es besteht die Möglichkeit, dass insbesondere im Zusammenhang mit der Einkunftsart VuV, die Werbungskosten pauschal bzw. mit einem bestimmten Prozentsatz anhand der Einnahmen ermittelt werden können. Weitere Informationen in Bezug auf diese Pauschalierungsmöglichkeit kann man im 2 EStR-Wartungserlass 2006 ersehen. 9
1.1 Zeitpunkt steuerlicher Begünstigung von Werbungskosten
Ein weiterer wichtiger Aspekt in Bezug auf die Werbungskosten, ist der Zeitpunkt der steuerlichen Begünstigung. Um den Zeitpunkt der abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben zu bestimmen ist zu untersuchen, ob diese Beträge einerseits sofort abzugsfähige Werbungskosten wie z.B. Betriebskosten darstellen, oder ob diese aufgrund eines Antrages, welcher durch den StPfl gestellt wird, auf 10 Jahre zu verteilen sind. Das heißt, dass durch Stellung eines Antrages, die Möglichkeit besteht, anfallenden Instandhaltungen - welche nicht regelmäßig vorkommen - auf 10 Jahre zu verteilen. Bei Instandsetzungen ist jedoch anzumerken, dass diese zwingend auf 10 Jahre zu verteilen sind. Weiters ist zu untersuchen, ob diese Beträge als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind und nur im Rahmen der AfA abzugsfähige Werbungskosten darstellen oder aufgrund eines Antrages auf 10 bis 15 Jahre als begünstigter Herstellungsaufwand zu verteilen sind. 10
In diesem Kapitel haben wir uns kurz mit den Werbungskosten befasst. Es wurde der Begriff allgemein definiert und in Bezug auf den steuerlichen Zeitpunkt dargestellt. Auch die Möglichkeit der Pauschalierung im Rahmen der Einkunftsart VuV wurde kurz erläutert und dargestellt. Der nächste Abschnitt befasst sich mit der Absetzung für Abnutzung, wobei sich die Thematik speziell auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bezieht.
9 Vgl. Petschnigg [SWK 2007], S. 323.
10 Vgl. Kohler [Vermietung von Gebäuden, 1990], S. 155.
Arbeit zitieren:
Mag. Kerstin Jakobitsch, 2008, Werbungskosten: AfA-Bemessungsgrundlage bei entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb, Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten, AfA-Satz, Nutzungsdauer, München, GRIN Verlag GmbH
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