Vorwort
Der Verfasser, Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker, war rund 16 Jahre in verantwortlicher Funktion bei der (Kriminal-)Polizei in Osnabrück tätig - zunächst von Mai 1988 bis einschließlich Oktober 1993 als stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Osnabrück 1 und danach von Oktober 1994 bis zu seiner Pensionierung (Februar 2004) als Leiter des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) 2 sowie in Personalunion als stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion (PI) Osnabrück-Stadt. Während dieser Zeiten wurde, was die Kriminalitätskontrolle 3 betrifft, präventiv und repressiv Wegweisendes in Osnabrück konzipiert und praktiziert.
Hunsicker geht auf die wesentlichen Bereiche der „Osnabrücker Kriminalitätskontrolle“ ein und resümiert, wie sich (kriminal-)polizeilich relevante Phänomene und die objektive sowie subjektive Sicherheit entwickelt haben.
Die in 14 Kapiteln niedergelegten und dokumentierten Beispiele machen auch zum Teil das Zusammenspiel von (Kriminal-)Prävention 4 und Kriminalrepression 5 deutlich, wobei spezifische Hilfen (z.B. für Drogenabhängige, Opfer jeglicher Gewalt) einzubeziehen sind und nicht zu kurz kommen dürfen.
Die Kapitel 15 bis 20 befassen sich u.a. mit thematischen Auszeichnungen (Preise, Förderpreise), Jubiläumsveranstaltungen und herausragenden Großeinsätzen; Kritisches wird nicht ausgelassen.
1 Zuständigkeitsbereich: Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück.
2 Mit Zuständigkeiten in der Stadt Osnabrück (mittlere und schwere Kriminalität) und Teilzuständigkeiten im Landkreis Osnabrück (Wirtschaftskriminalität/Korruption, Staatsschutz, Erkennungsdienst/Kriminaltechnik, Auswertung /Analyse, Kriminalaktenhaltung).
3 Kriminalitätskontrolle - Aufgabe der Polizei ist es, Kriminalität durch strategische Konzepte und aktive Kriminalitätskontrolle zu reduzieren und Straftaten aufzuklären. Die Polizei muss sich dabei frühzeitig auf neue Kriminalitätsphänomene und damit verbundene Anforderungen einstellen. Deshalb umfasst die Polizeiliche Kriminalitätskontrolle Kriminalprävention, Kriminalitätsbekämpfung, Opferschutz und Vermittlung von Opferhilfe. (Quelle: Rede von Innenminister Dr. Ingo Wolf anlässlich des Parlamentarischen Abends 2006 der Firma Bosch Sicherheitstechnik GmbH zum Thema Zukunftsfragen des Staates zur Stärkung der Inneren Sicherheit, unter »http://www.im.nrw.de/pm/140906_959.html«).
4 Also nicht nur polizeiliche Kriminalprävention, sondern auch gesamtgesellschaftliche Prävention.
5 Eingriffsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung.
3
Kapitel 1: Aufgabenumfang ..........................................................7 Kapitel 2: Arbeitsgruppe (AG) zur Bekämpfung der Beschaffungskriminalität („AG Beschaffung“) ..........11 Kapitel 3: Ressortübergreifende Präventionskommission
Kapitel 4: Ermittlungsgruppe (EG) zur Bekämpfung jugendlicher Straßenbanden („EG Straße“) ................35 Kapitel 5: Runder Tisch Eversburg („RTE“) als lokale Basisprävention ...........................................................41 Kapitel 6: Osnabrücker „Drogenhistorie“ und das
Kapitel 7: Verein zur Förderung der kommunalen
Kapitel 8: Kundenbefragung ........................................................77 Kapitel 9: „Polizeiladen“ - möglichst in Verbindung mit einem kommunalen Präventionsbüro ..........................83 Kapitel 10: Projekt „Weniger Gewalt an Schulen“ ........................91 Kapitel 11: Kriminologische Regionalanalysen in der Stadt Osnabrück („KRA OS“).................................. 107 Kapitel 12: Präventive Gewinnabschöpfung („PräGe“) ............. 133
5
Seite
Kapitel 13: Problembehaftete Straßen- und
Wohnungsprostitution ............................................. 143 Kapitel 14: Entwicklung der objektiven und subjektiven Sicherheit in der Stadt Osnabrück ............................ 151 Kapitel 15: Spezifische Auszeichnungen der Stadt Osnabrück (Preise und Förderpreise) ....................... 163 Kapitel 16: Jubiläumsveranstaltungen ........................................ 179 Kapitel 17: Herausragende Großeinsätze in bzw. mit Bezug zu Osnabrück (Auswahl) .......................................... 191 Kapitel 18: Kritisches .................................................................. 211 Kapitel 19: Der Schockanrufer und Vergewaltiger: eine abscheuliche und leider erfolglose „Geschichte“ ..... 233 Kapitel 20: Abschied aus dem aktiven Polizeidienst .................. 241
Anhänge Anhang 1
Konzeption „Vernetzte Kriminalprävention Osnabrück“ ............ 245 Anhang 2
Polizeistrategische Erhebungs-, Analyse-, Planungs- und Messinstrumentarien - »Progressivmodell Osnabrück ................ 247 im Überblick« Anhang 3
Vortragsorte .................................................................................. 249 Anhang 4
(Fach-)Bücher von/mit Ernst Hunsicker ...................................... 251
Berufliche Vita des Verfassers in Kurzform ............................ 255
6
Schon kurz nach meinem Dienstantritt bei der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück wurde mir klar, dass es sich um keinen Tagesdienstjob handelt. Über besondere Vorkommnisse und Ereignisse wurde ich außerhalb der Dienstzeiten - also auch während der Nacht, an Wochenenden, an Feiertagen, manchmal auch versehentlich im Urlaub - immer wieder telefonisch informiert; häufig verbunden mit (Eil-)Fahrten mit meinem privaten Pkw zur Dienststelle oder direkt an Tat- oder Ereignisorte.
Mir ging es nicht darum, mich großartig in die Basisarbeit einzumischen, sondern ich sah meine Aufgabe vorrangig darin, den Ermittlern weitgehend „den Rücken freizuhalten“ und ihnen so Lästiges abzunehmen, d.h., die Verantwortung für Einsätze zu übernehmen (insbesondere in Verbindung mit der Anforderung und dem Einsatz von Spezialkräften wie SEK 6 und MEK 7 ), mich um Personal und Material zu kümmern, die mündlichen und schriftlichen Berichtspflichten wahrzunehmen (z.B. Fernschreib-Meldung über „Wichtige Ereignisse“, Verlaufsberichte) und - als Pressesprecher - die Medien zu informieren.
6 Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) ist eine Spezialeinheit der Polizei. In Deutschland verfügen die Polizeien aller Länder über mindestens ein SEK. Die Spezialeinheiten des Bundes sind die 1972 gegründete GSG 9 der Bundespolizei und die 1997 ins Leben gerufene Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) der Zollverwaltung. Das SEK Baden-Württemberg gehört als einziges SEK dem Atlas-Verbund europäischer Polizei-Spezialeinheiten an. (Wikipedia - Spezialeinsatzkommando)
7 Das Mobile Einsatzkommando (MEK) ist eine Spezialeinheit (SE) der deutschen Polizei für Observation und Zugriff. (Wikipedia - Mobiles Einsatzkommando)
7
Über Ernst Hunsicker als Pressesprecher:
Außerdem wurde mir kurz nach meinem Dienstantritt die Leitung der „Kommission 4“ innerhalb der Landeseinsatzorganisation „LEO Leine“ übertragen, die ich mehrere Jahre wahrgenommen habe. Dazu gehörten auch die Ausbildung und der Einsatz als Luftbeobachter in Hubschraubern.
8
Zusätzlich war ich in verschiedenen Kommissionen, Arbeitsgruppen o.Ä. tätig, nämlich u.a.:
- Arbeitsgruppe „Grundlagen der Kriminalitätsbekämpfung, Zusammenarbeit - S - und - K -, ADV-Anwendung“ von Januar 1991 bis zur Auflösung der Arbeitsgruppe im Juni 1993, Leiter: Ltd. Kriminaldirektor Heinrich Wahlers, Braunschweig,
- Kommission zur Untersuchung des Reformbedarfs der Niedersächsischen Polizei - Arbeitsgruppe 10 „Innere Führung“ (später: „Inneres Gefüge“), Vorläufiger Abschlußbericht: Hann. Münden, März 1992, Leiter: Polizeipräsident Claus Spenst, Braunschweig,
- Konzept zur Umsetzung des „Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) - Einsatz einer landesweiten Arbeitsgruppe" (1993/94), Leiter: Erster Polizeihauptkommissar Egon Kaatz, Hann. Münden,
- Reform der Niedersächsischen Landespolizei - Arbeitsgruppe „Landeskriminalamt“, Abschlußbericht: Braunschweig, im Mai 1995, Leiter: Ltd. Kriminaldirektor Manfred Pfahl, Braunschweig,
- Arbeitsgruppe „Kriminalprävention“ zur Unterstützung der Projektgruppe „Kriminalitätsverhütung und -verfolgung“ (Landeskriminalamt, 1995/96), Leiter: Kriminaldirektor Michael Völchert, Hannover.
9
Literatur: Hunsicker, Ernst,
- Woher nehmen und nicht stehlen? - Rauschgiftkonsum und Beschaffungskriminalität am Beispiel Osnabrück, in: Kriminalistik 4/90, Seiten 211 ff.,
- Spielstätten im Spannungsfeld zwischen Legalität und Illegalitäteine Situationsbeschreibung, in: der kriminalist 11/90, Seiten 441 ff.,
- Erwiderung durch Klaus Hübner, Polizeipräsident a.D., Berlin, in: der kriminalist 1/91, Seiten 27 ff.,
- danach: Eine offene Frage …, in: der kriminalist 3/91, Seite 131,
- Indirekte Beschaffungskriminalität - Die Suche nach einem praktikablen Bekämpfungsmodell, in: Kriminalistik 2/92, Seiten 115 ff. (zusammen mit Schlagetter, Thomas),
- Glücksspielsucht und Beschaffungskriminalität: Fakten und Zahlen aus kriminalpolizeilicher Sicht, in: Drogenreport, Jg. 17 (1996), Nr. 2, Seiten 11 ff.,
- Glücksspielabhängigkeit und Beschaffungskriminalität aus kriminalistischer Sicht, in: Arbeitskreis gegen Spielsucht (Hrsg.), Beschaffungskriminalität und Glücksspielsucht: 2. landesweite Fachtagung am 14. November 1995 in Unna, Unna 1996, Seiten 55 ff. weitere Veröffentlichung:
- Schankin, Frank, Von anderen lernen - Das Osnabrücker Modell zur Bekämpfung der indirekten Beschaffungskriminalität mit Erfolg kopiert, in: Kriminalistik 7/94, Seiten 465 ff. Zeitschriften:
- Glücksspiele - Für ein paar Silberlinge - Die Automatenindustrie verharmlost mit zweifelhaften Wissenschaftsgutachten die kriminellen Folgen der Spielsucht, in: DER SPIEGEL 16/1991, Seite 110; Auszug:
11
- Die gezähmte Metropole - New York bekämpft das Verbrechen mit strengsten Methoden - Von Bernhard Maier, in: WIENER ZEITUNG vom 26./27. Februar 1999, Seite 7 (EXTRA - Reportage); Auszug:
12
2.1 Studie „Korrelation zwischen Betäubungsmittelkriminalität und Beschaffungskriminalität; …“
Bei der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück machten wir über Jahre sehr gute Erfahrungen mit Ermittlungsgruppen (EG’en) und Arbeitsgruppen (AG’en) 8 .
Schon kurz nach meiner Versetzung zur Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück habe ich mich in Form einer Studie der Thematik „Korrelation zwischen Betäubungsmittelkriminalität und Beschaffungskriminalität; Erhebung/Auswertung für den Bereich der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Osnabrück“
angenommen und dazu einen elfseitigen Bericht erstellt (Bl. 1 und Bl. 10/11 - 3.2.4 Fazit: - nachfolgend). Diese Ausarbeitung durfte nicht ohne Konsequenzen bleiben (Aufbau- und Ablauforganisation, strategisch-taktische Präventions- und Repressionskonzeption).
8 Hunsicker, Ernst, Ermitteln durch Ermittlungsgruppen oder durch Arbeitsgruppen, in: DIE POLIZEI 6/91, Seiten 136 ff.
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2.2 Zuständigkeitswirrwarr
Bis zur Einrichtung der „AG Beschaffung“ wurde die indirekte Beschaffungskriminalität 9 in verschiedenen Dienststellen der Kriminal-und Schutzpolizei mit der Folge bearbeitet, dass es keinen zusammenhängenden Überblick über Art und Umfang der Beschaffungstaten, Tätern/innen, Täterstrukturen und folglich auch keine entsprechende Statistiken gab. Ziel musste es deshalb sein, diesen Deliktsbereich zentral für das Stadtgebiet Osnabrück zu bearbeiten.
Polizeidirektor Horst Denningmann 10 , Leiter der Schutzpolizeiinspektion (SPI) Osnabrück, war sofort zu begeistern; bei der vorgesetzten Behörde in Oldenburg (Bezirksregierung Weser-Ems: Leiter der Kriminalpolizei, Kommandeur der Schutzpolizei) dauerte es etwas länger, um sich mit dieser „Osnabrücker Besonderheit“ anzufreunden. Letztendlich stimmte aber auch die Oldenburger Behörde zu. 2.3 Modelle I und II
Die „AG Beschaffung“ war zunächst aufbauorganisatorisch dem 2. Kommissariat (Sachgebiet Betäubungsmitteldelikte) der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück zugewiesen (Modell I - was sich aber nicht bewährte), sodass eine organisatorische Anbindung an das 4. Kommissariat (Diebstahl, Einbruch, Raub, Hehlerei) erfolgte (Modell II). AG-Leiter wurde Kriminalhauptkommissar Thomas Schlagetter, der sich mit hoher Motivation dieser Aufgabe angenommen und zusammen mit den AG-Kräften Grundlegendes geleistet hat.
9 Der Begriff Beschaffungskriminalität bezeichnet kriminelle Handlungen zur Finanzierung von Betäubungsmitteln und ist damit Teil der Drogenkriminalität. Das klassische Beispiel sind Eigentumsdelikte wie Einbruch, Diebstahl, Raub, seltener Apothekeneinbrüche von abhängigen Drogenkonsumenten. Man unterscheidet zwischen der direkten und indirekten Beschaffungskriminalität. Unter die erste Gruppe fallen Delikte zum direkten Erwerb der Betäubungsmittel, die zweite Gruppe dient der Beschaffung von Geld oder Wertgegenständen zur Finanzierung des Kaufs. Unter drogenabhängigen Frauen und Männern findet man neben der Beschaffungskriminalität auch häufig Beschaffungsprostitution. (Vgl. Beschaffungskriminalität - Wikipedia)
10 Horst Denningmann war von 1982 bis Mai 1988 mein unmittelbarer Vorgesetzter an der Polizei-Ausbildungsstätte Bad Iburg / Landkreis Osnabrück und ab Dezember 1988 Leiter der Schutzpolizeiinspektion Osnabrück.
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Die neue AG, also Modell II (3 Beamte Kriminalpolizei, 2 Beamte Schutzpolizei) kontrollierte von da an - präventiv und repressiv - die indirekte Beschaffungskriminalität, die zur Finanzierung des Drogenkonsums und des exzessiven Spielens („Spielsucht“) dient. 2.4 Wesentliches Ergebnis
Als wesentliches Ergebnis ist herauszustellen, dass nach Einrichtung der „AG Beschaffung“ (Modell II) herausragende Beschaffungsdelikte (insbesondere Raub/Räuberische Erpressung zum Nachteil von Spielhallen und Tankstellen, Ladendiebstahl) erheblich zurückgegangen sind, was sich auch durch das täterorientierte Vorgehen der AG begründen lässt.
Die 1990 eingerichtete „AG Beschaffung“ (Modell II) hatte über meine Pensionierung (Jahr 2004) hinaus Bestand.
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Kapitel 3:
Ressortübergreifende Präventionskommission Osnabrück
- Kommunale Kriminalprävention - Aufklärung und Vorbeugung, in: Unsere Sicherheit, Heft 50/Mai 1990, Seiten 18 ff.,
- Erfahrungen mit dem »Ressortübergreifenden Präventionsmodell Osnabrück« (Kommunale Kriminalprävention), in: DIE POLIZEI 7/97, Seiten 173 ff.,
- Kriminalitätsverhütung - Kommunale und lokale Basisprävention als Ausformung der Idee „Räte für Verbrechensverhütung“, in: Kriminalistik 11/93, Seiten 725 ff.,
- Alternative Kriminalprävention in Osnabrück - Zusammenfassende Darstellung, in: der kriminalist 12/93, Seiten 482 ff.,
- Das ressortübergreifende Präventionsmodell Osnabrück - Initiativfunktion von Seiten der Polizei am Beispiel Osnabrück, in: Vereint gegen Kriminalität - Wege der kommunalen Kriminalprävention in Deutschland (Herausgeber Kube, Edwin / Schneider, Hans / Stock, Jürgen), Verlag Schmidt-Römhild Lübeck (1996), Seiten 189 ff.,
- Verbrechensverhütung: Vernetzte Kriminalprävention auf internationaler bis lokaler Ebene, in: POLIZEI-heute 2/98, Seiten 54 ff.,
- Kommunale und lokale Kriminalprävention in Osnabrück seit 1989
- Erfahrungen und Arbeitsergebnisse, in: Europäische Beiträge zu Kriminalität und Prävention 3/1998, Seiten 25 ff.,
- Kommunale Kriminalprävention noch lange nicht am Ende - Fortschritt und vorübergehender Stillstand am Beispiel der Stadt Osnabrück, in: DIE POLIZEI 11/2001, Seite 320 f.,
- Kritische Reflektion der Kriminalprävention in Osnabrück, in: Die Kriminalprävention 2/2003, Seiten 51 ff.,
- Entwicklung der kommunalen Kriminalprävention in Osnabrück seit 1989, in: Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen - Festschrift für Professor Dr. Hans-Dieter Schwind zum 70. Geburtstag (Herausgegeben von Feltes, Thomas / Pfeiffer, Christian
19
/ Steinhilper, Gernot), C.F. Müller Verlag Heidelberg (2006), Seiten 945 ff. (946 ff.). weitere Veröffentlichungen:
- Bode, Dagmar, Problemwahrnehmung der Bürger in den Stadtteilen Schinkel und Westerberg im Hinblick auf ihre Sicherheit, Universität Osnabrück, Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften, Diplomarbeit im Diplomstudiengang Geographie (1. Dezember 1999), 117 Seiten (ohne Anlagen),
- Franke, Karen / Schneiders, Monika, Kommunale Kriminalprävention - Bausteine zur kommunalen Sicherheitsvorsorge, V D M Verlag Dr. Müller (2006), 385 Seiten,
- Hunold, Daniela, Sicherheitsgefühl und kommunale Kriminalprävention. Sichtweise von Bürgern und Verwaltung am Beispiel des Osnabrücker Stadtteils Eversburg, Universität Osnabrück, Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften - Diplomarbeit im Diplomstudiengang Geografie (25. Juni 2002), 155 Seiten (ohne Anlagen),
- Schmuch, Hanna, Kommunale Kriminalprävention und zivilgesellschaftliche Partizipation am Fallbeispiel Osnabrück, Universität Osnabrück - Bachelorarbeit im Studiengang Social Sciences (Vorgelegt am 02.09.2009), 53 Seiten. Zeitungen:
- Die gezähmte Metropole - New York bekämpft das Verbrechen mit strengsten Methoden - Von Bernhard Maier, in: WIENER ZEITUNG vom 26./27. Februar 1999, Seite 7 (EXTRA - Reportage) 11 .
11 „ … Die Übernahme der Zero Tolerance-Politik ist in Europa bislang noch nicht erfolgt. Die Broken Windows-Theorie hingegen fiel auch auf unserem Kontinent auf fruchtbaren Boden. In Fachkreisen gilt die deutsche Stadt Osnabrück als Vorzeigebeispiel für wirksames community policing. Anfang dieses Jahrzehnts entwickelte sich die Drogen- und Beschaffungskriminalität der Stadt explosionsartig im wahrsten Sinne des Wortes. Die Brutalisierung ging bis zum Schußwaffengebrauch. Die Stadtverwaltung entschied sich daraufhin, dem kriminellen Treiben mit Repression durch konsequente Rechtsanwendung zu antworten. Ab Mai 1997 wurden unter der Ägide von Kriminaldirektor Ernst Hunsicker Streifen zu Fuß und per Mountain-Bike verstärkt. Die Ordnungshüter hatten den Auftrag, Ordnungswidrigkeiten nicht nur zu unterbinden, sondern auch durch Anzeigen oder Bußgelder zu ahnden. …“
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3.1 Überblick „RePrOS“ (Jahr 1999) 12
12 Hunsicker, Ernst, Konzeption „Vernetzte Kriminalprävention Osnabrück“, in:
Dokumentation 1. Niedersächsischer Präventionstag - Montag, den 4. Oktober
1999 in der Stadthalle Osnabrück - Landespräventionsrat Niedersachsen, Anlage 2
(Stand: 01.01.1999)
21
3.2 Präventionsauftrag; erste Schritte
Der gesetzliche Präventionsauftrag wurde in Niedersachsen erstmalig durch einen Runderlass des Innenministeriums konkretisiert und präzisiert. 13 Nach diesem Erlass, der mit
„Intensivierung der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung; Polizeiliches Präventionskonzept“
überschrieben war, oblag es der polizeilichen Präventionskommissionals Beschlussgremium - auch, außerpolizeiliche Behörden, Einrichtungen und Institutionen zu unterstützen; ggf. einzubeziehen.
Im Mai1989 hatte ich Gelegenheit, an einem Seminar im Landeskrimi- nalamt Niedersachsen zu dem Thema
„Aufgabenorientierte Aus- und Fortbildung für die Mitglieder der Präventionsgruppen“
teilzunehmen. 14 In diesem Seminar stellte Jörg Ziercke 15 , ehemals Kripochef in Neumünster, sein - breit angelegtes - ressortübergreifendes „Präventionsmodell Neumünster“ vor.
Nach der Erlassvorgabe und diesem Ziercke-Referat war für mich klar, etwas Ähnliches mit weniger Aufwand in Osnabrück anzustreben. Eine umgehende Abfrage bei verschiedenen präventiv arbeitenden Ressorts in der Stadt Osnabrück ergab, dass durchaus Interesse an einer systematisierten und institutionalisierten Präventionsarbeit bestand. Bis dahin kamen mehr zufällig bzw. anlassbezogen polizeiliche und außerpolizeiliche Ressorts zusammen, um sich eines problembehafteten Sachverhalts in der Stadt Osnabrück - auch unter kriminalpräventiven Aspekten - anzunehmen.
13 RdErl. d. MI v. 24.4.88 - Nds. MBl. 17/1988, 436; geändert durch RdErl. d. MI v. 18.7.90 - Nds. MBl. 27/1990, 924.
14 Als stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Osnabrück hatte ich auf Grund Erlassvorgabe (wie vorstehend) die Geschäfte dieser Präventionsgruppe, die sich aus Beamten der Kriminal- und Schutzpolizei zusammensetzte, zu führen.
15 Jörg Ziercke (*18. Juli 1947 in Lübeck) ist seit dem 26. Februar 2004 der Präsident des deutschen Bundeskriminalamts (BKA); Wikipedia - Jörg Ziercke.
22
3.3 Konstituierende Sitzung, Grundsätze, erste Vereinbarungen Im Dezember 1989 hat sich in der Stadt Osnabrück die „Ressortübergreifende Präventionskommission Osnabrück“ („Re-PrOS“)
konstituiert. 16 Für das Land Niedersachsen war dies das 2. kriminalpräventive Gremium nach Delmenhorst, wo sich kurz zuvor im gleichen Jahr ein Kriminalpräventiver Rat gegründet hatte. 17 Diese Delmenhorster Initiative hatte sich bis dahin allerdings noch nicht bis Osnabrück herumgesprochen.
In der 1. Sitzung, zu der 16 präventionsbereite Frauen und Männer aus den verschiedensten Ressorts erschienen waren, ging es zunächst darum, Grundsätze festzulegen. Nahezu gestritten wurde über die Bezeichnung des Gremiums. Als Initiator und in meiner Funktion als Geschäftsführer/Koordinator habe ich die Bezeichnungen Präventionsrat Osnabrück bzw. Kriminalpräventiver Rat Osnabrück vorgeschlagen. Damit konnte ich mich aber nicht durchsetzen. Die Vertreter/innen der Stadt Osnabrück hatten erhebliche Bedenken wegen der Bezeichnung „Rat“. Sie verwiesen einerseits auf die Macht der Räte im Kommunismus und Sozialismus; andererseits ergingen Hinweise auf eine nicht völlig auszuschließende Verwechslung mit dem Rat der Stadt Osnabrück. Letztendlich haben wir uns auf die Bezeichnung Ressortübergreifende Präventionskommission Osnabrück („RePrOS“) geeinigt. In der konstituierenden Sitzung wurden erste Vereinbarungen getroffen, und zwar:
- Die Kommission ist ein lockerer Zusammenschluss von Repräsentanten/innen unter Verzicht auf eine Geschäftsordnung.
- Die Terminplanung, die Vorbereitung und die Durchführung der Sitzungen einschließlich Protokoll - also die organisatorischen
16 Von der 1. Sitzung (Dezember 1989) bis zu meiner Pensionierung (Februar 2004) war ich Geschäftsführer/Koordinator dieser Präventionskommission, die ich in Abwesenheit des Inspektionsleiters auch geleitet habe. Während meiner vorübergehenden Tätigkeit als Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems von November 1993 bis Oktober 1994 ließ die Kontinuität nach, indem eine Sitzung ausfiel und Sitzungsprotokolle nicht mehr konsequent geschrieben wurden.
17 Kriminalpräventiver Rat (KPR) als immer noch gängige Bezeichnung. Die Verantwortung für diesen KPR lag von Beginn an bei der Stadt Delmenhorst in Person des Oberstadtdirektors (Vorsitzender).
23
Aufgaben und somit die Geschäftsführung (später: Koordination)liegen bei der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück 18 .
- Die Kommission ist kein Beschlussgremium; allenfalls können Empfehlungen ausgesprochen werden. Die primäre Aufgabe wird darin gesehen, durch den Austausch von Sachverstand und Erfahrung die sachliche Entscheidungskompetenz in den Ressorts auszubauen.
- Der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück - oder Vertreter im Amt - leitet die jeweilige Sitzung. 19
- Grundsätzlich ist pro Quartal eine Sitzung abzuhalten.
- Die jeweilige Sitzung sollte einen zeitlichen Rahmen von etwa zwei Stunden haben.
3.4 Überholte Kardinalfrage: Federführung durch die Polizei oder bei der Kommune
Zunächst ist festzuhalten, dass die Vertreter der Stadt Osnabrück in der konstituierenden Sitzung nicht bereit waren, den Vorsitz und die Geschäftsführung/Koordination der Präventionskommission zu übernehmen. Zudem war ich in den Anfängen dieser ressortübergreifenden Präventionsarbeit noch davon überzeugt, dass die Verantwortung bei der Polizei liegen muss, was sich auch zum Teil aus den ersten wesentlichen Erfahrungen ergab. 3.5 Wesentliche Erfahrungen
3.5.1 Die Initiative für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit geht grundsätzlich von der Polizei aus.
3.5.2 Wenn die Polizei so etwas initiiert, dann verbleibt die Arbeit
3.5.3 Die Bereitschaft, Tagesordnungspunkte (TOP) einzubringen,
3.5.4 Zwischen den einzelnen Ressorts wird die Kommunikation ge-
18 Nach Osnabrück-Stadt fortgeführt.
19 Nach der 94er Polizeireform ging die Leitung auf den Leiter der Polizeiinspektion Osnabrück Stadt - oder Vertreter im Amt - über.
24
3.5.5 Auch wenn laut Vereinbarung der konstituierenden Sitzung die
3.5.6 Die ressortübergreifende Präventionsarbeit ist - nach wie vorausbaufähig.
3.6 Tagesordnungspunkte und Arbeits- bzw. Projektgruppen Mit folgenden Tagesordnungspunkten (TOP) hat sich die Präventionskommission meistens auf Grund von „Auffälligkeiten“ bis April 2005 20 beispielsweise befasst und als Reaktion darauf Maßnahmen und Projekte eingeleitet oder auch Strategien entwickelt:
- Konzeption zur Drogenkontrolle in der Stadt Osnabrück („Osnabrücker Anti-Drogen-Modell“; vgl. Kapitel 6 - „Besondere Aufbauorganisation Rauschgift“ - „BAO RG“),
- Sicherheit/Integration von Migranten,
- Jugendschutz im weiteren Sinne (gewaltbereite „Fußballfans“, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen aus Anlass so genannter „Chaostage“, Schlägereien zwischen jungen Türken und jungen Aussiedlern, Rechtsradikalismus, Ausschreitungen unter Schülern während der „Rosenmontagsfeten“ und nach den Zeugnisvergaben, Gewalt an Schulen und auf der Straße),
- Schulverweigerung (in Verbindung mit dem „Projekt Auszeit“),
- Verhinderung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (auch Nachsorge).
3.7 Eingesetzte Arbeits- und Projektgruppen Aus bzw. über die Präventionskommission wurden immer wieder Arbeits- oder Projektgruppen eingesetzt. Beispielhaft sind folgende Schwerpunktprogramme (Kampagnen) zu erwähnen:
- für Ausländer- und Aussiedlersicherheit,
- gegen Graffiti,
20 Danach wurde die sicherlich erfolgreiche Arbeit durch den Kriminalpräventionsrat Osnabrück (KPR OS) fortgesetzt. Vorsitzender ist der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück.
25
- gegen Gewalt an Schulen und auf Schulwegen (vgl. Kapitel 10),
- für mehr Zivilcourage,
- gegen häusliche Gewalt,
- gegen sexuelle Gewalt und gegen sexuellen Missbrauch (in Verbindung mit einer Broschüre über helfende Organisationen/Institutionen).
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3.8 Kritische Anmerkungen, lokale Ausweitung Die Präventionskommission hat ihre Arbeit 1989, wie vorstehend ausgeführt, mit 16 Mitgliedern aufgenommen. Der Kreis der Teilnehmer war in den Anfängen „klein aber fein“, d.h., die Quartalsbesprechungen erfolgten auf Chefebene (Amtsleiter, Fachbereichsleiter, vergleichbare Funktionsträger). Im Laufe der Jahre haben sich die meisten dieser Chefs aus den Besprechungen verabschiedet und ihre Vertreter oder
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sogar die Vertreter vom Vertreter entsandt. Entgegenwirkende Appelle waren nur von geringem Erfolg, obwohl wir als Polizei immer mit gutem Beispiel vorangegangen sind (Inspektionsleiter, Leiter des Zentralen Kriminaldienstes und Präventionsbeauftragte als regelmäßige Teilnehmer).
Trotz allem drängten immer mehr Präventionsinteressierte aus Dienststellen, Behörden und Institutionen in die Präventionskommission, sodass bereits im Jahr 1993 zwangsläufig nach einem Ausweg gesucht werden musste, um ein zunehmendes Präventionsbewusstsein nicht auszubremsen. Außerdem wurde schon in den Anfängen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit deutlich, dass die kriminalpräventive Arbeit allein auf kommunaler Ebene bei der Größe der Stadt Osnabrück mit nahezu 160 000 Einwohnern, verteilt auf 23 Stadtteile, nicht effektiv genug sein kann. Meine Idee war es, nach und nach in den Stadtteilen eine lokale Basisprävention zu installieren. Ganz konkrete Vorstellungen hatte ich allerdings noch nicht. Das spätere Ergebnis: „Runde Tische“ (vgl. Kapitel 5).
3.9 „Kriminalpräventionsrat Osnabrück“ ab 2005 in kommunaler Verantwortung
Wir als Polizei haben immer wieder auf die Einrichtung eines kommunalen Präventionsbüros mit einer/m hauptamtlichen Präventionsbeauftragten gedrängt und sogar Vorschläge über
- die organisatorische Anbindung,
- die abzudeckenden Aufgabenfelder,
- das Anforderungsprofil und
- die Kompetenzen
des Büros bzw. der/des Stelleninhaberin/s unterbreitet. 21 Stattdessen hat die Stadtverwaltung Osnabrück zwei Studentinnen der Universität Osnabrück quasi beauftragen lassen, „unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten und Strukturen der Stadt Osnabrück ein geeignetes Strukturmodell zur Umsetzung kommunalpräventiver Arbeit zu entwickeln und diesbezüglich eine Handlungsempfehlung für die Stadt Osnabrück zu formulieren.“
21 Hunsicker, Ernst / Heyer, Hermann, Einrichtung kommunaler Präventionsbüros in Kombination mit „Polizeiläden“ - Ein Plädoyer nur aus Sicht der Polizei?, in: Die Kriminalprävention 1/2001, S. 12 ff.
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Das Ergebnis liegt in einer sehr ansprechenden Diplomarbeit mit folgender Handlungsempfehlung für die Stadt Osnabrück vor: „Wir empfehlen der Stadt Osnabrück zur Strukturierung der kommunalen Sicherheitsvorsorge das Modell 2 (Präventionsbeauftragter und Beratungsgremium).“ 22 3.10 Eine Kompromisslösung
In der 59. und damit letzten Sitzung der „Ressortübergreifenden Präventionskommission Osnabrück“ (April 2005) wurde nach vorheriger Rücksprache mit Vertretern der Stadt Osnabrück und mit vorausgegangener Zustimmung des Oberbürgermeisters die neue Struktur des kommunalen kriminalpräventiven Gremiums unter der Bezeichnung „Kriminalpräventionsrat Osnabrück“ (KPR) 23 vorstellt:
a) Vorsitzender wird der Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück, 24
b) Der Kriminalpräventionsrat Osnabrück organisiert sich durch eine Lenkungsgruppe und durch ein Plenum. Im Plenum sind zumindest alle Ressorts der „alten“ Präventionskommission vertreten.
c) Koordination/Geschäftsführung durch Wolfgang Zimmerer 25 in Zusammenarbeit mit Wolfgang Wellmann 26 .
d) Die büromäßige Abwicklung der Aufgaben der Geschäftsführung/Koordination erfolgt zunächst in den Räumlichkeiten des Stadtsportbundes Osnabrück.
e) Die Stadt Osnabrück trägt die Kosten des Büros und übernimmt einen Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 3000,00 €.
22 Franke, Karen / Schneiders, Monika, Diplomarbeit zum Thema: Kommunale Kriminalprävention als kommunale Sicherheitsvorsorge - Entwicklung eines Strukturmodells für die Stadt Osnabrück, Universität Osnabrück - Fachbereich Psychologie - Fachgebiet Arbeits- und Organisationspsychologie, Dezember 2004, 334 Seiten (245), und - später als Buch - Schneiders,Monika / Franke, Karen, Kommunale Kriminalprävention - Bausteine zur kommunalen Sicherheitsvorsorge, V D M Verlag Dr. Müller (385 Seiten).
23 Homepage »http://www.osnabrueck.de/kpr/«
24 Damit hat der jeweils eingleisige Oberbürgermeister den Vorsitz im Kriminalpräventionsrat und im Präventionsverein Osnabrück e.V. (vgl. Kapitel 7).
25 Bürgerbeauftragter der Stadt Osnabrück und Leiter der Bürgerberatung.
26 Ehemals Präventionsbeauftragter der Polizeiinspektion Osnabrück-Land (zunächst Altersteilzeit, dann Pensionierung).
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Ergänzend ist anzuführen:
f) Ich arbeite seit Jahren im Team des Kriminalpräventionsrates (KPR-Team) 27 mit, habe aber meine Arbeit in mit Ablauf des Jahres 2010 eingestellt und werde auch nicht mehr an den Sitzungen der Lenkungsgruppe 28 teilnehmen. Als stellvertretender Geschäftsführer des Präventionsvereins Osnabrück e.V. („PrävOS“) erhalte ich vielleicht noch Einladungen zu den „Ratssitzungen“ (Plenum) 29 .
g) Die Geschäftsführer (Wolfgang Wellmann, Wolfgang Zimmerer), die meine anfänglichen Bedenken zerstreut und hervorragende Arbeit leisten, werden ihre Tätigkeit voraussichtlich im Jahr 2011 einstellen, sodass es einen Neuanfang geben muss. Ich glaube nicht, dass es sich die Stadt Osnabrück leistet, eine/n hauptamtliche/n Präventionsbeauftragte/n einzusetzen.
27 Zum so genannten KPR-Team, das für das operative Tagesgeschäft zuständig ist, gehören neben weiteren engagierten ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern auch der frühere Leiter des polizeilichen Präventionsteams, EKHK a.D. Wolfgang Wellmann als Geschäftsführer, der ehemalige Kriminaldirektor Ernst Hunsicker und der Leiter der Bürgerberatung der Stadt Osnabrück, Wolfgang Zimmerer, ebenfalls als Geschäftsführer. Dieses Team trifft sich regelmäßig jeden Monat und darüber hinaus nach Bedarf. (Quelle: »http://www. osnabrueck. de/kpr/17812.asp«)
28 Eine Lenkungsgruppe, der verschiedene Fachbereiche der Stadt Osnabrück, wie zum Beispiel der Fachbereich Bürger und Ordnung, der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, aber auch Vertreter der Landesschulbehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten angehören, trifft sich vier- bis sechsmal jährlich und ist für die grundsätzliche strategische Ausrichtung der Präventionsarbeit zuständig. (Quelle: »http://www.osnabrueck.de/kpr/17810.asp«)
29 Der Kriminalpräventionsrat ist ein offenes Gremium, dem Behörden, Institutionen, Verbände, Einrichtungen, Runde Tische und Nachbarschaftshilfevereine angehören, die im weitesten Sinne Aufgaben der Kriminalprävention wahrnehmen und dazu beitragen möchten, dass die Entstehung von Gewalt und Kriminalität bereits im Vorfeld verhindert wird. Alle gesellschaftlich relevanten Gruppen können im Kriminalpräventionsrat mitarbeiten und sich aktiv an Maßnahmen zur Verhinderung von Kriminalität im eigenen Umfeld beteiligen. Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichsten Funktionen sollen gemeinsam mit den zuständigen Organen Verantwortung für den Sicherheitszustand ihres Gemeinwesens übernehmen. Vorsitzender des Kriminalpräventionsrates ist Oberbürgermeister Boris Pistorius. Die Geschäftsstelle des Kriminalpräventionsrates ist täglich besetzt. (Quelle: »http://www.osnabrueck.de/kpr/17808.asp«)
30
Übrigens: Während meiner elfmonatigen „Stippvisite“ in Lingen habe ich die „Ressortübergreifende Präventionskommission Lingen“ gegründet und drei Sitzungen geleitet.
3.12 Zum Schluss: Osnabrück nach wie vor Niedersachsens Prä-
Zwei Und was kommt jetzt?), die sicherlich nicht nur mich bewegen.
33
- Hunsicker, Ernst / Brockschmidt, Thomas, Die „EG (AG) Straße“ wäre fast auf der Strecke geblieben - Modell zur „Bekämpfung“ jugendlicher Straßenbanden (unveröffentlicht 30 ), Veröffentlichungen:
- Schramm, Gudrun, Die Schocktherapie der Kommissarin, in: Deutsche Polizei 1/94, Seiten 15 ff.,
- Schramm, Gudrun, Kriminalpräventive Maßnahmen zur Gewaltvorbeugung, in: der kriminalist 11/94, Seiten 536 ff. (u.a. als Zwischenüberschrift „Einrichtung der Ermittlungskommission - Erfahrungen).
30 Obwohl das Manuskript komplett vorlag, ist es nicht zu einer Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift gekommen. Die Gründe dafür sind mir heute nicht mehr bekannt.
35
4.1 Vorgesehene Einleitung (Manuskript) 31 der geplanten Veröffentlichung im Original (Dezember 1993)
4.2 Eine abscheuliche Straftat als Anstoß
31 Geschrieben auf meiner privaten Kofferschreibmaschine „Olympia Monica“.
32 Neue Osnabrücker Zeitung vom 13.06.1992.
36
Die Zusammenarbeit mit der „Ermittlungskommission (EK) Jugendbanden“, Polizeipräsidium Münster, in der Münsteraner Raubsache brachte uns übrigens auf den Gedanken, etwas Vergleichbares in Osnabrück „auf die Beine zu stellen“. Die Lageauswertung hatte nämlich ergeben, dass in der Stadt Osnabrück Jugendliche bandenmäßig agierten. 4.3 Ein erster Fehlversuch
Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen zwischen der Schutz- und Kriminalpolizei wurde seinerzeit die Jugenddelinquenz in verschiedenen Dienstbereichen und Dienststellen bearbeitet. Die Arbeit der „EK Jugendbanden“ erschien uns vorbildlich, sodass wir im Juli 1992 mit der Planung einer „Arbeitsgruppe (AG) Jugendbanden“ begannen. In der wöchentlichen Besprechung der Führungskräfte der Schutz- und Kriminalpolizei („Montagsrunde“) war die Schutzpolizei sofort zu begeistern; personelle Unterstützung wurde durch den SPI-Leiter Horst Denningmann zugesagt. Wie schon in der „AG Beschaffung“ sollten in der „AG Jugendbanden“ auch Schutz- und Kriminalpolizisten gemeinsam arbeiten.
Die vorbereitenden Maßnahmen liefen an (Lagebild, retrograde Aufarbeitung relevanter Ermittlungsverfahren, begleitende Operativmaßnahmen durch Kräfte der Bereitschaftspolizei etc.). Über die beabsichtigte Einrichtung der „AG Jugendbanden“ wurde der Leiter der Kriminalpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems, Oldenburg, informiert. Dort hatte man Bedenken ob der Bezeichnung und stellte fest: In Osnabrück gibt es keine Jugendbanden! So kam es zu der Bezeichnung „Ermittlungsgruppe (EG) Straße“, die eigentlich nur vorübergehend eingesetzt werden sollte.
Jetzt hätte die „EG Straße“ loslegen können, wenn da nicht die Vorbehalte im eigenen Hause aus der Ermittlungsebene gewesen wären (zu wenig Personal, zusätzliche Arbeit durch ein täterorientiertes Vorgehen und durch den Einsatz von Operativkräften). Aufgrund dieser Vorbehalte entschied der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion: Aus der „EG Straße“ wird nichts.
37
4.4 Ein neuer Anlauf
Ein Sachbearbeiter des 1. Kommissariats in der Ermittlungssache „Stundenlang festgehalten - Vier Jugendliche ‚entführten’ junge Frau“ 33
ging in seinem Ermittlungsbericht auf die „Türken-Bubis“ ein und bemängelte die Bearbeitung einer Vielzahl von Vorgängen gegen diese Gruppierung beim 1. und 2. Polizeirevier sowie in mehreren Fachkommissariaten der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück. Der Sachbearbeiter wies darauf hin, dass seines Erachtens eine Vorgangskoordinierung unabdingbar sei. Damit lebte das Problem wieder auf. Eine sich Mitte Januar 1993 ergebene günstige Personalkonstellation habe ich genutzt, nun doch noch eine adäquate und koordinierende Ermittlungsführung in Form einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (Schutz- und Kriminalpolizei) zu erreichen. Am 01.02.1993 nahm dann die „Ermittlungsgruppe (EG) Straße“ in der Stärke 1 : 3 (je 2 Beamte der Schutz- und Kriminalpolizei) ihre Arbeit auf. Auf weitere Einzelheiten (z.B. Dienstanweisung, Zuständigkeitsabgrenzung) wird verzichtet. Wichtig ist aber noch der Hinweis, dass jeder Sachbearbeiter seinen „festen Kundenstamm“ („Patenprinzip“) hatte. Die „EG Straße“ war zunächst dem Beauftragten für Jugendsachen unmittelbar unterstellt, was sich aber nicht bewährte, sodass eine Anbindung an das 4. Fachkommissariat (Diebstahl, Einbruch, Raub, Hehlerei) erfolgte. 4.5 Ergebnis
Diese EG zur Verfolgung „jugendlicher Straßenkriminalität“ hat sich in Osnabrück über mehr als ein Jahrzehnt bewährt. Als Folge der Polizeireform (2004) wurde die „EG Straße“ in das 6. Fachkommissariat (Jugendsachen) integriert.
33 So die Überschrift in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 23.06.1992.
38
34 Die vollständige Überschrift lautet „Schüler: ‚Angst vor Stadtbummel’ - Ermittlungsgruppe der Polizei wirft ‚Jugendbande’ Diebstahl, Raub und Er- pressung vor“.
Arbeit zitieren:
Ernst Hunsicker, 2011, Kriminalitätskontrolle am Beispiel der Stadt Osnabrück - oder:, München, GRIN Verlag GmbH
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