Inhalt
Abbildungsverzeichnis II
Tabellenverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Grundlagen 2
2.1. Das Drei-Säulen-System 2
2.1.1. Kreditbanken 3
2.1.2. Genossenschaftsbanken 3
2.1.3. Sparkassensektor 4
2.2. Geschäftsmodelle 6
3. Wettbewerb auf dem deutschen Bankenmarkt 8
4. Genossenschaftsbanken und Sparkassen im historischen Kontext 12
4.1. Genossenschaftsbanken 12
4.2. Sparkassen 13
5. Geschäftsmodelle der Berliner Volksbank und der Mittelbrandenburgischen Sparkasse im
Vergleich 14
5.1. Berliner Volksbank 15
5.1.1. Corporate Governance 16
5.1.2. Corporate Identity 17
5.1.3. Privatkundengeschäft 18
5.1.4. Firmenkundengeschäft 20
5.1.5. Ertragslage 22
5.2. Mittelbrandenburgische Sparkasse 23
5.2.1. Corporate Governance 24
5.2.2. Corporate Identity 25
5.2.3. Privatkundengeschäft 26
5.2.4. Firmenkundengeschäft 29
5.2.5. Ertragslage 30
5.3. Vergleich 31
6. Fazit und Ausblick 34
Anhang 38
Literaturverzeichnis 44
I
1. Einleitung
Die drei Säulen des deutschen Bankenmarktes und die Aufteilung dieses Marktes unter ihnen sind im internationalen Vergleich etwas Besonderes und werden immer wieder kontrovers diskutiert. Der Genossenschaftssektor, die Sparkassenfinanzgruppe und die Kreditbanken teilen sich den Markt. Kritiker bemängeln, dass es dadurch zu Kostennachteilen kommt. 1 Durch eine Konsolidierung könnten Skalenerträge erzielt und eine höhere Effizienz erreicht werden. 2 Die aus der Dreiteilung resultierende Wettbewerbssituation ist ein weiterer Kritikpunkt. Die privaten Banken sehen sich mit Wettbewerbern konfrontiert, deren primäres Ziel es nicht ist, Gewinn zu erwirtschaften. Damit stünden Genossenschaftsbanken und Sparkassen nicht unter dem selben Ertragsdruck wie die Kreditbanken. Sie argumentieren, dass Ineffizienzen die Folge wären. Da die Geschäftsmodelle aller drei Bankengruppen auf ähnliche Kundengruppen abzielen, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Dreiteilung. Gerade bei genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Instituten scheinen die Überschneidungsmengen sehr hoch zu sein.
Aufgrund der Besonderheiten und den auffälligen Analogien in ihren Geschäftsmodellen ist der Vergleich von Genossenschaftsbanken und Sparkassen am Beispiel der Berliner Volksbank (BVB) und der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) Gegenstand dieser Arbeit. Obwohl beide Institutsgruppen auf sehr unterschiedlichen Ideen basieren, ähneln sich beide Geschäftsmodelle auffällig. Sie konzentrieren sich hauptsächlich auf eine ganzheitliche Geschäftsbeziehung im Mengengeschäft mit Privat- und mittelständische Firmen-kunden. Ziel der Arbeit ist es, die Geschäftsmodelle zu analysieren und ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzudecken. Es soll geklärt werden, in wie weit die Zielstellungen der Institutsgruppen miteinander vereinbar sind und so auch Zusammenschlüsse säulenübergreifend zielführend für den nötigen Konsolidierungsprozess auf dem nationalen Bankenmarkt sein können.
Dazu wird zunächst auf das Drei-Säulen-System des deutschen Bankenmarktes eingegangen. Es sollen die Struktur und das Wesen kurz beleuchtet werden, bevor die ver-
1 Vgl.Burchard (2003): Zukunft der Genossenschaftsbanken, S. 324.
2 Ebenda.
1
schieden Geschäftsmodelle dargelegt werden, die auf diesem Markt vertreten sind. Abschließend soll kurz die Ertragslage der Banken untersucht werden. Im dritten Kapitel wird die aktuelle Wettbewerbssituation auf dem deutschen Bankenmarkt beleuchtet. Im darauf folgenden Abschnitt wird auf die Historie der Genossenschaftsbanken und Sparkassen eingegangen. Hier soll insbesondere geklärt werden, wie sich beide Ideen im Lauf der Geschichte behaupten konnten. Im fünften Kapitel werden die Geschäftsmodelle der Beispielinstitute BVB und MBS analysiert und verglichen. Besonders interessant ist die Frage, wie sich beide Modelle überhaupt unterscheiden, was ihre Alleinstellungsmerkmale sind und wie es um ihre Rentabilität steht. Im letzten Kapitel werden die Ergebnisse zusammengefasst und ein abschließender Blick auf die zu erwartende Entwicklung gegeben.
2. Grundlagen
In diesem Kapitel sollen die für den weiteren Verlauf der Arbeit nötigen Grundlagen geschaffen werden. Zuerst wird das Drei-Säulen-System in Deutschland erläutert. Danach wird ausführlich auf die einzelnen Säulen mit ihren jeweiligen Besonderheiten eingegangen. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels werden die verschiedenen Geschäftsmodelle kurz angeschnitten, die auf dem nationalen Bankenmarkt zu finden sind.
2.1. Das Drei-Säulen-System
Historisch gewachsen dominiert in Deutschland der Universalbankentypus. So wird hier von einem Universalbankensystem gesprochen. Zu der Geschäftstätigkeit von Universalbanken gehören alle Geschäfte, die im Kreditwesengesetz unter §1 Abs. 1 aufgeführt werden. Spezialbanken sind dagegen auf einige wenige Geschäfte spezialisiert. Das deutsche Universalbankensystem gliedert sich in die drei Bankengruppen. Die Kreditbanken, zu denen alle inländischen, privatrechtlich organisierten Universalbanken zählen, die nicht den anderen beiden Säulen angehören und denen keine Sonderfunktionen aufgetragen sind, Genossenschaftsbanken mit Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparda-Banken und der Sparkas-sensektor mit den Sparkassen und den Landesbanken. 3 Alle drei Bankensäulen unterscheiden sich in ihrer Zielstellung und ihrer Rechtsform auf die nun im Folgenden eingegangen
3 Vgl. hierzu Hartmann-Wendels et al. (2007): Bankbetriebslehre, S.25.
2
wird. Der Sektor der Kreditbanken wird lediglich grob umrissen, da die anderen beiden Säulen für den weiteren Verlauf der Arbeit von größerer Bedeutung sind.
2.1.1. Kreditbanken
Zusammen haben die Kreditbanken eine Bilanzsumme von ungefähr 4.600 Milliarden Euro. 4 Insgesamt existieren 441 Institute, von denen 5 Großbanken sind und alleine fast ein Drittel der Bilanzsumme dieser Säule verwalten. 5 Zu diesen fünf Instituten zählen die Deutsche Bank, die Commerzbank-Gruppe mit der Commerzbank und der Dresdner Bank, die HypoVereinsbank und die Deutsche Postbank.
2.1.2. Genossenschaftsbanken
Die Organisation des gesamten genossenschaftlichen Sektors lässt - nomen est omen - den Grundsatz des Genossenschaftsgedankens wiedererkennen. Die zentrale Einrichtung ist der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), dem die regionalen Genossenschaftsverbände untergeordnet sind. 6 Dieser vertritt alle Genossenschaftsbanken national und auf internationaler Ebene. 7 Alle genossenschaftlichen Institute sind Mitglied dieser Organisation. 8 An der Spitze der Genossenschaftsbanken stehen ihre Zentralinstitute, die DZ-Bank mit etwa 1.000 9 Mitgliedern und die WGZ-Bank mit etwa 200 10 Mitgliedern. 11 Die knapp 1.200 genossenschaftlich organisierten Institute in Deutschland verwalten insgesamt eine Bilanzsumme von rund 934 Milliarden Euro.
Die Rechtsform einer Genossenschaftsbank ist in der Regel 12 die „eingetragene Genossenschaft“. 13 Das primäre Ziel dabei ist nicht die Gewinnmaximierung. Ihre Tätigkeit
4 Vgl. Deutsche Bundesbank (2009): Bankenstatistik - Bankenstatistik Mai 2009, S. 10.
5 Eigene Berechnung nach Zahlen der Deutschen Bundesbank.
6 Vgl. Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken: Regionalverbände der Kreditgenossenschaften, S. 1.
7 Vgl. Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken: Aufgaben - Repräsentant, Dienstleister und Kompetenzzentrum, S. 1.
8 Ebenda.
9 Vgl. DZ-Bank: Das Profil der DZ-Bank-Gruppe, S. 1.
10 Vgl. WGZ-Bank: Mitgliedsbanken, S. 1.
11 Vgl. Bussmann (2003): Ist das Dreisäulensystem noch zukunftsfähig - sektorübergreifende Geschäftsmodelle?, S. 268.
12 Vgl. Blisse (2005): Stärkung der Kreditgenossenschaften durch Verbundbezogenes Eigenkapital, S. 34 und 259.
13 Ebenda, S. 34.
3
basiert auf drei wichtigen Grundprinzipien, die anderweitige Zielstellungen zum Inhalt haben. Nach dem Identitätsprinzip sind die Eigentümer einer Genossenschaft die Mitglieder, 14 die mit ihren Einlagen einen Teil des haftenden Eigenkapitals bereit stellen. Gleichzeitig sind sie selbst auch ihre wichtigsten Kunden und verwalten sich auch selbst. Nur Mitglieder dürfen Positionen in Vorstand und Aufsichtsrat inne haben. 15 Das Förderungsprinzip hängt unmittelbar mit dem Identitätsprinzip zusammen und besagt, dass der Zweck der Genossenschaft die Förderung der Mitglieder ist. Nach dem Demokratieprinzip steht der personelle und nicht der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Hiernach hat jedes Mitglied unabhängig von der Höhe der Einlage gleiches Stimmrecht. 16 Eine weitere Besonderheit ist eine Komponente des haftenden Eigenkapitals - der Haftsummenzuschlag. 17 Dieser im genossenschaftlichen Statut festgelegte Betrag kann im Fall einer Insolvenz von den Mitgliedern eingefordert werden, um die Schulden der Bank zu tragen. 18
Heute sind Genossenschaftsbanken Allfinanzdienstleister, die in Zusammenarbeit mit ihrem Verbund in der Lage sind, einen Allfinanzanspruch zu erfüllen. Die groben Züge des Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken werden in Kapitel 2.2. dargelegt und in Kapitel 5.1. ausführlich am Beispiel der BVB behandelt.
2.1.3. Sparkassensektor
Dem Sektor der Sparkassen gehören die 10 Landesbanken und 434 Sparkassen an. Zusammen verfügen sie über eine Bilanzsumme von ca. 2.590 Milliarden Euro. 19 Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und ihr vorrangiges Ziel ist es nicht, Gewinn zu erzielen, sondern wird durch eine gewisse Gemeinnützigkeit bestimmt. 20 Eigentümer sind die Anstaltsträger, die sowohl Städte oder Landkreise aber auch Zweckverbände sein können. 21 Der Sparkassenverbund ist mehrstufig aufgebaut. Auf der ersten Ebene sind die kommunalen
14 Vgl. Aschhoff et al. (1995): Das deutsche Genossenschaftswesen, S. 147f.
15 Vgl. Blisse (2005): Stärkung der Kreditgenossenschaften durch Verbundbezogenes Eigenkapital, S. 43.
16 Vgl. Aschhoff et al. (1995): Das deutsche Genossenschaftswesen, S. 147 und 150f.
17 Vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007): Bankbetriebslehre, S.35.
18 Ebenda.
19 Vgl. Deutsche Bundesbank (2009): Bankenstatistik - Bankenstatistik Mai 2009, S. 12.
20 Vgl. Lütke-Uhlenbrock (2006): Bewertung öffentlich-rechtlicher Sparkassen, S. 13.
21 Ebenda, S. 9f.
4
Sparkassen angesiedelt. 22 Diese wiederum sind in regionalen Sparkassenverbänden organisiert und sind zusammen mit den Bundesländern 23 Träger der Landesbanken, die die zweite Stufe darstellen. 24 Landesbanken und regionale Sparkassenverbände tragen den deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). 25 Die Landesbanken sind Girozentrale und Zentralinstitute, die für den Zahlungsverkehr zwischen den Sparkassen und die Aufnahme und Anlage von Liquidität der regionalen Institute zuständig sind. 26 Außerdem sind sie die Hausbanken und somit Dienstleister und Kreditgeber für die Bundesländer. 27 Auf der dritten Stufe ist die DekaBank angesiedelt, deren Anteile zu je 50% vom DSGV und von den Landesbanken gehalten werden. 28 Sie ist das nationale Zentralinstitut für alle Sparkassen. 29 Bis zum Jahr 2005 waren die Beziehungen zwischen Sparkasse, Anstaltsträger und Kunden des Instituts durch die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast geregelt. Die Anstaltslast verpflichtete den Träger, die Sparkasse zu unterstützen und sicherzustellen, dass das Institut über eine ausreichende Eigenkapitalbasis verfügt und damit betriebswirtschaftlich handlungsfähig bleibt. Durch die Gewährträgerhaftung war der Anstaltsträger in voller Höhe für die Verbindlichkeiten der Sparkasse haftbar. Mit einer Beschwerde einiger Kreditbanken im Jahr 2001, die diese beiden Sachverhalte als eine verbotene Beihilfe sahen, wurde die Beziehung von Anstaltsträger und Sparkasse neu geregelt. Deutschland verpflichtete sich - mit Übergangsregelungen für bestehende Verbindlichkeiten -, die Gewährträgerhaftung abzuschaffen. Alle Verbindlichkeiten, die nach dem 18. Juli 2005 eingegangen wurden, waren ab sofort nicht mehr durch die Gewährträgerhaftung abgesichert. Ebenfalls wurde die Anstaltslast neu definiert. Eine Verpflichtung, den Sparkassen Geld zur Verfügung zu stellen, bestand für den Träger von nun an nicht mehr. 30
In den Sparkassengesetzen und den Satzungen der Länder und der Institute ist der öffentliche Auftrag festgehalten, der vor allem gemeinnützige Aufgaben zum Inhalt hat. Die Geschäftstätigkeit ist durch drei weitere Prinzipien begrenzt. Sparkassen dürfen nur im
22 Ebenda, S. 15.
23 Vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007):Bankbetriebslehre, S. 34.
24 Vgl. Lütke-Uhlenbrock (2006): Bewertung öffentlich-rechtlicher Sparkassen, S. 15.
25 Ebenda.
26 Vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007): Bankbetriebslehre, S. 34.
27 Ebenda.
28 Vgl. Lütke-Uhlenbrock (2006): Bewertung öffentlich-rechtlicher Sparkassen, S. 15.
29 Vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007): Bankbetriebslehre, S. 34.
30 Vgl. hierzu Lütke-Uhlenbrock (2006): Bewertung öffentlich-rechtlicher Sparkassen, S. 11f.
5
Bereich ihres Trägers aktiv sein. Dieses Regionalprinzip beschränkt sich allerdings auf die Kreditvergabe, wogegen das Einlagengeschäft und das Anbieten von Dienstleistungen auch überregional erfolgen kann. Das Subsidiaritätsprinzip bezieht sich auf die mehrstufige Organisation der Gruppe und beinhaltet die Arbeitsteilung innerhalb der Sparkassenorganisation. Nach diesem Prinzip werden Aufgaben, die aufgrund der Größe und der Wirtschaftlichkeit nicht mehr von einer Sparkasse durchgeführt werden können, von der nächst höheren Stufe übernommen. Das dritte Prinzip ist das Enumerationsprinzip, nach dem nur die Geschäftstätigkeiten durchgeführt werden, die ausdrücklich in den Sparkassenverordnungen und Sparkassensatzungen erlaubt sind. Spekulative Geschäfte dürfen nach diesem Prinzip nicht getätigt werden. 31
Sparkassen bieten mit Hilfe ihres Verbundsystems eine sehr breite Palette an Finanzdienstleistungen an und können ihre Kunden so rundum betreuen. Im Kapitel 2.2. ist ihr Geschäftsmodell grob erläutert und kann im Kapitel 5.2. im Detail am Beispiel der MBS nachvollzogen.
2.2. Geschäftsmodelle
Zunächst wird in diesem Abschnitt kurz auf die Geschäftsmodelle der auf dem deutschen Bankenmarkt vorhandenen Spezialbanken eingegangen, da sich die Universalbanken ihrer Leistungen bedienen, um ihren Allfinanzanspruch wahren zu können. Einige Spezialbanken, wie z.B. Bausparkassen, sind Teil des Verbundes einiger Institute aus den drei Bankensäulen. Danach werden kurz die Geschäftsmodelle der Universalbanken erläutert. Dies soll zunächst nur einen allgemeinen Überblick verschaffen. Gegenstand des Kapitel 5 sind die Geschäftstätigkeiten von Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die dann an Beispielinstituten verglichen werden.
Das Geschäftsmodell der Bausparkassen ist das Finanzieren von Wohneigentum und sonstigen wohnwirtschaftlichen Vorhaben. Bausparkassen finanzieren sich über die Einlagen der Bausparer. Sparanreiz ist hier nicht der Guthabenzins, der meist sogar sehr niedrig ist, sondern folgende Sachverhalte. Der Bausparvertrag teilt sich in zwei Phasen. In der ersten Phase spart der Kunde ein Guthaben an und in der sich anschließenden zweiten Phase
31 Vgl. hierzu Lütke-Uhlenbrock (2006): Bewertung öffentlich-rechtlicher Sparkassen, S. 12ff.
6
bekommt er ein Darlehen von der Bausparkasse. Bereits beim Vertragsabschluss stehen Zinssatz für beide Phasen fest. Die Vorteile ergeben sich so auf Kundenseite im niedrigen Zins und der Planungssicherheit und auf der Seite des Instituts in der Unabhängigkeit von Geld- und Kapitalmarkt und der günstigen Refinanzierung. 32 Die Direktbanken bieten ihre Leistungen ausschließlich über moderne Kommunikationssysteme an, meist das Internet, und verzichten auf Filialen und persönliche Beratung. Durch die Einsparung von Personal- und Betriebskosten können diese Banken ihren Kunden sehr günstige Konditionen bieten. Ihre Produktpalette beschränkt sich dabei auf Leistungen, die wenig erklärungsbedürftig sind. Dazu gehören Zahlungs- verkehrsleistungen, Komissions-und Einlagengeschäfte, aber auch Kleinkredite. 33
Kapitalanlagegesellschaften verwalten Einlagen ihrer Kunden in Fonds und investieren diese getrennt von ihrem eigenen Vermögen in verschiedenste Assetklassen. So können auch unerfahrene Anleger am Geschehen des Kapitalmarktes teilnehmen. Die Anlagestrategie wird somit in die Verantwortung der Fondsmanager übertragen. Zu jedem Handelstag werden die Preise für Ausgabe und Rücknahme bestimmt. Die gängigsten Fonds sind Immobilien-, Geldmarkt-, Renten- und Aktienfonds bzw. Mischungen aus diesen. 34 Wertpapiersammelbanken verwalten und verwahren Wertpapiere für andere Banken. Zu den Hauptaufgaben dieser Institute gehören alle Tätigkeiten, die im Giroverkehr, bei Kapitaländerung bei Aktiengesellschaften und bei der Tilgung von Anleihen auftreten. Zudem lösen sie auch Dividen- und Zinsscheine ein. 35
Eine weitere Gruppe der Spezialbanken stellen die Realkreditinstitute dar. Sie refinanzieren die langfristige Vergabe von Krediten mit Schuldverschreibungen. Diese Kredite sind mit Grundpfandrechten besichert, die ihnen von den Schuldnern eingeräumt werden. Zur Refinanzierung emittieren sie Hypothekenpfandbriefe. Dabei darf das Institut nur Kredite in Höhe von 60% des Beleihungswertes vergeben. 36
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben verleihen Geld an „förderungswürdige“ Kun- den,wobei der Rahmen zur Bestimmung selbiger vom Staat gesetzt wird. Ziel ist es hier, diese Kunden mit günstiger Liquidität zu versorgen, damit diese förderungswürdigen Vorhaben
32 Vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007): Bankbetriebslehre, S. 36ff.
33 Ebenda, S. 36ff.
34 Ebenda, S. 37ff.
35 Ebenda, S. 38f.
36 Ebenda, S. 35.
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Christian Ott, 2009, Unterschied der Geschäftsmodelle von Genossenschaftsbanken und Sparkassen, München, GRIN Verlag GmbH
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