Abstract
In dieser Studienarbeit wird der Schwerpunkt der juristischen Probleme beim Kauf eines Gebrauchtwagens im deutschen Recht behandelt. Im ersten Teil werden die vertraglichen Standpunkte mit Pflichten des Käufers und Verkäufers ausgearbeitet. Der Hauptteil der Studienarbeit schildert die Probleme bei Sachmängeln. Wobei im letzten Teil dann noch das Problem der Verjährung beim Autokauf angesprochen wird.
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Inhaltsverzeichnis
Abstract II
Inhaltsverzeichnis III
Einleitung 1
Kapitel 1: Der Gebrauchtwagenkauf 2
1.1 Der Vertragsschluss. 2
1.2 Pflichten des Verkäufers. 2
1.3 Pflichten des Käufers 4
1.4 Widerrufsmöglichkeiten. 5
Kapitel 2: Die Sachmängelhaftung. 6
2.1 Sach- und Rechtsmängel. 6
2.2 Beschaffenheitsmerkmale 6
2.3 Falschlieferung und unsachgemäße Montage. 7
2.4 Rechte des Käufers bei Mängeln 8
2.4.1 Nacherfüllung 8
2.4.2 Minderung oder Rücktritt. 9
2.4.3 Schadensersatz 10
2.5 Sachmängelhaftungsausschlüsse/Gewährleistungssauschluss. 11
2.6 Verbot des Mängelhaftungsausschlusses 12
2.7 Die Beweislastumkehr. 13
2.7.1 Umgehungsversuche 14
Kapitel 3: Die Verjährung 16
3.1 Beginn der Verjährung 16
Literaturverzeichnis: V
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Abkürzungsverzeichnis
• Abs. Absatz • ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil-Club • AG Amtsgericht • AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen • AKB Allgemeine Bedingung für die Kraftfahrzeugversicherung • Art. Artikel • Bd. Band • BGB Bürgerliches Gesetzbuch • BGH Bundesgerichtshof • DAR Deutsches Autorecht, Rechtszeitschrift des ADAC • ff. fortfolgende • Hs. Halbsatz • i.S.d. im Sinne des • i.V.m. in Verbindung mit • Kfz Kraftfahrzeug • NJW Neue Juristische Wochenschrift • OLG Oberlandesgericht • Rn. Randnummer • S. Seite • StVZO Straßenverkehrs-Zulassungsordnung • vgl. vergleiche • Zfs Zeitschrift für Schadensrecht
/ss
Einleitung
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - sagt der Volksmund. Insbesondere beim Autokauf besteht häufig ein besonders großes Wissensgefälle zwischen dem professionellen Verkäufer und dem meist technisch unerfahrenen Käufer. Hierbei ist es für den Laien wichtig, sich besonders sorgfältig auf den Autokauf vorzubereiten. Trotz kritischer Prüfung des Fahrzeuges fallen diverse Mängel häufig erst bei der Benutzung auf. Gerade der Gebrauchtwagenmarkt ist mit ca. 6,3 Mio.
Besitzumschreibungen 1 jährlich der größte und wichtigste Markt für benutzte Güter. Hierbei ist die am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform genau zu betrachten. Sie beinhaltet unter anderem, für den Gebrauchtwagenverkauf erhebliche Änderungen in der Sachmängelhaftung zu Gunsten des Verbrauchers. Die vorliegende Studienarbeit soll einen Überblick darüber geben, welche juristischen Probleme speziell beim Gebrauchtwagenkauf auftreten können und welche Rechte dem Käufer zustehen.
1 vgl. die Statistik des Kraftfahrzeugbundesamtes, a.a.O. Statistik „Besitzumschreibungen 2007“
Kapitel 1: Der Gebrauchtwagenkauf
1.1 Der Vertragsschluss
Der Gestaltungsspielraum wird nur durch wenige gesetzliche Regelungen begrenzt und führt angesichts der Fehleranfälligkeit von gebrauchten Fahrzeugen daher zu vielen Rechtsstreitigkeiten. 2 Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) kommt zustande durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) und bedarf daher keiner Schriftform. Es ist jedoch zu Nachweiszwecken, und ständige Praxis, dass PKW-Kaufverträge schriftlich geschlossen werden. Mit der Einigung der beiden Parteien über den Kaufvertrag und den Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeuges, die bei schriftlichen Verträgen durch die Unterschrift unter dem Kaufvertrag dokumentiert wird, sind die Verpflichtungen aus dem nun vorliegenden Vertrag zu erfüllen. Dies ist auch der Fall, wenn weder eine Untersuchung des Fahrzeuges, noch eine Probefahrt stattgefunden
haben. 3 Wird jedoch das Fahrzeug mit der mündliche Absprache übergeben, dass es ausprobiert und geprüft werden kann, ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, allenfalls ein Kauf auf Probe (§ 454 BGB). Der Kauf kommt erst dann zustande, wenn der Käufer ausdrücklich den Kauf billigt.
1.2 Pflichten des Verkäufers
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages durch den Käufer, muss der Verkäufer nun seinen Verpflichtungen nachgehen.
Zuerst hat der Verkäufer dem Käufer den Besitz, also die tatsächliche Gewalt (§ 854 BGB) des Fahrzeuges zu verschaffen, was in der Regel durch die Übergabe des Fahrzeugschlüssels geschieht. Jedoch kann es möglich sein, dass der Verkäufer das Kfz zunächst noch behält, z.B. zwecks Behebung eines Fehlers. In diesem Fall kann er seiner Übergabeverpflichtung bereits durch Einräumung des mittelbaren Besitzes (§§ 930, 868 BGB) nachkommen. Es muss zwischen den Parteien dann ausdrücklich oder stillschweigend ein konkret bestimmtes Rechtsverhältnis, wie z.B.
2 vgl. Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf, 2008, Rn. 693
3 vgl. Himmelreich/Andreae/Teigelack, AutoKaufRecht, 2005, Rn. 1309
Arbeit zitieren:
Andreas Müller, 2008, Juristische Probleme beim Kauf eines Gebrauchtwagens, München, GRIN Verlag GmbH
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