1. Einleitung:
Der bereits seit dem Mittelalter bestehende Ostindienhandel- man denke auch an Marco Polowar stets ein Abenteuer woran sich auch in der frühen Neuzeit nichts änderte. Die Innovation der Ostindien-Kompanien bestand gerade darin, das Abenteuerliche an diesem Fernhandel zu reduzieren, wenngleich es im vorindustriellen Zeitalter nicht gänzlich zu beseitigen war. 1 1602 wurden in den Niederlanden mehrere kleinere Handelsgesellschaften zur Niederländischen Ostindien Kompanie 2 , der VOC, zusammengeführt, die in den sich anschließenden beiden Jahrhunderten im Malaiischen Archipel, auf Ceylon und dem indischen Subkontinent, im Persischen Golf , auf der Arabischen Halbinsel, auf Taiwan, am Kap der Guten Hoffnung und in den Häfen von Kanton und Nagasaki Handel betrieb. 1799 wurde sie nach jahrelanger Krise zahlungsunfähig und wurde schließlich aufgelöst. 3 Gegenstand dieser Arbeit sollen die Handelsbeziehungen der Vereinigten Ostindischen Kompanie sein. Im Folgenden soll der Frage nach deren Handelsstützpunkte nachgegangen werden, sowie inwieweit und auf welche Art und Weise Handel in den einzelnen Gebieten zustande kam.
Anhand dieser Fragestellung möchte ich zuerst auf die Gründung der VOC und deren Handelseintritt in Asien, auf deren Organisation und Verwaltung in Asien und in den Niederlanden (In- und Ausland) eingehen und die bestehenden Handelsbeziehungen zu dieser Zeit sowie die Vorkompanien näher betrachten. Auch die „Aktiengesellschaft VOC“ soll Teil der Argumentation sein. Des Weiteren werde ich gezielt auf die Handelsstützpunkte der VOC eingehen. Wo wurde Handel getrieben, welche Güter waren von Interesse und wie kam die jeweilige Handelsbeziehung zustande?
2. Bestehende Handelsbeziehungen und Vorkompanien:
2. 1. Bestehende Handelsbeziehungen:
Seit etwa 1580 erschwerten zunehmend ungünstigere Handelsbedingungen mit den Portugiesen einen Verdienst der niederländischen Kaufleuten am Vertrieb asiatischer Produkte. Das portugiesische Handelssystem mit asiatischen Waren, von denen Pfeffer die bedeutendste war, wurde im späten 16. Jahrhundert durch so genannte Kontrakte geprägt. So gab es einen indischen Pfeffervertrag, demzufolge einer Gruppe von Kaufleuten gestattet wurde, in Indien und Malakka Pfeffer aufzukaufen und gegen einen Fixpreis in Lissabon an die Krone zu liefern. Dazu gab es einen europäischen Vertrag, nach welchem die Vertragshändler, die Contradores,
1 Vgl. Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 7.
2 Niederländisch: Vereenigde Oostindische Compagnie
3 Vgl. Gründer, S. 109f.
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den Pfeffer gegen einen festgesetzten Preis von der Krone zurückkaufen und in Europa veräußern konnten. Diese Vertragshändler verkauften kleinere Mengen an Einzelhändler. 4 Gleichzeitig blieb jedoch das Angebot an Gewürzen in Europa weit hinter der Nachfrage zurück. Die Portugiesen, die bereits seit Ende des 16. Jahrhunderts große Mühe hatten ihre Schiffe rechtzeitig und sicher aus Asien nach Lissabon zu schicken, waren gegenüber englischer Kaper im Südatlantik weitgehend hilflos. Somit gingen die Pfeffereinfuhren nach Lissabon seit 1592 drastisch zurück und in Folge dessen stiegen die Preise. Es waren der Ausschluss vom Markt sowie die Preisentwicklung, die niederländische Kaufleute dazu bewog, die Pfeffereinfuhr aus Asien selbstständig zu organisieren. 5
2.2. Vorkompanien:
Die Möglichkeiten für den Seehandel nach Asien waren in der Republik der Vereinigten Niederlande durchaus gegeben, da genügend Kapital durch die Zuwanderung vieler Südniederländer sowie auf Grund des gestiegenen Reichtums im Norden vorhanden war. Zudem nahmen die Kenntnisse der Kartographie der Seewege zu den asiatischen Gütern gegen Ende des 16 Jahrhunderts in den Niederlanden deutlich zu 6 Die Kenntnis der Asienroute blieb nun nicht länger ausschließlich den Portugiesen vorbehalten. Der aus den Südniederlanden stammende Geograph Petrus Plancius, ein Schüler Mercators, wurde zum wichtigen Anreger für die Eröffnung neuer Handelswege und stellte sein Wissen Reedern, Handelskapitänen, und Steuerleuten zur Verfügung. Wesentliche Grundlage lieferten Berichte von Seeleuten, die in portugiesischen Diensten nach Asien reisten. Einen wichtigen Beitrag lieferte auch das Werk von Jan Huyghen van Linschoten, das 1596 erschienene Itinerario. 7 Linschoten steht damit beispielhaft für den zu einer Zeit gängigen Rückgriff auf das portugiesische Wissen über asiatische Länder, auf ihre Errungenschaften bezogen auf nautische Instrumente oder auf ihre Routen nach Indien. 8
Nachdem ein Erproben der Route nördlich des eurasischen Kontinents auf Grund von Vereisung scheiterte stachen am 2. April 1595 von Texel aus auf dem südlichen Seeweg nach Asien die drei Handelsschiffe Mautitius, Hollandia und Amsterdam sowie die kleine Jacht Duyfken in See. Diese kleine Flotte war durch ihre in der Compagnie van Verre vereinigten Reeder besonders gut ausgerüstet und schwer bewaffnet worden. 9 Die Bevollmächtigten der Reeder, Cornelius de Houtman und Gerrit van Beunigen besaßen Freibriefe von Prinz Maurits.
4 Vgl. Schmitt, S. 3f
5 Vgl. Gründer. S.100.
6 Vgl. Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 101.
7 Vgl. Gaastra, Wirtschaft und Handel der Kolonialreiche, S. 215f. Das Itinerario war zu gleichen Teilen
eine Beschreibung der Route, ein Handelsführer und eine Abhandlung über die Länder und Völker
Asiens.
8 Vgl. Gründer S, 100f; Gaastra, The organization of the VOC, S. 15.
9 Vgl. Gaastra, Kaufleute als Kolonialherren, S. 5f. Einen Teil, der mehr als hundert Geschütze und
kleineren Waffen hatten die Staaten von Holland und Städte der Provinz Texel gestellt.
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Neben verschiedenen Waren hatte man spanische Realen im Wert von 100 000 Gulden an Bord. Erst nach fünfzehn Monaten und diversen Auseinandersetzungen zwischen Houtman und van Beunigen erreichten die Schiffe nach Verlust einer großen Zahl von Menschenleben Banten. 10 Auf halbem Weg zu den Molukken kehrte man unter dem Druck der Mannschaft um. Im August 1597 liefen die restlichen drei Schiffe mit 87 Überlebenden der ursprünglich 240 Mann starken Mannschaft in den Heimathafen ein. 11
Das finanzielle Ergebnis dieser ersten Schifffahrt ist nicht genau bekannt, doch die mitgebrachte Ladung deckte knapp die Kosten. 12 Es hatte sich jedenfalls gezeigt, dass die Seefahrt und der Seehandel mit Asien möglich waren.
Nach ihrer Rückkehr liefen bereits 1598 fünf Expeditionen verschiedener Kompanien von unterschiedlichen Hafenstädten aus. Neben einer Amsterdamer Flotte unter der Leitung Jacob Cornelis van Neck mit beachtlichen acht Schiffen verließen drei seeländische Schiffe Middleburg, zwei den Hafen von Veere auf Waldcherem und fünf Rotterdam. Insgesamt sandten die Vorkompanien 15 Flotten mit insgesamt 65 Schiffen in den Malaiischen Archipel, auf den sich zu dieser Zeit die niederländischen Interessen fast ausschließlich konzentrierten. 13 Innerhalb der Niederlande gab es verschiedene Tendenzen gegen eine Zersplitterung in zahlreiche konkurrierende Unternehmungen anzugehen. Die Kompanien wurden ausschließlich für Einzelreisen und zur unmittelbaren Realisierung eines Gewinns gegründet, was ein Fehlen von Kontinuität des Handelsgeschäfts zur Folge hatte und die Vorkompanien so in Asien kaum mehr als Besucher blieben. Die Zersplitterung trug zudem im noch jungen niederländischen Staatswesen nicht gerade zur inneren Einheit bei und auch der konkurrierende Gewürzimport drohte die Preise zu verderben. 14
So entwickelte sich politischer Druck die verschiedenen Kompanien zu vereinen. Vorallem der Landadvocat von Holland, Johan von Oldenbarnevelt, sah in dem Konkurrenzkampf der Vorkompanien und dem Überangebot an Gewürzen auf dem niederländischen Markt eine Gefahr und auf Grund seiner Initiative wurde von einer Kommission der holländischen Staaten ein Oktroientwurf für ein gemeinsames Unternehmen entwickelt. 15 Wesentlicher Bestandteil der Satzung zur Vereinigung der Kompanien, die von den Generalstaaten am 20. März 1602 verabschiedet werden konnte, war das Monopol für die von der Republik ausgehende Schifffahrt östlich des Kaps der Guten Hoffnung und jenseits der Magellan-Straße, das der VOC für 21 Jahren genehmigt wurde. 16
10 Vgl. Gaastra, Kaufleute als Kolonialherren, S. 5f. Die Amsterdam wurde unterwegs wegen eines Lecks
und mangels Besatzung aufgegeben
11 Vgl. Reinhard S. 113.
12 Vgl. Gaastra, Kaufleute als Kolonialherren, S. 5.
13 Vgl. Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 101.
14 Vgl. Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 102.
15 Vgl. Cordes, Aktiengesellschaft vor 1807?, S. 12; Gründer S. 100f; Reinhard S. 115.
16 Vgl. Gründer S. 100; Reinhard S. 114; Gaastra, Kaufleute als Kolonialherren, S. 5.
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Der Wert der Vorkompanien lag für die VOC einerseits in der Akkumulation von Wissen und dem Aufbau von Kontakten in Asien, andererseits in der Bereitstellung von erfahrenem Personal sowie mit dem Geschäft vertrauten Investoren, die das Risiko bereits einzuschätzen gelernt hatten. „Das „Vereinigte“ im Namen der VOC war also nicht nur politische Absichtserklärung; vielmehr war die neue Kompanie eine unmittelbare Fortführung des bereits Bestehenden.“ 17
3. Gründung der VOC:
3.1. Oktroi und Privilegien:
Die Generalstände der Vereinigten Niederlande erließen 1602 ein Oktroi, das anfänglich eine Gültigkeit von 21 Jahren hatte um bereits bestehende Ostindienkompanien zur VOC zusammenzuschließen. Der VOC wurde das Privileg erteilt, als einzige Privat- oder Rechtsperson des Landes in der ostindischen Welt Handel treiben zu dürfen, wobei der Schwerpunkt auf den Gewürzen lag. 18
Das Privileg musste allerdings von der Gesellschaft bezahlt werden. 1602 handelte es sich um eine Summe von 25 000 Gulden, die bei den Erneuerungen des Oktrois auf 1,5 Millionen Gulden (1647) bzw. 3 Millionen Gulden (1696 und 1700) gesteigert wurde und schließlich 3% der jährlichen Dividende (1742) erreichte. 19
Kennzeichen der oktroyierten Kompanie ist die Übertragung von Souveränitätsrechten. Die Generalstaaten gestanden der VOC zu, in ihrem Namen Forts zu bauen, Gouverneure anzustellen, Soldaten anzuwerben und Verträge zu schließen. Die Kontrolle der Staaten fiel dabei gering aus. Die Instruktionen für die Gouverneure mussten von ihnen genehmigt werden und die höchsten Befehlshaber der VOC hatten vor den Generalstaaten einen Eid abzulegen. 20 „Dass sie dies im Namen der Vereinigten Niederlande tat, blieb letztendlich eine Formalie; in Asien agierte die VOC auf dieser Grundlage wie ein souveräner Staat.“ 21 Die Erteilung weitreichender, allerdings geographisch deutlich eingegrenzter Privilegien an potente Interessengruppen wurde zur gängigen Vorgehensweise merkantilistisch orientierter Herrscher um Handelsgesellschaften ins Leben zu rufen, die nach der vorherrschenden Wirtschaftsideologie dem Gesamtwohl des Staates zuträglich waren. 22 „Es entstanden privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, jedoch blieb das staatliche Interesse stets erkennbar.“ 23
17 Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 102.
18 Vgl. Cordes, Aktiengesellschaften vor 1807?, S.15; Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 40.
19 Vgl. Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 41.
20 Vgl. Gaastra, Kaufleute als Kolonialherren , S.7. Hartung S. 50f.
21 Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 51.
22 Vgl. Cordes, Aktiengesellschaften vor 1807?, S. 12.
23 Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 41. Gemeint ist hier das operieren der Kompanie in zwei Welten. In
den Niederlanden war die VOC ein großes Wirtschaftsunternehmen, in Asien souveräne Macht.
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3.2. Verwaltung der VOC im In- und Ausland:
Aufgrund des Operierens als Handelsgesellschaft auf der einen und als Kompanie der Herrschaftsausübung auf der anderen Seite, war sowohl eine inländische als auch ausländische Verwaltung erforderlich. Diese bestand aus Komitees und Kammern in der Heimat sowie aus Gouvernements und Kontoren in Übersee. Es lässt sich, im Verhältnis zwischen heimatlicher Zentrale und asiatischen Außenposten als auch im Verhältnis der Niederlassungen in Übersee untereinander, stets eine Diskrepanz zwischen einem zentralistischen Verwaltungsansatz und der dezentralen Realität beobachten. Die VOC setzte sich aus sechs Kammern zusammen, in denen die vor der Vereinigung der VOC bestehenden Vorkompanien organisatorisch weiter bestanden und eine gewisse Selbstständigkeit behielten. 24 Kammern gibt es in den Städten Amsterdam, Middelburg, Rotterdam, Hoorn, Delft und Enkhuizen, die im Rahmen der gemeinsamen Unternehmungen ihre eigenen Schiffe ausrüsteten und die Ladung in ihren eigenen Häfen löschten, wobei die Verrechnung allerdings zentral geschieht. 25 Als wichtigste Gremien in der Organisationsstruktur der VOC sind die Kollegien der Direktoren, die sogenannten Bewindhebber, der sechs Kammern, die daraus durch Wahl hervorgehende Versammlung der Siebzehn Herren (Heren XVII) und die einzelnen Kommissionen, welche die Heren beraten sollen zu nennen. Die größte Kammer stellte dabei Amsterdam, welche auch das höchste Kapital zur Verfügung stellte. Kapital der VOC: Amsterdam: 3 674 915 Gulden Middelburg: 1 300 405 Gulden Delft : 469 400 Gulden Rotterdam : 173 000 Gulden Hoorn : 266 868 Gulden Enkhuizen : 540 000 Gulden : 6 424 588 Gulden 26 Gesamt
Die Zuständigkeit der Kammern und Kommitees galt nur für die Heimat in den Niederlanden. In Asien trugen die dortigen administrativen Einrichtungen bedingt durch die Entfernung die Eigenverantwortung. Es handelte sich hierbei um Kontore, die in einer flachen Hierarchie organisiert waren. 27 Das zentrale Kontor der VOC war zunächst in Banten stationiert. Bald wurde aber eine asiatische Hauptstadt mit allen Anlagen zu einer eigenständigen Metropole errichtet. 28 Nach einem erfolgreichen Eroberungszug unter Generalgouverneur Jan Pieterszoon Coen wurde 1621 Batavia an der Nordwestküste Javas gegründet. Bis zur Auflösung der VOC
24 Vgl. Hartung, S. 51f.
25 Vgl. Reinhard S. 114f.
26 Dillen, S. 117.
27 Vgl. Gaastra, Kaufleute als Kolonialherren, S. 61f.
28 Vgl. Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 50.
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blieb Batavia der offizielle Sitz des Generalgouverneurs, des obersten Befehlshabers der VOC in Asien. In Zusammenarbeit mit der „Hohen Regierung“, der die ranghöchsten Vertreter des kaufmännischen Personals, des Militärs und der Rechtssprechung in Asien angehörten, „bestimmte er Politik und Strategie der VOC und regierte eine Kolonialstadt, die schon bald mit Lagern, Märkten, gelehrten Einrichtungen und einer Werft eine dichte Infrastruktur für die Belange der Kompanie bereitstellen konnte.“ 29 Auf der arabischen Halbinsel, im Persischen Golf, in eingigen zentralen indischen Niederlassungen oder in Japan waren kaufmännische Direktoren zur Leitung eingesetzt. Den Gouverneuren und Direktoren zugeordnet waren Residenzen sehr unterschiedlicher Größenordnung, die teilweise mit einer militärischen Besatzung und einem kaufmännischen Stab ausgestattet waren, zumeist aber reine Handelsniederlassungen darstellten und gelegentlich auch nur aus einem einzelnen Gesandten am Hof eines lokalen Herrschers bestanden. 30
Wenngleich all diese Organe unter der Leitung der Heren XVII in den Niederlanden standen handelten die asiatischen Organe jedoch äußerst selbstständig. 31 Die Compagnieangestellten betrieben zum Teil eigene und stark auf Herrschaft an sich ausgerichtete Polititik 32 In einer konkreten Entscheidungssituation mussten die Verantwortlichen vor Ort unmittelbar auf ihr einheimisches Gegenüber reagieren. „Die Zeitverzögerung hätte Realpolitik, ein Aushängeschild der Kompanien, unmöglich gemacht.“ 33
3.3. Aktiengesellschaft VOC:
Die Ostindienkompanien gelten als die ersten Aktiengesellschaften der Wirtschaftsgeschichte, auch wenn die Bezeichnung der Aktiengesellschaft auf die Kolonialhandelskompanien nicht angewandt wird. Doch das Wort Aktie ist bereits seit dem 15. Jahrhundert in Amsterdam und Brügge belegt. 34
Es war jedem Einwohner der Niederlande erlaubt anzulegen, soviel er wollte 35 Auf 1143 Teilhaber, den sogenannten Participanten, verteilen sich 3 674915 Gulden aus beispielsweise Amsterdam, von denen nur 84 mehr als 10 000 Gulden gezeichnet aber insgesamt 1 620 260 Gulden zusammengebracht haben. 36 Die Participanten hatten Anspruch auf Gewinnanteile,
29 Nagel, Abenteuer Fernhandel, S. 50. Die Gouvernements in Ambon, Banda, Makassar, Malakka, auf
den Molukken, Javas, Ceylon, Negapatam und Kapkolonie waren eine vollständige Kopie der Zentrale in
Batavia mit Regierung, Räten und eigener Garnison.
30 Nagel, Abenteuer Fernhandel, S 51.
31 Vgl. Gaastra, Kaufleute als Kolonialherren, S.57f.
32 Vgl.Hartung S. 54.
33 Vgl. Gaastra, The organization of the VOC, S. 23f, Nagel, Abenteuer Fernhandel. S. 51.
34 Vgl. Cordes, Aktiengesellschaften vor 1807?, S. 8, Cordes, Art.: Aktiengesellschaft, Sp. 132.
35 Vgl. Reinhard S. 114.
36 Vgl. Gaastra, The organization of the VOC, S. 16f.; Reinhard S. 114. 301 der Amsterdamer Teilhaber
waren Flüchtlinge aus dem Süden mit zusammen 1400000 Gulden Kapital. Die zweitgrößte Kammer
Middelburg zählte 264 Teilhaber, davon 37 mit mehr als 10 000 Gulden Einlage, 148 zwischen 10 000
und 1000 sowie 79 mit weniger als 1000 Gulden. Es gab zudem auch Deutsche und Engländer unter den
Teilhabern.
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