Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
3
2. Grundlegende Fragen der Ethik. 3
3. Ethik im Journalismus. 4
4. Geiseldrama von Gladbeck vom 16. bis 18. August 1988 - Die Täter. 6
4. 1. Banküberfall und Geiselnahme. 7
4. 2. Die Flucht 8
4. 3. Die Entführung des Linienbusses 10
4. 4. Die Flucht im BMW. 12
5. Fazit. 14
Literatur : 16
Internetquellen. 17
2
1. Einleitung
Ethik ist ein Querschnittthema. In allen gesellschaftlichen und beruflichen Zusammenhängen sind Fragen der Ethik von Bedeutung. In der Medizin, in der Wissenschaft, im Recht, in der Wirtschaft im Umgang mit Tieren - um nur einige Bereich zu nennen - sind ethische Fragen von Belang. Eine eigene Bereichsethik stellt auch die Medienethik dar. Besonders wichtig ist dabei die Berufsethik des Journalisten. Da dem Journalismus als „vierter Gewalt“ neben Exekutive, Legislative und Judikative, eine besondere Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat zukommt, ist ethisches Handeln im Journalismus bedeutend für unsere freiheitliche Demokratie. In dieser Arbeit soll zuerst allgemein auf Ethik eingegangen werden, anschließend die besondere Bereichsethik der Medien und hier insbesondere die Berufsethik des Journalisten betrachtet werden. Anschließend soll das Beispiel des Gladbecker Geiseldramas aufzeigen, welche Konsequenzen der fragwürdige Umgang mit Ethik in diesem Bereich haben kann.
2. Grundlegende Fragen der Ethik
Die Ethik ist eine Teildisziplin der Praktischen Philosophie. Sie untersucht die Struktur moralisch richtigen Handelns. 1 Für die Ethik ist die goldene Regel von besonderer Bedeutung, sie existiert in vielen voneinander weit entfernten Kulturen und wird vom Kognitivismus als universal betrachtet. Das Prinzip der goldenen Regel findet sich im Alten und Neuen Testament, bei Konfuzius, Lao Zi, bei den Sieben Weisen im Griechenland des 7. bis 5. Jahrhundert v. Chr., in mohammedanischen Quellen (Al Ghazali), im indischen Nationalepos Mahabharata und im Buddhismus. 2 Die bekanntere negative Formulierung der Goldenen Regel lautet: „Was du nicht willst, dass man dir tu', das füg' auch keinem anderen zu.“
Auch Immanuel Kant hat sich mit Ethik befasst, sein kategorischer Imperativ kann auch als Grundlage für ethisches Handeln betrachtet werden. Er lautet: „Handle so, daß die Maxime Deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.“ 3 Ethisch richtig handelt jemand, wenn er seine Handlungen vor sich selbst und anderen rechtfertigen kann.
1 Thomaß, Barbara: Von Aristoteles zu Habermas. Theorien zur Ethik im Journalismus, in: Löffelholz, Martin (Hgg.): Theorien des Journalismus. Ein diskursives Handbuch, Wiesbaden 2000, 351.
2 Vgl. dazu: Fulda, Ekkehard: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium I, unveröffentlichtes Manuskript, KIT Wintersemester 2009-2010, 70.
3 Herrmann, Günter: Juristische Normen und journalistische Unabhängigkeit, in: Erbring, Lutz u.a. (Hgg.): Medien ohne Moral. Variationen über Journalismus und Ethik, Berlin 1988, 162.
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Außerdem müssen sich diese Handlungen und selbstverständlich auch Äußerungen bei einer Hinterfragung bewähren. Man unterscheidet zum einen verantwortungsethisches zum anderen gesinnungsethisches Handeln. Bei gesinnungsethischem Handeln ist das Kriterium die Intention des Handelns. Ein gesinnungsethisch handelnder Mensch handelt im Dienst seiner Wertvorstellungen und Überzeugungen, ohne Hinblick auf möglicherweise negative Folgen. Verantwortungsethisches Handeln hat das Kriterium der Konsequenz, d.h. der Handelnde muss während der Handlung bereits die möglichen Folgen bedenken und zum Maßstab machen. 4
3. Ethik im Journalismus
Der Journalist handelt grundsätzlich unter der Prämisse der Pressefreiheit. Es stellt sich die Frage, an welcher Stelle diese Freiheit endet und inwiefern der Journalist die Ethik zu berücksichtigen hat. Hierbei spielen zwei Dokumente eine gewichtige Rolle, einmal das Grundgesetz mit Artikel 5, der die Pressefreiheit regelt und zum anderen der Pressekodex. Das Grundgesetz Art. 5 sagt zur Pressefreiheit:
„Abs. 1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Abs. 2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ 5
Schon in Absatz 2 wird deutlich, dass diese Pressefreiheit nicht ohne Einschränkungen gilt. Besonders genannt sind hier neben den allgemeinen Gesetzen der Schutz der Jugend und die persönliche Ehre. Der Pressekodex geht hier noch weiter. Dieser Auszug verdeutlicht, den Inhalt des Pressekodex:
„Pressekodex (Fassung vom 3. Dezember 2008)
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit
4 Stuiber, Heinz-Werner/ Pürer, Heinz: Journalismus - Anforderungen, Berufsauffassungen, Verantwortung, Nürnberg 1991, 9.
5 GG, Art. 5, Abs. 1 und 2, zitiert nach: Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung, Neuwied 1999, 91.
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und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.
Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen(...)
Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.
Diese Präambel ist Bestandteil der ethischen Normen.“
Diese Präambel wird ergänzt um 16 Grundsätze, die der Journalist zu beachten hat. Diese Grundsätze sind: 1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, 2. Sorgfalt, 3. Richtigstellung, 4. Grenzen der Recherche, 5. Berufsgeheimnis, 6. Trennung von Tätigkeiten, 7. Trennung von Werbung und Redaktion, 8. Persönlichkeitsrechte einhalten, 9. Schutz der Ehre, 10. keine Verunglimpfung von Religion, Weltanschauung, Sitte, 11. Verzicht auf Sensationsberichterstattung, Einhaltung des Jugendschutz, 12. keine Diskriminierungen, 13. Unschuldsvermutung, 14. korrekte Medizin-Berichterstattung, 15. keine Vergünstigungen, d.h. keinerlei Bestechung, 16. Rügenveröffentlichung. 6
Sowohl der Pressekodex als auch das Grundgesetz sind selbstverständlich geprägt von Werten. Pöttker betont im Zusammenhang mit dem Berufsethos des Journalisten, dass wir von universellen Werten ausgehen müssen. Ansonsten fürchtet er einen „allgemeinen Relativismus“. 7 Das Berufsethos des Journalisten kann, so Pöttker, durchaus in Widerspruch zur allgemeinen Moral stehen. Pöttker definiert die Grundelemente des journalistischen Berufsethos. Erstens legt er dar, dass der Journalist eine gewisse Offenheit besitzen muss, zweitens gehört zum Berufsethos das Anden-Tag-bringen von Informationen. Außerdem hat der Journalist eine „Grundpflicht zum
6 Vgl. dazu: Deutscher Presserat: Publizistische Grundsätze (Pressekodex): Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats . Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und erstmals Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. Fassung vom 03. Dezember 2008 .
http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/einfuehrung.html(abgerufen am 16. August 2010).
7 Pöttker, Horst: Öffentlichkeit als gesellschaftlicher Auftrag. Zum Verhältnis von Berufsethos und universaler Moral im Journalismus, in: Funiok, Rüdiger/ Schmälzle, Udo F./ Werth, Chrisoph H. (Hgg.): Medienethik - die Frage der Verantwortung. Bonn 1999, 224.
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Arbeit zitieren:
M. A. Silke Herzer, 2010, Medien ohne Moral - Das Gladbecker Geiseldrama, München, GRIN Verlag GmbH
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