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Inhalt
Einleitung 1 3
Konzentrationskontrolle im privaten Rundfunk 2 4
2.1 Formen der Konzentration 4
2.2 Vorteile der Konzentration 4
2.3 Notwendigkeit der Kontrolle 5
2.4 Konzentrationskontrolle durch Wirtschafts- und Medienrecht 6
2.4.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 6
2.4.2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) 6
GfK -Fernsehforschung 3 8
3.1 Organisation 8
3.2 Methodik 9
3.2.1 Panel und Repräsentativität 9
3.2.2 Messtechnik und Reliabilität 10
3.2.3 Validität 12
Problematik der GfK-Zahlen für die Konzentrationskontrolle 4 13
4.1 Probleme durch die Untersuchungsanlage der GfK 13
4.2 Probleme bei der Berechnung des Zuschaueranteils aus den GfK-Zahlen 14
Fazit 5 16
Literatur 17
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1 Einleitung
Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht (Art. 5 Abs. 1 GG); die Meinungsvielfalt wird aus dem Grundsatz der Meinungsfreiheit heraus abgeleitet. „Das BVerfG hat in ständiger Rechtssprechung vor allem diese Meinungsbildungsaufgabe von Presse- und Rundfunk als bedroht angesehen, sollte die Aufgabe der Unterrichtung in die Hände Weniger geraten” (Peifer, 2005, S. 11). Selbst wenn mit dem dualen Rundfunksystem die Grundversorgung zur unabhängigen Meinungsbildung der Gesellschaft durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert ist, besteht auch an den privaten Rundfunk weiterhin ein Anspruch an Vielfalt. Diese Arbeit soll einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften zur Konzentrationskontrolle im privaten Rundfunk in Deutschland geben. Im speziellen soll auf den Aspekt der Zahlen zum Zuschaueranteil der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), die eine wesentliche Rolle bei der Konzentrationskontrolle spielen, eingegangen werden. Zentrale Fragestellung dabei ist: Kann die GfK die Zuschaueranteile für die Fernsehsender in Deutschland adäquat ermitteln? Kapitel 2 schafft die Grundlage für die weitere Diskussion; hierbei wird der Mechanismus von Konzentration erläutert. Darauf folgend wird auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Konzentrationskontrolle in Deutschland eingegangen. Der Fokus liegt auf dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV); das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann im Rahmen dieser Arbeit nur bedingt auf seine Funktionsweise bei der Medienkonzentrationskontrolle untersucht werden. Der RStV gibt einen spezifischen Zuschaueranteil vor, der von den Medienunternehmen nicht überschritten werden darf. Woher kommen jedoch die Zahlen die zur Konzentrationskontrolle genutzt werden? Kapitel 3 diskutiert die zentralen Fragen dieser Arbeit: Die GfK als Forschungsinstitut wird vorgestellt, Untersuchungsanlage der Fernsehforschung, Panel und Messtechnik werden auf Repräsentativität, Reliabilität und Validität überprüft. Herausgestellt werden soll zudem in Kapitel 4 inwieweit die ermittelten Zahlen zur Konzentrationskontrolle geeignet sind. Dies stellt eine aktuelle Diskussion dar, die, besonders seit dem Fall Springer/ProSiebenSat.1 in 2006, wieder aufgelebt ist.
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2 Konzentrationskontrolle im privaten Rundfunk
2.1 Formen der Konzentration
Zu Beginn ist die Frage zu stellen: Was bedeutet Konzentration, speziell
Medienkonzentration, und welche Ausprägungen sind möglich? Der Begriff Konzentration bedeutet aus ökonomischer Perspektive eine Zusammenballung ökonomischer Grössen. Wirtschaftliche Konzentration findet vor allem durch unternehmensexterne Zusammenschlüsse oder Übernahmen statt (Kellermüller, 2007, S. 5). Im Medienbereich sind die angesprochenen Grössen spezielle Medienangebote. Grundsätzlich lassen sich drei Formen unterscheiden: 1. horizontale Konzentration ist der Zusammenschluss von Medienunternehmen im selben Markt (z.B. mehrere Zeitungsverlage),
2. vertikale Konzentration bezeichnet den Zusammenschluss von Unternehmen auf vor- oder nachgelagerten Märkten (z.B. Zeitungsverlag, Druckerei und Vertrieb), 3. diagonale (auch konglomerate) Konzentration wird aus medialer Perspektive auch Cross-Media-Ownership genannt; es handelt sich um Verflechtungen über eine spezielle Branche hinaus, in vom Kerngeschäft unabhängigen Märkten (z.B. Zeitungsverlag und Fernsehproduktionsunternehmen) (Die Landesmedienanstalten, 2007, S. 37ff.).
2.2 Vorteile der Konzentration
Das in Deutschland vorherrschende duale Rundfunksystem teilt den Rundfunk in privaten und öffentlich-rechtlichen auf. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe der Grundversorgung, die durch die gesicherte Finanzierung durch Gebühren (GEZ) auch erfüllt werden kann (Karstens & Schütte, 2005, S. 42). Der private Rundfunk ist finanziell nicht abgesichert und verfolgt deshalb Strategien zur Gewinnmaximierung. Konzentration bringt wirtschaftliche Vorteile mit sich: die bei der horizontalen Konzentration wirksam werdenden ,economies of scale’ (Größenvorteile) beschreiben die mit einem Zusammenschluss einhergehenden Synergieeffekte bei Beschaffung, Produktion, Vertrieb usw. (Müller, 2004, S. 150). Eine Besonderheit des Fernsehmarkts ist die ,Werbespot-Reichweiten-Spirale’ (Die Landesmedienanstalten, 2007, S. 38). Diese gründet darauf, dass Massenmedien für zwei Märkte produzieren: die Inhalte für das Publikum und den Werberaum für den Werbemarkt. Sobald ein
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Medium eine höhere Reichweite erzielen kann, erhöht sich die Nachfrage nach Werberaum, was wiederum den Gewinn steigen lässt; der neu erzielte Gewinn ermöglicht eine Qualitätserhöhung und die Spirale beginnt (idealerweise) von neuem (Die Landesmedienanstalten, 2007, S. 38). Durch vertikale Integration spart das Unternehmen vor allem an Transaktionskosten, da weniger Verträge mit anderen Unternehmen abgeschlossen werden müssen (Die Landesmedienanstalten 2007, S. 38f.). Vorteil der diagonalen Konzentration ist die Nutzung gemeinsamer Ressourcen, die mit ,economies of scope’ bezeichnet wird; zudem ist eine Risikostreuung über die verschiedenen Märkte möglich (Müller, 2004, S. 151). Hinzu kommen positive Ausstrahlungseffekte eines Mediums auf ein anderes bei crossmedialen Aktivitäten (Peifer, 2005, S. 25). Zusammengenommen liegt der Vorteil der Konzentration vor allem bei der Kostenersparnis; somit wird auch klar, wieso privatwirtschaftliche Rundfunksender diese Strategie verfolgen.
2.3 Notwendigkeit der Kontrolle
Die Frage die sich jetzt stellt ist: Wieso ist die Regulierung der Konzentration nötig? Anders als bei wirtschaftlicher Konzentration, die den Zugang zum Markt erschweren kann, hat die Konzentration im Medienbereich Folgen, die das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) angreifen (Kellermüller, 2007, S. 24). „Ausgehend von der Feststellung, dass gerade in der heutigen Informationsgesellschaft die Medien für die demokratische Meinungsbildung eine herausragende Rolle einnehmen, wird der Pluralismus der Medien [Hervorhebung im Original] als wichtige Voraussetzung eines freiheitlichen und demokratischen Staates eingestuft ” (Kellermüller, 2007, S. 49) Nach Peifer (2005) ist „Vielfalt [...] danach eine Vorbedingung und ein Funktionsprinzip für die Freiheitsausübung” (S. 31) und ist „nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, um Kommunikationsfreiheiten wirksam abzusichern” (Peifer, 2005, S. 79). Zentral ist dabei die Abgrenzung von Angebotsvielzahl und Meinungsvielfalt. Eine hohes Angebot führt nicht automatisch zu publizistischer Vielfalt; umgekehrt ist ein vielfältiger Inhalt auch bei geringem Angebot möglich. „Da sich die Verbreitung inhaltlich vielfältiger Informationen und Meinungen allerdings nur schwer messen oder objektivieren lässt, wird mangels operabler Alternativen die publizistische Vielfalt oftmals mit der Angebots- und Anbietervielfalt gleichgesetzt” (Kellermüller, 2007, S. 29f.). Neben der Abnahme des publizistischen Angebots, bringt Medienkonzentration eine weitere Befürchtung mit sich: das
Arbeit zitieren:
Gesa Biermann, 2010, Kontrolle durch konkrete Zahlen, München, GRIN Verlag GmbH
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