Inhaltsübersicht
A. Einführung
I. Die Wirtschaftswissenschaften
II. Öffentliche Unternehmen und Betriebswirtschaft
III. Der Begriff des öffentlichen Unternehmens
IV. Die Zwecke öffentlicher Unternehmen
V. Öffentliche Unternehmen und Gewinnerzielung
B. Die Diskussion um die Zweckmäßigkeit öffentlicher Unternehmen
I. Einleitung
II. Die ökonomische Theorie der Unternehmensverfassung
III. Die Theorie des staatlichen Finanzmanagements
IV. Die Theorie der Verfügungsrechte
V. Das Theorie des Subsidiaritätsprinzips
VI. Die gemeinwirtschaftliche Theorie
VII. Die neoklassische Wirtschaftstheorie
1. Der Ansatz
2. Die Folgerung
3. Die Probleme
4. Betriebsfremde Lasten
5. Weitere Argumente
6. Die Praxis
7. Die besondere Situation öffentlicher Unternehmen
8. Die Effizienz
a) Maßgebliche Faktoren
b) Definition
c) Die Messung der Effizienz
(i) Das betriebliche Rechnungswesen
(ii) Der soziale Nutzen
(iii) Die Sozialbilanz
(iv) Der Betriebsvergleich
9. Die Interessengruppen
VIII. Schlussfolgerung
C. Die Privatisierungsdiskussion
I. Das natürliche Monopol
II. Ziele von Deregulierung
III. Marktversagen
IV. Ruinöser Wettbewerb
V. Die Praxis
VI. Die bloße Privatisierung
VII. Schlussfolgerung
D. Gesamtergebnis
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Literaturverzeichnis
Arnim, H. H. Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, 1. Aufl., München 1994 (zitiert: Arnim)
Bätz, K. Administrative Preispolitik öffentlicher Unternehmen, 1. Aufl., Baden-Baden 1979 (zitiert: Bätz)
Bartling, H. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 6. Aufl., München 1988 Luzius, F. (zitiert: Bartling/Luzius)
Power without Property, New York 1969. Berle, A. A. (zitiert: Berle)
Brennan, G. The Power to Tax, Analytical Foundations of a Fiscal Constitution, Buchanan, J. M. Cambridge 1980 (zitiert: The Power to Tax)
Die Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen, in: Wirtschaftsdienst, Cox, H.
61. Jg., 1981 Kirchhoff, U. (zitiert: Instrumentalfunktion)
Cox, H. (Hrsg.) Perspektiven öffentlicher Unternehmen in der Wirtschafts- und Rechtsordnung der Europäischen Union, 1. Aufl., Baden-Baden 1996 (zitiert: Cox)
Zwei Ziele kommunaler Unternehmen: Nutzenstiftung und Eichhorn, P.
Substanzerhaltung, in: Verband kommunaler Unternehmen (Hrsg.), Kommunale Unternehmen - Auftrag und Selbstverständnis, Köln 1979 (zitiert: Eichhorn)
Khayal, S.-E. Die Bedeutung öffentlicher Unternehmen im sozioökonomischen Entwicklungsprozess, 1. Aufl., Frankfurt am Main u.a. 1997 (zitiert: Khayal)
Kosiol, E. Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 1. Aufl., Wiesbaden 1968 (zitiert: Kosiol)
Zielwandel bei öffentlichen Banken, dargestellt am Beispiel der Banken des Kirchhoff, U.
Bundes, in: Schriften zum Genossenschaftswesen und zur öffentlichen
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Wirtschaft, Berlin 1987 (zitiert: Öffentliche Banken)
von Loesch, A. Die gemeinwirtschaftliche Unternehmung, 1. Aufl., Köln 1977 (zitiert: von Loesch)
Die Wohlstandsmaschine. Soziale Marktwirtschaft - Wie sie funktioniert Lösch, D.
und was sie leistet. 1. Aufl. Bonn 1991. (zitiert: Wohlstandsmaschine)
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Picot, A. Industrielle Großunternehmen im Staatseigentum aus Kaulmann, T. verfügungstheoretischer Sicht. Theoretische Aussagen und empirischer Befund, in: Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Heft 11, 1985 (zitiert: Picot/Kaulmann)
Das Elend des Historizismus, 2. Aufl., Tübingen 1969 Popper, K. (zitiert: Popper)
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Schmalenbach, E. Kostenrechnung und Preispolitik, 8. Aufl., Köln 1963 (zitiert: Berabeiter-Schmalenbach)
Stigler, G. The Theory of Economic Regulation, in: Bell Journal of Economics, Bd. 2, Nr. 1, 1971 (zitiert: Stigler)
Thiemeyer, T. Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, Bd. 3, Stuttgart u.a. 1981 (zitiert: Bearbeiter-Handwörterbuch)
Gemeinwirtschaftlichkeit als Ordnungsprinzip, Grundlegung einer Theorie Thiemeyer, T.
gemeinnütziger Unternehmen. Volkswirtschaftliche Schriften, Heft 145, Berlin 1970 (zitiert: Gemeinwirtschaftlichkeit)
Thiemeyer, T. (Hrsg.) Öffentliche Unternehmen und ökonomische Theorie, 1. Aufl., Baden-Baden
4
1987
(zitiert: Bearbeiter-Öffentliche Unternehmen)
Thiemeyer, T. Wirtschaftslehre öffentlicher Unternehmen, 1. Aufl., Reinbek 1975 (zitiert: Wirtschaftslehre)
Woll, A. Wirtschaftslexikon, 2. Aufl., München u.a. 1987 (zitiert: Woll)
Sozialbilanzen, Stuttgart, New York 1981 Wysocki, K. (zitiert: Wysocki)
Zipp, M. Das Konzept einer zielbezogenen Erfolgswürdigung für öffentliche Unternehmen, 1. Aufl., Duisburg 1991 (zitiert: Zipp)
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A. Einführung
I. Die Wirtschaftswissenschaften
Die Wirtschaftswissenschaften beruhen auf der Überlegung, dass Individuen Träger von Bedürfnissen sind und dass diese Bedürfnisse unendlich groß sind, während die Mittel zur ihrer Befriedigung knapp sind. Zweck allen Wirtschaftens ist es, dieses Spannungsverhältnis so weit
1 . Dabei wird gemäß dem ”ökonomischen Prinzip” jeder wirtschaftlich wie möglich zu verringern
denkende Mensch versuchen, einen möglichst großen Erfolg bei möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen.
Während die Betriebswirtschaftslehre den Schwerpunkt ihrer Betrachtung auf dem einzelnen Betrieb und seine Probleme legt, untersucht die Volkswirtschaftslehre vorwiegend gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge. Die Finanzwissenschaft wiederum wird als Teil der Volkswirtschaftslehre angesehen. Sie ist die Einzelwirtschaftslehre der staatlichen
2 Körperschaften .
Die primäre Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre ist es, für die Wirtschaftlichkeit der
3 . Die Vermeidung von
Güterprozesse zu sorgen und Güterverschwendung zu vermeiden Güterverschwendung ist auch im Bereich öffentlicher Unternehmen wichtig. Die Betriebswirtschaftslehre ist daher zu eng interpretiert, wenn man sie lediglich als Lehre der gewinnmaximierenden Privatunternehmen ansieht.
II. Öffentliche Unternehmen und Betriebswirtschaft
Aus betriebwirtschaftlicher Sicht ist eine gesonderte ”Theorie der öffentlichen Unternehmung” nicht erforderlich. Die betriebswirtschaftliche Theorie der Unternehmung berücksichtigt bereits multivariable Zielsysteme, d.h. den Fall, dass ein Unternehmen verschiedene Ziele gleichzeitig verfolgt. Auch in der privatwirtschaftlichen Realität kann dies durchaus der Fall sein, wie das Beispiel der in der Praxis oft vorliegenden Oligopole zeigt.
1 Bartling/Luzius S. 4.
2 Bartling/Luzius S. 9.
3 Bauer-Schmalenbach, S. 2; Kosiol, S. 19ff, 264ff.
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Aus diesem Grund ist die Einbeziehung wirtschaftspolitischer Ziele in das einzelwirtschaftliche Zielsystem kein prinzipiell gegensätzlicher Fall zum neoklassischen Unternehmensmodell, sondern nur eine realtypische Variante in der Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten von
4
Zielsystemen in einer Marktwirtschaft .
Der Begriff ”kapitalistische Marktwirtschaft” bezeichnet die Verbindung eines dezentralen Steuerungssystems durch den Wettbewerb als Koordinationsprinzip mit Privateigentum an
5 Produktionsmitteln . Der Grundwert dieses Systems ist die Freiheit der Individuen von staatlicher Intervention. Je größer aber der Umfang öffentlicher Unternehmen, desto mehr wirtschaftliche Macht erhält der Staat. In einem System der Marktwirtschaft müssen öffentliche Unternehmen daher grundsätzlich Fremdkörper sein.
III. Der Begriff des öffentlichen Unternehmens
Bevor nun die Möglichkeiten der Rechtfertigung öffentlicher Unternehmen untersucht werden können, ist der Begriff des öffentlichen Unternehmens zu definieren. In Anlehnung an § 98 Nr. 2 GWB kann man ein Unternehmen dann als öffentliches Unternehmen betrachten, wenn Gebietskörperschaften oder andere öffentliche Unternehmen es durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über die Unternehmensleitung die Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben.
Der Begriff des öffentlichen Unternehmens ist im Einzelnen umstritten; die unterschiedlichen Definitionen sind aber nur in Randbereichen relevant. Im Folgenden wird von der genannten Definition ausgegangen, weil ihr Kern - der staatliche Einfluss auf die Unternehmensführungdas Spezifikum öffentlicher Unternehmen ausmacht, aus dem sich die Unterschiede zu privaten Wirtschaftsunternehmen ergeben.
Solche Unterschiede können das fehlende Insolvenzrisiko, der geringere Druck, Gewinn zu erzielen, der faktisch leichtere Zugang zu Subventionen und die auch sonst tendenziell bevorzugte Behandlung durch den Staat sein. Als Beispiel für Letzteres mag eine Entscheidung
4 Dülfer-Öffentliche Unternehmen, S. 70.
5 Woll, S. 635f.
7
des Bundesverfassungsgerichts heran gezogen werden, in welcher die Deutsche Bundesbahn einmal als ”Verfassungsgut” angesehen wurde.
Vom Begriff des öffentlichen Unternehmens zu unterscheiden ist der des ”gemeinwirtschaftlichen Unternehmens”. Als gemeinwirtschaftliche Unternehmen bezeichnet
6 . Dazu
man alle öffentlichen und privaten Unternehmen, die dem Allgemeinwohl dienen sollen gehören neben öffentlichen Unternehmen auch Genossenschaften und freigemeinwirtschaftliche
7 Unternehmen . Vereinfachend ist die Gemeinwirtschaft die gesamte nichtprivate Wirtschaft. Öffentliche Unternehmen stellen einen Unterfall gemeinwirtschaftlicher Unternehmen dar. Diese Arbeit beschränkt sich auf die Untersuchung öffentlicher Unternehmen.
IV. Die Zwecke öffentlicher Unternehmen
Die Existenz öffentlicher Unternehmen in einer Marktwirtschaft lässt sich verschiedenartig begründen. Schon Adam Smith hat öffentliche Unternehmen in solchen Bereichen gefordert, in
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denen Privatunternehmen nicht kostendeckend arbeiten können . In der Tat gibt es Bedürfnisse,
die vom Markt nicht oder nicht in zufriedenstellender Weise befriedigt werden. Solche öffentlichen Güter (Kollektivgüter, ”public goods”) sind z.B. die Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Rechtspflege, der Umweltschutz oder das Gesundheitswesen.
Der Staat setzt öffentliche Unternehmen in der Praxis aber auch zur Verfolgung vielerlei anderer Zwecke ein, etwa zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, zur Erzielung von Staatseinnahmen, weil ein natürliches Monopol in staatlicher Trägerschaft sein soll, zur Belebung und
9 , zur Verfolgung sozialpolitischer Ziele, Umorientierung des Wettbewerbs privater Unternehmen
zur Sicherung zukünftiger Wettbewerbsfähigkeit, zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit oder zur Sicherung eigener wirtschaftspolitischer Einflussmöglichkeiten.
Mit dem Betrieb öffentlicher Unternehmen kann der Staat auch volkswirtschaftliche Ziele verfolgen. Aus § 1 des Stabilitätsgesetzes ergeben sich die Ziele Zahlungsbilanzgleichgewicht, Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität und Wirtschaftswachstum. Wegen des vergleichsweise
6 Khayal, S. 15f.
7 von Loesch, S. 103f.
8 Adam Smith, Wealth of the Nations, 4. Buch, 9. Kapitel, übersetzt in Thiemeyer-Handwörterbuch, S. 526.
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Patrick Breyer, 2000, Öffentliche Unternehmen aus ökonomischer Sicht, Munich, GRIN Publishing GmbH
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