Nachfolgend wird der Vorbehalt des Gesetzes (§ 31 SGB I) thematisiert. Nach einer einleitenden Begriffsbestimmung, soll die verfassungsrechtliche Ableitung des Paragraphen dargestellt werden. Anschließend wird erklärt, was sich in diesem Zusammenhang hinter dem Begriff Parlamentsvorbehalt verbirgt.
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